Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 19.06.2003

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 27.11.2003 - 2 UF 102/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5183
OLG Karlsruhe, 27.11.2003 - 2 UF 102/03 (https://dejure.org/2003,5183)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.11.2003 - 2 UF 102/03 (https://dejure.org/2003,5183)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. November 2003 - 2 UF 102/03 (https://dejure.org/2003,5183)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 620f
    Anderweitige Regelung einer einstweilige Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 397
  • FamRZ 2004, 1045
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.10.1999 - XII ZR 239/97

    Zuvielzahlung von Unterhalt aufgrund einer einstweiligen Anordnung zur

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.11.2003 - 2 UF 102/03
    Der Senat hält an dieser Auffassung im Hinblick auf das Urteil des Bundesgerichtshofs v. 27.10.1999 (FamRZ 2000, 751, 752) nicht länger fest.
  • OLG Düsseldorf, 24.01.1996 - 3 WF 190/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.11.2003 - 2 UF 102/03
    Der Senat (Beschluss vom 01.08.2002 - 2 UF 64/02 - ) hat bisher ebenso wie der 16. Senat (FamRZ 1982, 1221, 1222) die Auffassung vertreten, dass eine einstweilige Anordnung bereits durch ein nur eingeschränkt für vorläufig vollstreckbar erklärtes, nicht rechtskräftiges Urteil außer Kraft tritt, soweit durch dieses weniger Unterhalt als in der einstweiligen Anordnung zuerkannt wird (ebenso OLG Düsseldorf, FamRZ 1996, 745).
  • OLG Karlsruhe, 08.09.1982 - 16 WF 155/82
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.11.2003 - 2 UF 102/03
    Der Senat (Beschluss vom 01.08.2002 - 2 UF 64/02 - ) hat bisher ebenso wie der 16. Senat (FamRZ 1982, 1221, 1222) die Auffassung vertreten, dass eine einstweilige Anordnung bereits durch ein nur eingeschränkt für vorläufig vollstreckbar erklärtes, nicht rechtskräftiges Urteil außer Kraft tritt, soweit durch dieses weniger Unterhalt als in der einstweiligen Anordnung zuerkannt wird (ebenso OLG Düsseldorf, FamRZ 1996, 745).
  • OLG Zweibrücken, 07.05.2007 - 5 WF 88/07

    Trennungsunterhalt; Verfahrensrecht: Außerkrafttreten einer einstweiligen

    Die obergerichtliche Rechtsprechung sowie die Literatur sind dem fast einhellig gefolgt (s. nur: OLG Brandenburg, FamRZ 2005, 1919; OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 1045; OLG Köln, FamRZ 2003, 320; Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl., § 620f Rdnr. 21; Musielak/Borth, ZPO, 5. Aufl., § 620f Rdnr. 12; Eschenbruch/Klinkhammer, Der Unterhaltsprozess, 4. Aufl., Rdnr. 5237; Gießler/Soyka, Vorläufiger Rechtsschutz in Ehe-, Familien- und Kindschaftssachen, 4. Aufl., Rdnr. 216; Dose, Einstweiliger Rechtsschutz in Familiensachen, 2. Aufl., Rdnr. 78 jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 19.06.2003 - 8 WF 79/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9368
OLG Naumburg, 19.06.2003 - 8 WF 79/03 (https://dejure.org/2003,9368)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19.06.2003 - 8 WF 79/03 (https://dejure.org/2003,9368)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19. Juni 2003 - 8 WF 79/03 (https://dejure.org/2003,9368)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verweigerung von Prozesskostenhilfe mangels Aussicht auf Erfolg; Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde; Verdrängung der einstweiligen Verfügung durch die einstweilige Anordnung

  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2 n.F.

  • rechtsportal.de

    ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2 (n.F.)
    Sofortige Beschwerde wegen Verweigerung von Prozesskostenhilfe

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1045
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Naumburg, 24.01.2003 - 8 WF 14/03

    Zur Unzulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen eine aufgrund einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.06.2003 - 8 WF 79/03
    Die unzulässige sofortige Beschwerde kann auch nicht in eine - innerhalb einer Zwei-Wochen-Frist (entsprechend § 321 a Abs. 2 Satz 2 ZPO n.F.) zulässige - außerordentliche Beschwerde gegen eine greifbar gesetzwidrige Entscheidung (vgl. Senat, Beschl. v. 24.01.03 - 8 WF 14/03 - ferner OLG Frankfurt, FamRZ 1985, 193, 194; Zöller/Philippi, a.a.O., § 620 c, Rdn. 12 ff.) umgedeutet werden, weil außerordentliche Beschwerden auf Ausnahmefälle krassen Unrechts beschränkt sind, in denen Entscheidungen mit dem geltenden Recht schlechthin unvereinbar (vgl. Zöller/Philippi, a.a.O., § 620 c, Rdn. 12 m.w.N.), d.h. der Rechtsordnung "fremd" sind (vgl. Zöller/Gummer, a.a.O., § 567 Rdn. 18 b m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 18.09.1984 - 3 WF 224/84

    Einstweilige Unterhaltsanordnung; Fehlende Anhängigkeit einer Ehesache; Erlaß

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.06.2003 - 8 WF 79/03
    Die unzulässige sofortige Beschwerde kann auch nicht in eine - innerhalb einer Zwei-Wochen-Frist (entsprechend § 321 a Abs. 2 Satz 2 ZPO n.F.) zulässige - außerordentliche Beschwerde gegen eine greifbar gesetzwidrige Entscheidung (vgl. Senat, Beschl. v. 24.01.03 - 8 WF 14/03 - ferner OLG Frankfurt, FamRZ 1985, 193, 194; Zöller/Philippi, a.a.O., § 620 c, Rdn. 12 ff.) umgedeutet werden, weil außerordentliche Beschwerden auf Ausnahmefälle krassen Unrechts beschränkt sind, in denen Entscheidungen mit dem geltenden Recht schlechthin unvereinbar (vgl. Zöller/Philippi, a.a.O., § 620 c, Rdn. 12 m.w.N.), d.h. der Rechtsordnung "fremd" sind (vgl. Zöller/Gummer, a.a.O., § 567 Rdn. 18 b m.w.N.).
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