Weitere Entscheidungen unten: BGH, 02.04.2003 | BGH, 19.02.2003

Rechtsprechung
   BGH, 17.03.2003 - XII ZB 2/03   

Volltextveröffentlichungen (13)

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Kurzfassungen/Presse (18)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung von Betreuerentscheidungen im Zusammenhang mit lebensverlängernden Maßnahmen an einwilligungsunfähigen Patienten

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung von Betreuerentscheidungen im Zusammenhang mit lebensverlängernden Maßnahmen an einwilligungsunfähigen Patienten

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 1904, 1906, 1896, 1901
    Einwilligung des Betreuers in Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen an Betreuten genehmigungspflichtig

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  • Kanzlei Prof. Schweizer (Pressemitteilung)

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung von Betreuerentscheidungen im Zusammenhang mit lebensverlängernden Maßnahmen an einwilligungsunfähigen Patienten

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Sterbehilfe: Patientenverfügung allein reicht nicht // Vormundschaftsgericht muss Sterbewunsch prüfen

  • Benkelberg & Kollegen (Kurzmitteilung)
  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen bei Patientenverfügung; Medizinrecht, Sozialrecht | Gesundheitsrecht

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung von Betreuerentscheidungen im Zusammenhang mit lebensverlängernden Maßnahmen an einwilligungsunfähigen Patienten

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Patientenverfügung: Vormundschaftsgericht muss Betreuerentscheidung prüfen

  • arag.de (Kurzinformation)

    Lebensverlängernde Maßnahmen - wer entscheidet?

  • arag.de (Kurzinformation)

    Patientenverfügung

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Patientenverfügungen von Ärzten zu beachten

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Patientenverfügungen von Ärzten zu beachten

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Patientenverfügungen von Ärzten zu beachten

  • lawinfo.de (Pressemitteilung)

    Genehmigung von lebensverlängernden Maßnahmen an einwilligungsunfähigen Patienten

  • lifeandlaw.de (Pressemitteilung)

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung von Betreuerentscheidungen im Zusammenhang mit lebensverlängernden Maßnahmen an einwilligungsunfähigen Patienten

  • recht-gehabt.de (Kurzinformation)

    Patientenverfügung: Ist diese verbindlich? Wer braucht eine, wie muss sie formuliert sein?

  • rp-online.de (Kurzinformation)

    Patientenverfügung: Angehörige brauchen Gerichtsentscheid

Besprechungen u.ä. (10)

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  • arztrecht.org (Entscheidungsbesprechung)

    Abbruch lebenserhaltender Behandlungen und die Kontrollfunktion des Vormundschaftsgerichts - Voraussetzungen und Grenzen (Günter Hennies; ArztR 2003, 316)

  • hu-berlin.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Das Recht auf einen menschenwürdigen Tod - Sterbehilfe und Patientenverfügung als grundrechtliche Freiheit zur Selbstbestimmung (Rosemarie Will)

  • aerzteblatt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verbindlichkeit von Patientenverfügungen gestärkt

  • narkosearzt-hamburg.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    "Entscheidungen am Lebensende in Deutschland" (BtPrax 5/2003)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Patientenverfügung

  • BWNotZ (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    § 1904 BGB
    Die Patientenverfügung nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.03.2003 (Ri Dr. Johann Andreas Dieckmann, Freiburg i. Br.; BWNotZ 3/04, S. 50)

  • neue-kriminalpolitik.de , S. 38 (Entscheidungsanmerkung)

    §§ 1896, 1901, 1904 BGB
    Das Vormundschafsgericht im Spannungsfeld zwischen Sterbendürfen und Lebenmüssen von Patientinnen und Patienten (Prof. Dr. Bernd-Rüdeger Sonnen; Neue Kriminalpolitik 2003, 116 ff)

Sonstiges (22)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Handreichungen für (Gesundheits-) Bevollmächtigte" von Prof. jur. Konrad Stolz, original erschienen in: BtPrax 2004, 99 - 101.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Juristische Anmerkungen zum Umgang mit Patientenverfügungen" von RA Dr. Andreas Pollandt, original erschienen in: ArztR 2006, 287 - 290.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Abbruch lebenserhaltender Behandlungen und die Kontrollfunktion des Vormundschaftsgerichts - Vorraussetzungen und Grenzen" von Günter Hennies, original erschienen in: ArztR 2003, 316 - 322.

