Rechtsprechung
   BayObLG, 19.06.2002 - 3Z BR 95/02   

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BayObLG, 19.06.2002 - 3Z BR 95/02 (https://dejure.org/2002,5307)
BayObLG, Entscheidung vom 19.06.2002 - 3Z BR 95/02 (https://dejure.org/2002,5307)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Juni 2002 - 3Z BR 95/02 (https://dejure.org/2002,5307)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entlassung eines Betreuers

  • Judicialis

    BGB § 1908b Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1908b Abs. 1 Satz 1
    Entlassung des Betreuers wegen mangelnder Eignung - verspätete Abgabe der Jahresberichte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verspätete Jahresberichte sind nicht ausreichend

Verfahrensgang

  • AG Laufen - XVII 19/93
  • LG Traunstein - 4 T 1785/01
  • BayObLG, 19.06.2002 - 3Z BR 95/02

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 60 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 13.08.1997 - 3Z BR 118/97

    Keine Abberufung der Betreuerin trotz unterlassener Räumung der mit Behältnissen

    Auszug aus BayObLG, 19.06.2002 - 3Z BR 95/02
    Es genügt zur Entlassung jeder Grund, der den Betreuer als nicht mehr geeignet im Sinn des § 1897 Abs. 1 BGB erscheinen lässt (BayObLG FamRZ 1996, 509; FamRZ 1998, 1257/1258).

    Die Eignung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff (BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258); die Beurteilung des Tatrichters, dass die Eignung nicht mehr gegeben ist, darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler, also darauf hin überprüft werden, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (BayObLG FamRZ 2001, 1249/1250).

    Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist die Entlassung des Betreuers als letzte Maßnahme anzusehen, wenn nicht minder schwere Maßnahmen nach § 1837 BGB ausreichen, um eine etwaige Gefährdung des Wohls des Betreuten zu beseitigen (BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258); das Vormundschaftsgericht hat zuerst die Mittel der Aufsicht und des Weisungsrechts einzusetzen (BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258).

  • BayObLG, 10.11.1995 - 3Z BR 267/95

    Entlassung eines Betreuers, der wiederholt und über einen längeren Zeitraum gegen

    Auszug aus BayObLG, 19.06.2002 - 3Z BR 95/02
    Es genügt zur Entlassung jeder Grund, der den Betreuer als nicht mehr geeignet im Sinn des § 1897 Abs. 1 BGB erscheinen lässt (BayObLG FamRZ 1996, 509; FamRZ 1998, 1257/1258).

    Ein Verstoß gegen die Berichtspflicht gem. § 1908i Satz 1, § 1840 BGB kann die Entlassung in der Regel erst rechtfertigen, wenn der Betreuer wiederholt und über einen längeren Zeitraum gegen diese Pflicht verstößt (BayObLG FamRZ 1996, 509; Damrau/Zimmermann § 1908b Rn. 7: dreimaliger Verstoß) und dadurch Nachteile für den Betreuten entstehen können.

  • BayObLG, 16.07.1984 - BReg. 3 Z 130/84
    Auszug aus BayObLG, 19.06.2002 - 3Z BR 95/02
    In der Regel liegt die Ursache für die Nichteignung in der Person oder den Verhältnissen des Betreuers, etwa wenn er den ihm zugewiesenen Aufgabenkreis nur unzulänglich (vgl. LG Essen NJWE-FER 2000, 258) und unter Gefährdung der Interessen des Betreuten bewältigen kann (BT-Drucks. 11/4528, S. 152 f.) oder wenn er den nötigen Einsatz vermissen lässt (Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. 1908b BGB Rn. 6; BayObLGZ 1984, 178/180).

    So können nicht festgestellte, sich aber aus dem Akteninhalt unzweideutig ergebende Tatsachen durch das Rechtsbeschwerdegericht herangezogen werden (BayObLGZ 1984, 178/180; BayObLG FamRZ 1989, 1124/1125; Jansen FGG 2. Aufl. § 27 Rn. 38; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 27 Rn. 42) sowie Tatsachen, bei denen in der Beschwerdeentscheidung nicht gerechtfertigt ist, warum sie trotz Aktenwidrigkeit der Entscheidung zugrundegelegt worden sind (vgl. BayObLG Rpfleger 1997, 436; Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 9. Aufl. § 27 FGG Rn. 23; Jansen aaO § 27 Rn. 43; Keidel/Kahl aaO § 27 Rn. 44).

