Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 13.12.2002

Rechtsprechung
   BayObLG, 08.01.2003 - 3Z BR 221/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6557
BayObLG, 08.01.2003 - 3Z BR 221/02 (https://dejure.org/2003,6557)
BayObLG, Entscheidung vom 08.01.2003 - 3Z BR 221/02 (https://dejure.org/2003,6557)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Januar 2003 - 3Z BR 221/02 (https://dejure.org/2003,6557)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abschluss bei einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie, Betreuervergütung, besondere Kenntnisse, vergleichbarer Hochschulabschluss

  • Judicialis

    BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2
    Vergütung des Berufsvormundes - Ausbildung an bayerischer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zur Vergütung eines Berufsbetreuers; Studium an einer bayerischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie (VWA) als mit einer Hochschulausbildung vergleichbare Ausbildung

Verfahrensgang

  • AG Bayreuth - XVII 112/01
  • LG Bayreuth - 43 T 117/02
  • BayObLG, 08.01.2003 - 3Z BR 221/02

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 787 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 06.09.2000 - 3Z BR 214/00

    Wertungskriterien für die Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer

    Auszug aus BayObLG, 08.01.2003 - 3Z BR 221/02
    Wertungskriterien für die Vergleichbarkeit sind der zeitliche Aufwand, der Umfang des Lehrstoffs, die Ausgestaltung der Abschlussprüfung und insbesondere die dadurch erworbene berufliche Qualifikation, die auch in den Zugangsmöglichkeiten zu bestimmten Besoldungs- bzw. Vergütungsgruppen des öffentlichen Dienstes zum Ausdruck kommen kann (BayObLG FamRZ 2001, 187).
  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 254/99

    Ausbildung an einer Fachakademie im Vergleich zur Hochschulausbildung

    Auszug aus BayObLG, 08.01.2003 - 3Z BR 221/02
    c) Damit liegt kein Widerspruch zu der vom Senat (FamRZ 2000, 1307) vertretenen Auffassung vor, dass die Ausbildung an einer "Fachakademie" mit einer Hochschulausbildung nicht vergleichbar sei, da sie unterhalb der Fachhochschulebene liege.
  • OLG Frankfurt, 01.09.2008 - 20 W 176/08

    Betreuervergütung: Stundensatz bei erworbenem Abschluss als Gesundheits- und

    Der Verweis des Landgerichts auf eine Entscheidung des BayObLG vom 08. Januar 2003 (3 Z BR 221/02- FamRZ 2003, 787)), vermag eine Vergleichbarkeit für den vorliegenden Fall ebenfalls nicht zu begründen.

    Wie sich bereits aus dem Leitsatz dieser Entscheidung (veröffentlicht in FamRZ 2003, 787) entnehmen lässt, ging es im dortigen Sachverhalt jedoch um ein sechs Semester umfassendes Studium, das mit einer Diplomprüfung abgeschlossen wurde.

  • LG Chemnitz, 04.06.2012 - 3 T 544/11
    Zur Begründung verweist die Rechtspflegerin auf die Entscheidung des BayObLG vom 08.01.2003, Az.: 3 ZBR 221/02, indem in einem gleichgelagerten Fall von einer einer Hochschulausbildung vergleichbaren Ausbildung ausgegangen worden sei und die Vergütung zum Höchstsatz bewilligt wurde.

    Auch der Umstand, dass der Betreuer während der Ausbildung zum Betriebswirt (WJA), insbesondere unter dem Einfluss der Entscheidung des BayObLG vom 08.01.2003, Az.: 3 ZBR 221/02, und auch später darauf vertraute, dass zukünftig die Vergütung zu dem höchsten Stundensetz erfolgen werde, rechtfertigt keine andere Entscheidung.

    Außerdem ist zu beachten, dass eine divergierende Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes vom 08.01.2003 (Az.: 3 ZBR 221/02) vorliegt, in der ein mit der Diplomprüfung erfolgreich abgeschlossenes sechs Semester umfassendes Studium an der Bayerischen Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademia (VWA) als eine einer Hochschulausbildung vergleichbare Ausbildung i.S.v. § 1 I Satz 2 Nr. 2 BVormVG anerkannt wurde.

