Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.10.2003 - 15 W 78/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2843
OLG Hamm, 07.10.2003 - 15 W 78/03 (https://dejure.org/2003,2843)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.10.2003 - 15 W 78/03 (https://dejure.org/2003,2843)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Oktober 2003 - 15 W 78/03 (https://dejure.org/2003,2843)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Erbverzichtsvertrages; Uneheliche Kinder als Erben; Anspruch auf vorzeitigen Erbausgleich; Zusammenhang zwischen Volljährigkeitsalter und Mindestalter des nicht ehelichen Kindes für die Geltendmachung des vorzeitigen Erbausgleichs

  • Judicialis

    BGB § 1934 d a.F.; ; EGBGB Art. 227 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1934d [a.F.]; EGBGB Art. 227 Abs. 1
    Vereinbarung über einen vorzeitigen Erbausgleich vor dem Inkrafttreten des Gesetzes über die erbrechtliche Gleichstellung nichtehelicher Kinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vorzeitiger Erbausgleich?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 157
  • FamRZ 2004, 1065
  • Rpfleger 2004, 165
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • Drs-Bund, 24.05.1972 - BT-Drs VI/3450
    Auszug aus OLG Hamm, 07.10.2003 - 15 W 78/03
    Die Bundesregierung hatte in Artikel 1 unter Ziffer 11 ihres Gesetzentwurfes zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters (BT-Drucks. VI/3450 S. 2, 9) noch vorgesehen, auch in § 1934 d BGB den Zeitpunkt, von dem an das nichteheliche Kind den vorzeitigen Erbausgleich verlangen konnte, von 21 Jahren auf das neue Volljährigkeitsalter von 18 Jahren zu senken.

    Hiergegen hatte sich der Bundesrat mit der Begründung ausgesprochen, die Möglichkeit, einen vorzeitigen Erbausgleich schon mit 18 Jahren zu fordern, würde darauf hinauslaufen, dass er in der Mehrzahl der Fälle vor dem Eintritt in das Berufsleben verlangt werden könnte, womit der Sinn dieser Einrichtung verfehlt würde, weil die Zahlung nicht als Starthilfe für den Beruf verwendet, sondern häufig verschleudert würde (BT-Drucks. VI/3450 S. 31, 32 und 7/117, S. 31 f).

  • BGH, 19.11.1985 - IVa ZR 145/84

    Erbrecht eines deutschen nichtehelichen Kindes nach seinem ausländischen Vater;

    Auszug aus OLG Hamm, 07.10.2003 - 15 W 78/03
    Nach § 1934 d Abs. 1 BGB a.F. war ein nichteheliches Kind, welches das 21., aber noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet hatte, berechtigt, von seinem Vater an Stelle des Erbersatzanspruchs einen vorzeitigen Erbausgleich in Geld zu verlangen, um den nichtehelichen Kindern die Möglichkeit des Ausgleichs eines den ehelichen Kindern gegenüber bestehenden generellen Lebensdefizits zu geben (vgl. BGH FamRZ 1986, 259, 261).
  • Drs-Bund, 09.05.1969 - BT-Drs V/4179
    Auszug aus OLG Hamm, 07.10.2003 - 15 W 78/03
    Dabei war der Gesetzgeber von der Erwägung ausgegangen, dass es für das Kind oft wertvoller und auch richtiger ist, in der Zeit, in der es sein Berufsleben beginnt oder eine Ehe gründet, eine Starthilfe zu bekommen (vgl. Bericht des Rechtsausschusses zu Nr. 82 BT-Drucks. V/4179).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.01.2003 - 15 W 469/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5582
OLG Hamm, 20.01.2003 - 15 W 469/02 (https://dejure.org/2003,5582)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.01.2003 - 15 W 469/02 (https://dejure.org/2003,5582)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Januar 2003 - 15 W 469/02 (https://dejure.org/2003,5582)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung von Anwaltsgebühren gem. § 118 Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) als Aufwendungsersatz; Ersatz von Aufwendungen als Gegenstand des vormundschaftsgerichtlichen Festsetzungsverfahren; Vermögenssorge als Aufgabenkreis der Betreuung; Festsetzungsantrag ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Festsetzung von Anwaltsgebühren als Aufwendungsersatz

