Rechtsprechung
BayObLG, 02.10.2002 - 1Z BR 68/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BGB § 134; ; BGB § 138; ; BGB § 2229 Abs. 4; ; BGB § 2247; ; BGB § 2358
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 134 § 138 § 2229 Abs. 4 § 2247 § 2358
Gerichtliche Aufklärungspflicht bei Zweifeln an der Testierfähigkeit des Erblassers und der Eigenhändigkeit des Testaments - wirksame Alleinerbschaft des Vorsorgebevollmächtigten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gerichtliche Aufklärungspflicht; Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers ; Zweifel an der Eigenhändigkeit eines handschriftlichen Testamentes; Auslegung bei Vorliegen mehrerer Testamente; Testamentsanfechtung; Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Vorbescheid ...
Verfahrensgang
- AG München - 64 VI 10043/99
- LG München I - 16 T 11168/01
- BayObLG, 02.10.2002 - 1Z BR 68/02
Papierfundstellen
- DNotZ 2003, 439
- FamRZ 2003, 713
- Rpfleger 2003, 130
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BayObLG, 06.11.1995 - 1Z BR 56/95
Testierfähigkeit bei Aufhebung eines Erbvertrags durch gemeinschaftliches …
Auszug aus BayObLG, 02.10.2002 - 1Z BR 68/02
Nach seinem so gebildeten Urteil muss der Testierende frei von Einflüssen Dritter handeln können (BayObLGZ 1995, 383/388).Sie kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur in beschränktem Umfang, nämlich auf Rechtsfehler überprüft werden (vgl. BayObLGZ 1995, 383/388).
- BGH, 20.10.1993 - IV ZR 231/92
Erbeinsetzung eines auf Kosten der Sozialhilfe untergebrachten Kindes
Auszug aus BayObLG, 02.10.2002 - 1Z BR 68/02
Die Einschränkung der Testierfreiheit durch die Anwendung der Generalklausel des § 138 Abs. 1 BGB kommt nur in Betracht, wenn sich das Verdikt der Sittenwidrigkeit auf eine klare, deutlich umrissene Wertung des Gesetzgebers oder allgemeine Rechtsauffassung stützen kann (BGHZ 123, 368/378; BayObLZ 1996, 204/225; 1997, 374/376). - BayObLG, 11.04.1996 - 1Z BR 163/95
Beweislast für die Testierfähigkeit eines Erblassers
Auszug aus BayObLG, 02.10.2002 - 1Z BR 68/02
Deshalb trifft die Feststellungslast für die Testierunfähigkeit des Erblassers grundsätzlich denjenigen, der sich auf die darauf beruhende Unwirksamkeit des Testaments beruft (BayObLGZ 1982, 309/312; BayObLG FamRZ 1996, 1438/1439 m. w. N.).
- BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvR 513/78
Verfassungsmäßigkeit von Abfindungs- und Ausgleichsansprüchen weichender Miterben …
Auszug aus BayObLG, 02.10.2002 - 1Z BR 68/02
Diese ist das bestimmende Element der Erbrechtsgarantie (Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG; vgl. BVerfGE 67, 329/341). - BayObLG, 03.12.1998 - 1Z BR 164/97
Beschwerdeberechtigung eines Vermächtnisnehmers
Auszug aus BayObLG, 02.10.2002 - 1Z BR 68/02
Diese darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden, nämlich darauf, ob das Beschwerdegericht den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, gegen Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat und ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (ständige Rspr., z.B. BayObLG FamRZ 1992, 1206; BayObLGZ 1998, 314/317). - BayObLG, 18.12.1997 - 1Z BR 73/97
Einflußnahme des Betreuers bei Erbeinsetzung
Auszug aus BayObLG, 02.10.2002 - 1Z BR 68/02
Der Senat hat sich bereits eingehend mit der Frage befasst, ob § 14 HeimG auf das Verhältnis zwischen Betreuer und Betreutem analog anwendbar ist, und hat diese Frage verneint (vgl. BayObLGZ 1997, 374/376 f.). - BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82
Zu den Voraussetzungen der Testierfähigkeit
Auszug aus BayObLG, 02.10.2002 - 1Z BR 68/02
Deshalb trifft die Feststellungslast für die Testierunfähigkeit des Erblassers grundsätzlich denjenigen, der sich auf die darauf beruhende Unwirksamkeit des Testaments beruft (BayObLGZ 1982, 309/312; BayObLG FamRZ 1996, 1438/1439 m. w. N.).
- OLG München, 12.05.2015 - 31 Wx 81/15
Formwirksamkeit eines Nottestaments
a) Die Grenzen für die Zulässigkeit einer Zuwendung von Todes wegen zugunsten einer Person, die vom Erblasser umfassende Vorsorgevollmacht erhalten hat, sind anhand der allgemeinen Vorschriften, insbesondere des § 138 Abs. 1 BGB, zu bestimmen (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 713, 715).Die Einschränkung der Testierfreiheit durch die Anwendung der Generalklausel des § 138 Abs. 1 BGB kommt nur in Betracht, wenn sich das Verdikt der Sittenwidrigkeit auf eine klare, deutlich umrissene Wertung des Gesetzgebers oder allgemeine Rechtsauffassung stützen kann (BayObLG FamRZ 2003, 713, 715).
- OLG Stuttgart, 15.02.2008 - 8 W 406/07
Erbscheinerteilungsverfahren: Gerichtliche Aufklärungspflicht bei Zweifeln an der …
Diese darf nur in beschränktem Umfang nachgeprüft werden, nämlich ob das Beschwerdegericht alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, gegen die Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat und ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (vgl. BayObLG, Beschluss vom 8.7.1996, AZ: 1 ZBR 164/95, zitiert nach Juris; dasselbe FamRZ 99, 332; dasselbe FamRZ 03, 713).