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   BVerfG, 13.01.2003 - 2 BvL 9/00   

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https://dejure.org/2003,2893
BVerfG, 13.01.2003 - 2 BvL 9/00 (https://dejure.org/2003,2893)
BVerfG, Entscheidung vom 13.01.2003 - 2 BvL 9/00 (https://dejure.org/2003,2893)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Januar 2003 - 2 BvL 9/00 (https://dejure.org/2003,2893)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Vorlage - Begründung einer Richtervorlage - Berücksichtigung der Zeit der Kindererziehung bei der Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit nach dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) - Gewährung eines Kindererziehungszuschlags - Additive ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 81a; ; BVerfGG § ... 80 Abs. 2 Satz 1; ; KEZG § 1 Abs. 1 Satz 1; ; KEZG § 1 Abs. 1 Satz 2; ; BeamtVG § 6 Abs. 1 a.F.; ; BeamtVG § 6 Abs. 1 Satz 4; ; BeamtVG § 6 Abs. 1 Satz 5; ; BeamtVG § 85 Abs. 7; ; BeamtVG §§ 50a ff.; ; BeamtVG § 85 Abs. 7 Satz 1; ; GG Art. 100 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeamtVG § 85 Abs. 7 S. 1
    Zulässigkeit einer Richtervorlage; Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bei der Ruhegehaltsberechnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 834
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90

    Kindererziehungszeiten

    Auszug aus BVerfG, 13.01.2003 - 2 BvL 9/00
    Nach dem Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. März 1996 (BVerfGE 94, 241) führte das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung vom 16. Dezember 1997 (BGBl I S. 2998 - Rentenreformgesetz 1999) erstmals eine so genannte additive Anrechnung von Kindererziehungszeiten, die mit vorhandenen Beitragszeiten zeitgleich zusammenfallen, bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze ein.

    Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Beschluss vom 12. März 1996 (BVerfGE 94, 241) zwar nur für den Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung entschieden, dass Art. 3 Abs. 1 GG in derartigen Fällen eine Steigerung der Altersversorgungsleistungen verlange.

    b) Das vorlegende Gericht macht zudem nicht hinreichend deutlich, inwieweit aus der von ihm zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 94, 241) ein verfassungsrechtliches Gebot abzuleiten sei, Kindererziehungszeiten auch im Beamtenversorgungsrecht als zusätzliche ruhegehaltfähige Dienstzeiten ohne Differenzierung nach dem Zeitpunkt der Geburt des Kindes additiv anzurechnen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat ausgeführt, dass der Gesetzgeber von Verfassungs wegen nicht gehalten sei, im Rentenrecht Kindererziehungszeiten auf der Grundlage des additiven Modells zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 94, 241 ).

  • BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92

    Beförderungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 13.01.2003 - 2 BvL 9/00
    Dem genügt ein Vorlagebeschluss nur, wenn das Gericht seine Überzeugung von der Entscheidungserheblichkeit und der Verfassungswidrigkeit der Norm näher begründet und die für seine Überzeugung maßgeblichen Erwägungen umfassend und nachvollziehbar darlegt (vgl. BVerfGE 86, 52 ; 88, 198 ; 97, 49 ).

    Hierzu muss sich das Gericht eingehend auch mit den Gesetzesmaterialien sowie mit den zur Auslegung der vorgelegten Norm in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen auseinander setzen (vgl. BVerfGE 65, 308 ; 77, 259 ; 92, 277 ; 97, 49 ).

  • BVerfG, 26.04.1995 - 2 BvR 794/91

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im Besoldungsstrukturgesetz 1990

    Auszug aus BVerfG, 13.01.2003 - 2 BvL 9/00
    Die Wahl eines Stichtages überhaupt, die Wahl des Zeitpunktes sowie die Auswahl unter den für die Anknüpfung an den Stichtag in Betracht kommenden Faktoren müssen freilich sachlich vertretbar sein (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. April 1995 - 2 BvR 794/91 u.a. -, DVBl 1995, S. 1232 ff. ).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77