  • Judicialis

    FGG § 56g Abs. 1 S. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    BRAGO 118; FGG § 56g Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Festsetzung von Anwaltsgebühren gem. § 118 BRAGO als Aufwendungsersatz

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1065 (Ls.)
  • Rpfleger 2003, 364
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Jena, 19.10.2000 - 6 W 512/00

    Betreuervergütung / Schuldner / Staatskasse

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2003 - 15 W 469/02
    Die Vorschrift des § 56 g FGG über das vormundschaftsgerichtliche Festsetzungsverfahren findet nach gefestigter Rechtsprechung auch dann Anwendung, wenn sich nach dem Tod des Betroffenen der Anspruch des Betreuers auf Vergütung und Aufwendungsersatz gegen die Erben des Betroffenen richtet (vgl. BayObLG FGPrax 1999, 182; FamRZ 2001, 866; OLG Schleswig NJWE-FER 2000, 149; OLG Jena FGPrax 2001, 22).
  • BGH, 17.09.1998 - IX ZR 237/97

    Gebührenansprüche des als Liquidator tätigen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2003 - 15 W 469/02
    Ein als Betreuer bestellter Rechtsanwalt kann danach Erstattung von Aufwendungen in Höhe der nach der BRAGO bestimmten Gebühr für solche Tätigkeiten verlangen, die besondere juristische Fähigkeiten erfordern und deren Erledigung ein Betreuer ohne die hierfür erforderliche berufliche Qualifikation einem Rechtsanwalt übertragen hätte (BGHZ 139, 309 = NJW 1998, 3567; BayObLG NJW 2002, 1660; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 195).
  • BGH, 24.06.1987 - IVb ZR 5/86

    Umfang der Vertretungsmacht eines Gebrechlichkeitspflegers; Anfechtung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2003 - 15 W 469/02
    Die Möglichkeit, eine nach geltendem Recht unanfechtbare Entscheidung gleichwohl mit einem Rechtsmittel angreifen zu können, muß vielmehr auf wirkliche Ausnahmefälle beschränkt bleiben, in denen es darum geht, eine Entscheidung zu beseitigen, die mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist (BGH NJW-RR 1986, 738; NJW 1988, 49, 51; Senat OLGZ 1994, 585 = Rpfleger 1994, 428; NJW-RR 1997, 795).
  • OLG Zweibrücken, 25.03.1999 - 3 W 52/99
    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2003 - 15 W 469/02
    Die Zulassungsentscheidung kann deshalb weder nachgeholt werden noch kommt eine Anfechtung der Nichtzulassung in Betracht (vgl. OLG Zweibrücken, NJW 1999, 2125 m.w.N.; Keidel/Kahl, FG, 14. Aufl., Vorbemerkungen §§ 19 - 30 Rdnr. 30).
  • OLG Frankfurt, 29.05.2001 - 20 W 328/00

    Zum Anspruch des Aufwendungsersatzanspruchs eines zum Pfleger für einen

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2003 - 15 W 469/02
    Ein als Betreuer bestellter Rechtsanwalt kann danach Erstattung von Aufwendungen in Höhe der nach der BRAGO bestimmten Gebühr für solche Tätigkeiten verlangen, die besondere juristische Fähigkeiten erfordern und deren Erledigung ein Betreuer ohne die hierfür erforderliche berufliche Qualifikation einem Rechtsanwalt übertragen hätte (BGHZ 139, 309 = NJW 1998, 3567; BayObLG NJW 2002, 1660; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 195).
  • OLG Hamm, 07.03.1994 - 15 W 53/94
    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2003 - 15 W 469/02
    Die Möglichkeit, eine nach geltendem Recht unanfechtbare Entscheidung gleichwohl mit einem Rechtsmittel angreifen zu können, muß vielmehr auf wirkliche Ausnahmefälle beschränkt bleiben, in denen es darum geht, eine Entscheidung zu beseitigen, die mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist (BGH NJW-RR 1986, 738; NJW 1988, 49, 51; Senat OLGZ 1994, 585 = Rpfleger 1994, 428; NJW-RR 1997, 795).
  • OLG Zweibrücken, 13.07.1999 - 3 W 147/99

