Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.09.2003 - 20 W 312/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5867
OLG Frankfurt, 10.09.2003 - 20 W 312/03 (https://dejure.org/2003,5867)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.09.2003 - 20 W 312/03 (https://dejure.org/2003,5867)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. September 2003 - 20 W 312/03 (https://dejure.org/2003,5867)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 FGG, § 70 FGG, § 70c FGG, § 158 GVG, § 159 GVG
    Vormundschaftsgerichtliches Verfahren auf Genehmigung freiheitsentziehender Maßnahmen für einen Betreuten in einer Pflegeeinrichtung: Verpflichtung eines ersuchten Gerichts zur Anhörung des Betreuten im Rahmen der Rechtshilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtshilfeersuchen zur Anhörung des Betreuten; Voraussetzungen für die Ablehnung eines Rechtshilfeersuchens; Entscheidungskompetenz des ersuchten Gerichts über das Vorliegen von Ausnahmevoraussetzungen

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtshilfeersuchen, Grenzen Ablehnung durch das ersuchte Gericht

  • Judicialis

    FGG § 2; ; FGG § 70; ; FGG § 70 c; ; GVG § 158; ; GVG § 159

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 2; FGG § 70c; GVG § 158; GVG § 159
    Ablehnung eines Rechtshilfeersuchens zur Anhörung eines Betreuten in einer Unterbringungssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 137 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Schleswig, 22.03.1995 - 2 W 29/95
    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.09.2003 - 20 W 312/03
    Es kann dahinstehen, ob ein Rechtshilfeersuchen zusätzlich dann abgelehnt werden kann, wenn es offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist (vgl. hierzu Schleswig Holsteinisches OLG, Beschlüsse 2 W 14/95 und 2 W 29/95 in DAVorm 309 ­ 312 = Rpfleger 1995, 413 und BtPrax 1995, 145).
  • BayObLG, 06.12.1999 - 3Z AR 34/99

    Anhörung des Betroffenen zur Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.09.2003 - 20 W 312/03
    Deshalb kann eine Ablehnung nicht damit begründet werden, die persönliche Anhörung durch den ersuchenden Richter sei erforderlich, um einen unmittelbaren Eindruck von dem Betroffenen zu erlangen (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 450 und 2000, 1444;OLG Frankfurt BtPrax 1993, 138).
  • BayObLG, 10.09.1992 - 3Z BR 109/92

    Entscheidungen über Rechtshilfeersuchen in Angelegenheiten der freiwilligen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.09.2003 - 20 W 312/03
    Deshalb kann eine Ablehnung nicht damit begründet werden, die persönliche Anhörung durch den ersuchenden Richter sei erforderlich, um einen unmittelbaren Eindruck von dem Betroffenen zu erlangen (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 450 und 2000, 1444;OLG Frankfurt BtPrax 1993, 138).
  • OLG Frankfurt, 27.05.1993 - 20 W 179/93

    Bestellung eines Betreuers; Persönliche Anhörung; Vornahme durch entscheidendes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.09.2003 - 20 W 312/03
    Deshalb kann eine Ablehnung nicht damit begründet werden, die persönliche Anhörung durch den ersuchenden Richter sei erforderlich, um einen unmittelbaren Eindruck von dem Betroffenen zu erlangen (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 450 und 2000, 1444;OLG Frankfurt BtPrax 1993, 138).
  • OLG Schleswig, 22.03.1995 - 2 W 14/95

    Rechtshilfeersuchen; Ablehnung; Gericht ; Verbotene Handlung; Unrichtige

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.09.2003 - 20 W 312/03
    Es kann dahinstehen, ob ein Rechtshilfeersuchen zusätzlich dann abgelehnt werden kann, wenn es offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist (vgl. hierzu Schleswig Holsteinisches OLG, Beschlüsse 2 W 14/95 und 2 W 29/95 in DAVorm 309 ­ 312 = Rpfleger 1995, 413 und BtPrax 1995, 145).
  • OLG Brandenburg, 01.12.2008 - 13 W 58/08

