Rechtsprechung
OLG Dresden, 25.03.2003 - 10 Arf 2/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Qualifizierung einer Motoryacht als Hausratsgegenstand; Definition des Begriffes Hausrat
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HausratsVO § 1 § 8
Zuweisung einer Motorjacht im Hausratsteilungsverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Wenn das Schiff zum Scheidungskind wird
Verfahrensgang
- AG Stollberg - 4 F 13/03
- OLG Dresden, 25.03.2003 - 10 Arf 2/03
Papierfundstellen
- MDR 2003, 995
- FamRZ 2004, 273 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- LG Ravensburg, 31.03.1995 - 3 O 2221/94
Ausgestaltung der Qualifizierung einer Segelyacht als Hausratsgegenstand; …
Auszug aus OLG Dresden, 25.03.2003 - 10 Arf 2/03
Auch eine Segeljacht kann Hausratsgegenstand sein (LG Ravensburg FamRZ 1995, 1585 ). - OLG Düsseldorf, 18.07.1991 - 3 WF 97/91
Auszug aus OLG Dresden, 25.03.2003 - 10 Arf 2/03
Dabei kommt es bei Gegenständen, die nach allgemeinem Sprachgebrauch und Verkehrsauffassung nicht ohne weiteres dem Hausrat zuzuordnen sind, auf die von den Eheleuten gemeinsam vorgenommene Widmung an (BayObLG FamRZ 1982, 399; OLG Düsseldorf FamRZ 1992, 60 ), also darauf, ob der Gegenstand nach den Lebensverhältnissen der Eheleute ganz oder überwiegend dazu bestimmt ist, für das eheliche und familiäre Zusammenleben, einschließlich der Freizeit- und Urlaubsgestaltung, benutzt zu werden. - BayObLG, 14.11.1991 - AR 1 Z 84/91
Verfahren; Bestimmung; Zuständigkeit; Abteilung für Familiensachen; Amtsgericht; …
Auszug aus OLG Dresden, 25.03.2003 - 10 Arf 2/03
Dabei ist entscheidend, ob es sich vorliegend tatsächlich um eine familienrechtliche Streitigkeit i.Sd. § 23b Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 GVG oder um eine allgemeine bürgerliche Rechtsstreitigkeit handelt; denn die Verweisung an das Amtsgericht - Familiengericht - Stollberg durch das Landgericht bindet nur das Amtsgericht als solches, qualifiziert damit den Rechtsstreit aber noch nicht als Familiensache (…BGH, a.a.O.; MDR 1993, 1236 ; BayObLG NJW-RR 1993, 10 ).
- BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 2/80
Ansprüche aus der Aufhebung einer Erbbaurechtsgemeinschaft gegen den geschiedenen …
Auszug aus OLG Dresden, 25.03.2003 - 10 Arf 2/03
Das Oberlandesgericht ist analog § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zur Entscheidung des Kompetenzstreites zwischen den beiden Abteilungen des Amtsgerichts Stollberg berufen (BGH NJW 1980, 1282; BayObLG FamRZ 1982, 399). - BGH, 14.07.1993 - XII ARZ 16/93
Zuständigkeit des Familiensenats nach fehlerhafter Verweisung an das Landgericht
Auszug aus OLG Dresden, 25.03.2003 - 10 Arf 2/03
Dabei ist entscheidend, ob es sich vorliegend tatsächlich um eine familienrechtliche Streitigkeit i.Sd. § 23b Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 GVG oder um eine allgemeine bürgerliche Rechtsstreitigkeit handelt; denn die Verweisung an das Amtsgericht - Familiengericht - Stollberg durch das Landgericht bindet nur das Amtsgericht als solches, qualifiziert damit den Rechtsstreit aber noch nicht als Familiensache (…BGH, a.a.O.; MDR 1993, 1236 ; BayObLG NJW-RR 1993, 10 ). - BGH, 14.03.1984 - IVb ARZ 59/83
Gegenstände von hohem Wert als Hausrat
Auszug aus OLG Dresden, 25.03.2003 - 10 Arf 2/03
Selbst wertvolle Antiquitäten und Kunstobjekte können Hausrat sein, wenn sie nicht ausschließlich zwecks Kapitalanlage angeschafft wurden (BGH FamRZ 1984, 575 ; OLG Bamberg FamRZ 1997, 378 ). - OLG Bamberg, 01.07.1996 - 2 WF 48/96
Gerichtszuständigkeit bei Streitigkeiten geschiedener Eheleute über …
Auszug aus OLG Dresden, 25.03.2003 - 10 Arf 2/03
Selbst wertvolle Antiquitäten und Kunstobjekte können Hausrat sein, wenn sie nicht ausschließlich zwecks Kapitalanlage angeschafft wurden (BGH FamRZ 1984, 575 ; OLG Bamberg FamRZ 1997, 378 ).