    Verfassungsmäßigkeit der Rückführung des Ortszuschlags nicht

    Auszug aus BVerfG, 13.01.2003 - 2 BvL 9/00
    Härten, die daraus resultieren, dass die tatsächliche Situation derjenigen Personen, die durch Erfüllung der Stichtagsvoraussetzungen gerade noch in den Genuss der Neuregelungen gelangen, sich von der Lage derjenigen unterscheidet, bei denen diese Voraussetzungen fehlen, machen eine Stichtagsregelung aber noch nicht verfassungswidrig (vgl. BVerfGE 49, 260 ).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BVerfG, 13.01.2003 - 2 BvL 9/00
    Denn die privatrechtlichen Arbeitsverhältnisse unterliegen eigenen Prinzipien, die für öffentlich-rechtlich geregelte Dienstverhältnisse keine Geltung beanspruchen (vgl. BVerfGE 52, 303 ; 98, 365 ).
  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58

    Diplomatische Klausel

    Auszug aus BVerfG, 13.01.2003 - 2 BvL 9/00
    Da es in solchen Fällen unmöglich ist, die unter dem alten Recht entstandenen Rechtsverhältnisse vollständig dem neuen Recht zu unterstellen, und der Grundsatz der Rechtssicherheit klare schematische Entscheidungen über die zeitliche Abgrenzung zwischen altem und neuem Recht verlangt, ist der Gesetzgeber berechtigt, Stichtage einzuführen (vgl. BVerfGE 13, 31 ; 44, 1 ).
  • BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70

    Nichtehelichen-Erbrecht

    Auszug aus BVerfG, 13.01.2003 - 2 BvL 9/00
    Da es in solchen Fällen unmöglich ist, die unter dem alten Recht entstandenen Rechtsverhältnisse vollständig dem neuen Recht zu unterstellen, und der Grundsatz der Rechtssicherheit klare schematische Entscheidungen über die zeitliche Abgrenzung zwischen altem und neuem Recht verlangt, ist der Gesetzgeber berechtigt, Stichtage einzuführen (vgl. BVerfGE 13, 31 ; 44, 1 ).
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70

    Universitätsgesetz Hamburg

    Auszug aus BVerfG, 13.01.2003 - 2 BvL 9/00
    Das vorlegende Gericht hätte hierzu berücksichtigen müssen, dass der Gesetzgeber hinsichtlich der Überleitung bestehender Rechtslagen, Berechtigungen und Rechtsverhältnisse über einen breiten Gestaltungsspielraum verfügt (vgl. BVerfGE 43, 242 ).
  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 24/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 13.01.2003 - 2 BvL 9/00
    Dem genügt ein Vorlagebeschluss nur, wenn das Gericht seine Überzeugung von der Entscheidungserheblichkeit und der Verfassungswidrigkeit der Norm näher begründet und die für seine Überzeugung maßgeblichen Erwägungen umfassend und nachvollziehbar darlegt (vgl. BVerfGE 86, 52 ; 88, 198 ; 97, 49 ).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91

    Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei

    Auszug aus BVerfG, 13.01.2003 - 2 BvL 9/00
    Dem genügt ein Vorlagebeschluss nur, wenn das Gericht seine Überzeugung von der Entscheidungserheblichkeit und der Verfassungswidrigkeit der Norm näher begründet und die für seine Überzeugung maßgeblichen Erwägungen umfassend und nachvollziehbar darlegt (vgl. BVerfGE 86, 52 ; 88, 198 ; 97, 49 ).
  • BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvL 28/87

    Normenkontrolle betreffend die Beratungshilfe in Arbeitssachen

  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvL 18/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 06.06.1989 - 2 BvL 6/89

    Verfassungsmäßigkeit der Aufenthaltsbeschränkung von Asylsuchenden

  • VG Frankfurt/Main, 20.11.2000 - 9 E 3167/00
  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

  • BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56

    Dieselsubventionierung

  • LG Frankfurt/Main, 11.02.2021 - 13 S 46/20

    Auch in 2er-Gemeinschaften muss der Verband gegen Veränderungen des

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG verfügt der Gesetzgeber hinsichtlich der Überleitung bestehender Rechtslagen, Berechtigungen und Rechtsverhältnisse über einen breiten Gestaltungsspielraum (BVerfG NVwZ 2016, 56 (57); FamRZ 2003, 834; NJW 1977, 1049 (1053)).

