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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.01.2004 - II-8 UF 174/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9113
OLG Düsseldorf, 14.01.2004 - II-8 UF 174/03 (https://dejure.org/2004,9113)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.01.2004 - II-8 UF 174/03 (https://dejure.org/2004,9113)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Januar 2004 - II-8 UF 174/03 (https://dejure.org/2004,9113)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um eine Verpflichtung zur Zahlung von Trennungsunterhalt; Voraussetzungen einer Korrektur des Selbstbehalts des Unterhaltsverpflichteten; Anwendung unterhaltsrechtlicher Leitlinien im Grenzbereich zweier Oberlandesgerichte mit von einander abweichenden Leitlinien

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1104
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.09.1992 - XII ZR 157/91

    Bestimmung des nachehelichen Unterhalts bei Scheidung vor DDR-Beitritt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2004 - 8 UF 174/03
    Der BGH hat dem Tatrichter nicht verwehrt, sich an solche Leitlinien anzulehnen, sofern nicht im Einzelfall besondere Umstände eine Abweichung bedingen (FamRZ 1993, 43, 44).
  • BGH, 15.03.2006 - XII ZR 30/04

    Umfang des Selbstbehalts beim Trennungsunterhalt

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2004, 1104 f. veröffentlicht ist, hat auf der Grundlage der Renteneinkünfte des Beklagten und des - nach Abzug pauschaler berufsbedingter Aufwendungen sowie eines Erwerbstätigenbonus - bereinigten Erwerbseinkommens der Klägerin einen monatlichen Unterhaltsbedarf in Höhe von 571 EUR für die Zeit bis Juni 2003 und in Höhe von 576 EUR für die Zeit ab Juli 2003 ermittelt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.10.2012 - L 22 R 531/11

    Pfändung Altersrente

    Nach den Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (veröffentlicht in www.olg.brandenburg.de unter Stichwort Unterhaltsleitlinien) betrug der billige Selbstbehalt gegenüber dem getrennt lebenden und geschiedenen Ehegatten (vgl. dazu BGH-Urteil vom 15. März 2006 - XII ZR 30/04, abgedruckt in BGHZ 166, 351 zum Urteil des Oberlandesgerichts -- OLG - Düsseldorf vom 14. Januar 2004 - II - 8 UF 174/03, 8 UF 174/03, abgedruckt in FamRZ 2004, 1104) im Zeitraum von Januar 2008 bis Dezember 2010 in der Regel 1.000 Euro (Ziffer 21.4 der ab 01. Januar 2008 geltenden Unterhaltsleitlinien, unverändert fortgeführt durch die ab 01. Januar 2009 und ab 01. Januar 2010 geltenden Unterhaltsleitlinien).
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 13.10.2003 - 12 TG 2390/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2722
VGH Hessen, 13.10.2003 - 12 TG 2390/03 (https://dejure.org/2003,2722)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13.10.2003 - 12 TG 2390/03 (https://dejure.org/2003,2722)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13. Oktober 2003 - 12 TG 2390/03 (https://dejure.org/2003,2722)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 8 MRK, Art 6 Abs 1 GG

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen der Regelungen des deutschen Ausländerrechts an die EMRK; Erteilung einer Duldung oder einer Aufenthaltsbefugnis bei fehlender Berücksichtigung von familiären Belangen; Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Sofortvollzug einer Ausweisungsverfügung und einer ...

  • Judicialis

    AuslG § 8 Abs. 2; ; AuslG § 30 Abs. 3; ; AuslG § 47 Abs. 1; ; EMRK Art. 8; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; VwGO § 48 Abs. 1; ; VwGO § 55 Abs. 2; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 123 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Ausländer- und Auslieferungsrecht, Abschiebung eines wegen Heroinhandels ausgewiesenen Familienvaters - Abschiebung, Ausweisung, Duldung, Ehe und Familie, Ist-Ausweisung, Privat- und Familienleben

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 54, 128 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2004, 379
  • FamRZ 2004, 1104 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers

    Auszug aus VGH Hessen, 13.10.2003 - 12 TG 2390/03
    Dabei kommt es entscheidend nicht auf formal-rechtliche Beziehungen, sondern auf die tatsächliche Verbundenheit zwischen den Familienmitgliedern im Einzelfall an (BVerfG-Kammer, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99 -, EZAR 622 Nr. 37 = NVwZ 2000, 59).