    Rechtshilfe: Ablehnung durch das ersuchte Gericht wegen Erforderlichkeit einer

    Die Überprüfung, ob die Aussage des vom Rechtshilfegericht vernommenen Zeugen ohne einen persönlichen Eindruck des vernehmenden Richters so zu verwerten ist, bleibt dem entscheidenden Gericht bzw. einem Rechtsmittelverfahren gegen die Endentscheidung des ersuchenden Gerichts vorbehalten (BAG a.a.O.; OLG Frankfurt, FamRZ 2004, 137; Zöller/Gummer, a.a.O. und Rdnr. 4).
  • OLG Brandenburg, 26.09.2013 - 1 (F) Sa 15/13

    Rechtshilfeersuchen im Verfahren auf Genehmigung der vorläufigen

    Deshalb kann eine Ablehnung des Rechtshilfeersuchens nicht damit begründet werden, die persönliche Anhörung durch den ersuchenden Richter sei erforderlich, um einen unmittelbaren Eindruck von dem Betroffenen zu erlangen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.09.2003, 20 W 312/03, m.w.N.).
  • OLG Bremen, 07.06.2023 - 4 AR 4/23
    Auch kann eine Ablehnung des Rechtshilfeersuchens nicht damit begründet werden, die persönliche Anhörung durch den ersuchenden Richter sei erforderlich, um einen unmittelbaren Eindruck von dem Betroffenen zu erlangen (OLG Brandenburg, a.a.O., Rn. 6; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.09.2003, 20 W 312/03, juris Rn. 5).
  • BayObLG, 26.02.2004 - 3Z AR 10/04

    Anhörung vor vorläufiger Unterbringung - Ablehnung eines diesbezüglichen

    Dies bedeutet jedoch kein gesetzliches Verbot; ein um Durchführung der Anhörung ersuchter Richter darf die Zulässigkeit der Anhörung im Rechtshilfewege nicht prüfen (OLG Frankfurt FamRZ 2004, 137; Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 9. Aufl. § 70c FGG Rn. 4).
  • OLG Bremen, 07.06.2023 - 4 AR 4/21

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der Anhörung eines minderjährigen Kindes durch den

    Auch kann eine Ablehnung des Rechtshilfeersuchens nicht damit begründet werden, die persönliche Anhörung durch den ersuchenden Richter sei erforderlich, um einen unmittelbaren Eindruck von dem Betroffenen zu erlangen (OLG Brandenburg, a.a.O., Rn. 6; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.09.2003, 20 W 312/03, juris Rn. 5).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 04.08.2003 - 15 W 1456/02   

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https://dejure.org/2003,13444
OLG Dresden, 04.08.2003 - 15 W 1456/02 (https://dejure.org/2003,13444)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04.08.2003 - 15 W 1456/02 (https://dejure.org/2003,13444)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04. August 2003 - 15 W 1456/02 (https://dejure.org/2003,13444)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erlöschen der Ansprüche eines Betreuers auf Vergütung und Aufwendungsersatz aufgrund fehlender fristgerechter Geltendmachung der Ansprüche

  • Bt-Recht

    Keine Fürsorgepflicht des Gerichts zur Vermeidung von Fristversäumung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Mitwirkungspflichten des Gerichts bei drohender Verfristung der Vergütungsansprüche des Betreuers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 137
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 27.08.2001 - 20 W 159/01
    Auszug aus OLG Dresden, 04.08.2003 - 15 W 1456/02
    Denn wie vom Landgericht zutreffend ausgeführt, bedarf es hierzu eines konkret bezifferten und nachprüfbaren Antrags (vgl. auch OLG Frankfurt MDR 2002, 156).
  • OLG Schleswig, 19.01.2006 - 2 W 219/05

    Betreuervergütung: Frist für die Einreichung des Vergütungs- und

    Dabei lässt es der Senat ausdrücklich offen, ob innerhalb der Ausschlussfrist ein konkret bezifferter Antrag mit nachvollziehbaren Angaben über den Zeitaufwand sowie über Art und Umfang der Aufwendungen beim Vormundschaftsgericht eingehen muss, so dass diesem die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung und Festsetzung ermöglicht wird (so OLG Frankfurt OLGR 2001, 293, 294 = FamRZ 2002, 193 = BtPrax 2001, 261; OLG Dresden FamRZ 2004, 137, 138) oder ob es genügt, wenn die geltend gemachte Vergütung einem konkreten Lebenssachverhalt zugeordnet werden kann (Senatsbeschluss vom 14.01.2004 - 2 W 134/03, a.a.O.).

