Weitere Entscheidung unten: OLG München, 06.11.2003

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.11.2003 - 11 UF 50/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3796
OLG Hamm, 05.11.2003 - 11 UF 50/03 (https://dejure.org/2003,3796)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.11.2003 - 11 UF 50/03 (https://dejure.org/2003,3796)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. November 2003 - 11 UF 50/03 (https://dejure.org/2003,3796)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufnahme einer Erwerbstätigkeit einer geschiedenen Ehefrau mit Bewilligung einer Übergangszeit; Berechnung eines Unterhaltsanspruchs unter Berücksichtigung vorhandener Vermögenswerte; Anspruch auf Unterhalt nach den ehelichen Lebensverhältnissen

  • Judicialis

    BGB § 1573 Abs. 2; ; BGB § 1361 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1573 Abs. 2; BGB § 1361 Abs. 2
    Zur Verpflichtung der unterhaltsberechtigten Ehefrau zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach der Trennung bzw. Ehescheidung - Angemessenheit der Übergangsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1208 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.04.1990 - XII ZR 42/89

    Abänderung einer vollstreckbaren Urkunde

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2003 - 11 UF 50/03
    Ist das Kapital verbraucht, sind fiktive Zinseinnahmen anzusetzen, wenn von einer mutwilligen Herbeiführung der Bedürftigkeit auszugehen ist (BGH NJW 1990, 3274; Palandt/Brudermüller, BGB, 61. Aufl., § 1577, Rn. 13; Kalthoener, a.a.O., Rn. 502).
  • BGH, 16.04.1997 - XII ZR 233/95

    Errechnung des Erwerbstätigkeitsbonus; Behandlung von Kindergeld

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2003 - 11 UF 50/03
    Bei der Bemessung der ehelichen Lebensverhältnisse ist dem erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen im Verhältnis zum Unterhaltsberechtigten ein die Hälfte des verteilungsfähigen Einkommens maßvoll übersteigender Betrag zu belassen, um dem typischerweise mit der Berufstätigkeit verbundenen erhöhten Aufwendungen, soweit sie sich nicht in den konkret meßbaren Kosten niederschlagen, und dem Gedanken des Erwerbsanreizes Rechnung zu tragen (BGH FamRZ 1997, 806, 807).
  • BGH, 22.10.1997 - XII ZR 278/95

    Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen durch einen Dritten in gewillkürter

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2003 - 11 UF 50/03
    In diesem muß nicht nur zur Art der Erkrankung, sondern auch zur Auswirkung auf die Erwerbsfähigkeit Stellung genommen werden (BGH FamRZ 1998, 357, 359).
  • OLG Celle, 14.05.1999 - 18 UF 165/97

    Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt ; Berechnung des nachehelichen

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2003 - 11 UF 50/03
    Der im Geringverdienerbereich Tätige kann aber durch eigene Beiträge von 7, 5 % Ansprüche auf Altersvorsorgeunterhalt erlangen (OLG Celle FamRZ 2000, 1153, 1154).
  • BGH, 20.10.1999 - XII ZR 297/97

    Bemessung des Ehegatten-Trennungsunterhalts

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2003 - 11 UF 50/03
    Kosten für Reparaturen (Instandhaltung) sind bei der Ermittlung des Nettomietwerts zwar abzuziehen, soweit es sich um notwendige Erhaltungsmaßnahmen handelt (BGB FamRZ 2000, 351, 354), wobei die berücksichtigungsfähigen Aufwendungen auf längere angemessene Zeiträume zu verteilen sind (Kalthoener/Büttner/Diepmann, Unterhaltsrecht, 8. Aufl., Rn. 966).
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Rechtsprechung
   OLG München, 06.11.2003 - 16 WF 1599/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,13640
OLG München, 06.11.2003 - 16 WF 1599/03 (https://dejure.org/2003,13640)
OLG München, Entscheidung vom 06.11.2003 - 16 WF 1599/03 (https://dejure.org/2003,13640)
OLG München, Entscheidung vom 06. November 2003 - 16 WF 1599/03 (https://dejure.org/2003,13640)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Erholung einer Auskunft beim Arbeitsamt als unzulässiger Ausforschungsbeweis; Festsetzung des Unterhalts für eine Ehefrau und Kinder nach einer Scheidung; Erteilung der Auskunft über das Einkommen zwecks Berechnung der Unterhaltshöhe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1573 Abs. 2 § 1574 Abs. 1, 2
    Erwerbsobliegenheiten des Unterhaltsberechtigten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1208
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 07.02.2008 - 2 WF 5/08

    Unterhaltsrecht: Medikamente sind i.d.R. kein krankheitsbedingter Mehrbedarf

    Die hierzu ergangenen Entscheidungen betrafen alleine den Anspruch auf Aufstockungsunterhalt aus § 1573 BGB (vgl. BGH FamRZ 1984, 988, 990; OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 947; OLG München FamRZ 1997, 425 sowie FamRZ 2004, 1208).
  • OLG Karlsruhe, 10.12.2009 - 5 UF 11/09

    Anerkennung einer Bagatellgrenze beim Aufstockungsunterhalt

    Außerdem ergebe sich aufgrund der Einkommensverhältnisse der Parteien nur ein sehr geringer Ehegattenunterhaltsanspruch, der unter die obergerichtliche "Geringfügigkeitsschwelle" beim Aufstockungsunterhalt falle (OLG München, FamRZ 2004, 1208, 1209).

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird ein Mindestbetrag des Aufstockungsunterhalts von 50, 00 EUR für richtig gehalten (OLG Düsseldorf, FamRZ 1996, 947 ; OLG München, FamRZ 1997, 425 ; vgl. jetzt OLG München, FamRZ 2004, 1208, 1209 mit einer prozentualen Grenze).

  • OLG Karlsruhe, 13.02.2008 - 2 WF 5/08

    Berücksichtigung von erbrachten Aufwendungen für eine private

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  • OLG Koblenz, 18.04.2019 - 7 UF 53/19
    Solche ganz geringen Einkommensunterschiede wären nach h. M. im Rahmen des nachehelichen Unterhalts nicht mehr auszugleichen, wobei die Bagatellgrenze von den Einkommensverhältnissen der Beteiligten abhängig ist (Ehinger/Rasch/Schwonberg/Siede, Handbuch Unterhaltsrecht 8. Aufl. 2018, Rn. 5.126; Heiß/Born, Unterhaltsrecht 54. EL 2018, Rn. 71 b m. w. Nachw.; OLG Karlsruhe FamRZ 2010, 1082 ; OLG München FamRZ 2004, 1208 ).
  • OLG Hamm, 10.12.2018 - 9 WF 218/18

    Zahlung nachehelichen Unterhalts

    (OLG München FamRZ 2004, 1208) - hier: 125, 79 EUR.
  • OLG Zweibrücken, 22.09.2011 - 6 UF 81/11

    Versorgungsausgleich: Aussetzung der Rentenkürzung durch Versorgungsausgleich

    Ausgehend von der auf 843, 63 EUR gekürzten Rente, reduziert sich das Einkommen des Antragstellers auf rund 1.452,00 EUR, so dass ein Unterhaltsanspruch der Antragsgegnerin wegen Geringfügigkeit des Unterhaltsbetrages entfiele (vgl. BGH FamRZ 1984, 988, 990; OLG München, FamRZ 2004, 1208, 1209; Eschenbruch/Klinkhammer, Der Unterhaltsprozess 5. Aufl., Rdnr. 1442).
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