    Unerheblich ist, ob die konkrete Betreuung auch von anderen Personen erbracht werden kann; denn der spezifischere Erziehungsbeitrag des Vaters ist nicht schon wegen entsprechender Betreuungsleistungen der Mutter entbehrlich, sondern kann eine eigenständige Bedeutung für die Entwicklung des Kindes haben (BVerfG-Kammer, 01.08.1996 - 2 BvR 1119/96 -, FamRZ 1996, 1266; BVerfG-Kammer, 31.08.1999, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 14.03.1996 - 12 TG 360/96

    Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung trotz Kenntnis von einem

    Auszug aus VGH Hessen, 13.10.2003 - 12 TG 2390/03
    Allerdings ist eine derartige Berücksichtigung von Abschiebungshindernissen bei der Entscheidung über die Ausweisung ausgeschlossen, wenn es sich wie hier um eine Ist-Ausweisung oder gegebenenfalls um eine Regel-Ausweisung handelt, bei der die Ausweisung der Ausländerbehörde zwingend vorgeschrieben und eine Beachtung der in § 45 Abs. 2 AuslG genannten Gründe allenfalls bei der Feststellung einer von der Regel des § 47 Abs. 2 AuslG abweichenden atypischen Fallkonstellation möglich ist (dazu Hess. VGH, 14.03.1996 - 12 TG 360/96 -, EZAR 030 Nr. 5 = ESVGH 46, 203 = AuAS 1996, 136).

    Familiäre Bindungen werden sowohl bei der Ermessensausweisung (§ 45 Abs. 2 Nr. 2 AuslG) als auch bei der Feststellung einer atypischen Fallgestaltung im Rahmen der Regelausweisung (dazu Hess. VGH, 14.03.1996, a.a.O.) berücksichtigt.

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1999 - 13 S 742/98

    Benennung mehrerer Abschiebezielstaaten; Bemessung der Ausreisefrist; Abschiebung

    Auszug aus VGH Hessen, 13.10.2003 - 12 TG 2390/03
    Damit ist auch eine Bezeichnung des Staats ausgeschlossen, in den der Ausländer nicht abgeschoben werden darf (vgl. § 50 Abs. 3 Satz 2 AuslG; VGH Baden-Württemberg, 04.03.1999 - 13 S 742/98 -, EZAR 044 Nr. 15).
  • EGMR, 30.11.1999 - 34374/97

    BAGHLI v. FRANCE

    Auszug aus VGH Hessen, 13.10.2003 - 12 TG 2390/03
    Dagegen verfolgt der auf zehn Jahre befristete Ausschluss eines Ausländers vom Staatsgebiet wegen des Verbrauchs und des Handels mit Drogen ein legitimes Ziel im Sinne von Art. 8 Abs. 2 EMRK und ist verhältnismäßig, wenn der Ausländer über seine Staatsangehörigkeit hinaus Bindungen an seinen Heimatstaat aufrecht erhält, keine engen Beziehung zu seinen im Inland lebenden Verwandten unterhält und die Beziehungen zu seiner Lebensgefährtin erst nach Ausspruch der Ausweisung begründet (EGMR, 30.11.1999 - 34374/97 -, EZAR 935 Nr. 9 = InfAuslR 2000, 53 - T. I.).
  • EGMR, 02.08.2001 - 54273/00

