Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 02.05.2003

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   OLG Karlsruhe, 02.05.2003 - 14 Wx 3/03   

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https://dejure.org/2003,2684
OLG Karlsruhe, 02.05.2003 - 14 Wx 3/03 (https://dejure.org/2003,2684)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.05.2003 - 14 Wx 3/03 (https://dejure.org/2003,2684)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. Mai 2003 - 14 Wx 3/03 (https://dejure.org/2003,2684)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Nachlasspflegschaft zur Sicherung des Nachlasses; Rechtmäßigkeit der Bestellung eines Nachlasspflegers für einen unbekannten Erben durch das Nachlassgericht

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 170

    § 1960 BGB; Art. 83 ZGB; Art. 392 ZGB; Art. 393 ZGB
    Bestehen ernstzunehmende Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers, so ist der Erbe unbekannt im Sinne von § 1960 BGB

  • Judicialis

    BGB § 1960 Abs. 1; ; BGB § 1960 Abs. 2; ; FGG § 27; ; FGG § 57 Abs. 1 Nr. 3; ; FGG § 63; ; FGG § 75; ; ZGB Art. 83 Abs. 1; ; ZGB Art. 392 Nr. 2; ; ZGB Art. 393 Nr. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Beschwerderecht gegen die Aufhebung einer Nachlasspflegschaft; Entscheidung des Beschwerdegerichts; Rückwirkende Wiederherstellung der aufgehobenen Nachlasspflegschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 229
  • FamRZ 2004, 222
  • Rpfleger 2003, 585
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 02.01.1989 - 2 Wx 57/88

    Nachlasspflegschaft für unbekannten Erben

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.05.2003 - 14 Wx 3/03
    Dabei ist die Frage, ob der Erbe "unbekannt" ist und ob ein Sicherungsbedürfnis besteht, vom Standpunkt des Nachlaßgerichts bzw. des im Beschwerdeverfahren an seine Stelle getretenen Beschwerdegerichts aus zu beurteilen, wobei der Kenntnisstand im Zeitpunkt der Entscheidung über die Sicherungsmaßnahme maßgebend ist (OLG Köln, OLGZ 1989, S. 144 ff., 145; BayObLG, FamRZ 1996, S. 308 f.; Palandt/Edenhofer, aaO, Rn. 4 zu § 1960; Staudinger/Marotzke, BGB, 2000, Rn. 9 und 13 zu § 1960).

    Die Entscheidung über beide Fragen unterliegt dem pflichtgemäßen Ermessen der Tatsacheninstanzen (Palandt/Edenhofer, aaO, Rn. 4 zu § 1960; Tidow, Die Anordnung der Nachlaßpflegschaft gemäß § 1960 BGB, Rpfleger 1991, S. 400 ff., 404; vgl. auch KG, OLGZ 1971, S. 210 ff.; 212; OLG Köln, OLGZ 1989, S. 144 ff., 148).

  • OLG Düsseldorf, 21.10.1994 - 3 Wx 232/93

    Voraussetzungen für die Anordnung einer Nachlaßpflegschaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.05.2003 - 14 Wx 3/03
    (2) Ein Sicherungsbedürfnis im Sinne von § 1960 BGB besteht, wenn ohne Eingreifen des Nachlaßgerichts der Bestand des Nachlasses gefährdet wäre (OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, S. 895 ff., 896), was sich nach dem Interesse des endgültigen Erben beurteilt (Palandt/Edenhofer, aaO, Rn. 6 zu § 1960).
  • BayObLG, 25.06.1985 - BReg. 1 Z 14/85

    Zur Pflicht des Nachlassgerichts, die Erben von Amts wegen zu ermitteln und ihnen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.05.2003 - 14 Wx 3/03
    Der Senat kann daher unter Berücksichtigung des gesamten Akteninhalts (BayObLG, WuM 1994, S. 565 f., 566) selbst in der Sache entscheiden (vgl. etwa KG, OLGZ 1971, S. 210 ff., 215; BayObLGZ 1985, S. 244 ff., 247; Meyer-Holz, in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., Rn. 56 zu § 27), was - gerade in Hinblick darauf, daß es sich bei der Nachlaßpflegschaft um eine bei Wegfall ihrer Voraussetzungen sofort aufzuhebende vorläufige Maßnahme handelt (vgl. OLG Köln, OLGZ 1989, S.144 ff., 147) - auch unter dem Gesichtspunkt der Prozeßökonomie (hierzu Jansen, a.a.O., Rn. 50 zu § 27) als wünschenswert erscheint.
  • BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 12/94