    Als nicht zu beanstandende Kriterien für eine übergangslose Invollzugsetzung von Rechtsänderungen sind dabei insbesondere die Rechtssicherheit, die klare schematische Entscheidungen über die zeitliche Abgrenzung zwischen altem und neuem Recht verlangt, anerkannt (BVerfG NVwZ 2016, 56 (57); FamRZ 2003, 834).

  • LG Frankfurt/Main, 28.01.2021 - 13 S 155/19

    Nach neuem WEG-Recht keine Klagebefugnis der einzelnen Eigentümer mehr

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG verfügt der Gesetzgeber hinsichtlich der Überleitung bestehender Rechtslagen, Berechtigungen und Rechtsverhältnisse über einen breiten Gestaltungsspielraum (BVerfG NVwZ 2016, 56 (57); FamRZ 2003, 834; NJW 1977, 1049 (1053)).

    Als nicht zu beanstandende Kriterien für eine übergangslose Invollzugsetzung von Rechtsänderungen sind dabei insbesondere die Rechtssicherheit, die klare schematische Entscheidungen über die zeitliche Abgrenzung zwischen altem und neuem Recht verlangt, anerkannt (BVerfG NVwZ 2016, 56 (57); FamRZ 2003, 834).

  • BSG, 10.10.2018 - B 13 R 20/16 R

    Anerkennung von Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung bei der

    Im Hinblick auf die Eigenständigkeit der Systeme und deren verschiedene Struktur kann eine unterschiedliche Auswirkung von Erziehungsleistungen grundsätzlich hingenommen werden ( vgl BVerfG Beschluss vom 13.1.2003 - 2 BvL 9/00 - Juris RdNr 12, 13 zur fehlenden additiven Anrechnung nach § 85 Abs. 7 BeamtVG iVm § 6 Abs. 1 S 4 und 5 BeamtVG ; vgl auch BVerwG Beschluss vom 13.12.1996 - 2 B 57/96 - Juris RdNr 3) , jedenfalls ohne dass ein weiterer Schutz gerade durch die gesetzliche Rentenversicherung geboten ist.

    Insoweit handelt es sich um Übergangsregelungen, bei denen der Gesetzgeber über einen besonderen, breiten Gestaltungsspielraum verfügt ( vgl BVerfG Beschluss vom 13.1.2003 - 2 BvL 9/00 - Juris RdNr 14 aaO ) .

  • LG Frankfurt/Main, 07.09.2023 - 13 S 6/23

    Verwalter kann jederzeit abberufen werden - aber wann endet Verwaltervertrag?

    Wie die Kammer bereits mit Blick auf den Entfall der Klagebefugnis in Fällen einer bereits erhobenen Beseitigungs- oder Unterlassungsklage durch das WEMoG entschieden hat, verfügt "nach der Rechtsprechung des BVerfG [...] der Gesetzgeber hinsichtlich der Überleitung bestehender Rechtslagen, Berechtigungen und Rechtsverhältnisse über einen breiten Gestaltungsspielraum (BVerfG NVwZ 2016, 56 (57); FamRZ 2003, 834; BVerfGE 43, 242 = NJW 1977, 1049 (1053)).

    Als nicht zu beanstandende Kriterien für eine übergangslose Invollzugsetzung von Rechtsänderungen sind dabei insbesondere die Rechtssicherheit, die klare schematische Entscheidungen über die zeitliche Abgrenzung zwischen altem und neuem Recht verlangt, anerkannt (BVerfG NVwZ 2016, 56 (57); FamRZ 2003, 834).

  • BSG, 16.10.2019 - B 13 R 14/18 R

    Entgeltpunkte für Kindererziehung im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung -

    Der Gesetzgeber hat bei der Überleitung bestehender Rechtslagen einen breiten Gestaltungsspielraum (vgl ua BVerfG Beschluss vom 13.1.2003 - 2 BvL 9/00 - juris RdNr 14) .
  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2019 - 4 S 861/18

    Berücksichtigung von Zeiten einer Beurlaubung oder Freistellung zur

    Die durch die Stichtagsregelung des § 106 Abs. 1 Satz 1 LBeamtVG bedingte Ungleichbehandlung ist sachlich gerechtfertigt, weil es sich um eine Nachfolgeregelung zu § 85 Abs. 7 BeamtVG 2006 handelt (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 13.01.2003 - 2 BvL 9/00 -, Juris), die an den zum 01.01.1991 erfolgten und vom Landesgesetzgeber beibehaltenen Systemwechsel anknüpft.