  • BayObLG, 13.03.1997 - 1Z BR 33/97

    Fehlerhafte Testamentsauslegung aufgrund aktenwidriger Feststellungen -

    Auszug aus BayObLG, 19.06.2002 - 3Z BR 95/02
    So können nicht festgestellte, sich aber aus dem Akteninhalt unzweideutig ergebende Tatsachen durch das Rechtsbeschwerdegericht herangezogen werden (BayObLGZ 1984, 178/180; BayObLG FamRZ 1989, 1124/1125; Jansen FGG 2. Aufl. § 27 Rn. 38; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 27 Rn. 42) sowie Tatsachen, bei denen in der Beschwerdeentscheidung nicht gerechtfertigt ist, warum sie trotz Aktenwidrigkeit der Entscheidung zugrundegelegt worden sind (vgl. BayObLG Rpfleger 1997, 436; Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 9. Aufl. § 27 FGG Rn. 23; Jansen aaO § 27 Rn. 43; Keidel/Kahl aaO § 27 Rn. 44).
  • BayObLG, 07.04.1989 - BReg. 1a Z 9/88

    Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins an ein katholisches Kinderheim

    Auszug aus BayObLG, 19.06.2002 - 3Z BR 95/02
    So können nicht festgestellte, sich aber aus dem Akteninhalt unzweideutig ergebende Tatsachen durch das Rechtsbeschwerdegericht herangezogen werden (BayObLGZ 1984, 178/180; BayObLG FamRZ 1989, 1124/1125; Jansen FGG 2. Aufl. § 27 Rn. 38; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 27 Rn. 42) sowie Tatsachen, bei denen in der Beschwerdeentscheidung nicht gerechtfertigt ist, warum sie trotz Aktenwidrigkeit der Entscheidung zugrundegelegt worden sind (vgl. BayObLG Rpfleger 1997, 436; Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 9. Aufl. § 27 FGG Rn. 23; Jansen aaO § 27 Rn. 43; Keidel/Kahl aaO § 27 Rn. 44).
  • BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 353/00

    Zum zulässigen Umfang einer Betreuung

    Auszug aus BayObLG, 19.06.2002 - 3Z BR 95/02
    Die Eignung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff (BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258); die Beurteilung des Tatrichters, dass die Eignung nicht mehr gegeben ist, darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler, also darauf hin überprüft werden, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (BayObLG FamRZ 2001, 1249/1250).
  • BayObLG, 25.02.2004 - 3Z BR 9/04

    Entlassung eines Betreuers wegen mangelnder Eignung

    Als Gründe für die Entlassung kommen hiernach in Betracht z.B. Verstöße gegen die Berichtspflicht (BayObLG BtPrax 2002, 218) wie auch die Nichterstellung eines geeigneten Vermögensverzeichnisses (BayObLG FamRZ 2000, 514).

    Die Eignung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff (BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258; BtPrax 2002, 218); die Beurteilung des Tatrichters, dass die Eignung nicht mehr gegeben ist, darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler, also daraufhin überprüft werden, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (BayObLG FamRZ 2001, 1249/1250).

    Das Vormundschaftsgericht hat somit zuerst die Mittel der Aufsicht und des Weisungsrechtes einzusetzen (BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258; 2003, 403/404; BtPrax 2002, 218).

    Verstößt der Betreuer wiederholt und über einen längeren Zeitraum hinweg gegen seine Berichtspflicht, kann dies seine Entlassung rechtfertigen, wenn dadurch Nachteile für den Betroffenen entstehen können (BayObLG BtPrax 2002, 218 m.w.N.).

  • OLG Schleswig, 18.11.2005 - 2 W 185/05

    Betreuung: Entlassung des Betreuers wegen mangelnder Kooperation mit dem

    Maßstab für die Entlassungsentscheidung nach dieser Vorschrift ist stets das Wohl des Betreuten (BayObLG BtPrax 2002, 218).

    Eine Verletzung der Berichtspflicht kann die Entlassung in der Regel erst rechtfertigen, wenn der Betreuer wiederholt und über einen längeren Zeitraum gegen diese Verpflichtung verstößt und dadurch Nachteile für den Betreuten entstehen können (vgl. BayObLG BtPrax 2002, 218; FamRZ 1996, 509).

