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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 21.10.2003 - 2 T 726/03   

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https://dejure.org/2003,23452
LG Koblenz, 21.10.2003 - 2 T 726/03 (https://dejure.org/2003,23452)
LG Koblenz, Entscheidung vom 21.10.2003 - 2 T 726/03 (https://dejure.org/2003,23452)
LG Koblenz, Entscheidung vom 21. Oktober 2003 - 2 T 726/03 (https://dejure.org/2003,23452)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Betreuungsbehörde auf Auslagenerstattung gegen den Justizfiskus

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kosten für die Vorführung eines Betreuten zur Unterbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 566 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 25.11.2015 - XII ZB 105/13

    Beschwerdeverfahren in einer Betreuungssache: Absoluter Rechtsbeschwerdegrund

    Die gegenteilige Auffassung lehnt eine Erstattungsfähigkeit angefallener Auslagen auf Seiten der Betreuungsbehörde ab, da diese im Rahmen von § 283 FamFG in originär eigener Zuständigkeit tätig werde (vgl. LG Frankenthal Beschluss vom 27. Juli 2009 - 1 T 144/09 - juris Rn. 10 ff.; LG Koblenz FamRZ 2004, 566; LG Freiburg Beschluss vom 14. Oktober 2002 - 4 T 212/02 - juris Rn. 7 f.).
  • LG Saarbrücken, 27.06.2012 - 5 T 250/12
    Die Frage, ob die Vorführung einer Person im Rahmen eines Betreuungsverfahrens der Betreuungsbehörde als eigene Aufgabe obliegt, wird in Rechtsprechung und Literatur kontrovers erörtert (dafür: LG Limburg BtPrax 1998, 116; LG Koblenz FamRZ 2004 566, LG Frankenthal Beschluss vom 27.07.2009, Az. 1 T 144/09; offen gelassen: LG Karlsruhe Beschluss vom 20.10.2010, Az 11 T 163/10 ; dagegen: OLG Köln Beschluss vom 26.07.2004, Az 16 Wx 119/04 ; Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss vom 03.11.2009, Az 3 W 152/09; Prütting/Helms/Fröschle FamFG, 2. Auflage, § 283 FamFG Rdnr. 24, § 278 FamFG Rdnr. 44; Schulte-Bunert/Weinreich/Eilers FamFG, 3. Auflage, § 283 FamFG Rdnr. 33).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 20.08.2003 - 3Z BR 143/03   

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https://dejure.org/2003,7648
BayObLG, 20.08.2003 - 3Z BR 143/03 (https://dejure.org/2003,7648)
BayObLG, Entscheidung vom 20.08.2003 - 3Z BR 143/03 (https://dejure.org/2003,7648)
BayObLG, Entscheidung vom 20. August 2003 - 3Z BR 143/03 (https://dejure.org/2003,7648)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Berücksichtigung persönlicher Umstände des Betroffenen

  • Judicialis

    BGB § 1836c Nr. 2; ; BSHG § 88 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836c Nr. 2; BSHG § 88 Abs. 3
    Betreuervergütung und Härte im Sinne von § 88 Abs. 3 Satz 1 BSHG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Härte im Sinne von § 88 Abs. 3 Satz 1 Bundessozialhilfegesetz (BSHG); Berücksichtigung persönlicher, aus dem Krankheitsbild des Betroffenen folgender Umstände; Bestellung eines Betreuers mit dem Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung im Rahmen der ...

Verfahrensgang

  • AG Nürnberg - XVII 2118/02
  • LG Nürnberg-Fürth - 13 T 2043/03
  • BayObLG, 20.08.2003 - 3Z BR 143/03

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 566
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 26.01.1966 - V C 88.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 20.08.2003 - 3Z BR 143/03
    Die vom Landgericht zu Recht im Grundsatz herangezogenen Entscheidungen des Senats (BayObLGZ 1995, 307/310 und 1997, 82/84 - in Anlehnung an BVerwGE 23, 149/158) betreffen Immobilien und stellen auf wirtschaftliche Umstände bei der Feststellung einer Härte im Sinne von § 88 Abs. 3 Satz 1 BSHG ab.
  • BayObLG, 26.02.2003 - 3Z BR 207/02

