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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 20.01.2003 - 9 WF 9/03   

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https://dejure.org/2003,4127
OLG Brandenburg, 20.01.2003 - 9 WF 9/03 (https://dejure.org/2003,4127)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.01.2003 - 9 WF 9/03 (https://dejure.org/2003,4127)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Januar 2003 - 9 WF 9/03 (https://dejure.org/2003,4127)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskunftsanspruch betreffend Trennungsunterhalt ; Anforderung an schlüssige Darlegung; Ausschluss des Unterhaltsanspruches; Berücksichtigung der ehelichen Lebensverhältnisse ; Verzicht in notarieller Vereinbarung ; Unwirksamkeit von Regelungen für die Zukunft ; ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § ... 115 Abs. 2; ; ZPO § 127 Abs. 2; ; BGB § 1360 a Abs. 3; ; BGB § 1360 a Abs. 4; ; BGB § 1361; ; BGB § 1361 Abs. 1; ; BGB § 1361 Abs. 4; ; BGB § 1361 Abs. 4 Satz 3; ; BGB § 1605 Abs. 1; ; BGB § 1614 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe bei Prozesskostenvorschussanspruch durch die guten wirtschaftlichen Verhältnisse des Antraggegners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 120
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Brandenburg, 16.02.2005 - 9 WF 38/05

    Verjährung einer Zugewinnausgleichsforderung - Unterbrechung der Verjährung durch

    Über ihr Vermögen hat sich die Partei grundsätzlich auch ohne gerichtlicherseits erteilte Aufforderung zu erklären, da für die um Prozesskostenhilfe ersuchende Partei erkennbar ist, dass ihr nur bei tatsächlich bestehender Bedürftigkeit Prozesskostenhilfe bewilligt werden kann (Brandenburgisches OLG FamRZ 2004, 120).
  • OLG Brandenburg, 09.05.2006 - 9 WF 137/06

    Prozesskostenhilfe: Private Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr als

    Über ihre Vermögensgegenstände hat sich die Partei grundsätzlich auch ohne gerichtlicherseits erteilte Aufforderung zu erklären, da für die um Prozesskostenhilfe ersuchende Partei erkennbar ist, dass ihr nur bei tatsächlich bestehender Bedürftigkeit Prozesskostenhilfe bewilligt werden kann (Brandenburgisches OLG NJW-RR 2005, 871, 872; FamRZ 2005, 1912; FamRZ 2004, 120).

    Erst recht gilt dies bei einer anwaltlich vertretenen Partei (Brandenburgisches OLG NJW-RR 2005, 871, 872; FamRZ 2005, 1912; FamRZ 2004, 120; vgl. auch Brandenburgisches OLG FamRZ 2004, 972).

  • OLG Brandenburg, 30.05.2006 - 9 WF 159/06

    Prozesskostenhilfe: Vermögenslosigkeit - Pflicht zur Belegvorlage - Mutwilligkeit

    Über ihre Vermögensgegenstände hat sich die Partei grundsätzlich auch ohne gerichtlicherseits erteilte Aufforderung zu erklären, da für die um Prozesskostenhilfe ersuchende Partei erkennbar ist, dass ihr nur bei tatsächlich bestehender Bedürftigkeit Prozesskostenhilfe bewilligt werden kann (Brandenburgisches OLG NJW-RR 2005, 871, 872; FamRZ 2005, 1912; FamRZ 2004, 120).

    Erst recht gilt dies bei einer anwaltlich vertretenen Partei (Brandenburgisches OLG NJW-RR 2005, 871, 872; FamRZ 2005, 1912; FamRZ 2004, 120; vgl. auch Brandenburgisches OLG FamRZ 2004, 972).

  • OLG Brandenburg, 08.03.2006 - 9 UF 229/05

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren für die Rechtsverteidigung gegen eine Klage

    Über ihre Vermögensgegenstände hat sich die Partei grundsätzlich auch ohne gerichtlicherseits erteilte Aufforderung zu erklären, da für die um Prozesskostenhilfe ersuchende Partei erkennbar ist, dass ihr nur bei tatsächlich bestehender Bedürftigkeit Prozesskostenhilfe bewilligt werden kann (Brandenburgisches OLG NJW-RR 2005, 871, 872; FamRZ 2004, 120).
  • OLG Brandenburg, 09.02.2005 - 9 WF 29/05

    Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse durch den Antragsteller; Begriff der