    Diese zu verhindern ist allein seine Sache, als berufsmäßiger Betreuer kann ihm abverlangt werden, sich mit den gesetzlichen Bestimmungen über Vergütung und Aufwendungsersatz vertraut zu machen (vgl. OLG Dresden FamRZ 2004, 137, 138).

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2014 - 3 Wx 292/11

    Vergütung des Nachlasspflegers

    Gewahrt wird die Ausschlussfrist - nur - durch Einreichung eines Vergütungsantrages, der es dem Nachlassgericht ermöglicht, die zutreffende Vergütungshöhe zu prüfen und festzustellen; mit anderen Worten muss der Antrag "bewilligungsfähig" sein, damit den Erfordernissen einer ordnungsgemäßen Abrechnung entsprechen (BGH NJW-RR 2013, S. 519 f.; OLG Frankfurt FamRZ 2002, S. 193 f.; OLG Dresden FamRZ 2004, S. 137 f.; OLG München MDR 2006, S. 815 f.; KG MDR 2013, S. 411; anderes ergibt sich auch nicht aus der eine pauschalierte Betreuervergütung betreffenden Entscheidung OLG Hamm FGPrax 2009, S. 161 f.; ferner: MK-Wagenitz, BGB, 6. Aufl. 2012, § 2 VBVG Rdnr. 3; Palandt-Götz, BGB, 73. Aufl. 2014, § 2 VBVG Rdnr. 3).
  • KG, 05.04.2011 - 1 W 518/10

    Vergütung des Nachlasspflegers: Anforderungen an die Geltendmachung des

    Auch wenn das Nachlassgericht nicht gehalten ist, auf Grund seiner allgemeinen Beratungspflicht (§§ 1915 Abs. 1, 1837 Abs. 1 BGB) den Beschwerdeführer vor Fristablauf auf die Folgen einer verspäteten Antragstellung hinzuweisen (BayObLG, FamRZ 2004, 1137/1138 = FGPrax 2004, 77; OLG Dresden, FamRZ 2004, 137) und von einem berufsmäßig tätigen Nachlasspfleger die Kenntnis der für die Anmeldung von Vergütungs- und Aufwendungsersatzansprüchen geltenden gesetzlichen Fristen und der mit deren Ablauf verbundenen Rechtsfolgen erwartet werden kann, (Senat, Beschluss vom 9. September 2005 - 1 W 166/05 -, FGPrax 2005, 264) so ist dies von der Fragestellung zu trennen, ob die Geltendmachung der Vergütung in der konkreten Ausgestaltung rechtzeitig erfolgte.
  • KG, 13.10.2005 - 1 W 195/05

    Vergütung eines Nachlasspflegers: Höhe der Stundensätze

    Insbesondere musste das Vormundschaftsgericht hier weder von Amts wegen gemäß § 56g Abs. 1 FGG tätig werden noch war es gehalten, den Beschwerdeführer vor Fristablauf auf die Folgen einer verspäteten Antragstellung hinzuweisen (Senat, Beschluss vom 9. September 2005 - 1 W 166/05 - BayObLG, FamRZ 2004, 1137, 1138; OLG Dresden, FamRZ 2004, 137f.).
  • OLG München, 27.01.2005 - 33 Wx 76/05

    Fristwahrende Geltendmachung der Vergütung für Zeitaufwand des Vormunds nur bei

    Dieser Zweck kann aber nur erreicht werden, wenn von dem Betreuer verlangt wird, die Abrechnung für das Vormundschaftsgericht überprüfbar zu erstellen (vgl. auch OLG Dresden FamRZ 2004, 137).
  • KG, 09.09.2005 - 1 W 166/05

