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OLG Schleswig, 29.04.2004 - 13 UF 146/03 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1601 § 1603 § 1607 § 1610
Unterhaltspflichten einer wiederverheirateten Mutter minderjähriger Kinder aus früherer Ehe; Ersatzhaftung der Großeltern
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 1058
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 08.06.2005 - XII ZR 75/04
Anforderungen an die Auseinandersetzung mit den rechtlichen Erwägungen des …
d) Bei dieser Sach- und Rechtslage ist es rechtlich nicht zu beanstanden, wenn Großeltern im Fall der Inanspruchnahme auf Unterhalt für ihre Enkel zumindest die höheren Selbstbehaltsbeträge zugebilligt werden, die auch erwachsene Kinder gegenüber ihren unterhaltsbedürftigen Eltern verteidigen können (ebenso OLG Koblenz OLG-Report 2005, 22, 23 f.; OLG Schleswig FamRZ 2004, 1058, 1060 mit Anmerkung Luthin und OLG-Report 2004, 429; OLG Hamm FamRZ 2005, 57, 58;… Wendl/Scholz aaO § 2 Rdn. 273; Schwab in Schwab/Henrich Familiäre Solidarität S. 55 und 53 f.; Lipp NJW 2002, 2201, 2204 f.; vgl. auch Luthin FamRB 2005, 19, 21;… gegenüber volljährigen Enkeln: Wendl/Pauling aaO § 6 Rdn. 20;… Luthin/Seidel aaO Rdn. 5041;… Gerhardt aaO 6. Kap. Rdn. 208 b; für eine großzügige Bemessung des Selbstbehalts: OLG Oldenburg NJW-RR 2000, 2516). - OLG Hamm, 23.06.2005 - 1 WF 135/05
Zur Ausfallhaftung der Großeltern trotz Unterhaltspflichten der Mutter
Allerdings macht selbst diese Rechtsprechung (z.B. OLG Schleswig, FamRZ 2004, 1058 ff mit Anmerkung Luthin) Einschränkungen insoweit, als auch die Belange ihrer Familie, insbesondere der (weiteren) betreuungsbedürftigen Kinder zu berücksichtigen sind, was die Leistungsfähigkeit begrenzen kann. - AG Ludwigslust, 17.02.2005 - 5 F 316/02
Verpflichtung der Großeltern zur Leistung von Kindesunterhalt für ihren Enkel; …
Nicht ausschlaggebend für eine Ersatzhaftung der Beklagten kann es demgegenüber im Hinblick auf eine anzunehmende Leistungsunfähigkeit des Vaters der Kläger oder einen Ausschluss oder eine erhebliche Erschwerung der Rechtsverfolgung der Kläger ihm gegenüber sein, dass durch den vor dem Oberlandesgericht Stuttgart am 10.4.2002 protokollierten Vergleich lediglich eine Unterhaltsverpflichtung in Höhe von 174, 35 EUR tituliert ist (in berechtigter Kritik insoweit Luthin in Anmerkung zu dem ähnlich gelagerten Fall OLG Schleswig FamRZ 2004, 1058 [OLG Schleswig 30.01.2004 - 10 UF 199/03] ).