Rechtsprechung
OLG Hamm, 13.02.2004 - 11 WF 197/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch des Kindes auf Festsetzung seines Unterhalts auf einen Vomhundertsatz des Regelbetrages der jeweiligen Altersstufe; Unterhaltsanspruch des Kindes im Verhältnis zur Leistungsfähigkeit des Verpflichteten
- Judicialis
BGB § 1603 II; ; BGB § 1612a I; ; ZPO § 114; ; ZPO § 127 II; ; ZPO § 258; ; ZPO §§ 645 ff
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterhaltsfestsetzung für ein minderjähriges Kind im Mangelfall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bottrop, 05.11.2003 - 13 F 242/03
- OLG Hamm, 13.02.2004 - 11 WF 197/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 1587
Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 15.12.2003 - 9 UF 209/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Ordnungsgemäße Erhebung des Einwands der fehlenden Leistungsfähigkeit; Unbeachtlichkeit fehlender Angaben bei Erkennbarkeit der wirtschaftlichen Situation durch sonstige Erklärungen; Erforderlichkeit der ausreichenden Erklärungen zum Vermögen für die Beurteilung der ...
- OLG Brandenburg
- Judicialis
ZPO § 648 Abs. 2 S. 1; ; ZPO § 648 Abs. 2 S. 3; ; ZPO § 652 Abs. 1
- rechtsportal.de
ZPO § 648 Abs. 2 S. 1, 3; ZPO § 652 Abs. 1
Einwendungen des Unterhaltsschuldners im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger: Anderweitige Erläuterung der Leistungsfähigkeit; Schwärzung vermögensrelevanter Angaben auf beigefügten Unterlagen - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Neuruppin, 06.11.2003 - 51 FH 46/03
- OLG Brandenburg, 15.12.2003 - 9 UF 209/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 1587
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Brandenburg, 02.11.2000 - 9 UF 229/00
Zur Zulässigkeit von Einwendungen im vereinfachten Verfahren
Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2003 - 9 UF 209/03
Nach bisher durch den Senat vertretener Auffassung sind fehlende Angaben zu § 648 Abs. 2 S. 1 ZPO jedenfalls dann unbeachtlich, wenn - wie es hier der Fall sein dürfte - der Antragsgegner mit seinen sonstigen Erklärungen kundgetan hat, dass er aufgrund seiner wirtschaftlichen Situation nicht in der Lage ist, den begehrten Unterhalt zu zahlen (Brandenburgisches OLG RPfleger 2001, 129, 130).
- OLG Brandenburg, 10.05.2006 - 9 WF 127/06
Eheaufhebungsverfahren: Schwärzen von Kontoauszügen zum Prozesskostenhilfeantrag; …
Dies ist im Rahmen des Verfahrens auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe eine im Grundsatz unzulässige Vorgehensweise (vgl. im Einzelnen Brandenburgisches OLG OLG-Report 2004, 248). - OLG Karlsruhe, 21.06.2006 - 2 WF 77/06
Vereinfachtes Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger: Gerichtliche …
Dafür mag sprechen, dass der gemäß § 659 Abs. 2 ZPO zwingend zu verwendende amtliche Vordruck gem. Anlage 2 der Kindesunterhalts-VordruckVO vom 19.06.1998 nunmehr - seit 01.01.2002 (vgl. ÄnderungsVO vom 19.12.2002, BGBl. I 2001, 3842) - auch die Möglichkeit der Erklärung vollständiger Leistungsunfähigkeit und vollständig fehlender Leistungsbereitschaft vorsieht, so dass sich die Situation insoweit für die Antragsgegner des vereinfachten Unterhaltsverfahrens seit 01.01.2002 geändert hat (unter Geltung des Formulars in der bis 31.12.2001 geltenden Fassung wurde die Angabe vollständiger Leistungsunfähigkeit und vollständig fehlender Leistungsbereitschaft außerhalb des amtlichen Formulars für ausreichend erachtet, und zwar ganz überwiegend unter Hinweis darauf, dass das Formular die Möglichkeit einer Erklärung, zu keiner Zahlung bereit zu sein, gar nicht vorsah, vgl. Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 648 Rdn. 7 unter Bezug auf die Rechtsprechung, u.a. OLG Düsseldorf FamRZ 2001, 765, 766, OLG Frankfurt FamRZ 2002, 835, 836, OLG Rostock FamRZ 2002, 836, OLG Bamberg FamRZ 2001, 108, 109, OLG Hamm FamRZ 2000, 360 und 901; im Ergebnis ebenso auch zum Formular in der seit 01.01.2002 geltenden Fassung OLG Brandenburg FamRZ 2004, 1587; zustimmend auch FA-FamR/Gerhardt, 5. Aufl. 2005, 6. - OLG Brandenburg, 30.09.2004 - 9 UF 186/04
Nachweis der mangelnden Leistungsfähigkeit im Sinne von § 648 Abs. 2 S. 3 ZPO
Eine Nachholung im Verfahren der sofortigen Beschwerde, welches lediglich die zutreffende Behandlung der erhobenen Einwendungen durch den Rechtspfleger zum Gegenstand hat, ist nicht möglich (Brandenburgisches OLG, OLG-Report 2004, 248). - OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2010 - 10 M 8.10
Prozesskostenhilfe; keine PKH für PKH-Beschwerde; PKH-Beschwerde nur gegen …
Aus diesem Grund sind etwa Kontoauszüge, die den (aktuellen oder alten) Kontostand nicht erkennen lassen, keine geeignete Grundlage zur Überprüfung der Vermögenslage des Kontoinhabers (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 15. Dezember 2003 - 9 UF 209/03 -, FamRZ 2004, 1587, juris Rn. 4).