    Der Senat hat dabei auch berücksichtigt, dass gerade bei geistig schwer behinderten Volljährigen ein Betreuer aus dem engeren Familienkreis gegenüber einem Berufsbetreuer grundsätzlich vorzuziehen ist (vgl. auch BayObLG BtPrax 2002, 218).

  • BayObLG, 16.10.2003 - 3Z BR 192/03

    Umfang der Betreuerpflichten bei Vermögenssorge, Zuführung zur ärztlichen

    Der Betreuer hat damit gravierend gegen seine Berichtspflicht verstoßen (vgl. hierzu BayObLG BtPrax 2002, 218, wo eine gravierende Pflichtverletzung bei mehrfacher verspäteter Einreichung von Jahresberichten angenommen worden ist).
  • LG Kleve, 19.10.2007 - 4 T 320/07

    Voraussetzung des Anspruchs eines Betroffenen auf Entlassung des bisherigen

    In der Regel liegt die Ursache für die Nichteignung in der Person oder den Verhältnissen des Betreuers, etwa wenn er den ihm zugewiesenen Aufgabenkreis nur unzulänglich und unter Gefährdung der Interessen des Betreuten bewältigen kann oder wenn er den nötigen Einsatz vermissen lässt (BayObLG, Beschluss vom 19.06.2002 - Az.: 3Z BR 95/02 = BtPrax 2002, 218f, m.w.N. zur Rechtsprechung und Literatur).

    Eine derartige Gefährdung kann auch in der Verhinderung der Überwachungs- und Prüfungspflicht des Vormundschaftsgerichts oder im fehlenden Einsatzwillen und Desinteresse des Betreuers am weiteren Schicksal des Betreuten liegen (BayObLG, Beschluss vom 19.06.2002 - Az.: 3Z BR 95/02 = BtPrax 2002, 218f).

  • BayObLG, 28.07.2004 - 3Z BR 94/04

    Wechsel und Entlassung eines Betreuers

    Das Vormundschaftsgericht hat also zuerst die Mittel der Aufsicht und des Weisungsrechts einzusetzen (BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258; 2003, 433/404; BtPrax 2002, 218).
  • LG Neuruppin, 17.01.2007 - 5 T 357/06

    Betreuung: Entlassung eines Betreuers wegen Verstoßes gegen die Berichts- und

    Maßstab für die Entlassungsentscheidung nach dieser Vorschrift ist stets das Wohl des Betreuten (BayObLG BtPrax 2002, 218).

    Eine Verletzung der Berichtspflicht kann die Entlassung in der Regel erst rechtfertigen, wenn der Betreuer wiederholt und über einen längeren Zeitraum gegen diese Verpflichtung verstößt und dadurch Nachteile für den Betreuten entstehen können (vgl. BayObLG BtPrax 2002, 218; FamRZ 1996, 509).

  • OLG Frankfurt, 30.07.2008 - 20 W 247/08

    Betreuungsrecht: Mangelnde Eignung des Betreuers

    Maßstab für die Entlassungsentscheidung ist hierbei stets das Wohl des Betroffenen (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 403 und BtPrax 2002, 218; Schleswig-Holst. OLG FGPrax 2006, 74; OLG München FGPrax 2007, 124) .
  • AG Brandenburg, 21.12.2015 - 91 XVII 95/15

    Betreuung - Fristen für die Berichterstattungs- und Rechnungslegungspflichten des

    Die jährliche Berichtspflicht beinhaltet eine gesetzliche Mindestanforderung, der unaufgefordert nachzukommen ist (BayObLG BtPrax 2002, 218; Pammler-Klein in: Herberger/Martinek/Rüßmann u. a., jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 1840 BGB Rn. 9 und 21).
  • BayObLG, 26.10.2004 - 3Z BR 207/04

    Beschwerderecht des Betreuungsvereins bei Entlassung des Vereinsbetreuers -

    Das Vormundschaftsgericht hat also zuerst die Mittel der Aufsicht und des Weisungsrechts einzusetzen (BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258; 2003, 403/404; BtPrax 2002, 218).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 29.05.2002 - 3Z BR 48/02, 3 Z BR 47/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5843
BayObLG, 29.05.2002 - 3Z BR 48/02, 3 Z BR 47/02 (https://dejure.org/2002,5843)
BayObLG, Entscheidung vom 29.05.2002 - 3Z BR 48/02, 3 Z BR 47/02 (https://dejure.org/2002,5843)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Mai 2002 - 3Z BR 48/02, 3 Z BR 47/02 (https://dejure.org/2002,5843)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Unanfechtbarkeit der Untersuchungsanordnung