    Recht der Mutter des Betreuten, die gleichzeitig Betreuerin ist bei der Auswahl

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2003 - 15 W 469/02
    Die Vorschrift des § 56 g FGG über das vormundschaftsgerichtliche Festsetzungsverfahren findet nach gefestigter Rechtsprechung auch dann Anwendung, wenn sich nach dem Tod des Betroffenen der Anspruch des Betreuers auf Vergütung und Aufwendungsersatz gegen die Erben des Betroffenen richtet (vgl. BayObLG FGPrax 1999, 182; FamRZ 2001, 866; OLG Schleswig NJWE-FER 2000, 149; OLG Jena FGPrax 2001, 22).
  • OLG Hamm, 26.11.1996 - 15 W 405/96
    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2003 - 15 W 469/02
    Die Möglichkeit, eine nach geltendem Recht unanfechtbare Entscheidung gleichwohl mit einem Rechtsmittel angreifen zu können, muß vielmehr auf wirkliche Ausnahmefälle beschränkt bleiben, in denen es darum geht, eine Entscheidung zu beseitigen, die mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist (BGH NJW-RR 1986, 738; NJW 1988, 49, 51; Senat OLGZ 1994, 585 = Rpfleger 1994, 428; NJW-RR 1997, 795).
  • BayObLG, 17.12.2001 - 3Z BR 268/01

    Vergütung des Rechtsanwaltes als Betreuer

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2003 - 15 W 469/02
    Ein als Betreuer bestellter Rechtsanwalt kann danach Erstattung von Aufwendungen in Höhe der nach der BRAGO bestimmten Gebühr für solche Tätigkeiten verlangen, die besondere juristische Fähigkeiten erfordern und deren Erledigung ein Betreuer ohne die hierfür erforderliche berufliche Qualifikation einem Rechtsanwalt übertragen hätte (BGHZ 139, 309 = NJW 1998, 3567; BayObLG NJW 2002, 1660; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 195).
  • BayObLG, 23.11.2000 - 3Z BR 320/00

    Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2003 - 15 W 469/02
    In der zweiten, hier allein einschlägigen Alternative trägt die Vorschrift entsprechend dem bis zum Inkrafttreten des BtÄndG geltenden Recht dem Umstand Rechnung, daß der Betreuer, dem der Aufgabenkreis der Vermögenssorge übertragen ist, befugt ist, die ihm zu erstattenden Aufwendungen dem von ihm verwalteten Vermögen zu entnehmen (BayObLG FamRZ 2001, 793).
  • BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 28/01

    Vergütung des Betreuers nach dem Tod des Betreuten

  • BGH, 01.10.1985 - VI ZB 13/85

    Anfechtung eines nach den geseztlichen Vorschriften unanfechtbaren Beschlusses

  • BVerwG, 27.06.2002 - 5 C 65.01

    Sozialhilfe, Übernahme von Unterkunftskosten; Unterkunftskosten im Rahmen der

  • OLG München, 24.04.2018 - 31 Wx 366/16

    Keine Festsetzung von Aufwendungen nach Aufhebung der Nachlasspflegschaft

    Hat der frühere Vermögensvormund die Möglichkeit der Entnahme nicht mehr, so sei der ratio legis nach das Festsetzungsverfahren eröffnet (vgl. Keidel/Engelhardt FamFG 19. Auflage § 168 Rn. 17; vgl. OLG Hamm OLGR 2003, 275 m.w.N.; BayObLG Beschluss v. 7.9.2004 - 1 Z BR 070/04-juris Tz. 9).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 16.01.2004 - 3Z BR 201/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10249
BayObLG, 16.01.2004 - 3Z BR 201/03 (https://dejure.org/2004,10249)
BayObLG, Entscheidung vom 16.01.2004 - 3Z BR 201/03 (https://dejure.org/2004,10249)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Januar 2004 - 3Z BR 201/03 (https://dejure.org/2004,10249)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Ausbildung an Fachakademie zum staatlich anerkannten Heilpädagogen, vergleichbare Ausbildung

