Weitere Entscheidung unten: LG München I, 13.10.2003

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 24.04.2003 - 10 WF 89/03   

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https://dejure.org/2003,7699
OLG Brandenburg, 24.04.2003 - 10 WF 89/03 (https://dejure.org/2003,7699)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24.04.2003 - 10 WF 89/03 (https://dejure.org/2003,7699)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24. April 2003 - 10 WF 89/03 (https://dejure.org/2003,7699)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung eines Rechtsmittels als sofortige Beschwerde; Begründungspflicht bei Beschlüssen

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 329 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 329 Abs. 3; ; ZPO § 572 Abs. 3 n. F.; ; ZPO § 575 a. F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensmangel bei nicht nachgeholter Urteilsbegründung im Rahmen der Abhilfeentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 389
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 28.05.1974 - 4 W 631/74
    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.04.2003 - 10 WF 89/03
    Fehlt dem angefochtenen Beschluss die gebotene Begründung und wird diese auch nicht, was möglich ist, im Rahmen der Abhilfeentscheidung nachgeholt (vgl. dazu Zöller/Gummer, a.a.O., § 572, Rz. 17), dann liegt darin ein Verfahrensmangel (Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 329, Rz. 24; Zöller/Gummer, a.a.O., § 572, Rz. 17; KG, NJW 1974, 2010; OLG Frankfurt, Rpfleger 1984, 477), der zur Aufhebung und Zurückverweisung führen kann.
  • OLG Frankfurt, 27.09.1984 - 7 W 414/84
    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.04.2003 - 10 WF 89/03
    Fehlt dem angefochtenen Beschluss die gebotene Begründung und wird diese auch nicht, was möglich ist, im Rahmen der Abhilfeentscheidung nachgeholt (vgl. dazu Zöller/Gummer, a.a.O., § 572, Rz. 17), dann liegt darin ein Verfahrensmangel (Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 329, Rz. 24; Zöller/Gummer, a.a.O., § 572, Rz. 17; KG, NJW 1974, 2010; OLG Frankfurt, Rpfleger 1984, 477), der zur Aufhebung und Zurückverweisung führen kann.
  • OLG Köln, 22.10.2008 - 2 W 100/08

    Zurückverweisung bei unzureichend begründeter Ratenzahlungsanordnung unter

    Wie in der Rechtsprechung anerkannt ist, müssen Beschlüsse jedenfalls dann begründet werden, wenn sie einem Rechtsmittel unterliegen und eine Partei beschweren (vgl. Senat, NJW-RR 1987, 1152; OLG Köln [19. Zivilsenat] NJW-RR 1991, 1280; OLG Köln [4. Zivilsenat], OLGR 2007, 570; OLG Brandenburg, FamRZ 2004, 389; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 329, Rdn. 24 mit zahlr. weit. Nachw.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2007 - 3 Ta 180/07

    Prozesskostenhilfe: Begründungserfordernis bei Beschlüssen, insbesondere für die

    In Prozesskostenhilfe-Sachen sind insbesondere auch die Ratenfestsetzung und die Berechnung des - der Ratenfestsetzung zugrundeliegenden - einsetzbaren Vermögensteils nachvollziehbar zu begründen (Zöller/Philippi 25. Aufl. ZPO § 127 Rz 5; OLG Brandenburg v. 24.04.2003 - 10 WF 89/03 - FamRZ 2004, 389).
  • OLG Celle, 02.11.2005 - 3 W 145/05

    Begründungspflicht bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter

    Für den hier vorliegenden Fall, dass einer Partei Prozesskostenhilfe bewilligt und gleichzeitig Ratenzahlung auferlegt wird, ist die Begründungspflicht in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. nur Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, OLGR 1996, 303; OLG Brandenburg, FamRZ 2004, 389, je m. w. N.).
  • OLG Saarbrücken, 13.04.2010 - 9 WF 35/10

    Prozesskostenhilfe: Anforderungen an die Begründung einer Ratenzahlungsanordnung

    Fehlt dem angefochtenen Beschluss die gebotene - nachvollziehbare - Begründung und wird diese auch nicht im Rahmen der Nichtabhilfeentscheidung nachgeholt, so liegt darin ein Verfahrensmangel, der die Zurückverweisung der Sache nach § 572 Abs. 3 ZPO an die Vorinstanz rechtfertigt (OLG Köln, Beschl. v. 22.10.2008, 2 W 100/8, FamRZ 2009, 634, m.z.w.N.; OLG Brandenburg, FamRZ 2004, 389; Zöller/Philippi 28. Aufl. ZPO § 127 Rz. , 38).
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Rechtsprechung
   LG München I, 13.10.2003 - 13 T 17178/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,23083
LG München I, 13.10.2003 - 13 T 17178/03 (https://dejure.org/2003,23083)
LG München I, Entscheidung vom 13.10.2003 - 13 T 17178/03 (https://dejure.org/2003,23083)
LG München I, Entscheidung vom 13. Oktober 2003 - 13 T 17178/03 (https://dejure.org/2003,23083)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gebührenpflichtigkeit einer Anordnung der vorläufigen Betreuung eines Betroffenen durch seine Lebensgefährtin; Anforderungen an die Ermittlung der Höhe der festzusetzenden Betreuungsgebühr im Rahmen einer Vermögensaufstellung; Spezialgesetzlicher Vorrang des § ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Jahresgebühr bei nur kurzfristiger Betreuung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 389
  • Rpfleger 2004, 124
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Schleswig, 17.08.2010 - 9 W 49/10

    Gebühren für die einstweilige Anordnung einer vorläufigen Betreuung

    Einige argumentieren, dass § 92 Abs. 4 KostO sinnlos wäre, wenn für die vorläufige Anordnung einer Betreuung ohnehin keine Gebühren anfallen würden (LG München FamRZ 2004, 389; LG Koblenz FamRZ 2005, 1000 ).
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