Weitere Entscheidung unten: AG Westerstede, 09.01.2002

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   OLG Düsseldorf, 21.08.2001 - 1 UF 63/01   

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https://dejure.org/2001,5534
OLG Düsseldorf, 21.08.2001 - 1 UF 63/01 (https://dejure.org/2001,5534)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.08.2001 - 1 UF 63/01 (https://dejure.org/2001,5534)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. August 2001 - 1 UF 63/01 (https://dejure.org/2001,5534)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bedürftigkeit ; Mehrbelastung ; Anrechnung des Familieneinkommens; Taschengeld ; Unterhaltsanspruch ; Sozialhilferechtliche Einkommensberechnung

  • Judicialis

    BSHG § 91; ; BGB § 1608 S. 1; ; BGB § ... 1601; ; BGB § 1360; ; BGB § 1360 a; ; BGB § 1610 a; ; BGB § 284; ; BGB § 286; ; BGB n.F. § 283; ; BVG § 31; ; ZPO § 92; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 621 d; ; ZPO § 546

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Berechnung des Ehegattenunterhaltes nach § 1360a BGB bei Pflegebedürftigkeit eines Ehegatten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Duisburg - 37 F 162/00
  • OLG Düsseldorf, 21.08.2001 - 1 UF 63/01

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1353
  • FamRZ 2003, 886 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.10.1991 - XII ZR 170/90

    Anrechnung des Erziehungsgeldes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.08.2001 - 1 UF 63/01
    Auch wenn derartige Leistungen sozialhilferechtlich nicht als Einkommen gelten, sind sie unterhaltsrechtlich als Einkommen anzurechnen (BGH FamRZ 1992, 162; Wendl/Haußleiter, Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis, 5.Aufl., § 1 Rdnr. 366), was die Klägerin mit der Berufung nicht in Zweifel zieht.
  • BGH, 27.04.2016 - XII ZB 485/14

    Familienunterhalt: Eheliche Lebensgemeinschaft bei dauerhafter Heimunterbringung

    Als unabweisbarer konkreter Bedarf kann er dann - insoweit ähnlich dem allgemeinen Mindestbedarf (vgl. Senatsurteile BGHZ 184, 13 = FamRZ 2010, 357 Rn. 25 ff. und vom 17. Februar 2010 - XII ZR 140/08 - FamRZ 2010, 629 Rn. 32) - nicht auf einen hälftigen Anteil am Familieneinkommen beschränkt bleiben, sondern bemisst sich nach den für den Lebensbedarf des pflegebedürftigen Ehegatten konkret erforderlichen Kosten (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2002, 1353; OLG Köln FamRZ 2010, 2076; OLG Celle FamRB 2016, 133).

    Das Oberlandesgericht hat diesen mit dem sogenannten Ehegattenselbstbehalt (vgl. Senatsurteil BGHZ 166, 351 = FamRZ 2006, 683, 685 f.) bemessen und hat sich hierfür auf eine insoweit dem Trennungsunterhalt vergleichbare Situation berufen (ebenso OLG Düsseldorf NJW 2002, 1353; OLG Köln FamRZ 2010, 2076; OLG Celle FamRB 2016, 133).

  • OLG Hamm, 12.08.2014 - 7 UF 55/14

    Anspruch des Trägers der Sozialhilfe auf Familienunterhalt aus übergegangenem

    In diesem Fall wird der Antragsgegner im Ergebnis durch die Unterhaltsverpflichtung in gleicher Weise belastet, als schulde er Trennungsunterhalt.In der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur besteht Einigkeit, dass dem Schuldner zur Bestreitung des eigenen Lebensunterhaltes ein bestimmtes Einkommen zu belassen ist, soweit Familienunterhalt in Form einer Geldrente zu gewähren ist (Scholz in Wendl/Dose, 8.A., § 3 Rn.9; Staudinger/Voppel, BGB, Std.2012, § 1360 Rn.15; OLG Düsseldorf NJW 2002, 1353; OLG Köln FamRZ 2010, 2076).Nicht einheitlich beurteilt wird jedoch, ob dem Unterhaltsschuldner lediglich das Existenzminimum (so Staudinger a.a.O.) oder der eheangemessene Selbstbehalt (so Scholz in Wendl/Dose, 8.A., § 3 Rn.44; OLG Düsseldorf NJW 2002, 1353 Tz.14) zu belassen ist.Diese Frage ist höchstrichterlich nicht entschieden.
  • OLG Köln, 21.04.2010 - 27 WF 21/10

    Unterhaltsanspruch eines Ehegatten nach Aufnahme in ein Pflegeheim

    Desweiteren wird für Fälle in denen - wie vorliegend - der Familienunterhalt als Geldrente zu bemessen ist, die Auffassung vertreten, dass auf die Selbstbehaltsbeträge der Unterhaltsleitlinien abzustellen ist (Wendl/Staudigl/Scholz a.a.O. § 3 RN 7, 34; ähnlich OLG Düsseldorf NJW 2002, 1353 für den umgekehrten Fall, in dem es um die Bemessung des Unterhaltsanspruchs des im Pflegeheim lebenden Ehegatten gegen den anderen Ehegatten mit höheren Einkünften geht; dem sich anschließend Jauernig, BGB, 13. Aufl., §§ 1360, 1360a RN 6).
  • OLG Hamm, 18.04.2005 - 6 UF 204/04

    Zahlung von Elternunterhalt aus übergegangenem Recht; Höhe der Kosten für

    Im Falle der Heimunterbringung wird der Bedarf des Elternteils durch seine Unterbringung bestimmt und entspricht im Regelfall den dort anfallenden Kosten (zzgl. eines angemessenen Taschengeldes), soweit sie nicht aus Eigeneinkommen bestritten werden können (BGH NJW 2004, 1370; OLG Düsseldorf NJW 2002, 1353).

    Der Bedarf wird vorliegend auch nicht durch die Heim unterbringung bestimmt, so dass er - wie im Regelfall - den dort anfallenden Kosten (zzgl. eines angemessenen Taschengeldes), soweit sie nicht aus Eigeneinkommen bestritten werden können (BGH NJW 2004, 1370; OLG Düsseldorf NJW 2002, 1353) entspricht.

  • AG St. Ingbert, 27.03.2015 - 4 F 236/13

    Elternunterhalt - Vorrangige Deckung des Lebensbedarfs durch Einsatz des eigenen

    Abzuziehen sind allerdings die Eigeneinkünfte, wie Rente und Wohngeld sowie Pflegegeld (OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. August 2001 - 1 UF 63/01 -, juris).

    Denn der Unterhaltsanspruch richtet sich nach § 1360a BGB auf den gesamten Lebensbedarf, nicht lediglich auf eine Quote des Familieneinkommens (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. August 2001 - 1 UF 63/01 -, juris).

  • FG Nürnberg, 25.02.2021 - 4 K 392/19

    Kindergeld für ein behindertes Kind

    Jedoch gilt § 1610a BGB beim Familienunterhalt - also bei intakter Ehe - nicht, denn die für den Verwandtenunterhalt geltende Bestimmung des § 1610a BGB wird von der gesetzlichen Verweisung in § 1360a Abs. 3 BGB nicht erfasst (vgl. Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf vom 21.08.2001 1 UF 63/01, NJW 2002, 1353).
  • FG Niedersachsen, 03.09.2020 - 1 K 129/17

    Aspruch der Mutter eines behinderten Kindes auf Zahlung von Kindergeld nach

    Jedoch gilt § 1610a BGB beim Familienunterhalt - also bei intakter Ehe - nicht, denn die für den Verwandtenunterhalt geltende Bestimmung des § 1610a BGB wird von der gesetzlichen Verweisung in § 1360a Abs. 3 BGB nicht erfasst (vgl. Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf vom 21. August 2001 1 UF 63/01, NJW 2002, 1353).
  • AG Marl, 03.05.2018 - 36 F 83/17

    Zahlunganspruch auf nachehelichen Unterhalt für einen pflegebedürftigen Ehegatten

    Abzuziehen sind die eigene Einkünfte sowie das Pflegegeld und Pflegewohngeld (vergleiche OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.08.2001, Az. 1 UF 63/01).
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Rechtsprechung
   AG Westerstede, 09.01.2002 - 81 F 1075/01 UK   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,23965
AG Westerstede, 09.01.2002 - 81 F 1075/01 UK (https://dejure.org/2002,23965)
AG Westerstede, Entscheidung vom 09.01.2002 - 81 F 1075/01 UK (https://dejure.org/2002,23965)
AG Westerstede, Entscheidung vom 09. Januar 2002 - 81 F 1075/01 UK (https://dejure.org/2002,23965)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Vergütung des Betreuers ist Teil des Unterhaltsbedarfs

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 552
  • FamRZ 2003, 886
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