  • Judicialis

    BGB § 1836; ; BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    BGB § 1836; BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2
    Betreuervergütung: Vergleichbare Ausbildung zur Hochschulausbildung - Fachakademie

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Formgerechte Einlegung der weiteren Beschwerde eines Berufsbetreuers ; Wirksamkeit der Aufnahme von Erklärungen über die Einlegung oder Begründung einer weiteren Beschwerde durch Beamten des mittleren Justizdienstes; Anwaltszwang für Einlegung der weiteren Beschwerde ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1065 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 19.07.2002 - 20 W 241/02

    Berufsbetreuervergütung: Vergütungserhöhung wegen des Erwerbs besonderer

    Auszug aus BayObLG, 16.01.2004 - 3Z BR 201/03
    Die Ausbildung an einer bayerischen Fachakademie zum "Staatlich anerkannten Heilpädagogen" ist im Sinne des Berufsvormündervergütungsrechts nicht einer Hochschulausbildung vergleichbar (vgl. BayObLG BtPrax 2002, 26; Abgrenzung zu OLG Frankfurt FamRZ 2002, 1657).

    c) Eine andere Beurteilung ist auch nicht etwa deshalb geboten, weil das OLG Frankfurt (FamRZ 2002, 1657) im erfolgreichen Absolvieren der Hedwig-Heyl-Schule (Fachschule für Heilpädagogik) in Frankfurt am Main und der hierdurch erworbenen Befugnis, den Titel "Staatlich anerkannter Heilpädagoge" zu führen, eine Ausbildung sieht, die einer abgeschlossenen Hochschulausbildung vergleichbar sei.

  • BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 46/99

    Überprüfung der Entscheidung des Tatrichters zur Eignung eines Betreuers durch

    Auszug aus BayObLG, 16.01.2004 - 3Z BR 201/03
    Von mittleren Beamten, auch wenn sie zu Urkundsbeamten der Geschäftsstelle bestellt sind, kann die Aufgabe, Erklärungen über die Einlegung oder Begründung einer weiteren Beschwerde aufzunehmen, nicht wirksam wahrgenommen werden (vgl. BayObLG Rpfleger 1993, 103 und FamRZ 1999, 1169; OLG Düsseldorf Rpfleger 1994, 157; Bassenge/Herbst/Roth FGG/ RPflG 9.Aufl. § 29 FGG Rn. 2; Keidel/Meyer-Holz FGG 15.Aufl. § 29 Rn. 29).
  • BayObLG, 20.10.1992 - 1 ObOWi 271/92

    Protokoll der Geschäftsstelle; Antrag; Zulassung; Rechtsbeschwerde; Erklärung;

    Auszug aus BayObLG, 16.01.2004 - 3Z BR 201/03
    Von mittleren Beamten, auch wenn sie zu Urkundsbeamten der Geschäftsstelle bestellt sind, kann die Aufgabe, Erklärungen über die Einlegung oder Begründung einer weiteren Beschwerde aufzunehmen, nicht wirksam wahrgenommen werden (vgl. BayObLG Rpfleger 1993, 103 und FamRZ 1999, 1169; OLG Düsseldorf Rpfleger 1994, 157; Bassenge/Herbst/Roth FGG/ RPflG 9.Aufl. § 29 FGG Rn. 2; Keidel/Meyer-Holz FGG 15.Aufl. § 29 Rn. 29).
  • OLG Düsseldorf, 13.05.1993 - 3 Ws (OWi) 247/93

    Rechtspfleger; Wahrnehmung übertragener Geschäfte; Justizbeamte;