  • KG, 18.05.2004 - 1 W 482/02

    Betreuervergütung: Besondere für die Führung der Betreuung nutzbare

    Er lässt außer Acht, dass betreuungsrechtlich nutzbare Kenntnisse auch aus den Bereichen des Verwaltungs-, Wirtschafts- und Sozialrechts stammen können, zumal im vorliegenden Fall der Aufgabenkreise des Beteiligten zu 1. die Vertretung des Betroffenen in finanziellen Angelegenheiten und vor Behörden und Einrichtungen umfasste (vgl. zum Verwaltungsfachwirt BayObLG FamRZ 2001, 187; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.4.2000, - 25 Wx 22/00 = FamRZ 2000, 1309; zum Diplomverwaltungswirt BayObLG Beschluss vom 8.1.2003, Az: 3Z BR 221/02; LG Kiel, BtPrax 2002, 174-175; zum Beamten des mittleren nicht-technischen Dienstes, BayObLG, FamRZ 2001, 304).
  • VG Ansbach, 24.09.2013 - AN 1 K 13.00215

    Periodische Beurteilung eines Beamten

    Er beruft sich hierzu auf eine Entscheidung des BayObLG vom 8. Januar 2003 (Az. 3Z BR 221/02), nach der bei einem Aufstieg vom gehobenen in den höheren Dienst Studienzeiten zu einer Verkürzung der Tätigkeitszeiten (Einführung in die neue Laufbahn) führen können.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 13.12.2002 - 6 W 143/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2504
OLG Celle, 13.12.2002 - 6 W 143/02 (https://dejure.org/2002,2504)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.12.2002 - 6 W 143/02 (https://dejure.org/2002,2504)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. Dezember 2002 - 6 W 143/02 (https://dejure.org/2002,2504)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Testamentsauslegung bei mehrdeutiger Erbenbezeichnung: Erbeinsetzung "des Tierschutzvereins"

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2073 BGB ; § 27 FGG
    Weitere Beschwerde gegen einen Beschluss des Beschwerdegerichts; Zurückweisung der Beschwerde gegen einen Vorbescheid des Nachlassgerichts; Umdeutung einer unzulässigen Beschwerde in einen Antrag auf Einziehung des erteilten Erbscheins; Bestimmung des Tierschutzvereins ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Weitere Beschwerde gegen einen Beschluss des Beschwerdegerichts; Zurückweisung der Beschwerde gegen einen Vorbescheid des Nachlassgerichts; Umdeutung einer unzulässigen Beschwerde in einen Antrag auf Einziehung des erteilten Erbscheins; Bestimmung des Tierschutzvereins ...

  • Judicialis

    BGB § 2073; ; FGG § 27

  • rechtsportal.de

    BGB § 2073
    Auslegung eines Testaments; Zulässigkeit der weiteren Beschwerde nach Entscheidung über einen Vorbescheid und Erteilung des Erbscheins

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wer ist "der Tierschutzverein"?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Der "Tierschutzverein" sollte erben am Ort gab es aber zwei Tierschutzvereine!

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Tierschutz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei der ungenauen Bezeichnung "Tierschutzverein" im Testament wird die Erbschaft unter allen in Frage kommenden Tierschutzvereinen aufgeteilt - Zur Auslegung eines Testaments, wenn mehrere als bedacht in Frage kommen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 367
  • NJW-RR 2003, 368
  • FamRZ 2003, 787
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.02.1993 - IV ZR 239/91

    Testamentsauslegung bei Auflagenanordnung - Beweislast für Vollziehungsanspruch

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2002 - 6 W 143/02
    Maßgebend ist hierbei, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Betracht gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen oder dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357, 363; Beschlüsse des Senats vom 19. Juli 2002 - 6 W 82/02 -, OLGR 2002, 260, und vom 31. Juli 2002 - 6 W 96/02 -, OLGR 2002, 246; ferner BayObLG NJW-RR 2002, 873 f.).
  • BayObLG, 12.03.2002 - 1Z BR 14/01

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis bei einer Vielzahl von Bedachten -

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2002 - 6 W 143/02
    Maßgebend ist hierbei, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Betracht gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen oder dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357, 363; Beschlüsse des Senats vom 19. Juli 2002 - 6 W 82/02 -, OLGR 2002, 260, und vom 31. Juli 2002 - 6 W 96/02 -, OLGR 2002, 246; ferner BayObLG NJW-RR 2002, 873 f.).
  • AG Leipzig, 12.07.1994 - VI 5432/93

    Erbeinsetzung der "DDR"

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2002 - 6 W 143/02
    Gerade auch in derartigen Fällen, in denen der Erblasser nur eine Person bezeichnet hat, sich aber einer auf mehrere Personen passenden Ausdrucksweise bedient hat und die Auslegung nicht ergibt, welche dieser Personen gemeint ist, findet § 2073 BGB Anwendung (Münchener Kommentar - Schlichting, BGB, Band 9, 3. Aufl. 1997, § 2073 Rdnr. 1; vgl. auch AG Leipzig, Rpfleger 1995, 22: Erbeinsetzung "des Staates" in einem im Gebiet der ehemaligen DDR vom Erblasser vor dem 3. Oktober 1990 errichteten Testament mit der Folge einer Erbenstellung der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Sachsen zu gleichen Teilen; ferner BayOblG NJW-RR 1990, 1417, 1418: Erbeinsetzung der "beiden Altenheime der Stadt" in entsprechender Anwendung des § 2073 BGB als Erbeinsetzung der tatsächlich vorhandenen drei Altenheime zu je 1/3).
  • OLG Celle, 31.07.2002 - 6 W 96/02