    Über ihre vermögensrechtlichen Bestandteile hat sich die Partei grundsätzlich auch ohne gerichtlicherseits erteilte Aufforderung zu erklären, da für die um Prozesskostenhilfe ersuchende Partei erkennbar ist, dass ihr nur bei tatsächlich bestehender Bedürftigkeit Prozesskostenhilfe bewilligt werden kann (Brandenburgisches OLG FamRZ 2004, 120).
  • OLG Brandenburg, 21.12.2005 - 9 WF 353/05

    Prozesskostenhilfe: Mutwillige Rechtsverfolgung mangels Mitwirkung im

    Unterlässt sie dies, kann dieses Verhalten ebenfalls den Vorwurf der Mutwilligkeit rechtfertigen und daher zur Versagung der beantragten Prozesskostenhilfe aus diesem Grund führen (Brandenburgisches OLG FamRZ 2004, 120; Zöller/Philippi, a.a.O., § 114, Rn. 36).
  • OLG Brandenburg, 17.01.2007 - 9 WF 411/06

    Prozesskostenhilfe; Kindesunterhalt: Darlegungslast hinsichtlich eigener

    Über Einkommen und Vermögen hat sich die Partei grundsätzlich auch ohne besondere Aufforderung zu erklären, da für die Prozesskostenhilfe beantragende Partei erkennbar ist, dass ihr nur bei tatsächlich bestehender Bedürftigkeit Prozesskostenhilfe bewilligt werden kann (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. nur: FamRZ 2004, 120; 2005, 1912; NJW-RR 2005, 871/872; FamRZ 2006, 1399).
  • OLG Brandenburg, 25.02.2008 - 9 WF 39/08

    Prozesskostenhilfe in Familiensachen: Bewilligung für eine Stufenklage;

    Dies legt das Bestehen eines Prozesskostenvorschussanspruches gegen den Antragsgegner derart nahe, dass die Antragsstellerin gehalten ist, hierzu weiter auszuführen (vgl. auch Brandenburgisches OLG NJW-RR 2005, 871, 872; FamRZ 2005, 1912; FamRZ 2004, 120).
  • OLG Naumburg, 28.12.2005 - 2 W 61/05

    Mutwillige Rechtsverteidigung im Sinne von § 114 ZPO

    Tritt der Beklagte/ Antragsgegner dem (Klage-)Antrag in Wahrheit nicht entgegen, ist seine bloße Rechtsverteidigung als mutwillig anzusehen (allgem. M., etwa OLG Köln NJW-RR 2001, 869, 870; ferner OLG Brandenburg FamRZ 2004, 120 - Leitsatz 2 - ; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 549; Bork in Stein/ Jonas, ZPO, 22. Aufl., Bd. 2, § 114 Rdn. 34; Philippi in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 114 Rdn. 36, jeweils m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 20.06.2005 - 9 WF 159/05

    PKH: Mitwirkungspflichten der bedürftigen Partei - Angemessenheit eines

    Über ihre vermögensrechtlichen Bestandteile hat sich die Partei grundsätzlich auch ohne gerichtlicherseits erteilte Aufforderung zu erklären, da für die um Prozesskostenhilfe ersuchende Partei erkennbar ist, dass ihr nur bei tatsächlich bestehender Bedürftigkeit Prozesskostenhilfe bewilligt werden kann (Brandenburgisches OLG FamRZ 2004, 120).
  • OLG Brandenburg, 29.08.2006 - 9 W 5/06

    Prozesskostenhilfe; Rückgewähransprüche: Zulässigkeit einer Klage bei

  • OLG Brandenburg, 28.11.2006 - 9 WF 383/06

    Prozesskostenhilfe: Aufhebung der Bewilligung trotz Ablaufs der Sperrfrist

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 28.11.2002 - 9 WF 831/02   

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https://dejure.org/2002,14415
OLG Koblenz, 28.11.2002 - 9 WF 831/02 (https://dejure.org/2002,14415)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.11.2002 - 9 WF 831/02 (https://dejure.org/2002,14415)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. November 2002 - 9 WF 831/02 (https://dejure.org/2002,14415)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung einer Beschwerde; Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 114 § 115
    Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 120
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 15.10.2004 - 8 WF 107/04

    Prozesskostenhilfeabänderungsverfahren für den Kindesunterhalt einklagenden

    Teilweise wird vertreten, aufgrund der Zweckbestimmung des Kindergeldes sei dies nicht als Einkommen der Eltern zu berücksichtigen und verringere auch nicht als Einkommen des Kindes dessen Grundfreibetrag (vgl. OLG Koblenz FamRZ 2004, 120).
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