Rechtsprechung
   BayObLG, 23.03.2004 - 3Z BR 265/03, 266/03   

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https://dejure.org/2004,7208
BayObLG, 23.03.2004 - 3Z BR 265/03, 266/03 (https://dejure.org/2004,7208)
BayObLG, Entscheidung vom 23.03.2004 - 3Z BR 265/03, 266/03 (https://dejure.org/2004,7208)
BayObLG, Entscheidung vom 23. März 2004 - 3Z BR 265/03, 266/03 (https://dejure.org/2004,7208)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erweiterung einer Betreuung; Eignung des Betreuers; Wohl des Betroffenen; Vorsorgevollmacht; Geschäftsunfähigkeit; Vermögenssorge; Ausnahme vom Grundsatz der Einzelbetreuung

  • Wolters Kluwer

    Erweiterung einer Betreuung; Eignung des Betreuers; Wohl des Betroffenen; Vorsorgevollmacht; Geschäftsunfähigkeit; Vermögenssorge; Ausnahme vom Grundsatz der Einzelbetreuung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erforderlichkeit des Betreuerbestellung, Vorsorgevollmacht

  • Judicialis

    BGB § 1896 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896 Abs. 2
    Betreuerbestellung bei vorhandener umfassend erteilter Vertretervollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1403
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 22.12.1994 - 3Z BR 250/94

    Erforderlichkeitsgrundsatzes und Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im

    Auszug aus BayObLG, 23.03.2004 - 3Z BR 265/03
    Nach dem Erforderlichkeitsgrundsatz (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211 f.; BayObLG FamRZ 1995, 1085) kommt eine Betreuung des Betroffenen in allen seinen Angelegenheiten nur in Betracht, wenn er aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung keine seiner Angelegenheiten mehr selbst besorgen kann.

    Hinzu kommen muss, dass bezüglich sämtlicher Bereiche, welche die konkrete Lebenssituation des Betroffenen ausmachen, auch Handlungsbedarf besteht (vgl. BayObLG aaO und BtPrax 1995, 64/65).

  • BayObLG, 26.03.1998 - 4Z BR 33/98

    Bestellung eines Betreuers auf Vorschlag des Betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 23.03.2004 - 3Z BR 265/03
    Allgemeine Befürchtungen nachteiligen Handelns reichen ebenso wenig aus wie die Möglichkeit, dass noch geeignetere Personen zur Verfügung stehen (BayObLG FamRZ 1999, 53; BtPrax 2002, 36/37; OLG Köln FamRZ 1999, 811).
  • OLG Köln, 16.03.1998 - 16 Wx 48/98

    Berücksichtigung des Willens des Betreuten bei der Betreuerbestellung

    Auszug aus BayObLG, 23.03.2004 - 3Z BR 265/03
    Allgemeine Befürchtungen nachteiligen Handelns reichen ebenso wenig aus wie die Möglichkeit, dass noch geeignetere Personen zur Verfügung stehen (BayObLG FamRZ 1999, 53; BtPrax 2002, 36/37; OLG Köln FamRZ 1999, 811).
  • BayObLG, 22.08.2001 - 3Z BR 221/01

    Vorschlag eines nicht geschäftsfähigen Betroffenen, eine bestimmte Person zu

    Auszug aus BayObLG, 23.03.2004 - 3Z BR 265/03
    Allgemeine Befürchtungen nachteiligen Handelns reichen ebenso wenig aus wie die Möglichkeit, dass noch geeignetere Personen zur Verfügung stehen (BayObLG FamRZ 1999, 53; BtPrax 2002, 36/37; OLG Köln FamRZ 1999, 811).
  • BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 352/97

    Bestellung eines weiteren selbständigen Betreuers - Entbehrlichkeit der Anhörung

    Auszug aus BayObLG, 23.03.2004 - 3Z BR 265/03
    Bei ihr handelt es sich um eine Ausnahme von dem Grundsatz der Einzelbetreuung (BayObLG NJW-RR 1998, 869; Palandt/Diederichsen BGB 63. Aufl. § 1899 Rn. 1).
  • BayObLG, 28.12.2001 - 3Z BR 267/01