    Vergütung des Nachlasspflegers: Verpflichtung des Gerichts, den Nachlasspfleger

    Das Nachlassgericht war auch nicht gehalten, aufgrund seiner allgemeinen Beratungspflicht (§§ 1915 Abs. 1, 1837 Abs. 1 BGB) den Beschwerdeführer vor Fristablauf auf die Folgen einer verspäteten Antragstellung hinzuweisen (BayObLG, FamRZ 2004, 1137, 1138; OLG Dresden, FamRZ 2004, 137f.) Von einem berufsmäßig tätigen Nachlasspfleger kann die Kenntnis der für die Anmeldung von Vergütungs- und Aufwendungsersatzansprüchen geltenden gesetzlichen Fristen und der mit deren Ablauf verbundenen Rechtsfolgen erwartet werden.
  • BayObLG, 04.02.2004 - 3Z BR 270/03

    Gerichtsbesetzung bei Entscheitung über Beschwerden in Betreuungssachen; Keine

    Das Vormundschaftsgericht ist zudem im Regelfall nicht gesetzlich gehalten, einen Berufsbetreuer auf den Fristablauf gesondert hinzuweisen oder ihn vor dem gesetzlich vorgesehenen Verfallen des Anspruchs zu bewahren (OLG Dresden FamRZ 2004, 137).
  • BayObLG, 11.02.2004 - 3Z BR 23/04

    Zulassung der weiteren Beschwerde wegen der grundsätzliche Bedeutung der zur

    Das Vormundschaftsgericht ist zudem im Regelfall nicht gesetzlich gehalten, einen Berufsbetreuer auf den Fristablauf gesondert hinzuweisen oder ihn vor dem gesetzlich vorgesehenen Verfallen des Anspruchs zu bewahren (OLG Dresden FamRZ 2004, 137).
  • OLG Dresden, 18.04.2019 - 18 WF 186/19

    Erlöschen der Vergütungsansprüche eines Umgangspflegers

    Dass die Beschwerdeführerin von der Staatskasse nicht auf die 15-Monatsfrist hingewiesen wurde, begründet einen Verstoß gegen Treu und Glauben nicht (OLG Dresden, Beschluss vom 04.08.2003, Az.: 15 W 1456/02).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 13.08.2003 - 3Z BR 162/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7470
BayObLG, 13.08.2003 - 3Z BR 162/03 (https://dejure.org/2003,7470)
BayObLG, Entscheidung vom 13.08.2003 - 3Z BR 162/03 (https://dejure.org/2003,7470)
BayObLG, Entscheidung vom 13. August 2003 - 3Z BR 162/03 (https://dejure.org/2003,7470)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit, Rechtsmittel

  • Judicialis

    FGG § 15 Abs. 1; ; ZPO § 406 Abs. 5; ; ZPO § 574 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    FGG § 15 Abs. 1; ZPO § 406 Abs. 5 § 574 Abs. 1
    Sofortige Beschwerde gegen Zurückweisung des Antrags auf Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschwerdeverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ; Antrag auf Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit; Voraussetzungen der sofortigen weiteren Beschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 137 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 21.03.2002 - 3Z BR 49/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Zurückweisung der Richterablehnung im

    Auszug aus BayObLG, 13.08.2003 - 3Z BR 162/03
    Die Verweisung schließt auch die Einschränkungen ein, die sich für die Statthaftigkeit von Rechtsmitteln im Ablehnungsverfahren aus den allgemeinen Vorschriften der Zivilprozessordnung ergeben (vgl. BayObLGZ 2002, 89/90 = FGPrax 2002, 119; OLG Zweibrücken FGPrax 2002, 220).

    Dies ist jedoch nach der zwingenden Vorschrift des § 567 Abs. 1 ZPO nur statthaft, soweit es sich bei dem anzufechtenden Beschluss um eine Entscheidung handelt, die im ersten Rechtszug ergangen ist (vgl. BayObLGZ 2002, 89/91; OLG Zweibrücken aaO; Zöller/Gummer ZPO 23. Aufl. § 567 Rn. 2; Thomas/ Putzo/Reichold ZPO 25. Aufl. § 567 Rn. 1).

    Das Schweigen des Beschlusses zur Frage der Zulassung ist als Nichtzulassung auszulegen (vgl. BayObLGZ 2002, 89/94; OLG Zweibrücken FGPrax 2002, 220/221).

