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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 06.10.2003 - 16 WF 161/03   

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https://dejure.org/2003,3878
OLG Karlsruhe, 06.10.2003 - 16 WF 161/03 (https://dejure.org/2003,3878)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.10.2003 - 16 WF 161/03 (https://dejure.org/2003,3878)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. Oktober 2003 - 16 WF 161/03 (https://dejure.org/2003,3878)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückwirkende Gewährung von Prozesskostenhilfe; Einreichung der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach Instanzende

  • Judicialis

    ZPO § 117 Abs. 2; ; ZPO § 117 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114; ZPO § 117 Abs. 2, 3
    Mögliche Prozesskostenhilfe bei Versäumung einer vom Gericht gesetzten Frist zur Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1217
  • Rpfleger 2004, 168
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 22.04.1998 - 2 WF 37/98

    PKH; Bewilligungszeitpunkt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.10.2003 - 16 WF 161/03
    Ist der Antrag vor Ende der Instanz gestellt, sind aber die Belege, wie hier, erst nach Instanzende eingereicht worden, so kann Prozesskostenhilfe grundsätzlich nicht mehr bewilligt werden (OLG Karlsruhe - 2. ZS., Familiensenat - Beschluss vom 22. April 1998 - 2 WF 37/98 - FamRZ 1999, 305).

    Prozesskostenhilfe kann ausnahmsweise auch dann noch nach Instanzende mit Rückwirkung gewährt werden, wenn der Antragsteller die erforderlichen Unterlagen mit Zustimmung des Gerichts erst nach Beendigung des Hauptsacheverfahrens nachgebracht hat (OLG Karlsruhe Beschluss vom 22. April 1998 a.a.O.).

  • OLG Karlsruhe, 06.12.1990 - 16 WF 148/90
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.10.2003 - 16 WF 161/03
    Der Grund liegt darin, dass Prozesskostenhilfe die Führung eines laufenden Prozesses ermöglichen soll und dieser Zweck im allgemeinen dann nicht mehr zu erreichen ist, wenn der Prozess auch ohne Bewilligung der Prozesskostenhilfe durchgeführt und bereits abgeschlossen ist (Senatsbeschluss vom 06. Dezember 1990 - 16 WF 148/90 - FamRZ 1992, 704).
  • LAG Hamm, 14.06.2019 - 14 Ta 566/18

    Antrag; Bewilligungsfähigkeit; Fristversäumnis; Instanzbeendigung; Nachfrist;

    Mit einem weiterem Entgegenkommen des Gerichts dürfe die Partei nicht rechnen, unabhängig davon, ob sie an der Nichteinhaltung der Frist ein Verschulden trifft oder ob dadurch eine Verzögerung eingetreten ist (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10. September 2002 - 6 WF 106/02 - juris, Rn. 4; OLG Karlsruhe 6. Oktober 2003 - 16 WF 161/03 - juris, Rn. 3; OLG Hamm 20. Mai 2008 - 7 W 16/08 - juris, Rn. 4; LAG Köln 25. Februar 2013 - 6 Ta 369/12 - juris, Rn. 6).
  • OLG Karlsruhe, 25.07.2006 - 16 WF 37/06

    Prozesskostenhilfe in Familiensache: Antragstellung in der letzten mündlichen

    II.) 1.) Prozesskostenhilfe darf nur für ein bevorstehendes oder laufendes Verfahren bewilligt werden (Senatsbeschluss v. 6. Oktober 2003 - 16 WF 161/03 - FamRZ 2004, 1217 = OLGR 2004, 290; OLG Karlsruhe Beschluss vom 16. März 2006 - 20 WF 28/06 - FamRZ 2006, 874).
  • OLG Karlsruhe, 16.03.2006 - 20 WF 28/06

    Prozesskostenhilfe in Ehesachen: Antragstellung erst im Haupttermin; Anfall der

    Jedenfalls muss das Prozesskostenhilfegesuch vor Abschluss der Instanz eingehen (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 1217; Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 117 Rn 2 a ff.).
  • OLG Karlsruhe, 02.10.2018 - 18 WF 138/18

    Verfahrenskostenhilfe in einer Kindschaftssache: Bezugnahme auf in anderen

    Zudem soll Verfahrenskostenhilfe die Führung eines laufenden Verfahrens ermöglichen; dieser Zweck ist im Allgemeinen dann nicht mehr zu erreichen, wenn das Verfahren auch ohne Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe durchgeführt und bereits abgeschlossen ist (vgl. OLG Karlsruhe vom 06.10.2003 - 16 WF 161/03, juris Rn. 3).
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 15.06.2007 - 70a II 5486/06