    Umgangsrecht der Verwandten gegenüber Umgangbestimmungsrecht des Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 23.03.2004 - 3Z BR 265/03
    Es kann hier dahinstehen, ob und in welchem Umfang die Beschwerdeführer ein Recht auf Umgang mit dem Betroffenen haben (vgl. BayObLGZ 1993, 234/236; BayObLG FamRZ 2002, 907).
  • BayObLG, 17.11.1997 - 3Z BR 86/97

    Kein Beschwerderecht bei Ablehnung des Begehrens Angehöriger auf Entlassung des

    Auszug aus BayObLG, 23.03.2004 - 3Z BR 265/03
    (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1186/1187).
  • BayObLG, 24.08.2001 - 3Z BR 274/01

    Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers für den Aufgabenkreis

    Auszug aus BayObLG, 23.03.2004 - 3Z BR 265/03
    Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (vgl. BayObLG BtPrax 2002, 38 m.w.N.).
  • BayObLG, 12.03.1997 - 3Z BR 47/97

    Keine vollständige Betreuung bei Bewältigung von Teilbereichen - Andere Hilfe bei

    Auszug aus BayObLG, 23.03.2004 - 3Z BR 265/03
    Voraussetzung ist, dass der Betroffene nicht mehr imstande ist, den seiner konkreten Lebenssituation entsprechenden Alltag wenigstens teilweise zu beherrschen und zu gestalten (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 452/453 m.w.N.).
  • BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 242/02

    Beschwerderecht des Vorsorgebevollmächtigten

    Auszug aus BayObLG, 23.03.2004 - 3Z BR 265/03
    Eine Vorsorgevollmacht kann die Betreuung entbehrlich machen, jedoch nur dann, wenn die Angelegenheiten des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten ebenso gut besorgt werden können (vgl. BayObLGZ 2003, 106/111).
  • BayObLG, 14.06.1996 - 3Z BR 125/96

    Berücksichtigung des Vorschlags eines Betroffenen, eine bestimmte Person zu

  • BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

  • BayObLG, 21.05.1993 - 3Z BR 56/93

    Betreuungsrecht; Beschwerdeberechtigung; Verletzung; Subjektives Recht;

  • BayObLG, 22.10.1996 - 3Z BR 178/96

    Zur Frage 'Betreuung für alle Angelegenheiten'

  • OLG Stuttgart, 04.05.2010 - 12 U 178/09

    Rechtsanwaltshaftung: Notwendige Aufklärung über Risiken einer schenkweisen

    Die von der Beklagten zunächst angeregte Anordnung einer Betreuung kam nach den konkreten Umständen trotz erteilter Vorsorgevollmacht in Betracht, schon aufgrund der seit langem bestehenden heftigen innerfamiliären Streitigkeiten (vgl. BayObLG, NJOZ 2004, 2169, 2171).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 06.01.2004 - 10 WF 251/03   

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https://dejure.org/2004,7827
OLG Brandenburg, 06.01.2004 - 10 WF 251/03 (https://dejure.org/2004,7827)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.01.2004 - 10 WF 251/03 (https://dejure.org/2004,7827)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. Januar 2004 - 10 WF 251/03 (https://dejure.org/2004,7827)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Festsetzung der Vergütung für eine Verfahrenspflegerin; Beschwerdebefugnis eines Bezirksrevisors als Vertreter der Staatskasse; Entgeltlichkeit der Verfahrenspflegschaft bei berufsmäßiger Führung; Rechtsklarheit für die Vergütung durch eine ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    FGG § 18 Abs. 2; ; FGG § 50; ; FGG § 50 Abs. 5; ; FGG § 56 g Abs. 5 Satz 1; ; FGG § 67 Abs. 3 Satz 3; ; BGB § 1836 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de

    Zur Zulässigkeit und Begründetheit der sofortigen Beschwerde des Bezirksrevisors gegen die Festsetzung einer Vergütung für den Verfahrenspfleger

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1403
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99

