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   OLG Schleswig, 03.09.2003 - 12 UF 11/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3047
OLG Schleswig, 03.09.2003 - 12 UF 11/03 (https://dejure.org/2003,3047)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03.09.2003 - 12 UF 11/03 (https://dejure.org/2003,3047)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03. September 2003 - 12 UF 11/03 (https://dejure.org/2003,3047)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückwirkende Geltendmachung von Betreuungsunterhalt; Ende des Mutterschaftsgeldbezuges; Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs der Mutter des Kindes gegen den Vater

  • Judicialis

    BGB § 1613 I; ; BGB § 1613 II; ; BGB § 1615l

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1613 Abs. 1; BGB § 1613 Abs. 2; BGB § 1615l
    Rückwirkender Betreuungsunterhalt ohne Verzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unterhalt bei Kinderbetreuung rückwirkend geltend machen?

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unterhalt: Rückwirkende Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs gemäß § 1615l BGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3715
  • MDR 2003, 1357
  • FamRZ 2004, 563
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 05.08.1997 - 5 UF 126/96

    Unterhaltsanspruch einer Ehefrau gegen den Ehemann bei Betreuung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.09.2003 - 12 UF 11/03
    Das vom Beklagten herangezogene Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken (FamRZ 1998, 554) bestätigt die Auffassung des Senats.
  • AG Karlsruhe-Durlach, 17.03.1988 - 2 C 399/87

    Unterhalt der Mutter; Erwerbstätigkeit der Mutter; Erstes Lebensjahr;

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.09.2003 - 12 UF 11/03
    Auch wenn die Gesetzesfassung missglückt ist, wird der Wille des Gesetzgebers deutlich, dass die Kindesmutter nach § 1615 l BGB ein Jahr lang ohne die verzugsbegründenden Voraussetzungen nach § 1613 Abs. 1 BGB Betreuungsunterhalt gemäß § 1615 l BGB geltend machen kann (ebenso Brüggemann, FamRZ 1971, 145, 147; ähnlich Amtsgericht Karlsruhe-Durlach, FamRZ 1989, 315, 316).
  • BGH, 02.10.2013 - XII ZB 249/12

    Betreuungsunterhalt für ein nichteheliches Kind: Voraussetzungen für die

    Anders als das Beschwerdegericht, das sich der Auffassung des Oberlandesgerichts Schleswig (FamRZ 2004, 563) angeschlossen hat, stellt die wohl herrschende Auffassung in der Literatur maßgeblich auf die Verweisung in § 1615 l Abs. 3 Satz 1 BGB ab und will § 1613 BGB insgesamt und ohne Modifikationen zur Anwendung bringen (Staudinger/Engler BGB [2000] § 1615 l Rn. 28; Derleder DEuFamR 1999, 84, 87 f; Wendl/Bömelburg Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 8. Aufl. § 7 Rn. 199; NK-BGB/Schilling 2. Aufl. § 1615 l Rn. 45 mwN; s. auch Erman/Hammermann BGB 13. Aufl. § 1615 l Rn. 52).
  • AG Brühl, 16.11.2011 - 32 F 148/11

    Anspruch einer alleinerziehenden Mutter gegen den Kindesvater auf

    Denn die Vorschriften der §§ 1615 1, 1613 BGB sind bei richtiger Interpretation - nach Lektüre der Gesetzesbegründung - dahin zu verstehen, dass zumindest für ein Jahr nach Entstehung des Anspruchs auch der Unterhalt für die Kindesmutter ohne die besonderen, durch Verzug begründeten Voraussetzungen des § 1613 Abs. 1 BGB rückwirkend geltend gemacht werden kann, OLG Schleswig, NJW 2003, 3715.
  • OLG Köln, 17.04.2012 - 4 UF 277/11
    Nach Auffassung des Senats ist damit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des OLG Schleswig (FamRZ 2004, 563-564) die spezielle Verweisung in § 1615 l Abs. 3 S. 3 BGB auf § 1613 Abs. 2 BGB kein gesetzgeberisches Versehen, sondern der - allerdings unvollkommene - Ausdruck dafür, dass Betreuungsunterhalt gemäß § 1615 l BGB rückwirkend für ein Jahr nach Entstehung des Anspruchs ohne die verzugsbegründenden Voraussetzungen des § 1613 Abs. 1 BGB verlangt werden kann, wenn denn wie vorliegend bei der Geburt des Kindes nach § 1613 Abs. 2 Nr. 2 a BGB aus rechtlichen Gründen die Geltendmachung nicht möglich war.
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