    Nachteilige Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage als nicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.05.2003 - 14 Wx 3/03
    Der Senat kann daher unter Berücksichtigung des gesamten Akteninhalts (BayObLG, WuM 1994, S. 565 f., 566) selbst in der Sache entscheiden (vgl. etwa KG, OLGZ 1971, S. 210 ff., 215; BayObLGZ 1985, S. 244 ff., 247; Meyer-Holz, in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., Rn. 56 zu § 27), was - gerade in Hinblick darauf, daß es sich bei der Nachlaßpflegschaft um eine bei Wegfall ihrer Voraussetzungen sofort aufzuhebende vorläufige Maßnahme handelt (vgl. OLG Köln, OLGZ 1989, S.144 ff., 147) - auch unter dem Gesichtspunkt der Prozeßökonomie (hierzu Jansen, a.a.O., Rn. 50 zu § 27) als wünschenswert erscheint.
  • BayObLG, 23.01.1998 - 1Z BR 177/97

    Anordnung einer Nachlasspflegschaft bei Verfahren zur Feststellung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.05.2003 - 14 Wx 3/03
    Das danach erforderliche Interesse an einer Änderung der landgerichtlichen Entscheidung ergibt sich aus der mit einer Nachlaßsicherung verbundenen Verbesserung der Rechtsstellung der Beteiligten Nr. 8 als potentieller Erbin (hierzu etwa BayObLG, FamRZ 1998, S. 839 f.; Palandt/Edenhofer, BGB, 62. Aufl. 2003, Rn. 14 zu § 1960).
  • OLG Köln, 04.01.1989 - 2 Wx 39/88

    Beschwerde gegen die Anordnung einer Nachlasspflegschaft; Auslegung des Begriffs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.05.2003 - 14 Wx 3/03
    (1) Im Sinne von § 1960 BGB "unbekannt" ist der Erbe dann, wenn nicht mit zumindest hoher Wahrscheinlichkeit feststeht, wer Erbe ist (vgl. OLG Köln, FamRZ 1989, S. 435 f.; Leipold, in: Münchener Kommentar BGB, 3. Aufl. 1997, Rn. 12 zu § 1960).
  • BayObLG, 11.09.1995 - 1Z BR 113/95

    Anordnung der Nachlasspflegschaft bei Ungewissheit über die Bestimmung des Erben

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.05.2003 - 14 Wx 3/03
    Dabei ist die Frage, ob der Erbe "unbekannt" ist und ob ein Sicherungsbedürfnis besteht, vom Standpunkt des Nachlaßgerichts bzw. des im Beschwerdeverfahren an seine Stelle getretenen Beschwerdegerichts aus zu beurteilen, wobei der Kenntnisstand im Zeitpunkt der Entscheidung über die Sicherungsmaßnahme maßgebend ist (OLG Köln, OLGZ 1989, S. 144 ff., 145; BayObLG, FamRZ 1996, S. 308 f.; Palandt/Edenhofer, aaO, Rn. 4 zu § 1960; Staudinger/Marotzke, BGB, 2000, Rn. 9 und 13 zu § 1960).
  • OLG Hamburg, 23.11.1979 - 14 U 96/79
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.05.2003 - 14 Wx 3/03
    - ohne Berücksichtigung ebenfalls im Gutachten G. wiedergegebener angeblicher Äußerungen vpn Dr. S. über angebliche auffällige Verhaltensweisen des Erblassers bereits im Jahr 1986 als keine Zweifel an einer Testierfähigkeit im Jahr 1999 begründend ansehen, ohne darzutun, daß seine - des Landgerichts - Beurteilung von genügender eigener Sachkunde getragen ist (vgl. hierzu etwa BayObLG, MDR 1980, S. 313; OLGR Zweibrücken 2003, S. 69 ff., 71).
  • OLG München, 16.08.2018 - 31 Wx 145/18

    Aufforderung für die Anordnung einer Nachlasspflegschaft

    a) Dabei ist die Frage, ob der Erbe "unbekannt" ist und ob ein Sicherungsbedürfnis besteht, vom Standpunkt des Nachlassgerichts bzw. des im Beschwerdeverfahren an seine Stelle getretenen Beschwerdegerichts aus zu beurteilen, wobei der Kenntnisstand im Zeitpunkt der Entscheidung über die Sicherungsmaßnahme maßgebend ist (OLG Karlsruhe Rpfleger 2003, 585 m.w.N.).