  • OLG Zweibrücken, 03.07.2002 - 3 W 117/02

    Zur Zulässigkeit des Rechtsmittel der sofortigen weiteren Beschwerde gegen eine

    Auszug aus BayObLG, 13.08.2003 - 3Z BR 162/03
    Die Verweisung schließt auch die Einschränkungen ein, die sich für die Statthaftigkeit von Rechtsmitteln im Ablehnungsverfahren aus den allgemeinen Vorschriften der Zivilprozessordnung ergeben (vgl. BayObLGZ 2002, 89/90 = FGPrax 2002, 119; OLG Zweibrücken FGPrax 2002, 220).

    Das Schweigen des Beschlusses zur Frage der Zulassung ist als Nichtzulassung auszulegen (vgl. BayObLGZ 2002, 89/94; OLG Zweibrücken FGPrax 2002, 220/221).

  • OLG München, 02.04.2008 - 33 Wx 327/07

    Vergütungsfestsetzungsverfahren für den Berufsbetreuter: Außerordentliche

    Eine Nichtzulassungsbeschwerde sieht das Gesetz nicht vor (BayObLG BtPrax 2003, 267/268; Jansen/Sonnenfeld FGG 3. Aufl. § 56g Rn. 103; Knittel BtG Erl. IV zu § 56g FGG Rn. 14 a, jeweils m. w. N.).
  • OLG München, 12.12.2005 - 33 Wx 144/05

    Keine selbständige Anfechtung der Begutachtungsanordnung im Betreuungsverfahren -

    Soweit das Schreiben vom 29.6.2005 als Ablehnung des Gutachters aufgefasst werden kann, ist gegen dessen stillschweigende Zurückweisung durch das Vormundschaftsgericht im Nichtabhilfebeschluss das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde und demgemäß gegen die insoweit bestätigende Entscheidung des Landgerichts die sofortige weitere Beschwerde gegeben (vgl. hierzu BayObLG BtPrax 2003, 267).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2009 - 3 Wx 217/08

    Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde gegen die Beschwerdeentscheidung

    Seit Inkrafttreten des Zivilprozessreformgesetzes aus dem Jahre 2001 ist im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit gegen eine Entscheidung des Landgerichts, durch die ein im Beschwerdeverfahren gegen einen Sachverständigen angebrachtes Ablehnungsgesuch zurückgewiesen wird, nur noch die sofortige weitere Beschwerde und diese nur dann gegeben, wenn sie durch das Landgericht zugelassen ist (hierzu und zum Folgenden: OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, S. 1507 f.; BayObLG BtPrax 2003, S. 267 f.; OLG Köln FGPrax 2005, S. 205 f.; Völker FPR 2008, S. 287/293; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 2008, S. 703 f. sowie - für das Prozesskostenhilfeverfahren - Senat, Beschluss v. 20.07.2007 in Sachen I-3 Wx 15/07 m.w.Nachw.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 16.07.2003 - 3Z BR 150/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6433
BayObLG, 16.07.2003 - 3Z BR 150/03 (https://dejure.org/2003,6433)
BayObLG, Entscheidung vom 16.07.2003 - 3Z BR 150/03 (https://dejure.org/2003,6433)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Juli 2003 - 3Z BR 150/03 (https://dejure.org/2003,6433)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,6433) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Widerruf der Rücknahme eines Rechtsmittels

  • Judicialis

    FGG § 18; ; ZPO § 580 Nr. 5; ; ZPO § 581 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    FGG § 18; ZPO § 580 Nr. 5 § 581 Abs. 1
    Voraussetzungen für den Widerruf einer Beschwerderücknahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterbringung in der geschlossenen Abteilung eines Landeskrankenhauses; Beschwerde gegen den Einweisungsbeschluss; Zulässigkeit des Widerrufs der Rücknahme einer Beschwerde; Ausnahmsweise Möglichkeit des Widerrufs bei Vorliegen eines Restitutionsgrundes gem. § 580 ZPO ...

