Weitere Entscheidung unten: LG Karlsruhe, 18.07.2003

Rechtsprechung
   BayObLG, 17.09.2003 - 3Z BR 164/03   

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https://dejure.org/2003,7143
BayObLG, 17.09.2003 - 3Z BR 164/03 (https://dejure.org/2003,7143)
BayObLG, Entscheidung vom 17.09.2003 - 3Z BR 164/03 (https://dejure.org/2003,7143)
BayObLG, Entscheidung vom 17. September 2003 - 3Z BR 164/03 (https://dejure.org/2003,7143)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufwendungsersatzanspruch, Umsatzsteuer

  • Judicialis

    BGB § 1836; ; BGB § 1835; ; BGB § 670; ; UStG § 10 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836 § 1835 § 670; UStG § 10 Abs. 1 Satz 2
    Betreuervergütung: Höhe des Stundensatzes - Umfang des Aufwendungsersatzanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zuerkennung eines erhöhten Stundensatzes ; Festsetzung der Vergütung bei bemittelten Betreuten; Qualifikation des Betreuers; Nutzbarmachung besonderer Kenntnisse für die Führung der Betreuung

Verfahrensgang

  • AG Nürnberg - XVII 2482/02
  • LG Nürnberg-Fürth - 13 T 3994/03
  • BayObLG, 17.09.2003 - 3Z BR 164/03

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 403 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Dresden, 19.04.2000 - 15 W 190/00

    Erstattung der auf den Auslagenersatz des Berufsbetreuers entfallenden

    Auszug aus BayObLG, 17.09.2003 - 3Z BR 164/03
    Es ist deshalb anerkannt, dass der Aufwendungsersatzanspruch aus §§ 1908i, 1835, 670 BGB auch die Umsatzsteuer umfasst, die auf die Auslagen des Betreuers entfällt (OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 447/448; OLG Hamm FamRZ 2000, 549/550; jetzt auch: OLG Dresden FamRZ 2000, 851; ausdrücklich für Portokosten: OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 638).
  • BayObLG, 09.07.2003 - 3Z BR 127/03

    Vergütung eines türkischen Berufsbetreuers mit abgeschlossenem Studium

    Auszug aus BayObLG, 17.09.2003 - 3Z BR 164/03
    Der Senat hat unter Anwendung von § 1 BVormVG dem Beschwerdeführer im Verfahren 3Z BR 127/03 unter Berücksichtigung seines Vortrags zu der am 2.12.2002 erworbenen Qualifikation einen Stundensatz von netto 23 EUR zugebilligt.
  • OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 264/99
    Auszug aus BayObLG, 17.09.2003 - 3Z BR 164/03
    Es ist deshalb anerkannt, dass der Aufwendungsersatzanspruch aus §§ 1908i, 1835, 670 BGB auch die Umsatzsteuer umfasst, die auf die Auslagen des Betreuers entfällt (OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 447/448; OLG Hamm FamRZ 2000, 549/550; jetzt auch: OLG Dresden FamRZ 2000, 851; ausdrücklich für Portokosten: OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 638).
  • OLG Zweibrücken, 15.08.2000 - 3 W 76/00

    Umfang des Auslagenersatzanspruchs des Berufsbetreuers; Erstattung der

    Auszug aus BayObLG, 17.09.2003 - 3Z BR 164/03
    Es ist deshalb anerkannt, dass der Aufwendungsersatzanspruch aus §§ 1908i, 1835, 670 BGB auch die Umsatzsteuer umfasst, die auf die Auslagen des Betreuers entfällt (OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 447/448; OLG Hamm FamRZ 2000, 549/550; jetzt auch: OLG Dresden FamRZ 2000, 851; ausdrücklich für Portokosten: OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 638).
  • BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99

    Vergütung des Berufsbetreuers

    Auszug aus BayObLG, 17.09.2003 - 3Z BR 164/03
    Sie sind jedoch Orientierungshilfe und Richtlinie für die Vergütung von Betreuern dieses Personenkreises (BGHZ 145, 104/115; BayObLGZ 2000, 316/317).
  • OLG Oldenburg, 23.03.1999 - 5 U 134/98

    Feststellung des Nachlasswerts zur Ermittlung eines Pflichtteilsanspruchs;

    Auszug aus BayObLG, 17.09.2003 - 3Z BR 164/03
    Es ist deshalb anerkannt, dass der Aufwendungsersatzanspruch aus §§ 1908i, 1835, 670 BGB auch die Umsatzsteuer umfasst, die auf die Auslagen des Betreuers entfällt (OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 447/448; OLG Hamm FamRZ 2000, 549/550; jetzt auch: OLG Dresden FamRZ 2000, 851; ausdrücklich für Portokosten: OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 638).
  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 242/99