    Dementsprechend ist auch eine versorgungsrechtliche Ungleichbehandlung von Beamten einerseits und gesetzlich versicherten Arbeitnehmern andererseits im Hinblick auf die Eigenständigkeit der versorgungsrechtlichen Rechtssysteme nach Art. 3 Abs. 1 GG regelmäßig nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfG , Beschluss vom 13.01.2003 - 2 BvL 9/00 -, Juris).

    Dies ist auch nicht ersichtlich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.01.2003 - 2 BvL 9/00 -, Juris).

    Die Wahl eines Stichtages überhaupt, die Wahl des Zeitpunktes sowie die Auswahl unter den für die Anknüpfung an den Stichtag in Betracht kommenden Faktoren müssen freilich sachlich vertretbar sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.01.2003 - 2 BvL 9/00 -, Juris m.w.N.).

  • BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 413/15

    Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg

    Da es mit Feststellungsaufwand und Bewertungs- sowie Beweisschwierigkeiten verbunden ist, die unter dem alten Recht entstandenen Rechtsverhältnisse vollständig dem neuen Recht zu unterstellen, und der Grundsatz der Rechtssicherheit klare schematische Entscheidungen über die zeitliche Abgrenzung zwischen altem und neuem Recht verlangt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Januar 2003 - 2 BvL 9/00 -, juris, Rn. 14), war die Einschätzung des Landesgesetzgebers, dass eine Stichtags- und Überleitungsregelung dem Ziel der Gesetzesnovelle entspricht, sachgerecht (zur Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes vgl. BVerfGE 44, 283 ; 82, 60 ; 100, 195 ).
  • BSG, 10.10.2018 - B 13 R 29/17 R

    Anerkennung von Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung bei der

    Im Hinblick auf die Eigenständigkeit der Systeme und deren verschiedene Struktur, die sich in der Ausgestaltung der Kindererziehungszeit als ruhegehaltsfähige Dienstzeit niederschlägt, kann eine unterschiedliche Auswirkung von Erziehungsleistungen grundsätzlich hingenommen werden ( vgl BVerfG Beschluss vom 13.1.2003 - 2 BvL 9/00 - Juris RdNr 12, 13 zur fehlenden additiven Anrechnung nach § 85 Abs. 7 BeamtVG iVm § 6 Abs. 1 S 4 und 5 BeamtVG ; vgl auch BVerwG Beschluss vom 13.12.1996 - 2 B 57/96 - Juris RdNr 3) , jedenfalls ohne dass ein weiterer Schutz gerade durch die gesetzliche Rentenversicherung geboten ist.

    Insoweit handelt es sich um Übergangsregelungen, bei denen der Gesetzgeber über einen besonderen, breiten Gestaltungsspielraum verfügt ( vgl BVerfG Beschluss vom 13.1.2003 - 2 BvL 9/00 - Juris RdNr 14) .

  • BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 568/15

    Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg

    Da es mit Feststellungsaufwand und Bewertungs- sowie Beweisschwierigkeiten verbunden ist, die unter dem alten Recht entstandenen Rechtsverhältnisse vollständig dem neuen Recht zu unterstellen, und der Grundsatz der Rechtssicherheit klare schematische Entscheidungen über die zeitliche Abgrenzung zwischen altem und neuem Recht verlangt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Januar 2003 - 2 BvL 9/00 -, juris, Rn. 14), war die Einschätzung des Landesgesetzgebers, dass eine Stichtags- und Überleitungsregelung dem Ziel der Gesetzesnovelle entspricht, sachgerecht (zur Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes vgl. BVerfGE 44, 283 ; 82, 60 ; 100, 195 ).
  • LSG Hessen, 29.03.2007 - L 1 KR 138/06

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Nebentätigkeit eines Richters -

    Der Gesetzgeber muss den ihm hierbei zustehenden Spielraum jedoch in sachgerechter Weise genutzt, d. h. die Einführung des Stichtags überhaupt und die Wahl des Zeitpunktes am gegebenen Sachverhalt orientiert haben (vgl. die Rechtsprechungshinweise in BVerfG, Beschluss vom 13. Januar 2003 -2 BvL 9/00 -FamRZ 2003, 834).
  • VG Neustadt, 27.06.2011 - 1 K 1186/10

    Stichtagsregelung bei Kindererziehungszeiten

  • LG Frankfurt/Main, 06.10.2022 - 13 S 95/21

    WEMoG: Verlust der Prozessführungsbefugnis ist verfassungsgemäß!