  • Judicialis

    FGG § 68b Abs. 3; ; FGG § 68b Abs. 4

  • rechtsportal.de

    FGG § 68b Abs. 3, 4
    Umfang der Untersuchungs- und Vorführungsanordnung - Gewaltanwendung und Wohnungszutritt - Fortführung der weiteren Beschwerde zum Zwecke der Feststellung rechtswidriger Anordnung - Voraussetzungen der Unterbringung zur Beobachtung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Kempten - 41 T 363/02
  • LG Kempten - 42 T 362/02
  • BayObLG, 29.05.2002 - 3Z BR 48/02, 3 Z BR 47/02

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 60 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 30.03.2001 - 3Z BR 80/01

    Anhörung eines Sachverständigen zur Unterbringung eines Betroffenen zur

    Auszug aus BayObLG, 29.05.2002 - 3Z BR 47/02
    Soweit das Landgericht das Rechtsmittel des Betroffenen als unzulässig verworfen hat (Anordnung der Untersuchung und Vorführung), ist entgegen der Rechtsmittelbelehrung des Landgerichts nicht die sofortige weitere, sondern die (einfache) weitere Beschwerde gegeben (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1559).

    Soweit sich der Betroffene gegen die Unterbringung wendet, ist entgegen der Rechtsmittelbelehrung des Landgerichts ebenfalls die einfache weitere Beschwerde statthaft (BayObLG FamRZ 2001, 1559; Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 9. Aufl. § 68b FGG Rn. 11).

    Neben der persönlichen Anhörung der Betroffenen ist die vorherige Anhörung eines Sachverständigen zur Frage der Erforderlichkeit und Dauer der Unterbringung notwendig (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1559/1560).

  • OLG Hamm, 20.06.1996 - 15 W 143/96

    Untersuchung einer im Betreuungsverfahren befindlichen Person

    Auszug aus BayObLG, 29.05.2002 - 3Z BR 47/02
    Soweit die Betreuungsbehörde durch die Anordnung ermächtigt wurde, die Unterstützung durch die Polizei in Anspruch zu nehmen (vgl. § 33 Abs. 2 Satz 1 und 3 FGG) und die Wohnung des Betroffenen zum Vollzug der Vorführung zu betreten (vgl. Art. 13 Abs. 2 GG), handelt es sich um die Anordnung unselbständiger Modalitäten zum Vollzug der Vorführungsanordnung, die deshalb ebenfalls unter § 68b Abs. 3 Satz 2 FGG fällt und nicht anfechtbar ist (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1190; OLG Hamm FamRZ 1997, 440/441).
  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus BayObLG, 29.05.2002 - 3Z BR 47/02
    Das eingelegte Rechtsmittel bleibt gleichwohl zulässig, weil der Betroffene, wie sich aus der Beschwerdebegründung vom 23.5.2002 ergibt, die Feststellung begehrt, dass die Unterbringung rechtswidrig war (BVerfG NJW 1998, 2432 und InfAuslR 2002, 132; BayObLGZ 1999, 24 und 2000, 220/221).
  • BayObLG, 24.06.1993 - 3Z BR 111/93
    Auszug aus BayObLG, 29.05.2002 - 3Z BR 47/02
    Sie ist unabhängig von der Zulässigkeit der Erstbeschwerde zulässig (BayObLGZ 1993, 253/255), jedoch schon deshalb unbegründet, weil die Erstbeschwerde - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - nach der ausdrücklichen Regelung in § 68b Abs. 3 Satz 2 FGG ausgeschlossen ist.
  • BVerfG, 09.10.2001 - 2 BvR 1523/01

    Zur Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung nach StPO § 81 im Fall der Weigerung

    Auszug aus BayObLG, 29.05.2002 - 3Z BR 47/02
    Voraussetzung ist eine strenge Verhältnismäßigkeitsprüfung (vgl. zur ähnlichen Fallgestaltung in einem Strafverfahren BVerfG NJW 2002, 283/284).
  • BayObLG, 27.07.2000 - 3Z BR 64/00