    BOULTIF v. SWITZERLAND

    Auszug aus VGH Hessen, 13.10.2003 - 12 TG 2390/03
    Nach alledem sind die maßgeblichen Kriterien für die Verhältnismäßigkeit eines Eingriffs im Sinne des Art. 8 Abs. 2 EMRK neben der Schwere der Straftat die Aufenthaltsdauer des Ausländers, die Staatsangehörigkeit der Betroffenen, deren familiäre Situation, Hinweise zur Effektivität des Familienlebens und die Kenntnis des Ehegatten von der Straftat bei der Eheschließung (EGMR, 02.08.2001 - 54273/00 -, demn.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2002 - 11 S 2240/01

    Zuständigkeit für abgelehnte Asylbewerber; Duldungsanspruch -

    Auszug aus VGH Hessen, 13.10.2003 - 12 TG 2390/03
    Zumindest gilt dies bei aus Art. 6 GG und Art. 8 EMRK abgeleitete Bedenken gegen die Auswirkungen des Vollzugs der Abschiebung, die sich einzig und allein als notwendige Folge der mit der Ausweisung verfügten Beendigung des Aufenthalts darstellen (vgl. dazu näher VGH Baden-Württemberg, 09.07.2002 - 11 S 2240/01 -, EZAR 045 Nr. 21 = AuAS 2003, 2).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus VGH Hessen, 13.10.2003 - 12 TG 2390/03
    Der verfassungsrechtlichen Pflicht des Staats zum Schutz der Familie entspricht jedoch ein Anspruch des Trägers des Grundrechts aus Art. 6 GG, dass die zuständigen Behörden und Gerichte bei der Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen die familiären Bindungen an im Bundesgebiet lebende Personen angemessen berücksichtigen (BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. -, BVerfGE 76, 1 = EZAR 105 Nr. 20).
  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 231/00

    Zur Frage aufenthaltsrechtlicher Schutzwirkungen aus GG Art 6 Abs 1 u 2 zugunsten

    Auszug aus VGH Hessen, 13.10.2003 - 12 TG 2390/03
    Bei alledem ist zu berücksichtigen, dass angesichts der in Art. 6 Abs. 2 GG gewährleisteten und vom Staat zu respektierenden Autonomie der Eltern bei der konkreten Umsetzung ihrer elterlichen Pflichten und Rechte und der Ausgestaltung der gemeinsam getragenen Elternverantwortung die Erfüllung objektiv messbarer und bestimmbarer Mindestkriterien für die Annahme aufenthaltsrechtlich schützenswerter Betreuungsleistungen nicht verlangt werden kann (BVerfG-Kammer, 30.01.2002 - 2 BvR 231/00 -, EZAR 020 Nr. 18 = NVwZ 2002, 849).
  • EGMR, 26.09.1997 - 25017/94

    MEHEMI v. FRANCE

    Auszug aus VGH Hessen, 13.10.2003 - 12 TG 2390/03
    Darüber hinaus kann die Abschiebung eines volljährigen Ausländers, der im Aufenthaltsstaat geboren ist, dort seine Ausbildung erhalten hat und eine eigene Familie gegründet hat und dessen Eltern und Geschwister ebenfalls dort leben, unverhältnismäßig sein, wenn er keine Bindungen zum Herkunftsland seiner Eltern mehr hat und seine minderjährigen Kinder die Staatsangehörigkeit des Aufenthaltsstaats besitzen (EGMR, 26.09.1997 - 25/1996/704/896 -, EZAR 935 Nr. 8 = NVwZ 1998, 164 - Mehemi).
  • BVerfG, 01.08.1996 - 2 BvR 1119/96

    Gegenstand der Verfassungsbeschwerde - Verfassungsrechtliche Anforderungen an die

