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   BayObLG, 02.06.2004 - 3Z BR 65/04   

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https://dejure.org/2004,8562
BayObLG, 02.06.2004 - 3Z BR 65/04 (https://dejure.org/2004,8562)
BayObLG, Entscheidung vom 02.06.2004 - 3Z BR 65/04 (https://dejure.org/2004,8562)
BayObLG, Entscheidung vom 02. Juni 2004 - 3Z BR 65/04 (https://dejure.org/2004,8562)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1896 Abs. 2 Satz 2, 1903 Abs. 1; FGG §§ 69f Abs. 1, 69h
    Vorläufiger Einwilligungsvorbehalt trotz General- und Vorsorgevollmacht

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorläufiger Einwilligungsvorbehalt, Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht

  • Judicialis

    BGB § 1896 Abs. 2 S. 2; ; BGB § 1903 Abs. 1; ; FGG § 69f Abs. 1; ; FGG § 69h

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überprüfung einer Einwilligungsvorbehalts trotz Erledigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erledigung eines Verfahrens auf Bestellung eines vorläufigen Betreuers; Folge der Erledigung der Anordnung eines vorläufigen Einwilligungsvorbehalts; Voraussetzungen zur Anordnung eines vorläufigen Einwilligungsvorbehaltes trotz Vorliegens einer Generalvollmacht und ...

Verfahrensgang

  • AG Wolfratshausen - XVII 224/03
  • LG München II - 2 T 4443/03
  • BayObLG, 02.06.2004 - 3Z BR 65/04

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1814
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 09.12.1992 - 15 W 270/92

    Vorläufige Betreuerbestellung; Endgültige Betreuerbestellung; Erledigung in der

    Auszug aus BayObLG, 02.06.2004 - 3Z BR 65/04
    Daraus folgt, dass der Betroffene auch noch nach Aufhebung des Einwilligungsvorbehaltes ein schutzwürdiges Interesse an einer Überprüfung der Anordnung hat, da mit ihrer Aufhebung die mit dem Einwilligungsvorbehalt verbundenen Beschränkungen (§ 1903 BGB) rückwirkend entfallen und somit Zweifel an der Wirksamkeit der von oder gegenüber dem Betroffenen vorgenommenen Rechtsgeschäfte endgültig beseitigt werden (vgl. OLG Hamm FamRZ 1993, 722/723; BayObLG NJWE-FER 2000, 266 für den Fall des Todes des Betreuten; Bassenge Einleitung FGG Rn. 120; Keidel/Kayser § 69h Rn. 4).
  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 150/99

    Beschwerde des Betreuten gegen die Zuweisung eines weiteren Aufgabenkreises an

    Auszug aus BayObLG, 02.06.2004 - 3Z BR 65/04
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und gegen seinen Willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 189; 2002, 1145).
  • BayObLG, 13.01.1994 - 3Z BR 311/93

    Wirksamkeit der Amtsniederlegung eines Liquidators

    Auszug aus BayObLG, 02.06.2004 - 3Z BR 65/04
    Dessen Voraussetzungen sind nur gegeben, wenn die gesetzlich durch § 25 FGG vorgeschriebenen Entscheidungsgründe entweder vollständig oder zu wesentlichen Punkten, z.B. zum Sachverhalt (BayObLG NJW-RR 1994, 617; 2000, 1435) fehlen (vgl. Bassenge/Herbst/Roth § 27 FGG Rn. 20) oder wenn Erwägungen zu einem bestimmten Verfahrensgegenstand (vgl. Keidel/Meyer-Holz § 27 FGG Rn. 40) nicht vorhanden sind.
  • BayObLG, 24.05.2000 - 4Z BR 11/00

    Aufhebung einer Entscheidung wegen fehlender Sachverhaltsdarstellung

    Auszug aus BayObLG, 02.06.2004 - 3Z BR 65/04
    Dessen Voraussetzungen sind nur gegeben, wenn die gesetzlich durch § 25 FGG vorgeschriebenen Entscheidungsgründe entweder vollständig oder zu wesentlichen Punkten, z.B. zum Sachverhalt (BayObLG NJW-RR 1994, 617; 2000, 1435) fehlen (vgl. Bassenge/Herbst/Roth § 27 FGG Rn. 20) oder wenn Erwägungen zu einem bestimmten Verfahrensgegenstand (vgl. Keidel/Meyer-Holz § 27 FGG Rn. 40) nicht vorhanden sind.
  • BayObLG, 14.08.2003 - 3Z BR 149/03

    Betreuungsverfahren bei Zweifel über die Wirksamkeit mehrerer Vorsorgevollmachten

    Auszug aus BayObLG, 02.06.2004 - 3Z BR 65/04
    Denn zumindest für den Bereich der Eilmaßnahmen, in denen nur eine summarische Prüfung stattfinden kann, genügen konkrete Zweifel an der Wirksamkeit einer erteilten Vollmacht (vgl. Senatsbeschluss vom 14.8.2003, 3Z BR 149/03 = FamRZ 2004, 402 [Ls] m.w.N. für eine endgültige Betreuerbestellung).
  • BayObLG, 23.12.1993 - 3Z BR 282/93

    Beendigung; Bestellung; Zeitablauf; Betreuung; Vorläufig; Endgültig; Weitere

    Auszug aus BayObLG, 02.06.2004 - 3Z BR 65/04
    Ein Verfahren auf Bestellung eines vorläufigen Betreuers ist in der Hauptsache erledigt, wenn ein endgültiger Betreuer bestellt wird (ständige Rechtsprechung; vgl. BayObLG BtPrax 1994, 61; Senatsbeschluss vom 30.7.2003, Az. 3Z BR 40/03).
  • BayObLG, 30.07.2003 - 3Z BR 40/03
    Auszug aus BayObLG, 02.06.2004 - 3Z BR 65/04
    Ein Verfahren auf Bestellung eines vorläufigen Betreuers ist in der Hauptsache erledigt, wenn ein endgültiger Betreuer bestellt wird (ständige Rechtsprechung; vgl. BayObLG BtPrax 1994, 61; Senatsbeschluss vom 30.7.2003, Az. 3Z BR 40/03).
  • BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 22/02

    Verlängerung der Betreuerbestellung - Berücksichtigung der Wünsche des

    Auszug aus BayObLG, 02.06.2004 - 3Z BR 65/04
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und gegen seinen Willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 189; 2002, 1145).
  • OLG Koblenz, 06.04.2021 - 13 UF 86/21

    Stiefkindadoption gegen den Willen des externen Elternteils Antrag eines Kindes

    In den Entscheidungen, die die Ersetzung der Einwilligung des nichtsorgeberechtigten Elternteils ablehnen, wird hervorgehoben, dass das Kind auch ohne Adoption wohlbehütet bei seiner leiblichen Mutter und dem Stiefvater aufwachsen werde (OLG Köln, Beschluss vom 20.12.2011 - 4 UF 246/11, zitiert nach juris; BayObLG, FamRZ 2005, 1587 ; BayObLG, FamRZ 2004, 1814 ; OLG Schleswig, FamRZ 1994, 1351 ), während in den Entscheidungen, die sich für eine Ersetzung aussprechen, summarisch die positiven rechtlichen Veränderungen sowie die mehr im psychischen Bereich liegenden günstigen Voraussetzungen für eine gedeihliche Entwicklung des Kindes hervorgehoben werden (OLG Hamm, FamRZ 2015, 868, 869; OLG Braunschweig, FamRZ 1964, 323, 324).
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