    Betreuungsrecht: Einsatz des Vermögens des Betreuten bei Eingliederungshilfe

    Auszug aus BayObLG, 20.08.2003 - 3Z BR 143/03
    Es bedarf daher jedenfalls zur Beurteilung des vorliegenden Falles nicht einer Abweichung von den Grundsätzen der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zur Auslegung von § 88 Abs. 3 Satz 1 BSHG und Begründung einer spezifisch betreuungsrechtlichen Sichtweise (vgl. in anderem Zusammenhang auch BayObLGZ 2001, 158/161, BayObLG FamRZ 2003, 966 und Bienwald BtPrax 1995, 204/205).
  • OVG Hamburg, 29.03.1994 - Bs IV 51/94

    Besitz eines Kfz; Betrieb eines Kfz; Sozialhilfe; Zweifel an der

    Auszug aus BayObLG, 20.08.2003 - 3Z BR 143/03
    Daneben können auch persönliche Umstände bei dieser Feststellung betreffend die Verwertung eines Pkws eine Rolle spielen, wie schon die sozialhilferechtliche Rechtsprechung zeigt (vgl. BayVGH vom 2.12.1983 12 B 83A.618, VG Oldenburg vom 12.4.1995 5B 814/95 - beide Entscheidungen zitiert nach juris; OVG Münster NJW 1993, 1412; OVG Hamburg FamRZ 1994, 1213 - Leitsatz - und MDR 1995, 863/864).
  • BayObLG, 29.06.2001 - 3Z BR 98/01

    Schongrenze des vom Betreuten für die Vergütung des Betreuers einzusetzenden

    Auszug aus BayObLG, 20.08.2003 - 3Z BR 143/03
    Es bedarf daher jedenfalls zur Beurteilung des vorliegenden Falles nicht einer Abweichung von den Grundsätzen der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zur Auslegung von § 88 Abs. 3 Satz 1 BSHG und Begründung einer spezifisch betreuungsrechtlichen Sichtweise (vgl. in anderem Zusammenhang auch BayObLGZ 2001, 158/161, BayObLG FamRZ 2003, 966 und Bienwald BtPrax 1995, 204/205).
  • OVG Hamburg, 20.12.1994 - Bs IV 196/94

    Sozialhilferecht; Nutzungsmöglichkeit eines Kfz; Fahrtkostenbetrag; Kürzung der

    Auszug aus BayObLG, 20.08.2003 - 3Z BR 143/03
    Daneben können auch persönliche Umstände bei dieser Feststellung betreffend die Verwertung eines Pkws eine Rolle spielen, wie schon die sozialhilferechtliche Rechtsprechung zeigt (vgl. BayVGH vom 2.12.1983 12 B 83A.618, VG Oldenburg vom 12.4.1995 5B 814/95 - beide Entscheidungen zitiert nach juris; OVG Münster NJW 1993, 1412; OVG Hamburg FamRZ 1994, 1213 - Leitsatz - und MDR 1995, 863/864).
  • BayObLG, 05.09.1995 - 3Z BR 55/95

    Hausgrundstück als verwertbares Vermögen eines Betreuten

    Auszug aus BayObLG, 20.08.2003 - 3Z BR 143/03
    Die vom Landgericht zu Recht im Grundsatz herangezogenen Entscheidungen des Senats (BayObLGZ 1995, 307/310 und 1997, 82/84 - in Anlehnung an BVerwGE 23, 149/158) betreffen Immobilien und stellen auf wirtschaftliche Umstände bei der Feststellung einer Härte im Sinne von § 88 Abs. 3 Satz 1 BSHG ab.
  • BayObLG, 19.02.1997 - 3Z BR 61/96

    Keine Mittellosigkeit des Betreuten bei Miteigentum an nicht selbst genutzter

    Auszug aus BayObLG, 20.08.2003 - 3Z BR 143/03
    Die vom Landgericht zu Recht im Grundsatz herangezogenen Entscheidungen des Senats (BayObLGZ 1995, 307/310 und 1997, 82/84 - in Anlehnung an BVerwGE 23, 149/158) betreffen Immobilien und stellen auf wirtschaftliche Umstände bei der Feststellung einer Härte im Sinne von § 88 Abs. 3 Satz 1 BSHG ab.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.1992 - 24 A 655/92