    Es kann fehlen, wenn dringliche Nachlassangelegenheiten bereits von einer bevollmächtigten handlungsfähigen Person erledigt werden und missbräuchliche Verfügungen vor Erbscheinserteilung ausgeschlossen sind (OLG Karlsruhe Rpfleger 2003, 585 m.w.N.).

    Es ist zwar anerkannt, dass grundsätzlich ein Bedürfnis für eine gerichtliche Fürsorge fehlen kann, wenn der Erblasser eine über seinen Tod hinaus geltende Generalvollmacht erteilt hat (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 2016, 494; OLG Karlsruhe Rpfleger 2003, 585, 587).

  • BGH, 19.05.2011 - IX ZB 74/10

    Nachlassinsolvenzverfahren: Antragsberechtigung des Erben bei Anfechtung der

    Lehnt das Nachlassgericht den Antrag ab, steht dem Antragsteller hiergegen nach §§ 58, 59 Abs. 1 FamFG die Beschwerde zu (Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 16. Aufl., § 59 Rn. 83; MünchKomm-BGB/Leipold, aaO, § 1960 Rn. 100; vgl. auch BayObLG, FamRZ 1998, 839, 840; OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 222, 223 [zu §§ 75, 57 Nr. 3 FGG]).
  • BGH, 17.07.2012 - IV ZB 23/11

    Verfahren auf Aufhebung einer angeordneten Nachlasspflegschaft: Unbekanntsein

    Ein Sicherungsbedürfnis i.S. von § 1960 BGB kann zwar fehlen, wenn dringliche Nachlassangelegenheiten bereits von einer bevollmächtigten handlungsfähigen Person erledigt werden und missbräuchliche Verfügungen ausgeschlossen sind (OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 222 ff.).
  • OLG Frankfurt, 26.09.2019 - 21 W 65/19

    Sicherungsbedürfnis als Voraussetzung für Nachlasspflegschaft

    Dabei ist die Frage, ob der Erbe "unbekannt" ist und ob ein Sicherungsbedürfnis besteht, vom Standpunkt des Nachlassgerichts bzw. des im Beschwerdeverfahren an seine Stelle getretenen Beschwerdegerichts aus zu beurteilen, wobei der Kenntnisstand im Zeitpunkt der Entscheidung über die Sicherungsmaßnahme maßgebend ist (OLG Karlsruhe Rpfleger 2003, 585 m.w.N.).

    aa) Ein solches ist dann gegeben, wenn ohne Eingreifen des Nachlassgerichts der Bestand des Nachlasses gefährdet ist, was sich nach dem Interesse der endgültigen Erben beurteilt (vgl. OLG Karlsruhe RPfleger 2003, 585; OLG München, Beschluss vom 16. August 2018 - 31 Wx 145/18, Juris Rn. 9; Schulz/Hamberger, Handbuch Nachlasspflegschaft, 2. Aufl., § 1 Rn. 12 ff.).

    Folglich kann es fehlen, wenn dringliche Nachlassangelegenheiten bereits von einer bevollmächtigten handlungsfähigen Person erledigt worden und missbräuchliche Verfügungen vor Erbscheinserteilungen ausgeschlossen sind (vgl. OLG Karlsruhe RPfleger 2003, 585; OLG München, Beschluss vom 16. August 2018 - 31 Wx 145/18, Juris Rn. 9).

  • OLG München, 10.10.2005 - 31 Wx 68/05

    Kein Verfahrensmangel bei Verstoß gegen Grundsatz der Nichtöffentlichkeit im

    Das Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Landgerichts bleibt jedoch zulässig mit dem Ziel, das Nachlassgericht anzuweisen, die Nachlasspflegschaft erneut zu errichten und einen Nachlasspfleger zu bestellen (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 222/224).

    Bei der Frage, ob der Erbe bekannt ist, ist nicht letzte Gewissheit erforderlich, sondern es genügt eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass eine bestimmte Person Erbe geworden ist (OLG Frankfurt Report 2005, 442; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 222/223; Palandt/Edenhofer BGB 64. Aufl. § 1960 Rn. 7, 8; Soergel/Stein BGB 13. Aufl. § 1960 Rn. 8; insoweit a.A. MünchKommBGB/Leipold 4. Aufl. § 1960 Rn. 79: "sicher festgestellt").