    Auszug aus VGH Hessen, 13.10.2003 - 12 TG 2390/03
    Unerheblich ist, ob die konkrete Betreuung auch von anderen Personen erbracht werden kann; denn der spezifischere Erziehungsbeitrag des Vaters ist nicht schon wegen entsprechender Betreuungsleistungen der Mutter entbehrlich, sondern kann eine eigenständige Bedeutung für die Entwicklung des Kindes haben (BVerfG-Kammer, 01.08.1996 - 2 BvR 1119/96 -, FamRZ 1996, 1266; BVerfG-Kammer, 31.08.1999, a.a.O.).
  • EGMR, 31.10.2002 - 37295/97

    YILDIZ v. AUSTRIA

  • VG Neustadt, 08.12.2003 - 3 K 1104/03

    Tierheim darf nicht an Wohnhaus grenzen

  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter

  • EGMR, 04.10.2001 - 43359/98

    Zur Verhältnismäßigkeit der Ausweisung eines Straftäters in die Türkei;

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2001 - 13 S 2643/00

    Duldung - familiäre Lebensgemeinschaft mit minderjährigem Stiefkind

  • VGH Hessen, 23.09.1996 - 13 TG 1316/96

    Keine Verhältnismäßigkeitsprüfung nach MRK Art 8 Abs 2 im Falle einer

  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96

    Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft;

  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.1999 - 13 S 1101/99

    Duldungsanspruch wegen unzumutbarer Trennung einer familiären Lebensgemeinschaft

  • EGMR, 21.06.1988 - 10730/84

    BERREHAB v. THE NETHERLANDS

  • EGMR, 26.03.1992 - 12083/86

    BELDJOUDI v. FRANCE

  • EGMR, 19.12.1990 - 11444/85

    DELTA c. FRANCE

  • EGMR, 18.02.1991 - 12313/86

    MOUSTAQUIM c. BELGIQUE

  • VGH Hessen, 16.02.2004 - 12 UE 2675/03

    Aufenthaltserlaubnis: Sicherung des Lebensunterhalts durch tatsächliche

    Der Kläger hat sich zwar auf diese Bestimmung nicht ausdrücklich berufen, sie ist aber unter Umständen von Amts wegen gerade deswegen zu prüfen, weil die Ausländerbehörde die weitere ehebezogene Aufenthaltsgenehmigung abgelehnt hat ( betr. Abschiebungshindernis für § 30 Abs. 3 AuslG ähnlich BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96 -, BVerwGE 106, 13 = EZAR 020 Nr. 8; vgl. auch Hess. VGH, 13.10.2003 - 12 TG 2390/03 -, EZAR 042 Nr. 3).
  • VG Karlsruhe, 14.07.2004 - 11 K 3719/03

    Ausweisung eines drogenabhängigen Straftäters nach Rumänien

    Auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (siehe EZAR 935 Nr. 2, 3, 4, 5, 8, 9, 11 u. 12, siehe hierzu auch VGH Kassel, Beschl. v. 13.10.2003, NVwZ-RR 2004, 379, 380 f.) sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die gegenüber dem Kläger ausgesprochene Ausweisung für ihn zu unzumutbaren und damit unverhältnismäßigen Folgen führen würde.
  • VG Schleswig, 22.05.2008 - 12 A 17/08

    D (A), Ausweisung, zwingende Ausweisung, Verhältnismäßigkeit, Schutz von Ehe und

    Das Gericht schließt sich nicht der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (HessVGH, Beschluss vom 13.10.2003 ­ Az. 12 TG 2390/03 ­, zitiert nach Juris) an, wonach die gesetzliche Konstruktion der Ist-Ausweisung jede Art von Verhältnismä- ßigkeitskontrolle verwehrt und eine Überprüfung im Lichte des Artikel 6 GG und des Artikel 8 EMRK nicht vorsieht mit der Folge, dass die Vereinbarkeit der Ausweisungsfolgen mit Artikel 8 EMRK allein im Verfahren um die Abschiebung geprüft werden kann.
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 17.02.2004 - 9 TG 60/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4043
VGH Hessen, 17.02.2004 - 9 TG 60/04 (https://dejure.org/2004,4043)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17.02.2004 - 9 TG 60/04 (https://dejure.org/2004,4043)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17. Februar 2004 - 9 TG 60/04 (https://dejure.org/2004,4043)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG/EWG § 1 Abs. 1; AufenthG/EWG § 1 Abs. 2; AufenthG/EWG § 12 Abs. 9; AuslG § 72 Abs. 1; VwGO § 80 Abs. 1
    D (A), Bosnier, Ehegatte, Unionsbürger, Aufenthaltserlaubnis/EG, Scheinehe, Widerspruch, Klage, Suspensiveffekt, Vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren)

