Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 06.05.2003

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   OLG Karlsruhe, 06.05.2003 - 16 UF 238/02   

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https://dejure.org/2003,5517
OLG Karlsruhe, 06.05.2003 - 16 UF 238/02 (https://dejure.org/2003,5517)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.05.2003 - 16 UF 238/02 (https://dejure.org/2003,5517)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. Mai 2003 - 16 UF 238/02 (https://dejure.org/2003,5517)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücksicht auf Belange des Kindes; Ausfluss der gesetzlichen Unterhaltspflicht; Zuständigkeitsänderung durch das Kindschaftsreformgesetz; Rücksicht auf wirtschaftliche Interessen der Eltern

  • Judicialis

    BGB § 1612 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 621 e Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1612 Abs. 2 S. 2; ZPO § 621e Abs. 1
    Befristete Beschwerde über die Art. der Unterhaltsgewährung für auswärts Studierende

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 655
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 02.09.1999 - 3 UF 209/99

    Unterhaltsgewährung an ein Kind: Anwendbare Verfahrensordnung nach Neuregelung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2003 - 16 UF 238/02
    Die Änderung der Unterhaltsbestimmung nach § 1612 Abs. 2 Satz 2 BGB ist indessen unstreitig Ausfluss der gesetzlichen Unterhaltspflicht, nicht etwa des Sorgerechts (Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 60. Aufl., § 621 Rn. 13; Büttner in FamRZ 1998, 586; OLG Frankfurt FamRZ 2000, 1424).

    Dementsprechend hat das OLG Frankfurt (FamRZ 2000, 1424) eine analoge Anwendung der §§ 621 a, 621 e ZPO auf Verfahren nach § 1612 Abs. 2 BGB angenommen.

  • OLG Oldenburg, 26.09.2000 - 14 UFH 4/00

    Anspruch eines volljährigen Kindes auf Barunterhaltsleistungen wegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2003 - 16 UF 238/02
    Es entspricht einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass auf das Verfahren im Hinblick auf den rechtsgestaltenden Charakter der angestrebten Entscheidung das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) anzuwenden ist (KG FamRZ 2000, 256; OLG Oldenburg FamRZ 2001, 363; OLG Köln FamRZ 2002, 111; Palandt/Diederichsen, BGB, 62. Aufl., § 1612 Rn. 21).
  • KG, 23.02.1999 - 19 WF 75/99

    Beschwerde gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe; Vorliegen eines Anspruchs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2003 - 16 UF 238/02
    Es entspricht einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass auf das Verfahren im Hinblick auf den rechtsgestaltenden Charakter der angestrebten Entscheidung das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) anzuwenden ist (KG FamRZ 2000, 256; OLG Oldenburg FamRZ 2001, 363; OLG Köln FamRZ 2002, 111; Palandt/Diederichsen, BGB, 62. Aufl., § 1612 Rn. 21).
  • OLG Celle, 25.07.2000 - 12 UF 124/00

    3 Stunden Fahrtzeit ist zuviel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2003 - 16 UF 238/02
    Da es auch im Interesse der Antragsgegner liegt, dass die Antragstellerin ihr Studium möglichst zügig beendet, was nur dann möglich ist, wenn sich die An- und Abfahrtswege von der Wohnung bis zur Universität in einem erträglichen Rahmen halten und die verbleibende Zeit sinnvoll für das Studium genutzt werden kann, entspricht die Entscheidung des Familiengerichtes dem wohlverstandenen Interesse der Antragstellerin am besten (vgl. zum Problem der Anfahrtswege auch OLG Celle, FamRZ 2001, 116).
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OLG Karlsruhe, 06.05.2003 - 16 U 238/02 (https://dejure.org/2003,30610)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.05.2003 - 16 U 238/02 (https://dejure.org/2003,30610)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. Mai 2003 - 16 U 238/02 (https://dejure.org/2003,30610)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Änderung einer Bestimmung der Eltern über die Art der Unterhaltsgewährung

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 655
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