    Rechte des Betroffenen bei einer vorläufigen Unterbringungsmaßnahme

    Auszug aus BayObLG, 29.05.2002 - 3Z BR 47/02
    Das eingelegte Rechtsmittel bleibt gleichwohl zulässig, weil der Betroffene, wie sich aus der Beschwerdebegründung vom 23.5.2002 ergibt, die Feststellung begehrt, dass die Unterbringung rechtswidrig war (BVerfG NJW 1998, 2432 und InfAuslR 2002, 132; BayObLGZ 1999, 24 und 2000, 220/221).
  • BayObLG, 12.02.1999 - 3Z BR 54/99

    Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus BayObLG, 29.05.2002 - 3Z BR 47/02
    Das eingelegte Rechtsmittel bleibt gleichwohl zulässig, weil der Betroffene, wie sich aus der Beschwerdebegründung vom 23.5.2002 ergibt, die Feststellung begehrt, dass die Unterbringung rechtswidrig war (BVerfG NJW 1998, 2432 und InfAuslR 2002, 132; BayObLGZ 1999, 24 und 2000, 220/221).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BayObLG, 29.05.2002 - 3Z BR 47/02
    Das eingelegte Rechtsmittel bleibt gleichwohl zulässig, weil der Betroffene, wie sich aus der Beschwerdebegründung vom 23.5.2002 ergibt, die Feststellung begehrt, dass die Unterbringung rechtswidrig war (BVerfG NJW 1998, 2432 und InfAuslR 2002, 132; BayObLGZ 1999, 24 und 2000, 220/221).
  • BayObLG, 03.01.1994 - 3Z BR 259/93

    Hauptsache; Einlegung; Beschwerde; Erledigung; Beschränkung; Kosten; Errichtung;

    Auszug aus BayObLG, 29.05.2002 - 3Z BR 47/02
    Soweit die Betreuungsbehörde durch die Anordnung ermächtigt wurde, die Unterstützung durch die Polizei in Anspruch zu nehmen (vgl. § 33 Abs. 2 Satz 1 und 3 FGG) und die Wohnung des Betroffenen zum Vollzug der Vorführung zu betreten (vgl. Art. 13 Abs. 2 GG), handelt es sich um die Anordnung unselbständiger Modalitäten zum Vollzug der Vorführungsanordnung, die deshalb ebenfalls unter § 68b Abs. 3 Satz 2 FGG fällt und nicht anfechtbar ist (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1190; OLG Hamm FamRZ 1997, 440/441).
  • BGH, 14.03.2007 - XII ZB 201/06

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung einer psychiatrischen

    Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2007, 167 veröffentlicht ist, möchte der weiteren Beschwerde entsprechen, sieht sich hieran aber durch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 20. Juni 1996 (veröffentlicht in FamRZ 1997, 440) und durch Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 29. Mai 2002 (veröffentlicht bei Juris sowie in BtPrax 2002, 215 = FamRZ 2003, 60 [LS]) und vom 20. Januar 1994 (veröffentlicht bei Juris sowie - nur Leitsatz - in FamRZ 1994, 1190) gehindert.
  • OLG Celle, 23.10.2006 - 17 W 101/06

    Anfechtbarkeit einer die Befugnis zur Anwendung von Gewalt gegen den Betroffenen

    Ungeachtet der grundsätzlichen Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung (vgl. Bienwald in Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann, 4.Aufl., Rdnr.74 ff zu § 68b) gebietet nach Auffassung des Senats eine verfassungskonforme Auslegung dieser Vorschrift zumindest in denjenigen Fällen eine gesonderte Anfechtbarkeit, in denen mit der Untersuchungs- und Vorführungsanordnung gleichzeitig die Befugnis zur Anwendung einfacher Gewalt gegen den Betroffenen und/oder die Erlaubnis zum gewaltsam Zutritt zur Wohnung des Betroffenen erteilt wird (so auch Sonnenfeld in Jansen, 3.Aufl., Rdnr. 51 zu § 68b; wohl auch Bienwald a.a.O.; a.A. OLG Hamm FamRZ 1997, 440; BayObLG FamRZ 2003, 60; 1994, 1190; Kayser in Keidel/Kuntze/ Winkler, 15.Aufl., Rdnr.14 zu § 68b; Damrau/Zimmermann, 3.Aufl., Rdnr.28 zu § 68b FGG).

