Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 02.01.2004

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   VGH Baden-Württemberg, 15.10.2003 - 7 S 558/03   

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https://dejure.org/2003,1942
VGH Baden-Württemberg, 15.10.2003 - 7 S 558/03 (https://dejure.org/2003,1942)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.10.2003 - 7 S 558/03 (https://dejure.org/2003,1942)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Oktober 2003 - 7 S 558/03 (https://dejure.org/2003,1942)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Übertragung auf den Einzelrichter umfaßt nicht Befugnis zur Berufungszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung der Berufung durch den Einzelrichter; Das Verwaltungsgericht als Einzelrichter; Erschwerung des Zugangs zum Rechtsmittelgericht; Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung; Übertragungsentscheidung der Kammer auf den Einzelrichter; ...

  • Judicialis

    VwGO § 6 Abs. 1 Satz 1; ; VwGO § 6 Abs. 3 Satz 1; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3; ; VwGO § 124a Abs. 1 Satz 1; ; VwGO § 124 a Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel - Berufungszulassung, Bindung, Einzelrichter, Grundsätzliche Bedeutung, Kammerprinzip, Übertragung

  • rechtsportal.de

    Rechtsmittel - Berufungszulassung, Bindung, Einzelrichter, Grundsätzliche Bedeutung, Kammerprinzip, Übertragung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2004, 893
  • FamRZ 2004, 1051 (Ls.)
  • VBlBW 2004, 108
  • DVBl 2004, 392 (Ls.)
  • DÖV 2004, 172
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 30.98

    Beachtlichkeit einer verfahrensfehlerhaften Einzelrichterübertragung im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.10.2003 - 7 S 558/03
    Denn eine wesentliche Änderung der Prozesslage im Sinne von § 6 Abs. 3 Satz 1 VwGO liegt nach Überzeugung des Senats immer auch dann vor, wenn der Einzelrichter entgegen der Einschätzung der Kammer zur Auffassung gelangt, dass die Sache grundsätzliche Bedeutung aufweise oder er divergieren will und damit die Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 3 oder Nr. 4 VwGO zuzulassen wäre (vgl. hierzu BVerwG NVwZ 2000, 1290 ).
  • VG Stuttgart, 27.01.2003 - 8 K 1548/02

    Sozialhilfe; zweckgebundenes Vermögen; Abfindung des Arbeitgebers

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.10.2003 - 7 S 558/03
    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 27. Januar 2003 - 8 K 1548/02 - wird verworfen.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.09.2009 - 3 S 1773/07

    Bindende Berufungszulassung durch Einzelrichter; Unzulässigkeit von Baulasten mit

    Der vom 7. Senat des erkennenden Gerichtshofs vertretenen Auffassung, in einem solchen Fall der Befugnisüberschreitung sei der Einzelrichter nicht "Verwaltungsgericht" i.S.v. § 124 a Abs. 1 Satz 1 VwGO und die von ihm zugelassene Berufung binde das Berufungsgericht nicht (Beschluss vom 15.10.2003 - 7 S 558/03 -, VBlBW 2004, 108 ff.), ist das Bundesverwaltungsgericht in einer Entscheidung zum Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht gefolgt (Urteil vom 09.03.2005 - 6 C 8.04 -, NVwZ 2005, 821 ff.): Die Bindung an die Zulassung durch Einzelrichter als "Verwaltungsgericht" (vgl. dazu Urteil vom 29.07.2004 - 5 C 65.03 -, VBlBW 2005, 60 f.) entfalle nicht deswegen, weil die Übertragung des Rechtsstreits auf ihn voraussetze, dass die Sache keine grundsätzliche Bedeutung habe (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO), die Berufungszulassung nach § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO hingegen die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache erfordere.
  • VGH Bayern, 11.03.2004 - 8 BV 03.1703

    Bindung des Berufungsgerichts durch rechtswidrige Berufungszulassung durch den

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  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2016 - 2 S 146/16

    Rundfunkbeitragspflicht des Wohnungsinhabers

    Dies hat zur Konsequenz, dass der Verwaltungsgerichtshof - trotz der Gegenläufigkeit der Beurteilung der "grundsätzlichen Bedeutung" in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO einerseits und § 124 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 124a Abs. 1 VwGO andererseits - an die von der Einzelrichterin wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassene Berufung gebunden ist (BVerwG, Urteil vom 29.07.2004 - 5 C 65.03 -, juris Rdnr. 8ff; Urteil vom 09.03.2005, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.09.2009, a.a.O., anders noch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15.10.2003 - 7 S 558/03 -, VBlBW 2004, 108ff).
  • VG Berlin, 23.07.2008 - 15 V 3.08

    Umfang der erforderlichen Sprachkenntnisse des nachzugswilligen Ehegatten

    Diese hat sich erst im Laufe des Verfahrens nach dem ersten Termin zur mündlichen Verhandlung herausgestellt, da erstmals zu diesem Zeitpunkt erkennbar wurde, dass die Entscheidung auch von den Sprachkenntnissen des Klägers abhängt (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 124a Rn. 4, Eyermann/Geiger, VwGO, § 6 Rn. 19; Schoch/Schmidt-Assmann/Pietzner/Stelkens, VwGO, § 6 Rn. 30; Seibert NVwZ 2004, 821 ff.; teilw. a.A. VGH Mannheim NVwZ 2004, 893).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2003 - 7 S 7/03

    Berufungszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung durch Einzelrichter;

    Hiergegen bestehen - anders als in den Fällen einer Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den sogenannten fakultativen Einzelrichter nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO (vgl. hierzu Funke-Kaiser in: Bader u.a., a.a.O., § 6 RdNr. 2) keine Bedenken (vgl. bezüglich des letztgenannten Falles den Beschluss des Senats vom 15.10.2003 - 7 S 558/03 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2004 - 2 LB 40/04

    Berufung, Blindenhilfe, Einkommen, Einzelrichter, Landesblindengeld

    Daher ist nicht der Auffassung zu folgen, dass der nach § 6 Abs. 1 Satz 1 bestimmte Einzelrichter nicht "Verwaltungsgericht" im Sinne von § 124 a Abs. 1 Satz 1 VwGO und das Oberverwaltungsgericht nicht an die Zulassung gebunden sei (so jedoch VGH BW, Beschl. v. 15.10.2003 - 7 S 558/03 -, DÖV 2004, 172).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2004 - 2 A 915/03

    Anspruch eines Aussiedlers auf nachträgliche Einbeziehung als Härtefall ;

    vgl. Seibert, Berufungszulassung durch den Einzelrichter?, NVwZ 2004, 821, mit weiteren Nachweisen; a.A. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 7 S 558/03 -, NVwZ 2004, 893.
  • VG Karlsruhe, 27.01.2004 - 10 K 4422/02

    Ersatz von Abschiebungskosten - fehlgeschlagene Abschiebungsversuche

    Zwar soll nach - vereinzelt gebliebener und bedenklicher - Auffassung des 7. Senats des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (B. v. 15.10.2003 -7 S 558/03-) der Einzelrichter nicht "das Verwaltungsgericht" im Sinn von § 124 a Abs. 1 VwGO sein, doch bezieht sich das allein auf den Einzelrichter nach § 6 VwGO.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.05.2004 - 2 L 120/03

    Zulassung der Berufung, Rechtsmittelbelehrung, Rechtskraft

    Im Übrigen hat der Einzelrichter, der die Entscheidung getroffen hat, mitgeteilt, dass er eine Zulassung nicht beabsichtigt habe und das Urteil auf Grund eines Versehens mit einer unzutreffenden Rechtsmittelbelehrung versehen worden sei (zur Befugnis des Einzelrichters, die Berufung zuzulassen vgl. - verneinend - VGH Mannheim, Beschluss vom 15.10.2003 - 7 S 558/03 -, DÖV 2004, 172 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.01.2004 - 10 WF 241/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3595
OLG Hamm, 02.01.2004 - 10 WF 241/03 (https://dejure.org/2004,3595)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.01.2004 - 10 WF 241/03 (https://dejure.org/2004,3595)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Januar 2004 - 10 WF 241/03 (https://dejure.org/2004,3595)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Hinreichende Aussicht auf Erfolg der beabsichtigten Abänderungsklage; Behauptung einer die Wesentlichkeitsschwelle übersteigende Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse; Gleibehandlung der Opfergrenze bei Vergleichen und der Wesentlichkeitsschwelle bei Urteilen

  • Judicialis

    ZPO § 117; ; ZPO § 323; ; ZPO § 323 I; ; ZPO § 572 III

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    ZPO § 323
    "Wesenliche Änderung" bei einer unterhaltsrechtlichen Abänderungsklage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Abänderung des Kindesunterhalts unter 10% wesentlich?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 885
  • FamRZ 2004, 1051
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.01.1992 - XII ZR 239/90

    Anpassung eines gerichtlichen Unterhaltsvergleichs

    Auszug aus OLG Hamm, 02.01.2004 - 10 WF 241/03
    Für gerichtliche Vergleiche hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass insbesondere bei beengten wirtschaftlichen Verhältnissen eine wesentliche Änderung der Verhältnisse bereits deutlich unter der 10 %-Schwelle vorliegen kann (BGH FamRZ 1992, 539).
  • BGH, 23.11.1994 - XII ZR 168/93

    Voraussetzungen der Abänderung einer Unterhaltsvereinbarung

    Auszug aus OLG Hamm, 02.01.2004 - 10 WF 241/03
    Tabellenänderungen sind - zumindest, soweit sie den Unterhalt minderjähriger Kinder betreffen - demzufolge geeignet, eine Abänderungsklage zu begründen, ohne dass der Abänderungskläger darüber hinaus im einzelnen darlegen muss, dass im Zuge der allgemeinwirtschaftlichen Veränderungen auch eine wesentliche Veränderung der individuellen Verhältnisse (Bedarf des Unterhaltsberechtigten und/oder Einkommen des Verpflichteten) eingetreten sei (BGH FamRZ 1995, 221).
  • OLG Hamm, 07.11.2006 - 2 WF 204/06