    Vergütung des Berufsbetreuers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.01.2004 - 10 WF 251/03
    Abgesehen davon, dass für die Rechtspflegerin nicht die Möglichkeit der Abhilfe bestanden hat und daher kein Anlass für den Nichtabhilfebeschluss vom 1.12.2003 bestand, § 18 Abs. 2 FGG, kommt der darin enthaltene Hinweis auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 31.8.2000 (vgl. FamRZ 2000, 1569 ff) hier nicht zum Tragen.
  • BayObLG, 01.02.2001 - 3Z BR 34/01

    Vergütung eines Betreuers, der nachträglich die Voraussetzungen eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.01.2004 - 10 WF 251/03
    Nach allgemeiner Auffassung kann die Feststellung der berufsmäßigen Führung der Verfahrenspflegschaft aber auch nachträglich erfolgen (vgl. hierzu BayOLG, BtPrax 2001, 124; Dodegge/Roth, Betreuungsrecht, Teil F, Rz. 70; MünchKomm/Wagenitz, a.a.O., § 1836, Rz. 7; Soergel/Zimmermann, BGB, 13. Aufl., § 1836, Rz. 8).
  • OLG Hamm, 11.12.2007 - 15 W 290/07

    Auslegung der Entscheidung über die Betreuerbestellung

    Die veröffentlichte Rechtsprechung (vgl. etwa BayObLG a.a.O.; OLG Frankfurt FGPrax 2003, 176; Brandenburgisches OLG FamRZ 2004, 1403; OLG Dresden FamRZ 2003, 935; OLG Karlsruhe NJWE-FER 2001, 312) befasst sich in dem vorliegenden Sachzusammenhang in erster Linie mit der Möglichkeit einer rückwirkenden Feststellungsentscheidung.
  • OLG Brandenburg, 07.02.2008 - 10 WF 217/07

    Vergütungsanspruch des Umgangspflegers

    Denn jedenfalls kann der Senat im Beschwerdeverfahren nachträglich feststellen, dass die Pflegschaft berufsmäßig geführt wird (vgl. Senat, FamRZ 2004, 1403).
  • OLG Brandenburg, 27.11.2008 - 10 WF 167/08

    Verfahrenspflegschaft: Anspruch eines zum Verfahrenspfleger bestellten

    bb) Da die Verfahrenspflegerin vorliegend ihr Rechtsmittel im Bestellungsverfahren eingelegt hat, kann dahinstehen, ob daran festzuhalten ist, dass die Feststellung der Berufsmäßigkeit uneingeschränkt auch noch im Vergütungsfestsetzungsverfahren, gegebenenfalls durch das Beschwerdegericht, erfolgen kann (so Senat, FamRZ 2004, 1403 mit kritischer Anmerkung Bienwald; OLG Karlsruhe, NJWE-FER 2001, 312; OLG Dresden, FamRZ 2003, 935; OLG Hamm, FamRZ 2004, 1324; Karmasin, FamRZ 1999, 348, 349; Jansen/Sonnenfeld, a.a.O., § 70 b, Rz. 30; Damrau/Zimmermann, a.a.O.; vgl. auch OLG Frankfurt, FG Prax 2003, 176 f.) oder ob insoweit eine rückwirkende Feststellung bis auf den Tag der Betreuerbestellung - je nach Fallgestaltung - etwa ausgeschlossen ist (vgl. hierzu BayObLG, FamRZ 2001, 868; FamRZ 2001, 1484, 1485; Jansen/Zorn, a.a.O., § 50, Rz. 89; Wagenitz, a.a.O.; Dodegge, a.a.O., Teil F, Rz. 71; Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Aufl. § 1 VBVG, Rz. 9; Staudinger/Bien-wald, a.a.O., § 1836, Rz. 26 ff.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 22.12.2003 - 3Z BR 260/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10323
BayObLG, 22.12.2003 - 3Z BR 260/03 (https://dejure.org/2003,10323)
BayObLG, Entscheidung vom 22.12.2003 - 3Z BR 260/03 (https://dejure.org/2003,10323)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Dezember 2003 - 3Z BR 260/03 (https://dejure.org/2003,10323)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Keine Fortsetzungsfeststellung ohne Vollzug einer vorläufigen Unterbringung, Erledigung der Hauptsache