  • Judicialis

    AufenthG/EWG § 1 Abs. 1; ; AufenthG/EWG § 1 Abs. 2; ; AufenthG/EWG § 12 Abs. 9; ; AuslG § 72 Abs. 1; ; VwGO § 80 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Ausländer- und Auslieferungsrecht - aufschiebende Wirkung, Ehegatte, Scheinehe

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 54, 252 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2004, 792
  • FamRZ 2004, 1104 (Ls.)
  • DÖV 2004, 540
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.1995 - 11 S 3379/94

    Zum Aufenthaltsrecht eines Drittstaatsangehörigen, der mit einem

    Auszug aus VGH Hessen, 17.02.2004 - 9 TG 60/04
    Dabei bedarf es aus Anlass des vorliegenden Eilverfahrens keiner abschließenden Entscheidung, ob und unter welchen Voraussetzungen die materiell-rechtlichen Vergünstigungen nach dem Aufenthaltsgesetz/EWG trotz einer ordnungsgemäß geschlossenen Ehe zwischen einem/einer EU-Angehörigen und einem/einer nicht unter diesen Personenkreis fallenden Ausländer/in dann nicht zur Entfaltung kommen, wenn die Ehe nie in Form einer ehetypischen Lebensgemeinschaft gelebt und allein zum Zwecke der Erlangung eines ausländerrechtlichen Aufenthaltstitels eingegangen wurde (vgl. dazu etwa Kloesel/Christ, a.a.O.; OVG Hamburg, a.a.O., VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Januar 1995 - 11 S 3379/94 -, InfAuslR 1995, 97 = EZAR 028 Nr. 3, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Hamburg, 02.12.1999 - 3 Bs 402/98

    Zu einem Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis oder einer

    Auszug aus VGH Hessen, 17.02.2004 - 9 TG 60/04
    Der Senat schließt sich der bereits vom Verwaltungsgericht zitierten und vom Antragsteller aufgegriffenen Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Hamburg an (Beschluss vom 2. Dezember 1999 - 3 Bs 402/98 -, NVwZ 2000, 1446 = InfAuslR 2000, 168 = EZAR 622 Nr. 35 = AuAS 2000, 62), wonach es für das Eingreifen des § 12 Abs. 9 AufenthG/EWG und damit für den Ausschluss des § 72 Abs. 1 AuslG ausreicht, dass es sich bei dem betreffenden Ausländer um den Ehegatten eines freizügigkeitsberechtigten EU-Angehörigen handelt, ohne dass es auf die Frage ankäme, ob die bestehende Ehe möglicherweise nur zum Schein geschlossen wurde, um ein Aufenthaltsrecht zu erschleichen (ebenso Kloesel/Christ, Ausländerrecht, Stand: Juli 2003, AufenthG/EWG, § 12 Rdn. 42).
  • VGH Bayern, 29.09.2011 - 12 CS 11.2022

    Seniorenheim in Inzell muss vorläufig schließen

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass den Beteiligten auch durch umfangreiche Ermittlungen bereits in diesem Verfahren letztlich keine Sicherheit über den Ausgang des Hauptsacheverfahrens gegeben werden könnte (vgl. HessVGH vom 17.2.2004 NVwZ-RR 2004, 792).
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