Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 19.02.2003

Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.11.2003 - 26 WF 258/03   

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https://dejure.org/2003,4794
OLG Köln, 05.11.2003 - 26 WF 258/03 (https://dejure.org/2003,4794)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.11.2003 - 26 WF 258/03 (https://dejure.org/2003,4794)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. November 2003 - 26 WF 258/03 (https://dejure.org/2003,4794)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1117
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 07.04.1995 - 25 WF 67/95

    Anforderungen an die Substantiierung bei Ehescheidungsantrag

    Auszug aus OLG Köln, 05.11.2003 - 26 WF 258/03
    Dann könnte sich nämlich der die Scheidung begehrende Antragsteller nicht mehr auf die Zerrüttungsvermutung des § 1565 I BGB berufen, sondern müsste substantiiert diejenigen Tatsachen darlegen, aus denen sich ergibt, dass eine unheilbare Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses eingetreten ist und die Wiederherstellung einer dem Wesen der Ehe entsprechende Gemeinschaft nicht erwartet werden kann (OLG Köln FamRZ 1995, 1503).
  • OLG Celle, 17.01.2014 - 10 WF 4/14

    Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für ein Scheidungsverfahren

    Nach herrschender Auffassung der (neueren) obergerichtlichen Rechtsprechung, der sich der Senat ausdrücklich anschließt, kommt - soweit nicht ausnahmsweise die Voraussetzungen für eine sog. "Härtefallscheidung" substantiiert dargetan sind - eine Bewilligung von VKH erst nach Ablauf des gesetzlich ausdrücklich vorgeschriebenen Trennungsjahres in Betracht, (vgl. OLG Rostock - Beschluß vom 15. Juni 2006 - 11 WF 103/06 - NJW 2006, 3648 f. = OLGR Rostock 2007, 12 f. = juris; OLG Köln - Beschluß vom 5. November 2003 - 26 WF 258/02 - FamRZ 2004, 1117 = juris; OLG Dresden - Beschluß vom 5. Dezember 2001 - 20 WF 794/01 - FamRZ 2002, 890 f. = juris; OLG Hamm - Beschluß vom 20. Dezember 1995 - 12 WF 440/95 - OLGR Hamm 1996, 154 f. = juris; etwas weiter noch OLG Hamm - Beschluß vom 18. April 1980 - 2 WF 121/80 - juris, für den Fall des "unmittelbar bevorstehenden" Ablaufs).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.02.2003 - 4 WF 12/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7196
OLG Köln, 19.02.2003 - 4 WF 12/03 (https://dejure.org/2003,7196)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.02.2003 - 4 WF 12/03 (https://dejure.org/2003,7196)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Februar 2003 - 4 WF 12/03 (https://dejure.org/2003,7196)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Rechtspflegers bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Rechtspflegers; Möglichkeit den Bewilligungsantrag nach Beendigung des Verfahrens zu stellen

  • Judicialis

    RpflG § 11 Abs. 1; ; RPflG § ... 11 Abs. 2; ; RpflG § 14 Abs. 1; ; ZPO §§ 114 ff.; ; ZPO § 127; ; ZPO § 127 Abs. 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2, Hs. 1; ; ZPO §§ 567 ff.; ; BGB § 1630 Abs. 1; ; BGB § 1638; ; BGB § 1640; ; BGB § 1640 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1802; ; BGB § 1975

  • rechtsportal.de

    BGB § 1640
    Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Beendigung des Verfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1117
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 16.09.1994 - 16 WF 199/93
    Auszug aus OLG Köln, 19.02.2003 - 4 WF 12/03
    nicht gegen die Partei realisieren kann, nachträglich einen Anspruch gegen die Staatskasse zu verschaffen (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 1996, 1287, 1288).
  • LAG Düsseldorf, 10.08.2010 - 3 Ta 445/10

    Versagung der Prozesskostenhilfe für Mehrvergleich bei verspäteter Antragstellung

    Grundsätzlich muss der Prozesskostenhilfeantrag spätestens vor Abschluss der Instanz bei Gericht eingegangen sein, da Prozesskostenhilfe nur für eine "beabsichtigte" Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung gewährt werden kann, mithin nicht mehr nach Wegfall der Rechtshängigkeit, § 114 S. 1 Halbs. 2 ZPO (vgl. BAG, Beschluss v. 03.12.2003 - 2 AZB 19/03, MDR 2004, 415; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 25.07.2006 - 16 WF 37/06, FamRZ 2006, 1852; OLG Köln, Beschluss v. 19.02.2003 - 4 WF 12/03, FamRZ 2004, 1117; LAG Düsseldorf in stdRspr., vgl. Beschluss v. 25.11.1987 - 14 Ta 353/87; Beschluss v. 24.09.2004 - 2 Ta 284/04).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 05.01.2011 - 2 Ta 191/10

    Prozesskostenhilfe - konkludenter PKH-Antrag - Vergleichsmehrwert

    Danach müsse der Prozesskostenhilfeantrag spätestens vor Abschluss der Instanz bei Gericht eingegangen sein, da Prozesskostenhilfe nur für eine "beabsichtigte" Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung gewährt werden könne, mithin nicht mehr nach Wegfall der Rechtshängigkeit, § 114 S. 1 HS 2 ZPO (vgl. auch BAG, Beschluss vom 03.12.2003 - 2 AZB 19/03, MDR 2004, 415; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.07.2006 - 16 WF 37/06, FamRZ 2006, 1852; OLG Köln, Beschluss vom 19.02.2003 - 4 WF 12/03 -, FamRZ 2004, 1117).
  • LSG Bayern, 07.11.2016 - L 11 AS 718/16

    Beschwerde Prozesskostenhilfe

    Nicht Aufgabe der PKH ist es hingegen, den Beteiligten nachträglich Verfahrenskosten zu erstatten (vgl. dazu OLG Köln, Beschluss vom 19.02.2003 in FamRZ 04, 1117; Seiler in Thomas/Putzo - ZPO, 37. Auflage, § 114 Rn. 1a).
  • LAG Düsseldorf, 30.03.2010 - 3 Ta 123/10

    Unzulässiger Prozesskostenhilfeantrag nach Instanzende

    Grundsätzlich muss der Prozesskostenhilfeantrag spätestens vor Abschluss der Instanz gestellt werden, mithin bei Gericht eingegangen sein, da Prozesskostenhilfe nur für eine "beabsichtigte" Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung gewährt werden kann, mithin nicht mehr nach Wegfall der Rechtshängigkeit, § 114 S. 1 Halbs. 2 ZPO (vgl. BAG, Beschluss v. 03.12.2003 - 2 AZB 19/03, MDR 2004, 415; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 25.07.2006 - 16 WF 37/06, FamRZ 2006, 1852; OLG Köln, Beschluss v. 19.02.2003 - 4 WF 12/03, FamRZ 2004, 1117; LAG Düsseldorf in stdRspr., vgl. Beschluss v. 25.11.1987 - 14 Ta 353/87; Beschluss v. 24.09.2004 - 2 Ta 284/04).
  • VG Stuttgart, 02.05.2013 - A 6 K 1712/12

    Prozesskostenhilfeantrag nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens

    Damit kann die Rechtsverfolgung nicht mehr "beabsichtigt" im Sinne von § 114 S. 1 ZPO sein (vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, 17. Auflage, § 166 Rdnr. 2 und OLG Köln, Beschluss vom 19.02.2003 - 4 WF 12/03-, FamRZ 2004, 1117).
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