  • Judicialis

    FGG § 70h Abs. 1; ; FGG § 27 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    FGG § 70h Abs. 1 § 27 Abs. 1
    Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags im Zusammenhang mit der Unterbringung bei Erledigung der Hauptsache

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags in der Freiwilligen Gerichtsbarkeit bei Erledigung einer einstweiligen Anordnung einer vorläufigen Unterbringung, ohne dass eine tatsächliche Unterbringung des Betroffenen jemals erfolgt ist; Möglichkeit der analogen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1403 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 1660/02

    Zur Verwerfung der Beschwerde gegen einen Durchsuchungs- und

    Auszug aus BayObLG, 22.12.2003 - 3Z BR 260/03
    So darf beispielsweise der Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses abgelehnt werden, wenn er erst lange nach der Beendigung des Grundrechtseingriffs gestellt wird (vgl. BVerfG NJW 2003, 1514 für den Fall einer Durchsuchungsanordnung), oder sich der Betroffene inzwischen freiwillig dem angeordneten Eingriff unterworfen hat (BVerfG NJW 1998, 2813).
  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus BayObLG, 22.12.2003 - 3Z BR 260/03
    Deshalb sei das Rechtsschutzinteresse in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe auch dann zu bejahen, wenn sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt zwar erledigt habe, eine Sachentscheidung nach dem typischen Verfahrensablauf aber in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu erlangen sei (vgl. BVerfG NJW 1998, 2432 ff.).
  • BVerfG, 14.06.1998 - 2 BvR 2227/96

    Keine Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Verneinung des Rechtsschutzinteresses

    Auszug aus BayObLG, 22.12.2003 - 3Z BR 260/03
    So darf beispielsweise der Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses abgelehnt werden, wenn er erst lange nach der Beendigung des Grundrechtseingriffs gestellt wird (vgl. BVerfG NJW 2003, 1514 für den Fall einer Durchsuchungsanordnung), oder sich der Betroffene inzwischen freiwillig dem angeordneten Eingriff unterworfen hat (BVerfG NJW 1998, 2813).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BayObLG, 22.12.2003 - 3Z BR 260/03
    In Fällen der Abschiebungshaft ist das Bundesverfassungsgericht vom Zeiterforderniss neuerdings abgerückt und hat die Gewährung von Rechtsschutz weder vom konkreten Ablauf des Verfahrens noch vom Zeitpunkt der Erledigung der Maßnahme noch davon abhängig gemacht, ob Rechtsschutz typischer Weise noch vor Beendigung der Haft erlangt werden könne (vgl. BVerfG NJW 2002, 2456).
  • BVerfG, 02.08.2001 - 1 BvR 618/93

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Rechtsmittel in Fällen tiefgreifender

    Auszug aus BayObLG, 22.12.2003 - 3Z BR 260/03
    Zu den schwerwiegenden Grundrechtseingriffen hat das Bundesverfassungsgericht darüber hinaus in einem Einzelfall auch die gerichtliche Bestellung eines Betreuers zur Genehmigung eines körperlichen Eingriffs gezählt, da der Betreute in seiner Entscheidungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG ganz oder teilweise in den vom Gericht bestimmten Angelegenheiten eingeschränkt werde und an seiner Stelle und für ihn ein Betreuer entscheide, der den Wünschen des Betreuten nur insoweit zu entsprechen habe, als dies dessen Wohl nicht entgegenstehe (vgl. BVerfG NJW 2002, 206 = FamRZ 2002, 312/313).
  • OLG Düsseldorf, 18.01.2017 - 3 Wx 237/16

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung der Durchsuchung der Wohn-,

    Die gerichtliche Entscheidung muss daher nicht nur angeordnet, sondern tatsächlich auch vollzogen worden sein (Keidel/Budde, FamFG, § 62, Rn. 14; BVerfG, NJW 1998, 2813 für den Fall der Einwilligung in eines Unterbringung sowie BayObLG 3Z BR 260/03 = BeckRS 2004, 02024).
  • BayObLG, 16.08.2004 - 4Z BR 45/04