  • OLG Karlsruhe, 27.08.2004 - 14 Wx 21/04

    Einstweilige Anordnung des Rechtsbeschwerdegerichts in Nachlasssachen: Anweisung

    Ob dies der Fall ist, ist vom Standpunkt des Nachlaßgerichts bzw. des im Beschwerdeverfahren an dessen Stelle getretenen Beschwerdegerichts aus zu beurteilen und zwar nach dem Erkenntnisstand im Zeitpunkt der Entscheidung über die Sicherungsmaßnahme (vgl. KG, Rpfleger 1982, S. 184; OLG Karlsruhe, FGPrax 2003, S. 229 ff., 230; Palandt/Edenhofer, BGB, 63. Aufl. 2004, Rdn. 4 zu § 1960; Staudinger/Marotzke, BGB, 2000, Rdn. 13 zu § 1960).

    Dabei kann es sich bei dem "Verwalter" um einen vom Erblasser Bevollmächtigten (vgl. OLG Karlsruhe, FGPrax 2003, S. 229 ff., 230), aber auch um einen Erbprätendenten handeln (OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, S. 583 f., 584; Staudinger/Marotzke, a.a.O., Rdn. 14 zu § 1960; Leipold, in: Münchener Kommentar BGB, 3. Aufl. 1997, Rdn. 20 zu § 1960; zweifelnd freilich Soergel/Stein, BGB, 13. Aufl. 2002, Rdn. 10 zu § 1960).

  • OLG Düsseldorf, 07.09.2012 - 3 Wx 141/12

    Anordnung der Nachlasspflegschaft trotz testamentarisch angeordneter

    Ungewissheit über die Person des Erben kann bestehen bei konkreten Zweifeln an der Gültigkeit einer Verfügung von Todes wegen (BayObLG NJW-RR 2004, 939, 941) oder ernstlichen Zweifeln an der Testierfähigkeit des Erblassers (OLG Karlsruhe FGPrax 2003, 229; Siemann/Höger in Bamberger/Roth BeckOK BGB § 1960 Rn 4 Stand: 01.09.2009).

    Ein Sicherungs- bzw. Fürsorgebedürfnis ist gegeben bei Gefährdung des Nachlasswertes (OLG Karlsruhe FGPrax 2003, 229; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 895), wenn also ohne Eingreifen des Nachlassgerichts der Bestand des Nachlasses gefährdet wäre (Senat ZEV 2001, 366; FamRZ 1998, 583).

  • OLG Karlsruhe, 02.12.2005 - 14 Wx 47/04

    Kosten des Urkundsnotars für einen Grundstückskaufvertrag mit einer Gemeinde:

    Zur Beurteilung dieser Frage bedarf es keiner Beweisaufnahme; der Senat kann vielmehr aufgrund des Akteninhalts selbst in der Sache entscheiden (allgemein hierzu etwa BayObLG, WuM 1994, S. 565 f., 566; OLG Zweibrücken, FGPrax 1999, S. 76 f., 77; OLG Karlsruhe, FGPrax 2003, S. 229 ff., 231; Meyer-Holz, in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., Rdn. 56 zu § 27), so daß es keiner Zurückverweisung bedarf.
  • OLG Brandenburg, 10.03.2020 - 3 W 67/19

    Voraussetzungen der Anordnung einer Nachlasspflegschaft

    Folglich kann es fehlen, wenn dringliche Nachlassangelegenheiten bereits von einer bevollmächtigten handlungsfähigen Person erledigt worden und missbräuchliche Verfügungen vor Erbscheinserteilungen ausgeschlossen sind (vgl. OLG Karlsruhe RPfleger 2003, 585; OLG München, Beschluss vom 16. August 2018 - 31 Wx 145/18, Juris Rn. 9).
  • OLG Hamm, 28.10.2010 - 15 W 302/10

    Voraussetzungen der Anordnung einer Nachlasspflegschaft

    Maßgebend ist der Kenntnisstand im Zeitpunkt der Entscheidung über die Sicherungsmaßnahme (BayObLG FamRZ 1996, 308; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 222; Marotzke, a.a.O., Rdnr. 9, 13; Palandt/Edenhofer, BGB, 69. Aufl., § 1960, Rdnr. 4).
  • LG Gießen, 10.05.2007 - 7 T 134/07

    Nachlasspflegerbestellung bei noch nicht entschiedener Beschwerde im

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   OLG Koblenz, 02.05.2003 - 14 Wx 3/03   

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  • FamRZ 2004, 222
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