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  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen" von Dr. Johannes Heyers, original erschienen in: JR 2003, 495 - 503.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen" von Dr. Rolf Coeppicus, original erschienen in: Rpfleger 2004, 262 - 267.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Beachtlichkeit von Patientenverfügungen" von Notar Dr. Thomas Renner, original erschienen in: NotBZ 2003, 245249.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Die Bindungswirkung der Patientenverfügung für Verfahrenspfleger und Verfahrensbevollmächtigten gemäß § 67 FGG" von RA Dr. Stephan Schmidl, original erschienen in: ZErb 2005, 82 - 85.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Die Einwilligung des Betreuers in den Abbruch einer lebenserhaltenden Maßnahme" von Prof. Dr. Andreas Roth, original erschienen in: BtPrax 2003, 215 - 217.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Die Entscheidung des BGH zur ,Sterbehilfe´" von Prof. Dr. Volker Lipp, original erschienen in: BtPrax 2004, 18 - 21.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Die Vorsorgevollmacht im Spannungsfeld zwischen Autonomie und Kontrolle - Zum 'Entwurf eines 3. Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts'" von Notar Dr. Christoph Hollenders, original erschienen in: NotBZ 2005, 168 - 174.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Keine richterliche Anordnung von Sterbehilfe" von Richter am LG Dr. Nikolaus Stackmann, original erschienen in: NJW 2003, 1568 - 1569.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Medizinische Entscheidungen am Lebensende und der 'mutmaßliche Wille'" von Dr. Michael Wunder, original erschienen in: MedR 2004, 319 - 323.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Mittelbare Folgen der BGH-Sterbehilfeentscheidung zum 'Lübecker Fall' für das Deutsche Medizin- und Betreuungsrecht - Eine interdisziplinäre Analyse des weiteren Diskussions- und Regelungsbedarfs" von Dr. Meinolfus Strätling, Dr. Ulrich Fieber, Dr. Beate Sedemund-Adib, Dr. Peter Schmucker, original erschienen in: MedR 2004, 433 - 439.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Patientenverfügungen - kein Anlass zur Richterschelte" von Pressemitteilung des "Lübecker Arbeitsgruppe", original erschienen in: BtPrax 2003, 218 - 219.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Sterbehilfe und Betreuungsrecht" von Dr. Frank Saliger, original erschienen in: MedR 2004, 237 - 245.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Sterben mit Genehmigungsvorbehalt" von RiAG Hermann Alberts, original erschienen in: BtPrax 2003, 139 - 141.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Unzumutbare Sterbehilfe - Unzumutbare Reform" von RiAG Martin Weise, original erschienen in: BtPrax 2003, 196 - 197.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Verfassungsrechtliche Grenzen des Richterrechts" von Prof. Dr. Friedhelm Hufen, original erschienen in: ZRP 2003, 248 - 252.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Voluntas et vita: Tertium non datur - Über Behandlungsabbruch, Patientenverfügung und artifizielle Ernährung" von PrivDoz. Dr. Adrian Schmidt-Recla, original erschienen in: MedR 2008, 181 - 185.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Vormundschaftsgerichtlich genehmigte Sterbehilfe" von Dr. Johannes Heyers, original erschienen in: JuS 2004, 100 - 105.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Vormundschaftsgerichtliche Sterbeherrschaft?" von Prof. Dr. Wolfram Höfling, M.A. und Dr. Stephan Rixen, original erschienen in: JZ 2003, 884 - 894.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Wann hat ein 'Grundleiden' einen 'irreversiblen tödlichen Verlauf' angenommen?" von Dr. Ernst Bühler u. Prof. Konrad Stolz, original erschienen in: FamRZ 2003, 1622 - 1623.

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 154, 205
  • NJW 2003, 1588
  • MDR 2003, 691
  • NStZ 2003, 477
  • DNotZ 2003, 850
  • FGPrax 2003, 161
  • FamRZ 2003, 748
  • VersR 2003, 861
  • Rpfleger 2003, 354



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Wird zitiert von ... (35)  

  • BGH, 08.06.2005 - XII ZR 177/03  

    Auch lebenserhaltende Zwangsbehandlung ist unzulässig

    Auch die Gewissensfreiheit des Pflegepersonals rechtfertigt für sich genommen die Fortsetzung der künstlichen Ernährung in einem solchen Fall nicht (im Anschluß an BGHZ 154, 205).

    a) Die mit Hilfe einer Magensonde durchgeführte künstliche Ernährung ist ein Eingriff in die körperliche Integrität, der deshalb der Einwilligung des Patienten bedarf (vgl. Senatsbeschluß BGHZ 154, 205 = FamRZ 2003, 748, 750).