    Kein Feststellungsinteresse bei nicht vollzogener Abschiebhaft

    Die bloße Anordnung einer Freiheitsentziehung ohne Vollzug führt zu keinem schwerwiegenden hoheitlicher Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Freiheitsrecht und begründet somit auch kein Feststellungsinteresse nach Erledigung der Hauptsache (vgl. BayObLG, Beschluss vom 22.12.2003, Az. 3Z BR 260/03, veröffentlicht in juris; OLG Hamm, Beschluss vom 22.12.2003, Az. 15 W 437/04, OLG Report Hamm 2004, 140; OLG Hamm vom 1.4.2004, Az. 15 W 74/04, OLG Report Hamm 2004, 208, 201 für den Fall einer nicht vollzogenen betreuungsrechtlichen Maßnahme).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 31.03.2004 - 3Z BR 246/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10861
BayObLG, 31.03.2004 - 3Z BR 246/03 (https://dejure.org/2004,10861)
BayObLG, Entscheidung vom 31.03.2004 - 3Z BR 246/03 (https://dejure.org/2004,10861)
BayObLG, Entscheidung vom 31. März 2004 - 3Z BR 246/03 (https://dejure.org/2004,10861)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Anordnung der Auslagenerstattung, Erledigung des Rechtsmittels in der Hauptsache, vorläufige Unterbringungsmaßnahme

  • Judicialis

    FGG § 13 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 1906 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    FGG § 13 Abs. 2 Satz 1; BGB § 1906 Abs. 1
    Erledigung der Hauptsache im Beschwerdeverfahren wegen vorläufiger Unterbringung - Rechtfertigung einer Unterbringungsmaßnahme bei ernsthafter psychischer Erkrankung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorläufige Unterbringung; Erstattung notwendiger Auslagen; Erledigung der Hauptsache in der Beschwerdeinstanz; Aufhebung als "von Anfang an ungerechtfertigt"; Verbesserung des Gesundheitszustandes; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1403 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 22.01.2003 - 3Z BR 185/02

    Hauptsacheerledigung im zivilrechtlichen Unterbringungsverfahren -

    Auszug aus BayObLG, 31.03.2004 - 3Z BR 246/03
    Erledigt sich die Hauptsache während des eine vorläufige Unterbringungsmaßnahme betreffenden Beschwerdeverfahrens und beschränkt der Beschwerdeführer sein Rechtsmittel auf die Kosten, kommt die Anordnung einer Auslageerstattung nach pflichtgemäßem Ermessen nur dann in Betracht, wenn sich die getroffene Maßnahme nach dem Stand des Verfahrens im Zeitpunkt seiner Erledigung als nicht gerechtfertigt erweist (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 783).

    Beschränkt der Beschwerdeführer sein Rechtsmittel auf die Kosten, hat das Beschwerdegericht nur noch über die Kosten des gesamten Verfahrens zu befinden (BayObLG FamRZ 2003, 783; Keidel/Zimmermann FGG 15. Aufl. § 13a Rn. 47 m.w.N.).

    Eine freiheitsentziehende Unterbringung ist aber auch dann zu genehmigen, wenn sie u. a. zur Durchführung einer Heilbehandlung notwendig ist, welche ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgeführt werden kann und der Betreute aufgrund einer psychischen Krankheit die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann (§ 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB; vgl. BayObLG FamRZ 2003, 783/784 m.w.N.).

  • BayObLG, 21.11.2001 - 3Z BR 319/01

    Voraussetzungen zivilrechtlicher Unterbringung

    Auszug aus BayObLG, 31.03.2004 - 3Z BR 246/03
    Dies sagt das Gesetz nicht ausdrücklich, ergibt sich aber aus einer verfassungskonformen Auslegung (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 908 m.w.N.).

    Insbesondere muss auch dem psychisch Kranken in gewissen Grenzen die " Freiheit zur Krankheit" belassen bleiben, weshalb die Unterbringung zur Durchführung einer Heilbehandlung nur zulässig ist, wenn sie sich als unumgänglich erweist, um eine drohende gewichtige gesundheitliche Schädigung von dem Kranken abzuwenden (BVerfG aaO; BayObLG FamRZ 2002, 908/909).