  • BSG, 23.11.2005 - B 12 RA 5/04 R

    Rentenversicherung - Befreiung gem § 231 Abs 6 SGB 6 - Versicherungspflicht -

  • BVerwG, 20.04.2023 - 2 C 11.22

    Versorgungsanspruch eines vor Vollendung des 17. Lebensjahres ernannten

  • BSG, 16.10.2019 - B 13 R 18/18 R

    Anspruch auf Altersrente

  • BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 302/06

    Geltungsbereich des VTV und Einschränkung der AVE

  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2017 - 4 S 926/16

    Europarechts -und Verfassungskonformität der Besoldung von Richtern nach

  • BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 459/15

    Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg

  • BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 461/15

    Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg

  • BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 463/15

    Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg

  • BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 464/15

    Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg

  • BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 462/15

    Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg

  • BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 465/15

    Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg

  • BSG, 23.11.2005 - B 12 RA 13/04 R

    Rentenversicherung - Selbstständiger - Befreiung nach § 231 Abs 6 SGB VI -

  • BSG, 25.01.2017 - B 13 R 350/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - gerügter Verstoß gegen den

  • VG Stuttgart, 16.03.2016 - 8 K 4304/13

    Amtsangemessene Besoldung von Richtern in Baden-Württemberg

  • AG Oberhausen, 09.03.2021 - 37 C 1585/20

    WEMoG: Bereits klagender Eigentümer kann rückermächtigt werden!

  • BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 460/15

    Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg

  • VGH Bayern, 28.06.2022 - 14 BV 19.580

    Wiederaufgreifen eines bestandskräftig abgeschlossenen

  • BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 1028/15

    Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg

  • VGH Bayern, 11.01.2021 - 3 ZB 20.158

    Keine additive Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bei vor 1992 geborenen

  • BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 312/06

    Geltungsbereich des VTV und Einschränkung der AVE

  • BAG, 06.11.2003 - 6 AZR 505/02

    Umzugskostenvergütung - Widerruf der Zusage

  • OVG Sachsen, 20.03.2018 - 2 A 306/17

    Stufenzuordnung; Überleitungsstufe; Erfahrensstufe

  • VG Düsseldorf, 07.04.2014 - 23 K 6416/12

    Kindererziehungszeit; ruhegehaltfähige Dienstzeit; Zwillinge;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.05.2018 - 4 N 51.16

    Festsetzung des Ruhegehalts; ruhegehaltsfähige Dienstzeiten; Zeiten der

  • VG Berlin, 07.05.2015 - 26 K 196.14

    Regelungsgehalt des § 2 Abs. 1 S. 1 BerlBesÜGjuris: BesÜblG BE

  • VG Berlin, 31.05.2011 - 28 A 199.08

    Beamtenversorgung: Anrechnung von Kindererziehungszeiten

  • VGH Hessen, 16.09.2003 - 1 UE 217/03
  • VG Berlin, 23.09.2015 - 7 K 348.14

    Rechtmäßigkeit von Überleitungsregeln

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2011 - 1 A 362/09

    Anspruch auf Festsetzung von Versorgungsbezügen unter Zugrundelegung des

  • VG Koblenz, 04.09.2015 - 5 K 316/15

    Keine mehrfache Berücksichtigung von Erziehungszeiten bei Mehrlingsgeburten vor

  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.08.2008 - L 1 RA 303/05
  • VG Lüneburg, 10.03.2006 - 1 A 232/05

    Berücksichtigung von (additiven) Kindererziehungszeiten

  • VG Potsdam, 23.07.2015 - 2 K 2835/14

    Besoldung und Versorgung

  • VG Freiburg, 03.05.2004 - 4 K 760/04

    Zulassung zur Berufsabschlussprüfung - Arzthelfer

  • VG Ansbach, 19.01.2023 - AN 16 K 20.01748

    Anerkennung von Kindererziehungszeiten für ein vor dem 1.1.1992 geborenes Kind

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