  • BGH, 25.06.2010 - 2 StR 454/09  

    Durch (mutmaßliche) Einwilligung gerechtfertigte Sterbehilfe beim

    In seinem Beschluss vom 17. März 2003 (XII ZB 2/03 - BGHZ 154, 205 = NJW 2003, 1588), der den Fall eines an einem apallischen Syndrom leidenden Patienten betraf, hat der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs allerdings entschieden, das Unterlassen lebenserhaltender oder -verlängernder Maßnahmen bei einem einwilligungsunfähigen Patienten setze voraus, dass dies dessen tatsächlich geäußerten oder mutmaßlichen Willen entspreche und dass die Grunderkrankung einen "irreversibel tödlichen Verlauf" angenommen habe.
  • BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09  

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

    Dies setzt voraus, dass der Untergebrachte einwilligungsfähig ist (vgl. BGHZ 29, 46 [51]; 154, 205 [210]) und keinem unzulässigen Druck ausgesetzt wurde, etwa durch das Inaussichtstellen von Nachteilen im Falle der Behandlungsverweigerung, die sich nicht als notwendige Konsequenzen aus dem Zustand ergeben, in dem der Betroffene unbehandelt voraussichtlich verbleiben oder in den er aufgrund seiner Weigerung voraussichtlich geraten wird.
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  • AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 27.04.2005 - 10 XVII 89/03  

    Betreuung im Bereich Gesundheitsfürsorge: Gerichtliche Genehmigung des Abbruchs

    Der Betreuer der Betroffenen begehrt vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 17.03.2003 - Az.: XII ZB 2/03 - die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Einstellung der Ernährung der Betroffenen mittels einer Magensonde.I.

    Sofern man vorgenannte Willenserklärungen der Betroffenen nicht bereits gemäß § 130 Abs. 2 BGB als bis heute fortwirkend ansieht (BGH, NJW 2003, 1588), führen sie in Verbindung mit den dargestellten Lebensentscheidungen und Verhaltensweisen der Betroffenen zumindest zu einem dahingehenden (individuell-) mutmaßlichen Willen, dass die Betroffene in ihrem derzeitigen irreversiblen komatösen Zustand keine lebenserhaltende Maßnahmen wünscht und diese damit zu beenden sind.

    (BGH, NJW 2003, 1588; OLG Schleswig-Holstein, NJW-RR 2003, 435, Münchener Kommentar-Schwab, BGB, § 1904, Rdnr 38).

    Im übrigen fehlt es für eine analoge Anwendung normierter betreuungsrechtlicher Vorschriften an einer planwidrigen Gesetzeslücke (BGH, NJW 2003, 1588; OLG Schleswig-Holstein, NJW-RR 2003, 435).

    Eine Entscheidungszuständigkeit des Vormundschaftsgerichtes kann auch nicht aus einem unabweisbaren Bedürfnis des Betreuungsrechtes abgeleitet werden (Palandt, BGB, 64. Auflage 2005, Einf. vor § 1896 Rdnr 10; a. A. BGH, Beschluss vom 17.03.2003, NJW 2003, 1588).

    Eine dahingehende Auffassung, die "Prüfungszuständigkeit" des Vormundschaftsgerichtes greife nicht in vorgenannte Rechte der Betroffenen ein (BGH, Beschluss vom 17.03.2003, NJW 2003, 1588), verkennt, dass bei der gerichtlichen Genehmigung des Abbruchs lebenserhaltender Maßnahmen nicht nur dem festzustellenden Willen eines Betroffenen Ausdruck verliehen wird, sondern eine umfassende Prüfung, insbesondere auch zum Gesundheitszustand, vorgenommen wird, die in eine aus vielfältigen Elementen bestehende gerichtliche Entscheidung mündet.

