Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 05.02.2004 - 6 UF 27/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Rechtsmittels; Nachsuchen um Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist durch einen Prozessbevollmächtigten; Zurückstellung der Begründung einer ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Begründungsfrist einer eingelegten Berufung wenn Entscheidung über Prozesskostenhilfe aussteht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Germersheim, 25.11.2002 - 1 F 226/01
- OLG Zweibrücken, 05.02.2004 - 6 UF 27/03
- BGH, 22.06.2005 - XII ZB 34/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 1299
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.10.1992 - XI ZB 12/92
Pflichten des Prozeßbevollmächtigten bei Zurückstellung der Berufungsbegründung …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.02.2004 - 6 UF 27/03
Stellt eine Partei die Begründung einer eingelegten Berufung zurück, weil sie die Entscheidung über ihr Prozesskostenhilfegesuch abwarten will, so hat ihr Anwalt grundsätzlich durch einen rechtzeitigen Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist dafür zu sorgen, dass eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht notwendig wird (BGH VersR 1993, 1125).Stellt eine Partei die Begründung einer eingelegten Berufung zurück, weil sie die Entscheidung über ihr Prozesskostenhilfegesuch abwarten will, so hat ihr Anwalt grundsätzlich durch einen rechtzeitigen Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist dafür zu sorgen, dass eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht notwendig wird (BGH VersR 1993, 1125).
- BGH, 19.12.1962 - VIII ZR 258/62
Armenrechtsgesuch und Wiedereinsetzung für Rechtsmittelbegründung
Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.02.2004 - 6 UF 27/03
Etwas anderes gilt nur, wenn der Auftrag der Partei an den Anwalt - in Kenntnis der rechtlichen Folgen - ausdrücklich nicht die Stellung eines Verlängerungsantrages umfasste (BGHZ 38, 376) bzw. wenn der Anwalt der Partei gegenüber unzweifelhaft zum Ausdruck bringt, dass er mit der Rechtsmitteleinlegung und der Stellung des Prozesskostenhilfeantrages seine Tätigkeit als beendet ansieht und es ablehnt, die Einhaltung der Begründungsfrist weiter zu überwachen (BGHZ 7, 280).Etwas anderes gilt nur, wenn der Auftrag der Partei an den Anwalt - in Kenntnis der rechtlichen Folgen - ausdrücklich nicht die Stellung eines Verlängerungsantrages umfasste (BGHZ 38, 376) bzw. wenn der Anwalt der Partei gegenüber unzweifelhaft zum Ausdruck bringt, dass er mit der Rechtsmitteleinlegung und der Stellung des Prozesskostenhilfeantrages seine Tätigkeit als beendet ansieht und es ablehnt, die Einhaltung der Begründungsfrist weiter zu überwachen (BGHZ 7, 280).
- BGH, 06.10.1952 - III ZR 369/51
Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.02.2004 - 6 UF 27/03
Etwas anderes gilt nur, wenn der Auftrag der Partei an den Anwalt - in Kenntnis der rechtlichen Folgen - ausdrücklich nicht die Stellung eines Verlängerungsantrages umfasste (BGHZ 38, 376) bzw. wenn der Anwalt der Partei gegenüber unzweifelhaft zum Ausdruck bringt, dass er mit der Rechtsmitteleinlegung und der Stellung des Prozesskostenhilfeantrages seine Tätigkeit als beendet ansieht und es ablehnt, die Einhaltung der Begründungsfrist weiter zu überwachen (BGHZ 7, 280).Etwas anderes gilt nur, wenn der Auftrag der Partei an den Anwalt - in Kenntnis der rechtlichen Folgen - ausdrücklich nicht die Stellung eines Verlängerungsantrages umfasste (BGHZ 38, 376) bzw. wenn der Anwalt der Partei gegenüber unzweifelhaft zum Ausdruck bringt, dass er mit der Rechtsmitteleinlegung und der Stellung des Prozesskostenhilfeantrages seine Tätigkeit als beendet ansieht und es ablehnt, die Einhaltung der Begründungsfrist weiter zu überwachen (BGHZ 7, 280).
- BGH, 16.10.1985 - VIII ZB 15/85
Bestimmung eines Schriftsatzes zur Begründung der Berufung
Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.02.2004 - 6 UF 27/03
Darauf, ob der Inhalt des Schriftsatzes vom 17. Februar 2003 inhaltlich den Anforderungen des § 520 Abs. 3 ZPO genügen würde, kommt es deshalb nicht an (vgl. BGH VersR 1986, 91). - BGH, 22.06.2005 - XII ZB 34/04
Rechtsmittelbegründung nach Armenrechtsantrag
Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.02.2004 - 6 UF 27/03
Das Aktenzeichen des Rechtsmittelverfahrens lautet XII ZB 34/04.
- BGH, 22.06.2005 - XII ZB 34/04
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei Stellung eines …
Zu Recht geht das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2004, 1299 veröffentlicht ist, allerdings davon aus, daß die Klägerin ihr Rechtsmittel mit Schriftsatz vom 17. Februar 2003 unbedingt eingelegt und erst nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist des § 520 Abs. 2 Satz 1 ZPO mit Schriftsatz vom 6. Juni 2003 begründet hat.
Rechtsprechung
AG Lahnstein, 08.07.2003 - 1 UR II 6/03 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 1299 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- AG Leverkusen, 19.03.2012 - 16 II 80/12
Subsidiarität der Bewilligung von Beratungshilfe bzgl. des Unterhaltsanspruchs …
Es ist allgemein anerkannt, dass grundsätzlich in einfach gelagerten Fällen bei Unterhaltsfragen die Unterstützung durch das Jugendamt gemäß § 18 SGB VIII eine andere Möglichkeit im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG darstellt, da die Gewährung von Beratungshilfe subsidiär gegenüber anderen zumutbaren Auskunftsmöglichkeiten ist (AG Halle/Saale, Beschluss vom 24.01.2011, 103 II 78/11, AGB 2011, 191f.; AG Oldenburg/Holstein, Beschluss vom 13.05.2009, 17 II 1042/08 m.w.N.; AG Neunkirchen, Beschluss vom 15.09.1998, 2 TUR II 299/98, FF 1999, 60; AG Lahnstein, Beschluss vom 08.07.2003, 1 UR II 6/03, FamRZ 2004, 1299; AG Kirchhain, Beschluss vom 19.07.2005, 23 UR II 239/05, JAmt 2005, 469; AG Leverkusen, Beschluss vom 26.02.2002, 16 UR II 254/01, FamRZ 2002, 1715;… Mayer/Kroiß, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 5. Auflage 2012, § 44 RVG, Rz. 15; AG Halle/Saale, Beschluss vom 10.02.2011, 103 II 6317/10;… Lissner/Dietrich/Eilzer/Germann/Kessel, Beratungs- und Prozess-, Verfahrenskostenhilfe, Rz. 154).