    Beratungshilfe: Möglichkeiten der Bewilligung

    Ähnlich wie bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe, deren (Rück-)Wirkungen auch erst ab dem Zeitpunkt eintreten können, in denen der (ordnungsgemäße) Antrag vorliegt, entfaltet die Beratungshilfe Wirkung ebenfalls erst ab (ordnungsgemäßer) Antragstellung (vgl. u.a. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 26.06.2003, FamRZ 2004, 122; BGH, Beschl. v. 09.10.2003, FamRZ 2004, 99f.; OLG Karlsruhe Beschl. v. 06.10.2003, FamRZ 2004, 1217 f.).
  • OLG Frankfurt, 23.01.2014 - 4 WF 264/13

    Nachträgliche Belegvorlage bei Verfahrenskostenhilfe

    Bei der über das Instanzende hinausreichenden Frist handelt es sich aber in jedem Fall um einen Notfrist, nach deren fruchtlosem Verstreichen - unabhängig von den Gründen der Fristversäumung - keine Verfahrenskostenhilfe für ein bereits abgeschlossenes Verfahren mehr bewilligt werden kann (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 1217).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.04.2018 - 21 Ta 322/18

    Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe - unverschuldete Versäumung einer

    Nach dem auch im Prozesskostenhilfeverfahren anwendbaren Rechtsgedanken des § 233 ZPO reicht es aus, dass die Partei ohne ihr Verschulden gehindert war, die ihr gesetzte Nachfrist einzuhalten, und die Erklärung innerhalb der Zwei-Wochen-Frist des § 234 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 ZPO bei Gericht eingeht (vgl. ArbG Regensburg vom 30.01.2002 - 2 Ca 3782/01 -, RPfleger 2020, 319; ähnlich auch LAG Schlewig-Holstein; vom 14.03.2013 - 1 Ta 40/03 - Rn. 12 zitiert nach juris sowie Zöller-Geimer, ZPO, 32. Aufl., § 117 Rn. 2b unter Verweis auf § 67 SGB I; vgl. auch LAG Schlewig-Holstein vom 22.01.2015 - 5 Ta 198/14 - LS 1 zitiert nach juris; LSG Berlin-Brandenburg vom 05.03.2008 - L 14 B 133/08 AS ER - Rn. 4 zitiert nach juris; a. A. OLG Karlsruhe vom 06.10.2003 - 16 WF 161/03 - Rn. 3 zitiert nach juris, FamRZ 2004, 1217).
  • OLG Hamburg, 06.01.2021 - 12 WF 168/20

    Verfahrenskostenhilfe in Umgangssachen: Nachreichung von Unterlagen im

    Andererseits wird angenommen, dass nach Ablauf der Frist endgültig keine Verfahrenskostenhilfe mehr bewilligt werden kann, ohne dass es auf die Gründe für den Ablauf der Frist ankäme (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6.10.2003 - 16 WF 161/03, juris Rn. 3, FamRZ 2004, 1217; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.9.2002 - 6 WF 106/02, juris Rn. 4, FamRZ 2004, 1500 OLG Hamm, Beschluss vom 20.5.2008 - 7 W 16/08, juris Rn. 4; OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.1.2013 - 4 WF 264/13, juris Rn. 10, NJW 2014, 2367).
  • LAG Baden-Württemberg, 19.01.2021 - 3 Ta 1/20

    Prozesskostenhilfe - Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen

    Der Grund liegt darin, dass Prozesskostenhilfe die Führung eines laufenden Prozesses ermöglichen soll und dieser Zweck im Allgemeinen nicht mehr zu erreichen ist, wenn der Prozess auch ohne Bewilligung der Prozesskostenhilfe durchgeführt und bereits abgeschlossen ist (OLG Karlsruhe 6. Oktober 2003 - 16 WF 161/03 - FamRZ 2004, 1217).
  • OLG Karlsruhe, 12.02.2018 - 5 WF 191/17
    Verfahrenskostenhilfe soll außerdem die Führung eines laufenden Verfahrens ermöglichen; dieser Zweck ist im allgemeinen dann nicht mehr zu erreichen, wenn das Verfahren auch ohne Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe durchgeführt und bereits abgeschlossen ist (vgl. OLG Karlsruhe vom 06.10.2003 - 16 WF 161/03, juris Rn. 3).
  • OLG Schleswig, 25.06.2007 - 13 WF 135/07

    Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss des

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Rechtsprechung
   BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 5/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6735
BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 5/04 (https://dejure.org/2004,6735)
BayObLG, Entscheidung vom 18.02.2004 - 3Z BR 5/04 (https://dejure.org/2004,6735)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Februar 2004 - 3Z BR 5/04 (https://dejure.org/2004,6735)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erweiterung der Aufgabenkreise, Geschäftswert

  • Judicialis

    GG Art. 6 Abs. 1; ; BGB § 1896 Abs. 1; ; KostO § 30; ; KostO § 131 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Erweiterung der Betreuung um den Aufgabenkreis Regelung des persönlichen Umgangs mit Familienangehörigen und Geschäftswert

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Erweiterung des Aufgabenkreises einer Berufsbetreuerin; Erweiterung des Aufgabenkreises und kollidierende Grundrechte; Befristung der Aufgabe; Beschwerdebefugnis von Angehörigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1217
  • FamRZ 2004, 1670
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BayObLG, 28.12.2001 - 3Z BR 267/01

    Umgangsrecht der Verwandten gegenüber Umgangbestimmungsrecht des Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 5/04
    bb) Dem Betreuer kann die Aufgabe übertragen werden, den Umgang des Betroffenen zu regeln (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 907), vor allem, wenn dem Betroffenen Besuche oder Telefonanrufe gesundheitlich schaden (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 1524).

    Ob Geschwister alleine unter den Familienbegriff fallen, ist umstritten (vgl. Jarass/Pieroth GG 6. Aufl. Art. 6 Rn. 4 m.w.N.; ablehnend BayObLG FamRZ 2002, 907/908).

  • BayObLG, 26.02.2003 - 3Z BR 243/02

    Betreuungsrecht: Umgang des Betreuten und Art. 6 GG

    Auszug aus BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 5/04
    Voraussetzung ist auch insoweit, dass der Betroffene aufgrund seiner psychischen oder seiner körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung die Angelegenheit, deren Besorgung dem Betreuer zusätzlich übertragen werden soll, nicht selbst besorgen und auch insoweit seinen Willen nicht frei bestimmen kann (§§ 1908d Abs. 3 Satz 2, 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB; BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLGZ 2003, 33/35 = FamRZ 2003, 962).

    In seiner Abwehrfunktion bildet die Norm einen Schutzschild gegen störende, schädigende oder benachteiligende Eingriffe des Staates in die familiären Beziehungen (vgl. BVerfGE 6, 386/388; 81, 1/6; BayObLG FamRZ 2003, 962).

  • BayObLG, 17.11.1997 - 3Z BR 86/97

    Kein Beschwerderecht bei Ablehnung des Begehrens Angehöriger auf Entlassung des

    Auszug aus BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 5/04
    Eine solche Rechtsbeeinträchtigung kann der Vater hier aber nicht geltend machen; das sogenannte Angehörigenprivileg nach § 1897 Abs. 5 BGB begründet kein selbständiges Beschwerderecht der übergangenen Verwandten (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1186 m.w.N.; Palandt/Diederichsen BGB 63. Aufl. § 1897 Rn. 22).

    Daraus wird zutreffend geschlossen, dass gegen die Ablehnung der Entlassung eines Betreuers sich die Beschwerdeberechtigung allein nach § 20 FGG richtet (vgl. BGH NJW 1996, 1825; BayObLG FamRZ 1998, 1186 und Senatsbeschluss vom 30.12.2003 - Az. 3Z BR 244/03; Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 69g Rn. 13).

  • BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96

    Beschwerdebefugnis naher Angehöriger des Betreuten hinsichtlich der Auswahl des

    Auszug aus BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 5/04
    Es handelt sich hierbei um die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, die Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes und die ablehnenden Entscheidungen in diesen Fällen (vgl. BGH NJW 1996, 1825; BayObLG aaO).

    Daraus wird zutreffend geschlossen, dass gegen die Ablehnung der Entlassung eines Betreuers sich die Beschwerdeberechtigung allein nach § 20 FGG richtet (vgl. BGH NJW 1996, 1825; BayObLG FamRZ 1998, 1186 und Senatsbeschluss vom 30.12.2003 - Az. 3Z BR 244/03; Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 69g Rn. 13).

