Rechtsprechung
LG Cottbus, 27.08.2003 - 7 T 516/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Lücke zwischen Bestellung eines Vereins zum Betreuer durch einstweilige Anordnung und durch reguläre Entscheidung
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 401
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 17.01.2001 - 3Z BR 393/00
Vergütung des Betreuers vor seiner Bestellung
Auszug aus LG Cottbus, 27.08.2003 - 7 T 516/02
Dies schließt eine rückwirkende Bestellung ohne Ausnahme aus (vgl. OLG Schleswig, FarnRZ 1998, 1536; BayObLG, FamRZ 2001, 575). - OLG Brandenburg, 02.08.2001 - 11 Wx 20/01
Vergütung der Tätigkeit eines Vereinsbetreuers
Auszug aus LG Cottbus, 27.08.2003 - 7 T 516/02
Nach der Rechtsprechung des OLG Brandenburg (vgl. Beschluss v. z. B. 2001 - 11 Wx 20/01 -, dazu ablehnend Zimmermann, FamRZ 2002, 1373, 1377) soll der Betreuungsverein allerdings auch dann einen Anspruch auf Vergütung und Aufwendungsersatz haben, wenn.
- BGH, 02.03.2016 - XII ZB 196/13
Vergütung des Betreuers: Vergütung für Zeitraum zwischen Ablauf der vorläufigen …
Die Höhe der geschuldeten und im Festsetzungsverfahren zu berücksichtigenden Vergütung entspreche der üblichen Vergütung und damit den nach den Vorschriften des Betreuervergütungsgesetzes pauschalierten Stundensätzen (LG Cottbus FamRZ 2004, 401, 402). - LG Koblenz, 11.01.2005 - 2 T 20/05
Vergütung des Berufsbetreuers nach Ablauf der Bestellung
Der Zahlungsanspruch bestehe in entsprechender Anwendung von §§ 1835 Abs. 4, 1836 a BGB gegen die Staatskasse (LG Cottbus FamRZ 2004, 401 [LG Cottbus 27.08.2003 - 7 T 516/03] im Anschluss an OLG Brandenburg, Beschluss vom 2. August 2001, Az: 11 Wx 20/01 ). - LG Bayreuth, 04.03.2011 - 42 T 3/11
Betreuung: Vergütungsanspruch des durch einstweilige Anordnung bestellten …
Unberücksichtigt gelassen hat das Amtsgericht aber die Frage, ob dem Betreuer für den fraglichen Zeitraum ein Vergütungsanspruch zusteht; zu dieser Frage und zur Frage, ob dies im betreuungsrechtlichen Verfahren geklärt werden kann, gibt es unterschiedliche Ansichten (bejahend: OLG Brandenburg, MDR 2002, 397; LG Cottbus, FamRZ 2004, 401, dagegen: LG Bad Kreuznach, 2 T 35/96 vom 03.07.1996; OLGR Köln, 2002, 142). - LG Koblenz, 23.09.2004 - 2 T 613/04
Vergütungsanspruch eines Betreuers für betreuungslose Zwischenzeiten; …
Der Zahlungsanspruch bestehe in entsprechender Anwendung von §§ 1835 Abs. 4, 1836 a BGB gegen die Staatskasse (LG Cottbus FamRZ 2004, 401 im Anschluss an OLG Brandenburg, Beschluss vom 2. August 2001, Az: 11 Wx 20/01 ). - LG Koblenz, 19.10.2004 - 2 T 655/04
Anspruch auf Vergütung nebst Aufwendungsersatz eines Betreuers; Angemessene …
Der Zahlungsanspruch bestehe in entsprechender Anwendung von §§ 1835 Abs. 4, 1836 a BGB gegen die Staatskasse (LG Cottbus FamRZ 2004, 401 im Anschluss an OLG Brandenburg, Beschluss vom 2. August 2001, Az: 11 Wx 20/01 ).