    In der von ihm beabsichtigten Art und Weise kann der Senat allerdings nicht entscheiden, ohne im Sinne des § 28 Abs. 2 FGG von den vorstehend genannten Entscheidungen des OLG Hamm (FamRZ 1997, 440) und des BayObLG (FamRZ 2003, 60; 1994, 1190) abzuweichen.

  • OLG Stuttgart, 08.11.2002 - 8 W 427/02

    Betreuung: Unanfechtbarkeit von Maßnahmen im Betreuungsanordnungsverfahren

    Deshalb teilt der Senat die weit überwiegende Meinung, dass die Einholung eines Sachverständigengutachtens nach § 68 b FGG keine anfechtbare (Zwischen-) Entscheidung ist, und nimmt insbesondere auf den Beschluss des 3. Zivilsenats des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 31.1.2001 (FamRZ 2001, 707 = FGPrax 2001, 78 = BtPrax 2001, 123 mNw zur bisherigen Rspr) Bezug (ebenso BayObLG (29.2.2002) BtPrax 2002, 215; OLG Brandenburg FamRZ 1997, 1019; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 1997, 440; BayVerfGH BtPrax 1995, 179).
  • OLG Stuttgart, 08.11.2002 - 8 W 428/02

    Anfechtung von Zwischenentscheidungen

    Deshalb teilt der Senat die weit überwiegende Meinung, dass die Einholung eines Sachverständigengutachtens nach § 68 b FGG keine anfechtbare (Zwischen-) Entscheidung ist, und nimmt insbesondere auf den Beschluss des 3. Zivilsenats des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 31.1.2001 (FamRZ 2001, 707 = FGPrax 2001, 78 = BtPrax 2001, 123 mNw zur bisherigen Rspr) Bezug (ebenso BayObLG (29.2.2002) BtPrax 2002, 215; OLG Brandenburg FamRZ 1997, 1019; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 1997, 440; BayVerfGH BtPrax 1995, 179).
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Rechtsprechung
   LG Saarbrücken, 13.05.2002 - 5 T 58/02   

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LG Saarbrücken, 13.05.2002 - 5 T 58/02 (https://dejure.org/2002,22114)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 13.05.2002 - 5 T 58/02 (https://dejure.org/2002,22114)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 13. Mai 2002 - 5 T 58/02 (https://dejure.org/2002,22114)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreuer zum Zwecke der Führung der Betreuungsaufwendungen; Feststellbarkeit der Mittellosigkeit des Betroffenen ; Aufsicht durch das Vormundschaftsgerichts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Pflichten des Betreuers, Vergütungsansprüche

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 60
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 09.10.1997 - 3Z BR 225/97

    Mittellosigkeit des Betreuten - Vergütungsanspruch des Betreuers bei überlanger

    Auszug aus LG Saarbrücken, 13.05.2002 - 5 T 58/02
    Das Gesetz gibt keine Handhabe, zur Sicherung eines vom Vormundschaftsgericht erst noch festzusetzenden Vergütungsanspruchs Rücklagen zu bilden (vgl. BayObLG, NJW-RR 1998, 435, 436 [BayObLG 09.10.1997 - 3 Z BR 225/97] ; Münchener Kommentar-Wagenitz, a.a.O., § 1836 a BGB, Rdnr, 11).

    Grundlage des Vergütungsanspruchs des Betreuers ist nämlich allein dessen Mühewaltung; die Vergütung ist Entschädigung, nicht vertragliche Gegenleistung (vgl. BayObLG, NJW-RR 1998, 435, 436 [BayObLG 09.10.1997 - 3 Z BR 225/97] ; Palandt-Diederichsen, a.a.O., § 1836 BGB, Rdnr. 25).

  • LG Kleve, 23.04.1999 - 4 T 123/99

    Betreuungsvergütung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 13.05.2002 - 5 T 58/02
    In Anlehnung an eine Entscheidung des Landgerichts Kleve (Beschluss vom 23.04.1999 - 4 T 123/99 - JurBüro 1999, 654 f.) könne Mittellosigkeit dann nicht angenommen werden, wenn sich der Betroffene selbst, lediglich vertreten durch den Betreuer, in Kenntnis des bestehenden Vergütungsanspruchs vorsätzlich vermögenslos gemacht habe.

    Die von dem Amtsgericht vorliegend in Bezug genommene Entscheidung des Landgerichts Kleve ( Beschl. v. 23.04.1999 - 4 T 123/99 ) betrifft einen besonders gelagerten Fall.