    Auszug aus BayObLG, 16.01.2004 - 3Z BR 201/03
    Von mittleren Beamten, auch wenn sie zu Urkundsbeamten der Geschäftsstelle bestellt sind, kann die Aufgabe, Erklärungen über die Einlegung oder Begründung einer weiteren Beschwerde aufzunehmen, nicht wirksam wahrgenommen werden (vgl. BayObLG Rpfleger 1993, 103 und FamRZ 1999, 1169; OLG Düsseldorf Rpfleger 1994, 157; Bassenge/Herbst/Roth FGG/ RPflG 9.Aufl. § 29 FGG Rn. 2; Keidel/Meyer-Holz FGG 15.Aufl. § 29 Rn. 29).
  • BayObLG, 28.06.2000 - 3Z BR 120/00

    Eignung des Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 16.01.2004 - 3Z BR 201/03
    Abgesehen davon, dass auch insoweit die tatsächliche Würdigung des Landgerichts im Verfahren der weiteren Beschwerde nicht unbeschränkt sondern allenfalls daraufhin nachprüfbar ist, ob sie rechtsfehlerhaft zustande gekommen ist (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1249 m.w.N.), bedarf es grundsätzlich auch einer typisierenden Bewertung der einzelnen Ausbildungsgänge, um eine einheitliche Rechtsanwendung zu ermöglichen.
  • OLG Frankfurt, 01.09.2008 - 20 W 176/08

    Betreuervergütung: Stundensatz bei erworbenem Abschluss als Gesundheits- und

    Des Weiteren erreicht auch die Ausbildung an einer Fachakademie nach den Maßstäben der Rechtsprechung regelmäßig nicht das für eine Vergleichbarkeit mit einer Fachhochschulausbildung erforderliche Niveau (vgl. OLG Schleswig SchlHA 2005, 351; BayObLG FamRZ 2004, 1065 sowie BtPrax 2002, 216 und NJWE-FER 2000, 58).
  • VG Regensburg, 07.10.2020 - RO 3 E 20.2072

    Zulassung zum Masterstudiengang

    Wenn also nach Abschluss des Fachakademiestudiums und nur durch eine zusätzliche Prüfung die (Fach-)Hochschulreife und damit erst die Berechtigung zur Aufnahme eines (Fach-)Hochschulstudiums erworben werden kann, kann die Ausbildung an der Fachakademie nicht gleichwertig mit einem (Fach-)Hochschulstudium sein (vgl. BayObLG, B.v. 16.1.2004 - 3Z BR 201/03 - juris Rn. 17).
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Rechtsprechung
   AG Koblenz, 15.01.2004 - 2 XVII 240/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,29538
AG Koblenz, 15.01.2004 - 2 XVII 240/03 (https://dejure.org/2004,29538)
AG Koblenz, Entscheidung vom 15.01.2004 - 2 XVII 240/03 (https://dejure.org/2004,29538)
AG Koblenz, Entscheidung vom 15. Januar 2004 - 2 XVII 240/03 (https://dejure.org/2004,29538)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vergütung eines Betreuers; Voraussetzungen für eine Erhöhung des Stundensatzes

  • Bt-Recht

    Zuständigkeit des Strafgerichts für Entschädigung des Betreuers nach Teilnahme an der Hauptverhandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1065 (Ls.)
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Rechtsprechung
   AG Sinzig, 19.01.2004 - 2 XVII 142/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,29722
AG Sinzig, 19.01.2004 - 2 XVII 142/03 (https://dejure.org/2004,29722)
AG Sinzig, Entscheidung vom 19.01.2004 - 2 XVII 142/03 (https://dejure.org/2004,29722)
AG Sinzig, Entscheidung vom 19. Januar 2004 - 2 XVII 142/03 (https://dejure.org/2004,29722)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der Vergütung für einen Betreuer; Erledigung von Einkäufen und Verbringung zu dem Betreuten als tatsächliche Hilfeleistung

  • Bt-Recht

    Tatsächliche nicht rechtliche Hilfsleistungen des Betreuers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1065 (Ls.)
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