  • OLG München, 25.01.2007 - 33 Wx 6/07  

    Ablehnung lebenserhaltender Maßnahmen durch Betreuer - kein Entlassungsgrund bei

    Die unterlassene Einholung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung vor einem Behandlungsabbruch (hier: Einstellung der Sondenernährung) stellt keinen Pflichtverstoß des Betreuers dar, wenn der Arzt die weitere Behandlung nicht für medizinisch indiziert hält und deshalb nicht "anbietet" (vgl. BGHZ 154, 205).

    Für das weitere Vorgehen wird unter Berücksichtigung der BGH-Rechtsprechung (BGHZ 154, 205 und BGHZ 163, 195 = NJW 2005, 2385; zusammenfassend Hahne DRiZ 2005, 244) auf folgendes hingewiesen:.

    Ein vormundschaftsgerichtliches Einschreiten käme allenfalls insoweit in Betracht, als bei begründeten erheblichen Zweifeln an der ärztlichen Diagnose der Betreuer gegebenenfalls gehalten wäre, im Interesse der Betroffenen die Erfüllung des ärztlichen Heilauftrags durch die Einforderung bestimmter lebensverlängernder oder -erhaltender Behandlungen durchzusetzen (BGHZ 154, 205/225).

  • AG Siegen, 28.09.2007 - 33 XVII B 710  

    Patientenverfügung, Betreuer, Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, PEG-Sonde,

    Das Wohl des Betroffenen ist dabei nicht nur objektiv, sondern auch subjektiv zu verstehen: "Zum Wohl des Betroffenen gehört auch die Möglichkeit, sein Leben nach seinen eigenen Vorstellungen und Wünschen zu gestalten" (§ 1901 Absatz 2 Satz 2 BGB) (BGH, FGPrax 2003, 161 (164)).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof formuliert, ein rechtlicher Rahmen für das Verlangen des Betreuers, die künstliche Ernährung des Betroffenen einzustellen, sei nicht eröffnet, solange eine letzte Sicherheit, dass die Krankheit einen irreversiblen tödlichen Verlauf angenommen habe, nicht zu gewinnen sei (BGH, FGPrax 2003, 161 (164)).

    An die Feststellung dieser Werte im Zusammenhang mit der Ablehnung lebenserhaltender Maßnahmen sind erhöhte Anforderungen zu stellen (BGH, FGPrax 2003, 161 (164); OLG Karlsruhe, NJW 2002, 685 (686); FGPrax 2004, 228 (228)).

    Denn diese, verstanden als das fachliche Urteil über den Wert oder Unwert einer medizinischen Behandlungsmethode in ihrer Anwendung auf den konkreten Fall, begrenzt den ärztlichen Heilauftrag (BGH, FGPrax 2003, 161 (166); OLG München, FGPrax 2007, 84 (85); Kutzer, FPR 2004, 683 (685)).

  • OLG Karlsruhe, 26.03.2004 - 11 Wx 13/04  

    Betreuung: Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Entscheidung des Betreuers

    a) Zutreffend ist das Landgericht zwar davon ausgegangen, dass der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 17. März 2003 (NJW 2003, 1588-1594) im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung für die Verweigerung der Einwilligung des Betreuers in eine lebensverlängernde oder -erhaltende Behandlung oder Weiterbehandlung eines nicht einwilligungsfähigen Betroffenen eine vormundschaftsgerichtliche Prüfungszuständigkeit eröffnet hat.

    Dass der Bundesgerichtshof das Kriterium des unmittelbar bevorstehenden Todes nicht für maßgeblich erachtet, erhellt die Feststellung, dass das Vormundschaftsgericht der Entscheidung des Betreuers zustimmen müsse, wenn feststehe, dass die Krankheit des Betroffenen einen irreversiblen tödlichen Verlauf genommen habe und die ärztlicherseits angebotene Behandlung dem früher erklärten und fortgeltenden Willen des Betroffenen, hilfsweise dessen (individuell-) mutmaßlichen Willen widerspreche (vgl. BGH NJW 2003, 1588 [1593]).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof diesen Gesichtspunkt bei der Erörterung des vormundschaftsgerichtlichen Verfahrens unerörtert gelassen (vgl. BGH NJW 2003, 1588 [1593]), daraus kann jedoch nicht der Schluss gezogen werden, dass eine Verfahrenspflegerbestellung nicht erforderlich ist.