    Ausbildung zum Stabsoffizier mit dem Dienstgrad Oberstleutnant als einem

    Auszug aus BayObLG, 17.09.2003 - 3Z BR 164/03
    Abgeschlossen ist eine solche Ausbildung, wenn ihr Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung belegt ist (BayObLGZ 1999, 275/277).
  • BayObLG, 08.11.2000 - 3Z BR 22/00

    Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten

    Auszug aus BayObLG, 17.09.2003 - 3Z BR 164/03
    Sie sind jedoch Orientierungshilfe und Richtlinie für die Vergütung von Betreuern dieses Personenkreises (BGHZ 145, 104/115; BayObLGZ 2000, 316/317).
  • OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 11 Wx 3/05

    Zur Betreuerbestellung trotz bestehender Vorsorgevollmacht

    (BayObLG FamRZ 2004, 403, Schwab in MüKo zum BGB, 4. Aufl., § 1896 Rn. 48; Palandt/Diederichsen, BGB, 64. Aufl., § 1896 Rn. 11; Entscheidung des Senates vom 28.10.2003 - 11 Wx 38/03).
  • OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 11 Wx 44/06

    Betreuungsverfahren: Amtsaufklärungspflichten des Gerichts bei Betreuerbestellung

    (BayObLG FamRZ 2004, 403, Schwab in MüKo zum BGB, 4. Aufl., § 1896 Rn. 48; Palandt/Diederichsen, BGB, 64. Aufl., § 1896 Rn. 11; Entscheidung des Senates vom 28.10.2003 - 11 Wx 38/03).
  • LG Neuruppin, 09.08.2006 - 5 T 158/06

    Betreuerbestellungsverfahren: Betreuungsbedürfnis trotz erteilter

    (BayObLG FamRZ 2004, 403; Palandt/Diederichsen, BGB, 65. Aufl., § 1896 Rn. 11; Brandenburgisches Oberlandesgericht NJW 2005, 1587).
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Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 18.07.2003 - 11 T 430/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,15419
LG Karlsruhe, 18.07.2003 - 11 T 430/02 (https://dejure.org/2003,15419)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.07.2003 - 11 T 430/02 (https://dejure.org/2003,15419)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Juli 2003 - 11 T 430/02 (https://dejure.org/2003,15419)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf gesonderte Vergütung für den im Rahmen der Betreuung herbeigeführten Abschluss eines Grabpflegevertrages; Voraussetzungen für die Erhöhung des Stundensatzes für die Betreuervergütung

  • Bt-Recht

    Abschluss eines Grabpflegevertrags durch anwaltlichen Betreuer, anwaltsspezifische Tätigkeiten, anwaltlicher Berufsbetreuer, besondere rechtliche Fähigkeiten, Vergütung des Verfahrenspflegers in Unterbringungssachen

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 403
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 17.12.2001 - 3Z BR 268/01

    Vergütung des Rechtsanwaltes als Betreuer

    Auszug aus LG Karlsruhe, 18.07.2003 - 11 T 430/02
    Als eine solchermaßen anwaltsspezifische Tätigkeit stellt sich die Besorgung einer Angelegenheit vor allem dann dar, wenn wegen der Bedeutung und/oder Schwierigkeit notwendiger - oder zumindest üblicherweise professioneller Rechtsrat eingeholt worden wäre, wobei es grundsätzlich keinen Unterschied macht, ob es sich um eine gerichtliche oder eine außergerichtliche Tätigkeit handelt (zum Ganzen BVerfG FamRZ 2000, 345, 348; BGHZ 139, 309, 312 f; BayObLG NJW 2002, 1660, 1661; Palandt/Diederichsen, BGB, 62. Auflage, § 1835 Rn. 13; Jürgens, Betreuungsrecht, 2. Auflage, § 1835 BGB Rn. 15).
  • BGH, 17.09.1998 - IX ZR 237/97

    Gebührenansprüche des als Liquidator tätigen Rechtsanwalts

    Auszug aus LG Karlsruhe, 18.07.2003 - 11 T 430/02
    Als eine solchermaßen anwaltsspezifische Tätigkeit stellt sich die Besorgung einer Angelegenheit vor allem dann dar, wenn wegen der Bedeutung und/oder Schwierigkeit notwendiger - oder zumindest üblicherweise professioneller Rechtsrat eingeholt worden wäre, wobei es grundsätzlich keinen Unterschied macht, ob es sich um eine gerichtliche oder eine außergerichtliche Tätigkeit handelt (zum Ganzen BVerfG FamRZ 2000, 345, 348; BGHZ 139, 309, 312 f; BayObLG NJW 2002, 1660, 1661; Palandt/Diederichsen, BGB, 62. Auflage, § 1835 Rn. 13; Jürgens, Betreuungsrecht, 2. Auflage, § 1835 BGB Rn. 15).
  • OLG Karlsruhe, 15.11.2000 - 11 Wx 88/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - Rechtsanwalt - Stundensätze - Anwaltsgebühren