  • BVerfG, 16.01.2003 - 2 BvR 716/01

    Anwesenheit im JGG-Verfahren

    Auszug aus BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 5/04
    Daraus folgt, dass der Umgang zwischen Eltern und Kind jedenfalls in Krisensituationen seiner Persönlichkeit staatlicherseits nur eingeschränkt werden darf, wenn der Grundrechtsschutz durch die immanente Schranke anderer verfassungsrechtlich geschützter Rechtsgüter (vgl. BVerfG FamRZ 2003, 296) zurückgedrängt wird.
  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvL 78/86

    Schlüsselgewalt

    Auszug aus BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 5/04
    In seiner Abwehrfunktion bildet die Norm einen Schutzschild gegen störende, schädigende oder benachteiligende Eingriffe des Staates in die familiären Beziehungen (vgl. BVerfGE 6, 386/388; 81, 1/6; BayObLG FamRZ 2003, 962).
  • BayObLG, 24.09.1992 - 3Z BR 77/92

    Geschäftswert eines Beschwerdeverfahrens im Rahmen einer Betreuung, die

    Auszug aus BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 5/04
    Da das Verfahren über die Erweiterung der Betreuung und die Entlassung eines Betreuers eine staatliche Fürsorgemaßnahme zu Gunsten einer hilfsbedürftigen Person und damit regelmäßig eine nicht vermögensrechtliche Angelegenheit ist, unabhängig davon, für welchen Aufgabenkreis eine Betreuung notwendig wird, (vgl. BayObLG JurBüro 1993, 228/229; 1998, 863/864), ist der Geschäftswert nach § 30 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 KostO regelmäßig auf 3.000 EUR, nach Lage des Falles niedriger oder höher, jedoch nicht über 500.000 EUR festzusetzen.
  • BayObLG, 30.12.2003 - 3Z BR 244/03

    Beschwerderecht bei Antrag auf Entlassung des Betreuers und Betreuerwechsel durch

    Auszug aus BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 5/04
    Daraus wird zutreffend geschlossen, dass gegen die Ablehnung der Entlassung eines Betreuers sich die Beschwerdeberechtigung allein nach § 20 FGG richtet (vgl. BGH NJW 1996, 1825; BayObLG FamRZ 1998, 1186 und Senatsbeschluss vom 30.12.2003 - Az. 3Z BR 244/03; Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 69g Rn. 13).
  • BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von

    Auszug aus BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 5/04
    Der Schutzbereich dieser Vorschrift umfasst auch das Verhältnis zwischen Eltern und ihren volljährigen Kindern (vgl. BVerfGE 57, 170/178).
  • BayObLG, 29.03.2000 - 3Z BR 11/00

    Geschäftswert für das Verfahren zur Ergänzung des Aufsichtsrats

    Auszug aus BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 5/04
    "Nach Lage des Falles" bedeutet, dass das wirtschaftliche Gewicht des Geschäfts für die Beteiligten, Auswirkung, Zweck und Wichtigkeit des Geschäfts, die Vermögenslage der Beteiligten sowie die Mühewaltung des Gerichts daraufhin abzuwägen sind, ob und inwieweit eine Über- oder Unterschreitung des Regelwertes innerhalb der durch Mindest- und Höchstwert gegebenen Grenzen angebracht erscheint (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 1128; FGPrax 2000, 129; BayObLGZ 1960, 158/166; Korintenberg/Reimann KostO 15. Aufl. § 30 Rn. 108; Rohs/Wedewer 81. Erg.-Lfg. April 2002 § 30 Rn. 37).
  • BVerfG, 07.05.1957 - 1 BvR 289/56

    Haushaltsbesteuerung

  • BayObLG, 13.10.1999 - 3Z BR 296/99

    Besuche des Ehepartners als Aufgaben des Betreuers

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

  • BayObLG, 05.02.2003 - 3Z BR 22/02

    Kosten des Rechtsmittels bei teilweisem Obsiegen - Bestellung und Auswahl des

  • BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

  • BGH, 22.06.2022 - XII ZB 442/20

    Anspruch eines Umgangsbegleiters auf Festsetzung von Vergütung und

    Hierbei ist - soweit jeweils einschlägig - der verfassungsrechtliche Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) zu beachten (vgl. BayObLG FamRZ 2004, 1670 f. mwN; zum Schutz der Begegnungsgemeinschaft vgl. BVerfGE 80, 81 = FamRZ 1989, 715, 716 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 06.11.2003 - 13 WF 833/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,16298
OLG Koblenz, 06.11.2003 - 13 WF 833/03 (https://dejure.org/2003,16298)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.11.2003 - 13 WF 833/03 (https://dejure.org/2003,16298)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. November 2003 - 13 WF 833/03 (https://dejure.org/2003,16298)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines Ausschluss des Versorgungsausgleichs zwischen den Parteien durch notariellen Vertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    VAHRG § 11 Abs. 2 S, 1; BGB § 1408 Abs. 2 S. 1
    Auskunftspflichten bei Ausschluss des Versorgungsausgleichs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1217
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

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