  • KG, 08.07.1997 - 1 W 7404/95

    Prüfung einer Mittellosigkeit im Zeitpunkt der Entscheidung der letzten

    Auszug aus LG Saarbrücken, 13.05.2002 - 5 T 58/02
    Ausgangspunkt ist die ständige Rechtsprechnung der Kammer (vgl. Beschl. v. 03.02.2000 - 5 T 67/00 und v. 01.09.2000 - 5 T 596/00), wonach hinsichtlich der Frage der Mittellosigkeit stets auf den Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz und nicht etwa auf das Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums oder die Antragstellung abzustellen ist (so auch die allgemeine Meinung: BayObLG, FamRZ 1996, 372 [BayObLG 23.11.1995 - 3 Z BR 296/95] ; KG, NJW-RR 1998, 436; Münchener Kommentar-Wagenitz, a.a.O., § 1836 a BGB, Rdnr. 11; Palandt-Diederichsen, 59. Aufl., § 1836 d BGB, Rdnr. 3).
  • BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95

    Anspruch des Berufsbetreuers auf Vergütung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 13.05.2002 - 5 T 58/02
    Ausgangspunkt ist die ständige Rechtsprechnung der Kammer (vgl. Beschl. v. 03.02.2000 - 5 T 67/00 und v. 01.09.2000 - 5 T 596/00), wonach hinsichtlich der Frage der Mittellosigkeit stets auf den Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz und nicht etwa auf das Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums oder die Antragstellung abzustellen ist (so auch die allgemeine Meinung: BayObLG, FamRZ 1996, 372 [BayObLG 23.11.1995 - 3 Z BR 296/95] ; KG, NJW-RR 1998, 436; Münchener Kommentar-Wagenitz, a.a.O., § 1836 a BGB, Rdnr. 11; Palandt-Diederichsen, 59. Aufl., § 1836 d BGB, Rdnr. 3).
  • LG Saarbrücken, 09.10.2009 - 5 T 611/08

    Tod eines Betroffenen als Hindernis für die Festsetzung der Vergütung sowie der

    Für die Prüfung der Mittellosigkeit des Betroffenen kommt es nach ständiger Rechtsprechung der Kammer (vgl. die Beschlüsse vom 13.05.2002 - Az.: 5 T 58/02 ; vom 02.01.2003 - Az.: 5 T 600/02- und vom 11.01.2008 - Az.: 5 T 678/06 -) stets auf den Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz an (so auch die allgemeine Meinung: BayObLG, FamRZ 2000, 558 ; FamRZ 1996, 372 ; KG, NJW-RR 1998, 436 [KG Berlin 08.07.1997 - 1 W 7404/95] ; Klein/Pammler, [...] PK-BGB, § 1836 d BGB Rdnr. 14); die früheren wirtschaftlichen Verhältnisse sind daher grundsätzlich, auch bei Abrechnung zurückliegender Zeiten, ohne Bedeutung.

    Dass die Erbin "vorsätzlich" den Nachlass verausgabt hat (vgl. hierzu LG Kleve, BtPrax 1999, 202 [LG Kleve 23.04.1999 - 4 T 123/99] und in Abgrenzung hierzu den Beschluss der Kammer vom 13.05.2002 - Az.: 5 T 58/02 ), kann nicht angenommen werden.

    Ein pflichtwidriges Verhalten des Betreuers mag Schadensersatz- oder Herausgabeansprüche oder die Entlassung des Betreuers oder - wie hier - ein Zwangsgeldverfahren nach § 33 FGG nach sich ziehen; es mindert aber nicht den Vergütungsanspruch (vgl. Beschluss der Kammer vom 13.05.2002 - Az.: 5 T 58/02 - LG Koblenz, Beschluss vom 18.10.2005 - Az.: 2 T 731/05 ).

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Rechtsprechung
   LG Darmstadt, 16.05.2002 - 5 T 179/02   

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LG Darmstadt, 16.05.2002 - 5 T 179/02 (https://dejure.org/2002,21905)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 16.05.2002 - 5 T 179/02 (https://dejure.org/2002,21905)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - 5 T 179/02 (https://dejure.org/2002,21905)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Lesbare Angaben im Antrag auf Vergütungsbewilligung erforderlich, Vergütungsantrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 60 (Ls.)
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