  • LG Waldshut-Tiengen, 20.02.2006 - 1 T 161/05  

    Betreuung: Voraussetzungen vormundschaftsgerichtlicher Genehmigung des Abbruchs

    a) Mit dem Amtsgericht ist davon auszugehen, dass die Entscheidung des Betreuers, die Einwilligung in die Fortführung der künstlichen Ernährung und Flüssigkeitszufuhr bei der Betroffenen zu verweigern und damit den Abbruch dieser Maßnahmen zu veranlassen, der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bedarf (vgl. dazu und zum folgenden BGH NJW 03, 1588).

    Es ist Ausdruck der Würde des Menschen, das in einwilligungsfähigem Zustand ausgeübte Selbstbestimmungsrecht auch dann noch zu respektieren, wenn er zu eigenverantwortlichen Entscheidungen nicht mehr in der Lage ist (BGH NJW 03, 1588).

    Ließe man entgegen der dargelegten Ansicht die Äußerungen der Betroffenen nicht als eindeutige Willensäußerungen ausreichen, wäre die Erteilung der Genehmigung nach dem mutmaßlichen Willen der Betroffenen zu beurteilen, der individuell, also aus den Lebensentscheidungen, Wertvorstellungen und Überzeugungen des Betroffenen zu ermitteln ist (BGH NJW 03, 1588).

    Ob bei Fehlen auch eines mutmaßlichen Willens auf Kriterien zurückgegriffen werden könnte, die allgemeinen Wertvorstellungen entsprechen (in der Entscheidung des BGH NJW 03, 1588 wird dies offen gelassen), bedarf danach auch hier keiner Entscheidung mehr.

  • OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - 25 Wx 25/09  

    Anforderungen an die Sachaufklärung im Betreuungsverfahren; Voraussetzungen der

    Erst wenn der behandelnde Arzt sich an den Betreuer mit dem "Angebot" einer PEG-Sonden-Ernährung der Betroffenen mit dem Ziel einer Lebenserhaltung wendet, muss der Betreuer, will er eine lebensverlängernde oder lebenserhaltende Behandlung verweigern, die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts einholen (vgl. BGHZ 154, 205 = NJW 2003, 1568 ff.; Hahne, DRiZ 2005, 244, 245).

    Diese in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannten Grundsätze (vgl. BGHZ 154, 205 ff.) hat das Vormundschaftsgericht durch seine Entscheidung, dass die Sonderernährung der Betroffenen wieder aufzunehmen sei, missachtet und die im Vorverfahren ergangene Entscheidung des Beschwerdegerichts im Streitfall unterlaufen.

    Dies folgt aus der Würde des Menschen, die es gebietet, sein im einwilligungsfähigen Zustand ausgeübtes Selbstbestimmungsrecht auch dann noch zu respektieren, wenn er zum eigenverantwortlichen Entscheiden nicht mehr in der Lage ist (vgl. BGHZ 154, 205f).

  • AG Offenbach, 26.06.2012 - 14 XVII 990/08  

    Zur Zulässigkeit der Zwangsbehandlung psychisch kranker Menschen gem. §

    Verfehlt erscheint deshalb die Ansicht des 12. Senats des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung zur Sterbehilfe vom 17.3.2003 (XII ZB 2/03), "dem Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen" ließe sich "eine Antwort [hier: in Bezug auf die Gebotenheit richterlicher Rechtsfortbildung zur Schaffung eines Genehmigungsverfahrens bei Sterbehilfe] nicht entnehmen; denn dieses Recht lässt sich nur als Abwehrrecht gegen, nicht aber als Anspruch auf eine bestimmte Behandlung begreifen (Taupitz, Verhandlungen des 63. DJT 2000 Gutachten A 23; Verrel JZ 1996, 224, 226; einschränkend Lilie FS Steffen 1995, 273, 276)." .

    Allerdings ergeben sich aus der Begründung des Bundesgerichtshofs zur richterlichen Rechtsfortbildung im Betreuungsrecht, und zwar in Bezug auf die betreuungsgerichtliche Genehmigung der Sterbehilfe (BGH, Beschluss vom 17.3.2003, XII ZB 2/03), Rückschlüsse auf ein unabweisbares Bedürfnis zur verfassungskonformen Auslegung des § 1906 Abs. 1 Ziff. 2 BGB als Ermächtigungsnorm.

    Gerade im Hinblick auf die oben (2.2.3.) vorgenommenen Gesamtbewertung der Regelungszusammenhänge der Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug und im Betreuungsrecht folgt die Notwendigkeit einer die Vorschrift verfassungskonform angemessen rechtfertigenden Auslegung auch hier "aus einer Gesamtschau des Betreuungsrecht und dem unabweisbaren Bedürfnis mit den Instrumenten dieses Rechts auch auf Fragen [...; hier: der Zwangsbehandlung] Antworten zu finden" (BGH, Beschluss vom 17.3.2003, XII ZB 2/03, III., 2, e).

  • LG Bielefeld, 11.05.2006 - 25 T 89/06  
  • OLG Hamm, 26.06.2006 - 15 W 213/05  

    Zulässigkeit einer Anwalts-Aktiengesellschaft

  • OLG München, 13.12.2006 - 33 AR 14/06  

    Gewöhnlicher Aufenthalt des Betreuten bei zwangsweiser Unterbringung

  • OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 11 Wx 3/05  

    Rechtsgeschäftliche Betreuungsvorsorge - Bestellung eines Betreuers trotz

  • LG Fulda, 30.04.2009 - 16 Js 1/08  

    Bewährungsstrafe für Patientenrecht-Anwalt // Rat an Mandantin war versuchter

  • LG Ellwangen, 07.05.2003 - 1 T 33/03  

    Sterbebegleitung - Genehmigung zur Einstellung der künstlichen Ernährung

  • LG Essen, 29.11.2007 - 7 T 385/07  
  • AG Nordenham, 20.03.2011 - 9 XVII 8/00  

    Betreuung: Genehmigungserfordernis für den Abbruch einer künstlichen Ernährung

  • OLG Hamm, 19.12.2006 - 15 W 126/06  

    Kostenentscheidung nach Erledigung einer Unterbringungsmaßnahme

  • AG Lüdinghausen, 24.11.2003 - 9 XVII B 219  
  • OLG Frankfurt, 08.06.2006 - 20 W 52/06  

    Betreuerberstellung: Ungeeignetheit eines Angehörigen wegen seiner ablehnenden

  • LG Berlin, 30.01.2007 - 83 T 519/06  

    Betreuerentlassung: Eignungsmangel bei beabsichtigter Einstellung

  • LG Traunstein, 03.12.2005 - 3 O 3142/04  
  • BGH, 14.12.2011 - XII ZB 521/10  

    Verfahrensrecht - Erfolglose Rechtsbeschwerde

  • OLG Hamm, 01.04.2004 - 15 W 74/04  

    Mögliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer erledigten betreuungsrechtlichen

  • OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 11 Wx 44/06  

    Betreuungsverfahren: Amtsaufklärungspflichten des Gerichts bei Betreuerbestellung

  • AG Offenbach, 26.10.2012 - 14 XVII 1205/12  

    Selbstmbestimmungungsrecht und Zwangsbehandlung im Betreeungsrecht

  • LG Zweibrücken, 07.06.2006 - 3 S 43/06  
  • AG Mannheim, 24.02.2009 - Gut 2 XVII 8740/09  

    Rechtliche Betreuung: Rechtswidrige Verweigerung einer medizinisch indizierten

  • LG Neuruppin, 09.08.2006 - 5 T 158/06  

    Betreuerbestellungsverfahren: Betreuungsbedürfnis trotz erteilter

  • LG Kleve, 31.03.2009 - 4 T 319/07  
  • LG Kleve, 31.05.2010 - 4 T 77/10  

    Lediglich Erteilung eines Negativattests durch Betreuungsgericht bei Abbruch

  • OLG München, 26.04.2006 - 3 U 1776/06  
  • LG Heilbronn, 08.09.2003 - 1 T 275/03  

    Für die Genehmigung des Abbruchs lebenserhaltender Maßnahmen ist eine

  • AG Frankfurt/Main, 18.12.2003 - 44 XVII OST 1178/01  

Rechtsprechung
   BGH, 02.04.2003 - XII ZB 198/02   

Volltextveröffentlichungen (5)

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Zeitschriftenfundstellen

  • FamRZ 2003, 748



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 29.04.2004 - V ZB 46/03  

    Verfahrensrecht - Weitere Prozessgebühr bei Bestätigung eines Grundurteils?

    Sie führt daher auch ohne eine entsprechende Rüge zur Aufhebung der Beschwerdeentscheidung (BGHZ 154, 200, 203 f; BGH, Beschl. v. 2. April 2003, XII ZB 198/02, FamRZ 2003, 748, v. 10. April 2003, VII ZB 17/02, MDR 2003, 949; v. 11. September 2003, XII ZB 188/02, NJW 2003, 3712).
  • BGH, 05.11.2003 - XII ZB 105/03  

    Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter

    In einer Sache, der er grundsätzliche Bedeutung beimißt, darf der originäre Einzelrichter nicht selbst entscheiden, sondern muß das Verfahren gemäß § 568 Satz 2 Nr. 2 ZPO dem mit drei Richtern besetzten Senat übertragen (BGH, Beschluß vom 13. März 2003 - IX ZB 134/02 - NJW 2003, 1254 f. = FamRZ 2003, 669 f., zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; Senatsbeschluß vom 2. April 2003 - XII ZB 198/02 -).

Rechtsprechung
   BGH, 19.02.2003 - XII ZB 217/02   

Volltextveröffentlichungen (5)

mehr
  • rechtsportal.de

    ZPO (ab 1.1.2002) § 621e § 574 Abs. 1
    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen Beschwerdeentscheidungen in Familiensachen

  • Judicialis

Zeitschriftenfundstellen

  • FamRZ 2003, 748 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 02.04.2008 - XII ZB 134/06  

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde in Familiensachen der freiwilligen

    Die Rechtsbeschwerde ist in Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach § 621e Abs. 2 ZPO (hier: Regelung des Umgangs) nur gegen Entscheidungen über Beschwerden gegen Endentscheidungen im Sinne von § 621e Abs. 1 ZPO statthaft (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 13. April 2005 - XII ZB 165/03 - FamRZ 2005, 1240; vom 19. Februar 2003 - XII ZB 217/02 - FamRZ 2003, 748 und vom 2. Oktober 2002 - XII ZB 19/02 - FamRZ 2003, 232).*).

    Gegen Beschlüsse der Oberlandesgerichte, die nicht Endentscheidungen im Sinne des § 621e ZPO sind, ist kein Rechtsmittel an den Bundesgerichtshof vorgesehen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. April 2005 - XII ZB 165/03 - FamRZ 2005, 1240; vom 19. Februar 2003 - XII ZB 217/02 - FamRZ 2003, 748 und vom 2. Oktober 2002 - XII ZB 19/02 - FamRZ 2003, 232).

  • BGH, 13.04.2005 - XII ZB 165/03  

    Verfahrensrecht - Rechtsbeschwerde in Folgesachen der FGG

    Die Rechtsbeschwerde ist in Folgesachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit (hier: einstweilige Anordnung zum Aufenthaltsbestimmungsrecht) nach § 621 e Abs. 2 ZPO nur gegen Entscheidungen über Beschwerden gegen Endentscheidungen im Sinne des § 621 e Abs. 1 ZPO eröffnet (Fortführung der Senatsbeschlüsse vom 19. Februar 2003 - XII ZB 217/02 - FamRZ 2003, 748 und vom 21. August 2002 - XII ZB 113/02 - EzFamR aktuell 2002, 338).*).

    Die Rechtsbeschwerde ist in Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach § 621 e Abs. 2 ZPO nur gegen Entscheidungen über Beschwerden gegen Endentscheidungen im Sinne des § 621 e Abs. 1 ZPO eröffnet (BGHZ 72, 169 ff.; Senatsbeschlüsse vom 19. Februar 2003 - XII ZB 217/02 - FamRZ 2003, 748 und 21. August 2002 - XII ZB 113/02 - EzFamR aktuell 2002, 338).

  • OLG Dresden, 18.03.2004 - 22 WF 3/04  

    Beschwerde; Prozesskostenhilfe; Beschwerdefrist

    Denn in einer selbstständigen Familiensache ist nach § 621 e Abs. 2 ZPO die Rechtsbeschwerde nur gegen Entscheidungen über Beschwerden gegen Endentscheidungen i.S. des § 621 e Abs. 1 ZPO eröffnet (vgl. BGH, FamRZ 2003, 232; BGH, FamRZ 2003, 748; Zöller/Philippi, ZPO, 24. Aufl., § 621 a, Rdnr. 42; Weber, NJW 2003, 3597, 3601).
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