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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 27.11.2002 - 2 WF 215/02   

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https://dejure.org/2002,9355
OLG Bamberg, 27.11.2002 - 2 WF 215/02 (https://dejure.org/2002,9355)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 27.11.2002 - 2 WF 215/02 (https://dejure.org/2002,9355)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 27. November 2002 - 2 WF 215/02 (https://dejure.org/2002,9355)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Nichtgewährung von Prozesskostenhilfe im einstweiligen Rechtsschutzverfahren; Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Zulässigkeit der Nichtgewährung von Prozesskostenhilfe im einstweiligen Rechtsschutzverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 127 Abs. 2 S. 2 § 620c S. 2
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe im Rahmen einer einstweiligen Anordnung durch das Familiengericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 38
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 23.02.2005 - XII ZB 1/03

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozeßkostenhilfe

    Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2004, 38 veröffentlicht ist, verwarf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Prozeßkostenhilfe verweigernden Beschluß als unzulässig mit der Begründung, die Entscheidung über den Antrag auf Erlaß der einstweiligen Anordnung sei nach §§ 644 Satz 2, 620 c Satz 2 ZPO unanfechtbar; deshalb sei in entsprechender Anwendung des § 127 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz ZPO auch eine sofortige Beschwerde gegen die mit mangelnder Erfolgsaussicht begründete Versagung von Prozeßkostenhilfe für das Verfahren der einstweiligen Anordnung nicht statthaft.
  • OLG Frankfurt, 06.05.2010 - 2 WF 119/10

    Beschwerde gegen die Verweigerung der Beiordnung eines Anwalts

    Nur gelegentlich wird diese erweiternde Auslegung des § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO abgelehnt (so Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung, 68. Auflage 2010, Rn. 38 zu § 127 ZPO unter Ablehnung der ein einstweiliges Anordnungsverfahren betreffendes Prozesskostenhilfegesuch betreffenden Entscheidung des OLG Bamberg, FamRZ 2004, 38).
  • OLG Hamm, 11.03.2005 - 11 WF 86/05

    Zur Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Prozesskostenhilfe versagende

    Seine Beurteilung ist daher auch für das Beschwerdegericht maßgeblich, wenn Beschwerde gegen die aus sachlichen Gründen erfolgte Versagung der Prozesskostenhilfe eingelegt wird (so auch Zöller-Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 127 Rz. 47 unter Hinweis auf OLG Brandenburg, FamRZ 2003, 1398; OLG Bamberg, FamRZ 2004, 38; OLG Köln FamRZ 2004, 39 f; OLG Naumburg, FamRZ 2004, 478; vgl. weiter OLG Frankfurt/M, OLGR 2001, 272; OLG Brandenburg, OLGR 2001, 431).
  • OLG Naumburg, 02.08.2007 - 3 WF 229/07

    Sofortige Beschwerde gegen Ablehnung von Prozesskostenhilfe im einstweiligen

    Sie ist hingegen dann nicht statthaft, wenn sich der Antragsteller dagegen wendet, dass die erste Instanz die Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nach § 114 ZPO verneint hat (OLG Bamberg, FamRZ 2004, 38 = OLGR Bamberg, 2003, 297 ff.).
  • OLG Köln, 29.07.2010 - 4 WF 124/10

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Versagung von

    Diese Begrenzung der Zulässigkeit einer Beschwerde galt bereits vor Inkraftreten des FamFG, und wurde höchstrichterlich auf Entscheidungen im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 620 ZPO erstreckt, sofern diese nach § 620c Satz 2 ZPO nicht anfechtbar waren (vgl. BGH v. 23.5.2005, FamRZ 2005, 790; OLG Hamm, FamRZ 2006, 352; OLG Land Sachen-Anhalt v. 2.8.2007, FamRZ 2008, 165; OLG Bamberg v. 27.11.2001, FamRZ 2004, 38).
  • OLG Köln, 11.10.2010 - 4 WF 188/10

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe

    Diese Begrenzung der Zulässigkeit einer Beschwerde galt bereits vor Inkrafttreten des FamFG und wurde höchstrichterlich auf Entscheidungen im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 620 ZPO erstreckt, sofern diese nach § 620c Satz 2 ZPO nicht anfechtbar waren (vgl. BGH Beschluss vom 23.05.2005, FamRZ 2005, 790; OLG Hamm, FamRZ 2006, 352; OLG Land Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.08.2007, FamRZ 2008, 165; OLG Bamberg, Beschluss vom 27.11.2001, FamRZ 2004, 38).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.07.2003 - 2 Sdb (FamS) Zust. 20/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,14617
OLG Hamm, 29.07.2003 - 2 Sdb (FamS) Zust. 20/03 (https://dejure.org/2003,14617)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.07.2003 - 2 Sdb (FamS) Zust. 20/03 (https://dejure.org/2003,14617)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Juli 2003 - 2 Sdb (FamS) Zust. 20/03 (https://dejure.org/2003,14617)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Zeitliche Begrenzung der Zuständigkeit des Familiengerichts für Maßnahmen nach §§ 1 , 2 GewSchG

Verfahrensgang

  • AG Lüdenscheid - 5 F 432/03
  • OLG Hamm, 29.07.2003 - 2 Sdb (FamS) Zust. 20/03

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 38
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Biedenkopf, 19.07.2002 - EA Nr. I 3 F 162/02
    Auszug aus OLG Hamm, 29.07.2003 - 2 Sdb (FamS) Zust 20/03
    Eine Anwendung des § 620 Nr. 9 ZPO auch über die zeitliche Schranke hinaus kann entgegen der Auffassung des AG C (FamRZ 2003, 546) nicht mit einem "Redaktionsversehen" des Gesetzgebers begründet werden.
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