    Auszug aus LG Karlsruhe, 18.07.2003 - 11 T 430/02
    Nach einhelliger Ansicht in der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung stellen diese Sätze im Rahmen der gemäß §§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1836 Abs. 2 BGB nach den für die Führung der Betreuung nutzbaren Fachkenntnissen des Betreuers sowie nach dem Umfang und der Schwierigkeit der geführten Geschäfte nach billigem Ermessen zu bestimmenden Vergütung eine wesentliche Orientierungshilfe und Richtlinie dar, die nicht unterschritten werden darf, im Regelfall aber auch angemessen ist und daher auch nur in Ausnahmefällen überschritten werden darf (BGH NJW 2000, 3709; OLG Karlsruhe, NJW 2001, 1220; OLG Frankfurt, Rpfleger 2001, 130).
  • BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99

    Vergütung des Berufsbetreuers

    Auszug aus LG Karlsruhe, 18.07.2003 - 11 T 430/02
    Nach einhelliger Ansicht in der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung stellen diese Sätze im Rahmen der gemäß §§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1836 Abs. 2 BGB nach den für die Führung der Betreuung nutzbaren Fachkenntnissen des Betreuers sowie nach dem Umfang und der Schwierigkeit der geführten Geschäfte nach billigem Ermessen zu bestimmenden Vergütung eine wesentliche Orientierungshilfe und Richtlinie dar, die nicht unterschritten werden darf, im Regelfall aber auch angemessen ist und daher auch nur in Ausnahmefällen überschritten werden darf (BGH NJW 2000, 3709; OLG Karlsruhe, NJW 2001, 1220; OLG Frankfurt, Rpfleger 2001, 130).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus LG Karlsruhe, 18.07.2003 - 11 T 430/02
    Als eine solchermaßen anwaltsspezifische Tätigkeit stellt sich die Besorgung einer Angelegenheit vor allem dann dar, wenn wegen der Bedeutung und/oder Schwierigkeit notwendiger - oder zumindest üblicherweise professioneller Rechtsrat eingeholt worden wäre, wobei es grundsätzlich keinen Unterschied macht, ob es sich um eine gerichtliche oder eine außergerichtliche Tätigkeit handelt (zum Ganzen BVerfG FamRZ 2000, 345, 348; BGHZ 139, 309, 312 f; BayObLG NJW 2002, 1660, 1661; Palandt/Diederichsen, BGB, 62. Auflage, § 1835 Rn. 13; Jürgens, Betreuungsrecht, 2. Auflage, § 1835 BGB Rn. 15).
  • OLG Frankfurt, 27.11.2000 - 20 W 106/00

    Betreuervergütung: Bemessung des Stundensatzes bei Betreuung eines vermögenden

    Auszug aus LG Karlsruhe, 18.07.2003 - 11 T 430/02
    Nach einhelliger Ansicht in der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung stellen diese Sätze im Rahmen der gemäß §§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1836 Abs. 2 BGB nach den für die Führung der Betreuung nutzbaren Fachkenntnissen des Betreuers sowie nach dem Umfang und der Schwierigkeit der geführten Geschäfte nach billigem Ermessen zu bestimmenden Vergütung eine wesentliche Orientierungshilfe und Richtlinie dar, die nicht unterschritten werden darf, im Regelfall aber auch angemessen ist und daher auch nur in Ausnahmefällen überschritten werden darf (BGH NJW 2000, 3709; OLG Karlsruhe, NJW 2001, 1220; OLG Frankfurt, Rpfleger 2001, 130).
  • LG Karlsruhe, 19.04.2004 - 11 T 104/04

    Festsetzung von Zinsen für Vergütungsansprüche

    Das Amtsgericht Pforzheim hat im Ergebnis zu Recht die vom Beteiligten Ziffer 5 mit Schriftsatz vom 13.01.2004 beantragte Festsetzung von Zinsen hinsichtlich des mit dem Beschluss des Amtsgerichts Pforzheim vom 03.09.2002 - 1 XVII 219/92 - festgesetzten Aufwendungsersatzes von 1.663,76 EUR und der mit Beschluss des Landgerichts Karlsruhe vom 18.07.2003 - 11 T 430/02 - festgesetzten Vergütung von 116, 87 EUR zurückgewiesen.
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