Rechtsprechung
   BayObLG, 14.08.2002 - 1Z BR 58/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7461
BayObLG, 14.08.2002 - 1Z BR 58/02 (https://dejure.org/2002,7461)
BayObLG, Entscheidung vom 14.08.2002 - 1Z BR 58/02 (https://dejure.org/2002,7461)
BayObLG, Entscheidung vom 14. August 2002 - 1Z BR 58/02 (https://dejure.org/2002,7461)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 2078

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2078
    Anfechtung letztwilliger Verfügung wegen Motivirrtums - kriminelle Vergangenheit - Umfang der Betreuungsleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erbrecht; Letztwillige Verfügung; Anfechtung; Motivirrtum; Nichtigkeit der Erbeinsetzung

Verfahrensgang

  • AG Rosenheim - VI 267/96
  • LG Traunstein - 8 T 2902/01
  • BayObLG, 14.08.2002 - 1Z BR 58/02

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 708
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 23.04.1997 - 1Z BR 140/96

    Anfechtung des Erbvertrages bei Irrtum über Bindungswirkung - Beweiswürdigung

    Auszug aus BayObLG, 14.08.2002 - 1Z BR 58/02
    Die Feststellung des Sachverhalts und die Würdigung der Tatsachen können nur auf Rechtsfehler überprüft werden (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 1027/1029), nämlich darauf, ob das Landgericht den maßgeblichen Sachverhalt genügend erforscht und alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, gegen Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat und ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (st.Rspr., z.B. BayObLGZ 1999, 1/4).
  • BayObLG, 15.01.1999 - 1Z BR 110/98

    Nachweis des Überlebens eines Verschollenen

    Auszug aus BayObLG, 14.08.2002 - 1Z BR 58/02
    Die Feststellung des Sachverhalts und die Würdigung der Tatsachen können nur auf Rechtsfehler überprüft werden (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 1027/1029), nämlich darauf, ob das Landgericht den maßgeblichen Sachverhalt genügend erforscht und alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, gegen Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat und ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (st.Rspr., z.B. BayObLGZ 1999, 1/4).
  • BayObLG, 17.08.1990 - BReg. 1a Z 36/89

    Einlegung der Beschwerde durch Nachlasspfleger für unbekannte Erben;

    Auszug aus BayObLG, 14.08.2002 - 1Z BR 58/02
    a) Als Nachlasspfleger ist der Beteiligte zu 10 gesetzlicher Vertreter der unbekannten Erben der B. und als solcher im vorliegenden Erbscheinsverfahren - das nicht die Erbfolge nach B. zum Gegenstand hat - zur Einlegung der Beschwerde befugt (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 230).
  • OLG Oldenburg, 13.10.1983 - 5 W 82/83
    Auszug aus BayObLG, 14.08.2002 - 1Z BR 58/02
    Die Anfechtung kann nur auf solche irrigen Vorstellungen und Erwartungen gestützt werden, die der Erblasser bei der Errichtung der Verfügung, tatsächlich gehabt hat; dazu gehören auch Vorstellungen und Erwartungen, die er zwar nicht in sein Bewusstsein aufgenommen, aber als selbstverständlich seiner Verfügung zugrunde gelegt hat (BGH NCTW 1963, 246/247; BayObLG FamRZ 1984, 1270/1271 m. w. N.).
  • OLG München, 27.07.2007 - 31 Wx 51/07

    Unbegründete Anfechtung einer erbvertraglichen Einsetzung als Alleinerbin -

    Die Anfechtung kann nur auf solche irrige Vorstellungen und Erwartungen gestützt werden, die der Erblasser bei der Errichtung der Verfügung tatsächlich gehabt hat; dazu gehören auch Vorstellungen und Erwartungen, die er zwar nicht in sein Bewusstsein aufgenommen, aber als selbstverständlich seiner Verfügung zugrunde gelegt hat (BGH NJW 1963, 246/247; BayObLG FamRZ 2003, 708/709).

    Die Feststellung des Sachverhalts und die Würdigung der Tatsachen können nur auf Rechtsfehler überprüft werden (BayObLG NJW-RR 1997, 1027/1029), nämlich darauf, ob das Landgericht den maßgeblichen Sachverhalt genügend erforscht und alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, gegen Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat und ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (BayObLG FamRZ 2003, 708/709).

  • OLG München, 24.01.2017 - 31 Wx 234/16

    Auslegung einer letztwilligen Verfügung über die Weiterführung eines

    Die Anfechtung kann nur auf solche irrigen Vorstellungen und Erwartungen gestützt werden, die der Erblasser bei der Errichtung seines Testanments tatsächlich gehabt hat; dazu gehören auch Vorstellungen und Erwartungen, die er zwar nicht in sein Bewusstsein aufgenommen, aber als selbstverständlich seiner Verfügung zugrunde gelegt hat (BGH, NJW 1963, 246 ; BayObLG, FamRZ 1984, 1270, .; FamRZ 2003, 708 ).
  • OLG Oldenburg, 26.09.2022 - 3 W 55/22

    Hypothetischer Wille; Testament; Demenzerkrankung; Anfechtung; Auslegung;

    Es ist gleichgültig, ob sich der Irrtum auf die Vergangenheit, Gegenwart oder Zukunft bezieht (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 14. August 2002 - 1Z BR 58/02 -, Rn. 18 - 19, juris).
  • LG Dortmund, 22.09.2017 - 12 O 115/16

    Anfechtung eines Erbvertrages aufgrund Motivirrtums wegen enttäuschter

    Die Anfechtung kann nur auf solche irrige Vorstellungen und Erwartungen gestützt werden, die der Erblasser bei der Errichtung der Verfügung tatsächlich gehabt hat; dazu gehören auch Vorstellungen und Erwartungen, die er zwar nicht in sein Bewusstsein aufgenommen, aber als selbstverständlich seiner Verfügung zugrunde gelegt hat (BGH NJW 1963, 246, 247; BayObLG v. 14.8.2002 - 1Z BR 58/02).
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Rechtsprechung
   LG Mühlhausen, 24.05.2002 - 1 T 51/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,21086
LG Mühlhausen, 24.05.2002 - 1 T 51/02 (https://dejure.org/2002,21086)
LG Mühlhausen, Entscheidung vom 24.05.2002 - 1 T 51/02 (https://dejure.org/2002,21086)
LG Mühlhausen, Entscheidung vom 24. Mai 2002 - 1 T 51/02 (https://dejure.org/2002,21086)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vergütungsanspruch einer Berufsbetreuerin ; Festsetzung einzelner Berechnungselemente eines Vergütungsanspruches

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Festsetzung lediglich des Stundensatzes nicht zulässig

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 708 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Jena, 14.11.2001 - 6 W 488/01

    Berufsbetreuervergütung; Stundensatz, erhöhter

    Auszug aus LG Mühlhausen, 24.05.2002 - 1 T 51/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Thüringer Oberlandesgerichtes (zuletzt mit Beschluß vom 14.11.2001 - Az.: 6 W 488/01 m.w.N.) sieht § 56 g FGG lediglich die Festsetzung der vom Betreuer zu beanspruchenden Vergütung, nicht aber die gesonderte Festsetzung einzelner Berechnungselemente des Vergütungsanspruches vor.
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Rechtsprechung
   AG Kleve, 04.04.2002 - 18 XVII 129/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,26279
AG Kleve, 04.04.2002 - 18 XVII 129/01 (https://dejure.org/2002,26279)
AG Kleve, Entscheidung vom 04.04.2002 - 18 XVII 129/01 (https://dejure.org/2002,26279)
AG Kleve, Entscheidung vom 04. April 2002 - 18 XVII 129/01 (https://dejure.org/2002,26279)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Vergütung für Zeitaufwand für Tätigkeiten bei Beginn der Betreuung

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 708 (Ls.)
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Rechtsprechung
   LG Chemnitz, 05.07.2002 - 11 T 823/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,28087
LG Chemnitz, 05.07.2002 - 11 T 823/02 (https://dejure.org/2002,28087)
LG Chemnitz, Entscheidung vom 05.07.2002 - 11 T 823/02 (https://dejure.org/2002,28087)
LG Chemnitz, Entscheidung vom 05. Juli 2002 - 11 T 823/02 (https://dejure.org/2002,28087)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Berufsbetreuers auf Vergütung und Aufwendungsersatz gegen die Staatskasse bei Mittellosigkeit des verstorbenen Betreuten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Anspruch auf Vergütung nach Tod des Betreuten teilweise gegen Staatskasse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 708 (Ls.)
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Rechtsprechung
   AG Koblenz, 18.01.2002 - 2 XVII M 179   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,29946
AG Koblenz, 18.01.2002 - 2 XVII M 179 (https://dejure.org/2002,29946)
AG Koblenz, Entscheidung vom 18.01.2002 - 2 XVII M 179 (https://dejure.org/2002,29946)
AG Koblenz, Entscheidung vom 18. Januar 2002 - 2 XVII M 179 (https://dejure.org/2002,29946)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung einer Vergütung für eine Betreuungstätigkeit; Berücksichtigung des Zeitaufwands für eine Begleitung des Betreuten zum Frisör, einen gemeinsamen Einkauf und eine Bestellung bei einem Versandhaus

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Begleitung zum Frisör und Einkauf

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 708 (Ls.)
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