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   OLG Karlsruhe, 12.05.2003 - 16 WF 159/02   

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https://dejure.org/2003,5663
OLG Karlsruhe, 12.05.2003 - 16 WF 159/02 (https://dejure.org/2003,5663)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.05.2003 - 16 WF 159/02 (https://dejure.org/2003,5663)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Mai 2003 - 16 WF 159/02 (https://dejure.org/2003,5663)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufenthaltsbestimmungsrecht für Kinder bei Ehescheidung; Elterliche Sorge der Kinder als Scheidungsfolgesache

  • Judicialis

    ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 623 Abs. 2 S. 2; ; BGB § 1696

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtbarkeit der Entscheidung des Familiengericht über die Abtrennung einer Folgesache gem. § 623 Abs. 2 S. 2 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 652
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Bamberg, 23.09.1998 - 2 WF 126/98

    Voraussetzungen für die Erteilung der elterlichen Sorge

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.05.2003 - 16 WF 159/02
    Gegen eine solche Entscheidung ist die sofortige Beschwerde zulässig (OLG Düsseldorf, FamRZ 2000, 840; OLG Bamberg FamRZ 1999, 1434; Schwab/Maurer, Handbuch des Scheidungsrechts, 4. Aufl., I, 373).
  • OLG Karlsruhe, 13.02.1998 - 2 WF 173/97

    Abtrennung; Verbund; Ermessensentscheidung; Beschwerde, außerordentliche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.05.2003 - 16 WF 159/02
    Für die "Abtrennung" nach § 628 Abs. 3 ZPO hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in Übereinstimmung mit der überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur zwar entschieden, dass ein Rechtsmittel nicht statthaft ist, wenn es das Familiengericht abgelehnt hat, über den Scheidungsausspruch vorab zu entscheiden, also eine Folgesache "abzutrennen" (FamRZ 1999, 98; weitere Rechtsprechungsnachweise bei Zöller/Philippi ZPO 23 Aufl. § 623 Rn 11).
  • OLG Düsseldorf, 03.09.1999 - 3 WF 147/99
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.05.2003 - 16 WF 159/02
    Gegen eine solche Entscheidung ist die sofortige Beschwerde zulässig (OLG Düsseldorf, FamRZ 2000, 840; OLG Bamberg FamRZ 1999, 1434; Schwab/Maurer, Handbuch des Scheidungsrechts, 4. Aufl., I, 373).
  • OLG Karlsruhe, 01.03.2005 - 2 WF 7/05

    Scheidungsverbund: Ablehnung eines den nachehelichen Unterhalt betreffenden

    Soweit sich die sofortige Beschwerde gegen die Nichtabtrennung der Folgesache "nachehelicher Unterhalt" richtet, ist sie gem. § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zulässig, denn das Amtsgericht hat insoweit ein das Verfahren betreffendes Gesuch zurückgewiesen (OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 652; vgl. auch BGH FamRZ 2005, 191, 192).
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