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   LG Cottbus, 27.08.2003 - 7 T 516/02   

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https://dejure.org/2003,39897
LG Cottbus, 27.08.2003 - 7 T 516/02 (https://dejure.org/2003,39897)
LG Cottbus, Entscheidung vom 27.08.2003 - 7 T 516/02 (https://dejure.org/2003,39897)
LG Cottbus, Entscheidung vom 27. August 2003 - 7 T 516/02 (https://dejure.org/2003,39897)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Lücke zwischen Bestellung eines Vereins zum Betreuer durch einstweilige Anordnung und durch reguläre Entscheidung

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 401
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 17.01.2001 - 3Z BR 393/00

    Vergütung des Betreuers vor seiner Bestellung

    Auszug aus LG Cottbus, 27.08.2003 - 7 T 516/02
    Dies schließt eine rückwirkende Bestellung ohne Ausnahme aus (vgl. OLG Schleswig, FarnRZ 1998, 1536; BayObLG, FamRZ 2001, 575).
  • OLG Brandenburg, 02.08.2001 - 11 Wx 20/01

    Vergütung der Tätigkeit eines Vereinsbetreuers

    Auszug aus LG Cottbus, 27.08.2003 - 7 T 516/02
    Nach der Rechtsprechung des OLG Brandenburg (vgl. Beschluss v. z. B. 2001 - 11 Wx 20/01 -, dazu ablehnend Zimmermann, FamRZ 2002, 1373, 1377) soll der Betreuungsverein allerdings auch dann einen Anspruch auf Vergütung und Aufwendungsersatz haben, wenn.
  • BGH, 02.03.2016 - XII ZB 196/13

    Vergütung des Betreuers: Vergütung für Zeitraum zwischen Ablauf der vorläufigen

    Die Höhe der geschuldeten und im Festsetzungsverfahren zu berücksichtigenden Vergütung entspreche der üblichen Vergütung und damit den nach den Vorschriften des Betreuervergütungsgesetzes pauschalierten Stundensätzen (LG Cottbus FamRZ 2004, 401, 402).
  • LG Koblenz, 11.01.2005 - 2 T 20/05

    Vergütung des Berufsbetreuers nach Ablauf der Bestellung

    Der Zahlungsanspruch bestehe in entsprechender Anwendung von §§ 1835 Abs. 4, 1836 a BGB gegen die Staatskasse (LG Cottbus FamRZ 2004, 401 [LG Cottbus 27.08.2003 - 7 T 516/03] im Anschluss an OLG Brandenburg, Beschluss vom 2. August 2001, Az: 11 Wx 20/01 ).
  • LG Bayreuth, 04.03.2011 - 42 T 3/11

    Betreuung: Vergütungsanspruch des durch einstweilige Anordnung bestellten

    Unberücksichtigt gelassen hat das Amtsgericht aber die Frage, ob dem Betreuer für den fraglichen Zeitraum ein Vergütungsanspruch zusteht; zu dieser Frage und zur Frage, ob dies im betreuungsrechtlichen Verfahren geklärt werden kann, gibt es unterschiedliche Ansichten (bejahend: OLG Brandenburg, MDR 2002, 397; LG Cottbus, FamRZ 2004, 401, dagegen: LG Bad Kreuznach, 2 T 35/96 vom 03.07.1996; OLGR Köln, 2002, 142).
  • LG Koblenz, 23.09.2004 - 2 T 613/04

    Vergütungsanspruch eines Betreuers für betreuungslose Zwischenzeiten;

    Der Zahlungsanspruch bestehe in entsprechender Anwendung von §§ 1835 Abs. 4, 1836 a BGB gegen die Staatskasse (LG Cottbus FamRZ 2004, 401 im Anschluss an OLG Brandenburg, Beschluss vom 2. August 2001, Az: 11 Wx 20/01 ).
  • LG Koblenz, 19.10.2004 - 2 T 655/04

    Anspruch auf Vergütung nebst Aufwendungsersatz eines Betreuers; Angemessene

    Der Zahlungsanspruch bestehe in entsprechender Anwendung von §§ 1835 Abs. 4, 1836 a BGB gegen die Staatskasse (LG Cottbus FamRZ 2004, 401 im Anschluss an OLG Brandenburg, Beschluss vom 2. August 2001, Az: 11 Wx 20/01 ).
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