    Erbrecht; Privatschriftliches Testament; Gesetzliche Erben; Pflichtteil;

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2002 - 6 W 143/02
    Maßgebend ist hierbei, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Betracht gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen oder dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357, 363; Beschlüsse des Senats vom 19. Juli 2002 - 6 W 82/02 -, OLGR 2002, 260, und vom 31. Juli 2002 - 6 W 96/02 -, OLGR 2002, 246; ferner BayObLG NJW-RR 2002, 873 f.).
  • BayObLG, 11.12.1990 - BReg. 1a Z 5/89

    Antrag auf Einziehung eines Erbscheins; Zweifel an der Echtheit eines

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2002 - 6 W 143/02
    Mit der Erteilung dieses angekündigten Erbscheins ist das auf Aufhebung des Vorbescheids gerichtete Verfahren gegenstandslos geworden und damit die weitere Beschwerde unzulässig (BayOblG 1982, 236, 239; FamRZ 1991, 618, 619; OLG Karlsruhe, FamRZ 1970, 255, 256; Keidel/Kuntze, FGG, 14. Aufl., § 19 Rdnr. 15; § 84 Rdnr. 2; Palandt, BGB, 62. Aufl., § 2353 Rdnr. 26).
  • OLG Celle, 19.07.2002 - 6 W 82/02

    Abgrenzung zwischen einer Erbeinsetzung und der Zuwendung eines Vermächtnisses;

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2002 - 6 W 143/02
    Maßgebend ist hierbei, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Betracht gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen oder dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357, 363; Beschlüsse des Senats vom 19. Juli 2002 - 6 W 82/02 -, OLGR 2002, 260, und vom 31. Juli 2002 - 6 W 96/02 -, OLGR 2002, 246; ferner BayObLG NJW-RR 2002, 873 f.).
  • BayObLG, 28.05.1990 - BReg. 1a Z 11/90

    Auslegung eines Testaments; Zuwendung eines Vermächtnisses; Auslegung eines

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2002 - 6 W 143/02
    Gerade auch in derartigen Fällen, in denen der Erblasser nur eine Person bezeichnet hat, sich aber einer auf mehrere Personen passenden Ausdrucksweise bedient hat und die Auslegung nicht ergibt, welche dieser Personen gemeint ist, findet § 2073 BGB Anwendung (Münchener Kommentar - Schlichting, BGB, Band 9, 3. Aufl. 1997, § 2073 Rdnr. 1; vgl. auch AG Leipzig, Rpfleger 1995, 22: Erbeinsetzung "des Staates" in einem im Gebiet der ehemaligen DDR vom Erblasser vor dem 3. Oktober 1990 errichteten Testament mit der Folge einer Erbenstellung der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Sachsen zu gleichen Teilen; ferner BayOblG NJW-RR 1990, 1417, 1418: Erbeinsetzung der "beiden Altenheime der Stadt" in entsprechender Anwendung des § 2073 BGB als Erbeinsetzung der tatsächlich vorhandenen drei Altenheime zu je 1/3).
  • OLG Celle, 08.07.2003 - 6 W 63/03

    Ausschluss von der gesetzlichen Erbfolge ; Verzicht auf Erb- und

    Allerdings ist es in derartigen Fällen zulässig und zur Vermeidung eines weiteren Verfahrens aus prozessökonomischen Gründen auch sachgerecht, den im Verfahren der weiteren Beschwerde gestellten Antrag auf Aufhebung des Beschlusses des Landgerichts und Aufrechterhaltung des Beschlusses des Amtsgerichts in einen Antrag auf Einziehung des erteilten Erbscheins umzudeuten (vgl. Beschluss des Senats vom 13. Dezember 2002 - 6 W 143/02 -, in: FamRZ 2003, 787, 788 = Nds.…
  • LG Braunschweig, 29.10.2004 - 4 O 2318/04

    Anspruch auf Schadensersatz sowie Schmerzensgeld aus der Verletzung einer

    Ebenso hat das Landgericht Köln (Urteil vom 10.10.2002, 7 O 426/01, NJW-RR 2003, 368 -378) keine Verkehrssicherungspflichtverletzung angenommen, wenn an einem Fußgängerüberweg im Bereich von Gleisbauarbeiten auf einer Straße Höhenunterschiede bei Betonplatten von 4, 5 - 5 cm auftreten.
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