Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 23.01.2003

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 10.02.2003 - 9 WF 191/02   

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https://dejure.org/2003,5945
OLG Brandenburg, 10.02.2003 - 9 WF 191/02 (https://dejure.org/2003,5945)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.02.2003 - 9 WF 191/02 (https://dejure.org/2003,5945)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. Februar 2003 - 9 WF 191/02 (https://dejure.org/2003,5945)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zugewinnausgleich im Rahmen des Scheidungsverbundverfahrens; Kürzung wegen grober Unbilligkeit nach § 1381 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Überzahlter Unterhalt; Anspruch auf Trennungsunterhalt ; Überobligationsmäßige Mehrleistungen des Ausgleichsschuldners; ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 127 Abs. 4; ; ZPO § 569 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 387 ff.; ; BGB § 393; ; BGB § 1361; ; BGB § 1378 Abs. 3 Satz 1; ; BGB § 1381; ; BGB § 1381 I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1381 Abs. 1; ZPO § 114
    Kürzung des Zugewinnausgleichs wegen überzahlten Unterhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1083
  • FamRZ 2004, 106
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 26.08.1997 - 4 UF 164/96

    Ausschluss oder Herabsetzung des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2003 - 9 WF 191/02
    Diese erheblichen - unstreitig 31.500 DM betragenden - Überzahlungen bei der Bemessung des Zugewinnausgleichs außer Betracht zu lassen, wurde im Streitfall zu einem unerträglichen Ergebnis führen Zweck des § 1381 BGB ist es nämlich, dem ausgleichspflichtigen Ehegatten die Möglichkeit zu eröffnen, gegen den rein rechnerisch ermittelten Ausgleichsanspruch im Einzelfall Billigkeitserwägungen zur Geltung zu bringen und dadurch auch solche Differenzen auszugleichen, die sich zwischen dem gesetzlich vorgesehenen Berechnungsschematismus und dem Sinn und Ziel des Zugewinnausgleichs ergeben, beide Ehegatten an dem erwirtschafteten Zugewinn gleichmaßig zu beteiligen (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 1145, 1146, OLG Köln, FamRZ 1998, 1370).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.1987 - 5 UF 101/86
    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2003 - 9 WF 191/02
    Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Klägerin - nach dem bisherigen Streitstand - auch ihrer Barunterhaltspflicht bezüglich des gemeinsamen Sohnes T nicht nachkam, was ebenfalls im Rahmen des § 1381 BGB zu berücksichtigen ist (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 1987, 821, Palandt/Brudermüller, aaO, § 1381, Rn. 13).
  • OLG Düsseldorf, 25.01.1995 - 5 UF 171/93

    Ausgleichspflichtiger Ehegatte; Billigkeitserwägungen; Rechnerisch ermittelter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2003 - 9 WF 191/02
    Diese erheblichen - unstreitig 31.500 DM betragenden - Überzahlungen bei der Bemessung des Zugewinnausgleichs außer Betracht zu lassen, wurde im Streitfall zu einem unerträglichen Ergebnis führen Zweck des § 1381 BGB ist es nämlich, dem ausgleichspflichtigen Ehegatten die Möglichkeit zu eröffnen, gegen den rein rechnerisch ermittelten Ausgleichsanspruch im Einzelfall Billigkeitserwägungen zur Geltung zu bringen und dadurch auch solche Differenzen auszugleichen, die sich zwischen dem gesetzlich vorgesehenen Berechnungsschematismus und dem Sinn und Ziel des Zugewinnausgleichs ergeben, beide Ehegatten an dem erwirtschafteten Zugewinn gleichmaßig zu beteiligen (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 1145, 1146, OLG Köln, FamRZ 1998, 1370).
  • OLG Celle, 16.07.1981 - 12 UF 44/81

    Berechnung eines Zugewinnausgleichsanspruchs; Wertberechnung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2003 - 9 WF 191/02
    Es ist in diesem Zusammenhang anerkannt, dass überobligationsmaßige Mehrleistungen des Ausgleichsschuldners, die einen Bezug zum Vermögen aufweisen, wie dies bei zu viel gezahltem Unterhalt der Fall ist, dazu führen können, dass der Zugewinnausgleichsanspruch herabgesetzt werden kann (vgl. OLG Celle, FamRZ 1981, 1066, 1069 f, Palandt/Diederichsen, BGB, 61 Aufl., § 1381, Rn. 13).
  • BGH, 20.06.2018 - XII ZB 84/17

    Ausgleich von ehebedingten Nachteilen mit der Anpassung von Eheverträgen unter

    bb) Dabei entspricht es einer verbreiteten Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum, dass in der Entgegennahme von nicht geschuldetem Unterhalt durch den Ausgleichsberechtigten ein gegen das Vermögen des Ausgleichspflichtigen gerichtetes Fehlverhalten zu sehen sein kann, welches eine Herabsetzung des Ausgleichsanspruchs wegen grober Unbilligkeit nach § 1381 Abs. 1 BGB in Höhe des überzahlten Unterhalts rechtfertigt (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2004, 106, 107; OLG Köln FamRZ 1998, 1370, 1372; OLG Celle FamRZ 1981, 1066, 1069 f.; MünchKommBGB/Koch 7. Aufl. § 1381 Rn. 29, 34; Erman/Budzikiewicz BGB 15. Aufl. § 1381 Rn. 5a; Schulz/Hauß Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung 6. Aufl. Rn. 881; Büte Zugewinnausgleich bei Ehescheidung 5. Aufl. Rn. 316; Reinken FamFR 2013, 412).
  • OLG München, 17.10.2012 - 12 UF 777/12