  • BGH, 11.10.2000 - XII ZB 69/00

    Genehmigungsfähigkeit einer Zwangsmedikation

    Auszug aus BayObLG, 31.03.2004 - 3Z BR 246/03
    Da eine ambulante Zwangsbehandlung insoweit aus Rechtsgründen nicht in Betracht kam (vgl. BGHZ 145, 297 = FamRZ 2001, 149), ist somit die von der Betroffenen in ihrer Beschwerdebegründung herausgestellte vermeintliche Alternative zu einer geschlossenen Unterbringung auf Grund ihres eigenen Verhaltens von vornherein unrealistisch gewesen.
  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus BayObLG, 31.03.2004 - 3Z BR 246/03
    Die Erforderlichkeit der Unterbringung ist einer strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen, da die Freiheit der Person eine so hohes Rechtsgut darstellt, dass sie nur aus besonders gewichtigem Grund angetastet werden darf (BVerfG FamRZ 1998, 895 = NJW 1998, 1774/1775).
  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 221/99

    Unzulässigkeit der Anordnung der vorläufigen Unterbringung, wenn ein Betreuer mit

    Auszug aus BayObLG, 31.03.2004 - 3Z BR 246/03
    Es muss absehbar sein, dass bei Zuwarten bis zur endgültigen Entscheidung über die Unterbringungsmaßnahme eine akute Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Betroffenen drohen würde (BayObLGZ 1999, 269 = FamRZ 2000, 566).
  • AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16

    Zum Verhältnis öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Unterbringung und zur

    Insofern ist eine Unterbringung zur Durchführung einer Heilbehandlung aber bereits dann statthaft, wenn sie sich als unumgänglich erweist, um eine ernsthaft drohende und gewichtige gesundheitliche Schädigung von dem Betroffenen bzw. für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden ( BVerfG , NJW 1998, Seiten 1774 f.; OLG München , OLG-Report 2006, Seiten 472 ff.; KG Berlin , KG-Report 2005, Seiten 621 f.; BayObLG , BayObLGR 2004, Seite 394; LG Kassel , BtPrax 2013, Seiten 72 ff. = FamRZ 2013, Seiten 1605 f. ).
  • OLG Karlsruhe, 15.07.2008 - 19 Wx 36/08

    Freiheitsbeschränkende Maßnahmen: Genehmigung eines zeitweisen Einsperrens eines

    Vor diesem Hintergrund können unterbringungsähnliche Maßnahmen grundsätzlich schon dann nach § 1906 Abs. 4 BGB genehmigt werden, wenn damit einer drohenden Eskalation vorgebeugt wird, die erhebliche gesundheitliche Gefahren für den Betroffenen mit sich bringen kann (Staudinger/Bienwald, 13. Bearb. (2006), § 1906 Rn. 24; BayObLG, BayObLGR 2004, 394, 395).
  • LG Kassel, 27.06.2011 - 3 T 343/11

    Betreuung: Unterbringung durch einstweilige Anordnung bei unzureichendem

    Danach sind die gesetzlichen Voraussetzungen, unter denen die fortdauernde Heilbehandlung des Beschwerdeführers durch seine Unterbringung sichergestellt werden darf, erfüllt; denn die Unterbringung zur Durchführung einer Heilbehandlung ist bereits dann statthaft, wenn sie sich als unumgänglich erweist, um eine ernsthaft drohende und gewichtige gesundheitliche Schädigung von dem Kranken abzuwenden (vgl. BVerfG NJW 1998, 1774 (1775); BayObLG BayObLGR 2004, 394; KG KGR 2005, 621 (622); OLG München OLGR 2006, 472 (474)).
  • LG Kassel, 28.01.2013 - 3 T 35/13

    Zum Verhältnis einer Unterbringung nach Betreuungsrecht zur

    Eine Unterbringung zur Durchführung einer Heilbehandlung ist nämlich bereits dann statthaft, wenn sie sich als unumgänglich erweist, um eine ernsthaft drohende und gewichtige gesundheitliche Schädigung von dem Kranken abzuwenden (vgl. BVerfG NJW 1998, 1774 (1775); BayObLG BayObLGR 2004, 394; KG KGR 2005, 621 (622); OLG München OLGR 2006, 472 (474)).
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