Verfahrensgang

  • AG München - 706 XVII 6442/02
  • LG München I - 13 T 614/03
  • BayObLG, 16.07.2003 - 3Z BR 150/03

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 137 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 15.01.1974 - BReg. 2 Z 71/73

    Rechtskraft; Interventionswirkung; Vorentscheidung; Vorverfahren; Wiederaufnahme;

    Auszug aus BayObLG, 16.07.2003 - 3Z BR 150/03
    Die Beweislast hierfür trägt der Antragsteller (BayObLGZ 1974, 9/12; Bassenge/Herbst/Roth §.18 FGG Rn. 29).
  • BGH, 15.02.1954 - IV ZB 1/54

    Widerruf der Rücknahme eines Rechtsmittels

    Auszug aus BayObLG, 16.07.2003 - 3Z BR 150/03
    Ausnahmsweise ist ein Widerruf von Verfahrenshandlungen - und damit auch von Rücknahmeerklärungen - aber möglich, wenn ein Restitutionsgrund vorliegt (BGHZ 12, 284; Keidel/Zimmermann aaO; Bassenge/ Herbst/Roth aaO).
  • BayObLG, 21.03.2002 - 3Z BR 49/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Zurückweisung der Richterablehnung im

    Auszug aus BayObLG, 16.07.2003 - 3Z BR 150/03
    Gegen eine ablehnende Entscheidung wäre die sofortige weitere Beschwerde nur gegeben, wenn sie vom Landgericht zugelassen wird (vgl. BayObLGZ 2002, 89 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2006 - 2 UF 225/05

    Widerruf eines Rechtsmittelverzichts wegen falscher Angaben zum

    Dies gilt insbesondere auch in Verfahren nach dem FGG, in denen die Vorschriften der §§ 578 ff. ZPO entsprechend Anwendung finden (BayOblG NJOZ 2004, 303 ff. m.w.N.).

    In diesem Zusammenhang kann dahinstehen, ob die Berufung des Antragstellers auf den Restitutionsgrund nach § 580 Nr. 4 ZPO gemäß § 581 ZPO nicht bereits deshalb ausgeschlossen ist, weil in den Fällen des § 580 Nummern 1 - 5 ZPO die Restitutionsklage nur dann stattfindet, wenn wegen der Straftat eine rechtskräftige Verurteilung ergangen ist (bejahend zur Anwendbarkeit des § 581 ZPO im Falle der Zulässigkeit des Widerrufs einer Rechtsmittelrücknahmeerklärung im FGG-Verfahren BayOblG NJOZ 2004, 303 ff.).

  • BayObLG, 26.11.2003 - 3Z BR 206/03

    Wert der anwaltlichen Tätigkeit im Beschwerdeverfahren einer Betreuungssache

    Ausnahmsweise kommt ein Widerruf nur dann in Betracht, wenn ein Wiederaufnahmegrund entsprechend §§ 580, 581 ZPO vorliegt (vgl. Senatsbeschluss vom 16.7.2003 - 3Z BR 150/03).
  • BayObLG, 26.11.2003 - 3Z BR 212/03

    Anordnung eines ein Einwilligungsvorbehalts im Bereich Vermögenssorge und

    Ausnahmsweise kommt ein Widerruf nur dann in Betracht, wenn ein Wiederaufnahmegrund entsprechend §§ 580, 581 ZPO vorliegt (vgl. Senatsbeschluss vom 16.7.2003 - 3Z BR 150/03).
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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 28.07.2003 - 2 T 383/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,27058
LG Koblenz, 28.07.2003 - 2 T 383/03 (https://dejure.org/2003,27058)
LG Koblenz, Entscheidung vom 28.07.2003 - 2 T 383/03 (https://dejure.org/2003,27058)
LG Koblenz, Entscheidung vom 28. Juli 2003 - 2 T 383/03 (https://dejure.org/2003,27058)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Leistungsfähigkeit eines Betreuten bei lediglich gerinfügig über dem Schonbetrag liegendem Vermögen

  • Bt-Recht

    Voraussetzungen einer Erstattungsanordnung nach Zahlung der Vergütung an den Betreuer aus der Staatskasse

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 137 (Ls.)
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