    Zugewinnausgleich: Versagung wegen grober Unbilligkeit bei langer Trennungszeit

    (5) Soweit der Beklagte auf die Entscheidungen der Oberlandesgerichte Köln (FamRZ 1998, 1370) und Brandenburg (FamRZ 2004, 106) verweist, wonach ein Fall des § 1381 BGB auch anzunehmen ist, wenn zu Unrecht zu viel Unterhalt gezahlt wurde, so ist dieser Einwand zurückzuweisen.
  • OLG München, 19.09.2012 - 12 UF 777/12
    (5) Soweit der Beklagte auf die Entscheidungen der Oberlandesgerichte Köln (FamRZ 1998, 1370 ) und Brandenburg (FamRZ 2004, 106 ) verweist, wonach ein Fall des § 1381 BGB auch anzunehmen ist, wenn zu.U.nrecht zu viel Unterhalt gezahlt wurde, so ist dieser Einwand zurückzuweisen.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 23.01.2003 - 18 WF 197/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11073
OLG Karlsruhe, 23.01.2003 - 18 WF 197/02 (https://dejure.org/2003,11073)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.01.2003 - 18 WF 197/02 (https://dejure.org/2003,11073)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Januar 2003 - 18 WF 197/02 (https://dejure.org/2003,11073)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 260 § 1379 § 1605
    Anforderungen an die Vorlage eines Verzeichnisses im Rahmen des Zugewinnausgleichsverfahrens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 106
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.10.1961 - V ZR 192/60
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.01.2003 - 18 WF 197/02
    Es kann allerdings, solange die Übersichtlichkeit noch gewahrt ist, aus mehreren Teilverzeichnissen bestehen (BGH LM § 260 Nr. 14, NJW 62, 245).
  • KG, 12.07.1996 - 18 UF 2577/96

    Möglichkeit der Erhebung einer Stufenklage in verkürzter Form; Vorgehen innerhalb

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.01.2003 - 18 WF 197/02
    Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts und einer teilweise in der Rechtsprechung und Literatur vertretenen Meinung muss es nicht unterschrieben sein (KG FamRZ 97, 503; Zweibrücken FamRZ 01, 763; Palandt BGB 62. Auflage § 1379 RndZiff. 10 m.w.N.) Eine Unterschrift kann allenfalls dann verlangt werden, wenn nicht anders sichergestellt ist, dass die Erklärung vom Auskunftspflichtigen herrührt (vgl. OLG Zweibrücken, a.a.O.).
  • OLG Zweibrücken, 18.08.2000 - 2 UF 43/00
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.01.2003 - 18 WF 197/02
    Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts und einer teilweise in der Rechtsprechung und Literatur vertretenen Meinung muss es nicht unterschrieben sein (KG FamRZ 97, 503; Zweibrücken FamRZ 01, 763; Palandt BGB 62. Auflage § 1379 RndZiff. 10 m.w.N.) Eine Unterschrift kann allenfalls dann verlangt werden, wenn nicht anders sichergestellt ist, dass die Erklärung vom Auskunftspflichtigen herrührt (vgl. OLG Zweibrücken, a.a.O.).
  • BGH, 28.11.2007 - XII ZB 225/05

    Anforderungen an die Erteilung einer Auskunft

    Nach wohl überwiegender Auffassung ist eine Unterschrift des Schuldners nicht erforderlich und es genügt auch die Auskunftserteilung durch einen Dritten (z.B. Rechtsanwalt), wobei zum Teil nach der Stellung des Dritten (z.B. als Bote oder Stellvertreter) bzw. danach differenziert wird, ob sicher gestellt ist, dass die Erklärung letztlich vom Auskunftspflichtigen herrührt bzw. der Dritte ermächtigt ist, die Aufstellung für den Schuldner abzugeben (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2006, 284, 285 und 2004, 106; OLG Nürnberg NJW-RR 2005, 808, 809 und FuR 2000, 294; OLG Dresden FamRZ 2005, 1195; OLG Hamm - 11. FamS - FamRZ 2005, 1194; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 763, 764; OLG Jena OLGR 1999, 156; OLG München - 2. ZS - OLGR 1998, 82; KG FamRZ 1997, 503; Palandt/Brudermüller BGB 66. Aufl. § 1379 Rdn. 10; Johannsen/Henrich/Jaeger Eherecht 4. Aufl. § 1379 BGB Rdn. 5 a.E. und Kompaktkommentar Familienrecht/Weinreich 2. Aufl. § 1379 BGB Rdn. 20).
  • OLG Frankfurt, 09.11.2005 - 6 WF 175/05

    Zugewinnausgleich: Notwendige Unterzeichnung einer Endvermögensauskunft durch den

    Der Senat schließt sich insoweit der überwiegend vertretenen Meinung an, wonach es einer persönlichen Unterschrift des Schuldners nur dann bedarf, wenn anders nicht sichergestellt werden kann, dass die Erklärung vom Auskunftspflichtigen herrührt (etwa OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 106; KG FamRZ 1997, 503, OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 763; Palandt/Brudermüller, BGB, 64. Aufl., Rz. 10 zu § 1379 BGB m.w.N.).
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