    Zulässigkeit der Vollstreckung aus Unterhaltstiteln nach Eintritt der

    Zumindest für den Unterhalt minderjähriger Kinder ist vielmehr grundsätzlich vom Vorliegen der Abänderungsvoraussetzungen auszugehen, wenn das Existenzminimum (derzeit der Unterhalt aus der 6. Einkommensgruppe) nicht gewahrt ist (vgl. BGH FamRZ 1995, a. a. O.; OLG Hamm FamRZ 2004, 1051, 1052; 1885, 1886, FamRZ 2005, 1100, 1101).
  • OLG Hamm, 30.04.2004 - 11 WF 76/04

    Schlüssige Darlegung der Änderung der Verhältnisse im Rahmen einer den

    Zugleich deutet die Notwendigkeit einer Neufassung der Unterhaltstabelle in aller Regel darauf hin, dass die ihr zugrunde liegende Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse auch wesentlich i.S.d. § 323 ZPO ist (BGH aaO. unter Hinweis auf Derleder/Lenze, FamRZ 1989, 558 ff, 560; vgl. auch OLG Hamm - 10. FS - Beschluss vom 24.11.2003, OLGR 2004, 110 f).

    Dass der von dem Antragsteller zu 2. geforderte Anhebungsbetrag von 12, 45 EUR nur eine Mehrforderung von rund 5, 4 % des titulierten Unterhalts darstellt und damit unter der in Rechtsprechung und Schrifttum weithin geforderten Wesentlichkeitsgrenze von 10 % liegt (vgl. hierzu nur Wendl/Staudigl-Thalmann, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl. § 6 Rz. 158), ist dagegen unerheblich, da dieser Grenzwert keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit erheben und insbesondere dann nicht gelten kann, wenn beengte wirtschaftliche Verhältnisse vorliegen, die sich wie im Streitfall in der Geltendmachung (allein) des - noch unter dem Existenzminimum des Kindes liegenden - sogenannten Mindestkindesunterhalts niederschlagen (Wendl/Staudigl-Thalmann, aaO.; OLG Düsseldorf, FamRZ 1993, 1103 f; OLG Stuttgart, FamRZ 2000, 377 f unter Hinweis auf BGH FamRZ 1986, 791; vgl. auch OLG Hamm - 10. FS - OLGR 2004, 110, 111).

  • OLG Düsseldorf, 15.12.2005 - 7 UF 141/05

    Wohnvorteil, Altersvorsorgeunterhalt

    Dabei kommt es nicht auf das Ausmaß einzelner veränderter Umstände an, sondern vielmehr darauf, ob die für die Unterhaltsbemessung maßgeblichen Verhältnisse wesentlich verändert sind (vgl. schon BGH FamRZ 1985, 53, 56); eine wesentliche Veränderung in diesem Sinne liegt in einer Änderung von etwa 10 % des Unterhaltsanspruchs, deren Vorliegen muss aber immer im Hinblick auf Besonderheiten des Einzelfalls beurteilt werden (OLG Hamm, FamRZ 2004, 1051, 1052; Wendl/Thalmann Unterhaltsrecht 6. Auflage 2004 § 8 Rz. 158).
  • OLG Bamberg, 19.08.2009 - 7 UF 238/08

    Nachehelicher Ehegattenunterhalt: Interessenabwägung bei Eintritt des

    Die Reduzierung des Einkommens des Klägers führt zu einer wesentlichen Änderung der damals ausgeurteilten Unterhaltsrenten im Sinne des § 323 Abs. 1 ZPO (von jeweils mehr als 10 %, vgl. OLG Hamm, FamRZ 2004, 1051; Thomas/Putzo, ZPO, Zivilprozessordnung, 29. Auflage, 2009, § 323 RdNr. 28), wie die beiliegende Tabelle zeigt (2.).
  • OLG Hamm, 11.07.2006 - 2 WF 204/06
    Zumindest für den Unterhalt minderjähriger Kinder ist vielmehr grundsätzlich vom Vorliegen der Abänderungsvoraussetzungen auszugehen, wenn das Existenzminimum (derzeit der Unterhalt aus der 6. Einkommensgruppe) nicht gewahrt ist (vgl. BGH FamRZ 1995, a. a. O.; OLG Hamm FamRZ 2004, 1051, 1052; 1885, 1886, FamRZ 2005, 1100, 1101).
  • OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 3 WF 78/06

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Abänderung einer

    Gerade im unteren Bereich der Düsseldorfer Tabelle liegt die Änderungsschwelle des § 313 Abs. 1 BGB unterhalb des Grenzwertes von 10 % (vgl. OLG Hamm FamRZ 2004, 1051 u.1885).
  • LG Landshut, 25.01.2019 - 73 O 3237/17

    Zulässigkeit der teilweisen Abänderungsklage

    Die Wesentlichkeitsschwelle von 10% ist ein bloßer Richtwert (OLG Hamm, FamRZ 2004, 1051).
  • LG Landshut, 25.01.2019 - 73 O 2302/06

    Zulässigkeit der teilweisen Abänderungsklage

    Die Wesentlichkeitsschwelle von 10% ist ein bloßer Richtwert (OLG Hamm, FamRZ 2004, 1051).
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