- OLG Naumburg, 12.04.2018 - 4 UF 94/17
Vorläufige Verteilung der Haushaltsgegenstände bei Getrenntleben
Bei Gegenständen, die nach dem allgemeinen Sprachgebrauch und Verkehrsauffassung nicht ohne weiteres dem Haushalt zuzuordnen sind, kommt es auf die von den Ehegatten vorgenommene Widmung an, also darauf, ob der Gegenstand nach den Lebensverhältnissen der Ehegatten ganz oder überwiegend dazu bestimmt ist, für das eheliche und familiäre Zusammenleben, einschließlich der Freizeit- und Urlaubsgestaltung, benutzt zu werden (OLG Dresden, Beschluss vom 25.03.2003, 10 ARf 2/03).
Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 15.04.2003 - 10 UF 77/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der sofortigen Beschwerde gegen einen Festsetzungsbeschluss im vereinfachten Verfahren; Anforderungen an die Darlegung des Einwands eingeschränkter oder fehlender Leistungsfähigkeit; Verwendungen von Vordrucken über Einwendungen gegen den Antrag auf ...
- OLG Brandenburg
- Judicialis
ZPO § 648 Abs. 1; ; ZPO § 648 Abs. 2; ; ZPO § 648 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 652; ; ZPO § 652 Abs. 2 Satz 1
- rechtsportal.de
ZPO § 64; ZPO § 652
Belegzwang bei Antrag über eingeschränkte und fehlende Leistungsfähigkeit zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Strausberg, 17.01.2003 - 2 FH 44/02
- OLG Brandenburg, 15.03.2003 - 10 UF 77/03
- OLG Brandenburg, 15.04.2003 - 10 UF 77/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 273
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 21.11.2005 - 16 UF 4/05
Vereinfachtes Unterhaltsverfahren: Erstmalige Rüge der Unzulässigkeit des …
Für die Zeiträume, in denen diese Voraussetzung nicht vorliegt, ist das vereinfachte Verfahren unzulässig (…vgl. Zöller-Philippi, 25. Aufl., § 645 Rdn. 1;a.A. OLG Brandenburg FamRZ 2004, 273 ). - KG, 21.11.2005 - 16 WF 198/05
Zur Unterhaltsfestsetzung im vereinfachten Verfahren bei gemeinsamem Haushalt
Für die Zeiträume, in denen diese Voraussetzung nicht vorliegt, ist das vereinfachte Verfahren unzulässig (…vgl. Zöller-Philippi, 25. Aufl., § 645 Rdn. 1;a.A. OLG Brandenburg FamRZ 2004, 273 ).
Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 27.01.2003 - 10 UF 259/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde
- OLG Brandenburg
- Judicialis
ZPO § 646 Abs. 1 Nr. 9; ; ZPO § 648 Abs. 1; ; ZPO § 648 Abs. 2; ; ZPO § 648 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 652; ; ZPO § 652 Abs. 2; ; ZPO § 652 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 659 Abs. 2
- rechtsportal.de
Statthaftes Vorbringen im Verfahren der sofortigen Beschwerde gemäß § 652 Abs. 2 ZPO
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Fürstenwalde, 23.10.2002 - 9 FH 49/02
- OLG Brandenburg, 27.01.2003 - 10 UF 259/02
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 273 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Karlsruhe, 16.02.2000 - 2 WF 132/99
Vereinfachtes Verfahren
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.01.2003 - 10 UF 259/02
Zu diesem Zweck enthält der erste Abschnitt des Vordrucks über die Einwendungen gegen den Antrag auf Festsetzung von Unterhalt, dessen sich die Parteien gemäß § 659 Abs. 2 ZPO notwendig bedienen müssen (OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, 107; OLG Bamberg, FamRZ 2001, 108), die Rubrik F mit der Überschrift "Im Festsetzungsantrag ist der von mir in der Vergangenheit gezahlte Unterhalt nicht richtig angegeben". - OLG Bamberg, 07.06.2000 - 2 UF 138/00
Zur Zulässigkeit von Einwendungen im vereinfachten Verfahren
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.01.2003 - 10 UF 259/02
Zu diesem Zweck enthält der erste Abschnitt des Vordrucks über die Einwendungen gegen den Antrag auf Festsetzung von Unterhalt, dessen sich die Parteien gemäß § 659 Abs. 2 ZPO notwendig bedienen müssen (OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, 107; OLG Bamberg, FamRZ 2001, 108), die Rubrik F mit der Überschrift "Im Festsetzungsantrag ist der von mir in der Vergangenheit gezahlte Unterhalt nicht richtig angegeben".
- KG, 21.11.2005 - 16 UF 4/05
Vereinfachtes Unterhaltsverfahren: Erstmalige Rüge der Unzulässigkeit des …
Die Rechtsbeschwerde war im Hinblick auf die abweichende Entscheidung des OLG Brandenburg - 10 UF 259/02 - vom 27. Januar 2003 gemäß § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen. - KG, 21.11.2005 - 16 WF 198/05
Zur Unterhaltsfestsetzung im vereinfachten Verfahren bei gemeinsamem Haushalt
Die Rechtsbeschwerde war im Hinblick auf die abweichende Entscheidung des OLG Brandenburg - 10 UF 259/02 - vom 27. Januar 2003 gemäß § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen.