Rechtsprechung
BayObLG, 12.09.2002 - 3Z BR 169/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Hinweis auf die Existenz einer Vorsorgevollmacht
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1896 Abs. 2 Satz 2 § 1897 Abs. 4; FGG § 12
Amtsermittlung im Betreuungsverfahren bei Hinweis auf Vorsorgevollmacht - Auswahl des Betreuers abweichend vom Vorschlag des Betroffenen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Vorsorgevollmacht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Auswahl des Betreuers; Vorschlag des Betroffenen; Abweichung; Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers; Beschwerderecht des Sohnes des Betroffenen; Vorsorgevollmacht
Verfahrensgang
- AG Nürnberg - XVII 409/02
- LG Nürnberg-Fürth, 02.06.2002 - 13 T 4255/02
- BayObLG, 12.09.2002 - 3Z BR 169/02
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 704 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94
Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers
Auszug aus BayObLG, 12.09.2002 - 3Z BR 169/02
Lehnt der Betroffene eine Betreuung ab, darf für ihn ein Betreuer nur bestellt werden, wenn er wegen seiner Krankheit oder Behinderung nicht imstande ist, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLG FamRZ 2000, 189).Nach § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB darf ein Betreuer nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist; dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (vgl. BayObLGZ 1994, 209/212).
- BayObLG, 14.06.1996 - 3Z BR 125/96
Berücksichtigung des Vorschlags eines Betroffenen, eine bestimmte Person zu …
Auszug aus BayObLG, 12.09.2002 - 3Z BR 169/02
Vielmehr ist der Vorschlag vorrangig zu berücksichtigen; nur soweit eine konkrete Gefahr für das Wohl der Betroffenen besteht, kann von dem Vorschlag abgewichen werden (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1374/1375; 1997, 1360/1361;… Palandt/Diederichsen § 1897 Rn. 17 und 20). - BayObLG, 16.05.2002 - 3Z BR 40/02
Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht
Auszug aus BayObLG, 12.09.2002 - 3Z BR 169/02
Solange einer geeigneten Person eine wirksame Vorsorgevollmacht erteilt ist, darf in den betreffenden Aufgabenkreisen grundsätzlich eine Betreuung nicht angeordnet werden (…vgl. Palandt/Diederichsen BGB 61. Aufl. § 1896 Rn. 11 und Beschluss des Senats vom 16.5.2002 Gz. 3Z BR 40/02). - BayObLG, 11.06.1997 - 3Z BR 54/97
Entlassung des Betreuers gegen den Willen des Betreuten - Persönliche Anhörung in …
Auszug aus BayObLG, 12.09.2002 - 3Z BR 169/02
Vielmehr ist der Vorschlag vorrangig zu berücksichtigen; nur soweit eine konkrete Gefahr für das Wohl der Betroffenen besteht, kann von dem Vorschlag abgewichen werden (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1374/1375; 1997, 1360/1361;… Palandt/Diederichsen § 1897 Rn. 17 und 20). - BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 150/99
Beschwerde des Betreuten gegen die Zuweisung eines weiteren Aufgabenkreises an …
Auszug aus BayObLG, 12.09.2002 - 3Z BR 169/02
Lehnt der Betroffene eine Betreuung ab, darf für ihn ein Betreuer nur bestellt werden, wenn er wegen seiner Krankheit oder Behinderung nicht imstande ist, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLG FamRZ 2000, 189).
- OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 11 Wx 3/05
Zur Betreuerbestellung trotz bestehender Vorsorgevollmacht
Die Angelegenheiten des Betroffenen können aber dann durch den Bevollmächtigten nicht mehr ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden, wenn die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch den Bevollmächtigten eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründet (BayObLG FamRZ 2003, 704 zu § 1897 BGB).
Rechtsprechung
LG Rostock, 23.10.2002 - 2 T 341/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Unterbringung eines Betreuten in einer geschlossenen Einrichtung zur Heilbehandlung; Antrag auf Genehmigung zur Unterbringung wegen Verschlechterung des Gesundheitszustandes; Voraussetzung für eine Freiheitsentziehung zur Heilbehandlung; Antrag auf Erweiterung des ...
- Bt-Recht
Unterbringung des Betreuten wegen fehlender Behandlungseinsicht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Rostock, 11.10.2002 - 8 XVII 421/01
- LG Rostock, 23.10.2002 - 2 T 341/02
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 704
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Frankfurt/Main, 12.11.1992 - 9 T 428/92
Auszug aus LG Rostock, 23.10.2002 - 2 T 341/02
Allein zur Durchführung dieser Behandlung und damit zur Erzwingung der Krankheits- und Behandlungseinsicht bei dem Betroffenen ist eine Unterbringungsmaßnahme jedoch unverhältnismäßig und damit unzulässig (OLG Schleswig MDR 2000, 87; LG Frankfurt FamRZ 1993, 478; LG Rostock vom 07.02.2000 - 2 T 36/00 -). - OLG Schleswig, 03.11.1999 - 2 W 173/99
Erforderlichkeit der Unterbringung zu einer Heilbehandlung
Auszug aus LG Rostock, 23.10.2002 - 2 T 341/02
Allein zur Durchführung dieser Behandlung und damit zur Erzwingung der Krankheits- und Behandlungseinsicht bei dem Betroffenen ist eine Unterbringungsmaßnahme jedoch unverhältnismäßig und damit unzulässig (OLG Schleswig MDR 2000, 87; LG Frankfurt FamRZ 1993, 478; LG Rostock vom 07.02.2000 - 2 T 36/00 -).
- OLG Bremen, 25.10.2005 - 4 W 19/05
Genehmigungsfähigkeit einer kurzfristigen, notfalls unter Anwendung von Zwang …
Eine Unterbringung mit dem Ziel, die Medikamenteneinnahme zur Behandlung der die Betreuung bedingenden psychischen Krankheit zu erzwingen, ist dabei nur in geringen Ausnahmefällen zulässig, etwa wenn die Nichtbehandlung der psychischen Erkrankung eine weitere konkrete Gesundheitsgefahr, z. B. die der unausweichlichen Chronifizierung, nach sich ziehen würde (LG Rostock, FamRZ 2003, S. 704). - OLG Bremen, 25.10.2005 - 4 W 20/05
Genehmigungsfähigkeit einer kurzfristigen, notfalls unter Anwendung von Zwang …
Eine Unterbringung mit dem Ziel, die Medikamenteneinnahme zur Behandlung der die Betreuung bedingenden psychischen Krankheit zu erzwingen, ist dabei nur in geringen Ausnahmefällen zulässig, etwa wenn die Nichtbehandlung der psychischen Erkrankung eine weitere konkrete Gesundheitsgefahr, z. B. die der unausweichlichen Chronifizierung, nach sich ziehen würde (LG Rostock, FamRZ 2003, S. 704).