    Sozialhilferecht: Vermögenseinsatz bei eigenem Kfz und Schonvermögen

    Auszug aus BayObLG, 20.08.2003 - 3Z BR 143/03
    Daneben können auch persönliche Umstände bei dieser Feststellung betreffend die Verwertung eines Pkws eine Rolle spielen, wie schon die sozialhilferechtliche Rechtsprechung zeigt (vgl. BayVGH vom 2.12.1983 12 B 83A.618, VG Oldenburg vom 12.4.1995 5B 814/95 - beide Entscheidungen zitiert nach juris; OVG Münster NJW 1993, 1412; OVG Hamburg FamRZ 1994, 1213 - Leitsatz - und MDR 1995, 863/864).
  • SG Karlsruhe, 21.05.2013 - S 1 SO 1369/12

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Vermögenseinsatz - Guthaben aus angespartem

    Auch ist weder vorgetragen noch ersichtlich, dass durch die Verwertung von Vermögen oberhalb der Freigrenze der Erfolg der Hilfe zur Pflege gefährdet wird (vgl. für den vergleichbaren Fall der Eingliederungshilfe: OVG Lüneburg vom 11.06.2003 - 4 LB 522/02 - ) oder sich die Behinderung des Klägers dadurch verschlimmert (vgl. insoweit Bay. oberstes Landesgericht vom 20.08.2003 - 3Z BR 143/03 - ).
  • OLG Frankfurt, 26.06.2017 - 4 WF 2/17

    Verfahrenskostenhilfe: Antrag auf Nutzungsentschädigung bzgl. Ehewohnung während

    Das schließt jedoch nicht aus, dass bei der Beurteilung einer Härtesituation auch persönliche, aus dem Krankheitsbild der leistungsberechtigten Person folgende Umstände berücksichtigt werden (BayObLG von 20.8.2003 FamRZ 2004, 566)..." (Adolph in: Adolph, SGB II, SGB XII, AsylbLG, 50. UPD 01/2017, § 90 Einzusetzendes Vermögen, Anm. 12, www.juris.de).
  • SG Berlin, 23.02.2007 - S 51 SO 249/07

    Sozialhilfe - schwerbehinderter Mensch - Vermögenseinsatz - Lebensversicherung

    Erforderlich ist aber, dass durch die Verwertung des Vermögens beispielsweise der Erfolg einer Eingliederungshilfe für den behinderten Antragsteller gefährdet wird (Niedersächsisches OVG, Urteil vom 11. Juni 2003 - 4 LB 522/02 - juris) oder seine Erkrankung sich verschlimmert (Bayerisches ObLG, Beschluss vom 20. August 2003 - 3Z BR 143/03 - juris).
  • LG Koblenz, 28.07.2005 - 2 T 192/05

    Mittellosigkeit eines Betreuten; Vermietete Eigentumswohnungen als Schonvermögen;

    Bei einer Gesamtwürdigung kann auch das Krankheitsbild des Betreuten mit einbezogen werden (BayObLG FamRZ 2004, 566, 567).
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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 02.10.2003 - 2 T 618/03   

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https://dejure.org/2003,26157
LG Koblenz, 02.10.2003 - 2 T 618/03 (https://dejure.org/2003,26157)
LG Koblenz, Entscheidung vom 02.10.2003 - 2 T 618/03 (https://dejure.org/2003,26157)
LG Koblenz, Entscheidung vom 02. Oktober 2003 - 2 T 618/03 (https://dejure.org/2003,26157)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung eines angemessenen Zeitansatzes für die Bearbeitung des Posteingangs und die Durchführung von Heimbesuchen durch den Betreuer

  • Bt-Recht

    Zeitaufwand für Posteingang und Ablage

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 566 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Westerburg, 05.04.2004 - 7 XVII 227/03

    Anspruch eines Betreuers auf Vergütung und Ersatz seiner Aufwendungen

    Diese Tätigkeiten sind einfachster Art. Daher dürfte ein erfahrener Berufsbetreuer für diese Ausübung maximal 5 Minuten (ausnahmsweise bis zu 20 Minuten) Zeit in Anspruch nehmen (vgl. Beschlüsse des LG Koblenz vom 02.10.2003 - 2 T 618/03 - und vom 13.01.2004 - 2 T 937/03 -).
  • AG Westerburg, 15.06.2004 - 7 XVII 2917/00
    Diese Tätigkeiten sind einfachster Art. Daher dürfte ein erfahrener Berufsbetreuer für diese Ausübung maximal 5 Minuten Zeit in Anspruch nehmen (vgl. Beschlüsse des LG Koblenz vom 02.10.2003 - 2 T 618/03 - und vom 13.01.2004 - 2 T 937/03 -).
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