Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 30.10.2003

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.05.2003 - 16 WF 69/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6413
OLG Karlsruhe, 20.05.2003 - 16 WF 69/03 (https://dejure.org/2003,6413)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.05.2003 - 16 WF 69/03 (https://dejure.org/2003,6413)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Mai 2003 - 16 WF 69/03 (https://dejure.org/2003,6413)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung der gesamten Personensorge eines Kindes auf das Stadtjugendamt; Sofortige Beschwerde des Stadtjugendamtes gegen Beschluss zur Regelung elterlicher Sorge

  • Judicialis

    ZPO § 621 g; ; ZPO § 620 c

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 621g; ZPO § 620c
    Zum Recht einer sofortigen Beschwerde gegen die einen Teil der elterlichen Sorge regelnde einstweilige Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 656
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 20.10.1978 - 5 WF 682/78
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.05.2003 - 16 WF 69/03
    In dem Fall der hier allein in Betracht kommenden Regelung der elterlichen Sorge findet die sofortige Beschwerde zwar auch dann statt, wenn nur ein Teilbereich der elterlichen Sorge geregelt wurde (vgl. bereits OLG Hamm, Beschluss vom 20. Oktober 1978 - 5 WF 682/78 - FamRZ 1979, 157; OLG Köln, Beschluss vom 20. November 1978 - 21 UF 242/78 - FamRZ 1979, 320).
  • OLG Köln, 20.11.1978 - 21 UF 242/78
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.05.2003 - 16 WF 69/03
    In dem Fall der hier allein in Betracht kommenden Regelung der elterlichen Sorge findet die sofortige Beschwerde zwar auch dann statt, wenn nur ein Teilbereich der elterlichen Sorge geregelt wurde (vgl. bereits OLG Hamm, Beschluss vom 20. Oktober 1978 - 5 WF 682/78 - FamRZ 1979, 157; OLG Köln, Beschluss vom 20. November 1978 - 21 UF 242/78 - FamRZ 1979, 320).
  • OLG Karlsruhe, 30.01.2004 - 16 WF 201/03

    Isoliertes Sorgerechtsverfahren: Beschwerdebefugnis des Jugendamtes als

    Im letzteren Fall ist die Entscheidung sowohl für die Eltern als auch für das Jugendamt unanfechtbar (Beschluss vom 20.05.2003 - 16 WF 69/03 - zur Veröffentlichung bestimmt).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 30.10.2003 - 5 UF 70/03 A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,21639
OLG Karlsruhe, 30.10.2003 - 5 UF 70/03 A (https://dejure.org/2003,21639)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.10.2003 - 5 UF 70/03 A (https://dejure.org/2003,21639)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Oktober 2003 - 5 UF 70/03 A (https://dejure.org/2003,21639)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1603 Abs. 2; InsO § 21 Abs. 2
    Pflicht des leistungsunfähigen Unterhaltsverpflichten zur Stellung eines Insolvenzantrages

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 656
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.05.1984 - IVb ZR 74/82

    Berücksichtigung von Schulden des Unterhaltsverpflichteten bei der Beurteilung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.10.2003 - 5 UF 70/03
    Da im übrigen minderjährige Kinder im Gegensatz zu ihren Eltern auf die Entstehung der Schulden selbst keinen Einfluß und auch keine Möglichkeit haben, sich zu versorgen, vielmehr hilflos auf die Alimentierung ihrer Eltern angewiesen sind, führt eine in jedem Fall vorzunehmende Abwägung zwischen Einkünften und Verbindlichkeiten regelmäßig dazu, dass eine Berücksichtigung von Schulden, durch die der Mindestunterhalt nach Gruppe 1 der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr erreicht wird, nicht zu erfolgen hat (BGH FamRZ 1984, 657, 659).
  • AG Freiburg, 07.03.2003 - 44 F 131/02
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.10.2003 - 5 UF 70/03
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Freiburg i. Br. vom 07.03.2003 (44 F 131/02) aufgehoben und wie folgt neu gefasst:.
  • BGH, 23.02.2005 - XII ZR 114/03

    Obliegenheit des Unterhalstsschuldners, zur Sicherung der Unterhaltsansprüche

    Erscheint danach ein Verbraucherinsolvenzverfahren zulässig und geeignet, den Unterhaltsansprüchen minderjähriger oder ihnen gleichgestellter Kinder nach § 1603 Abs. 2 BGB Vorrang vor sonstigen Verbindlichkeiten des Unterhaltsschuldners einzuräumen, trifft den Unterhaltsschuldner eine Obliegenheit zur Einleitung dieses Verfahrens, wenn er nicht Umstände vorträgt, die eine Antragspflicht im konkreten Einzelfall als unzumutbar darstellen (so auch OLG Hamm FamRZ 2001, 441; OLG Dresden FamRZ 2003, 1028; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 656; a.A. OLG Naumburg FamRZ 2003, 1215; OLG Düsseldorf OLGR 2003, 30).
  • AG Büdingen, 07.12.2011 - 53 F 165/11

    Kindesunterhalt: Berücksichtigungsfähigkeit von Schulden des

    Die in jedem Insolvenzfall vorzunehmende Abwägung zwischen Einkünften und Verbindlichkeiten führt daher regelmäßig dazu, dass ein Berücksichtigung von Schulden, durch die der Mindestunterhalt nicht mehr erreicht wird, nicht zu erfolgen hat ( OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 656, 657 ).
  • OLG Saarbrücken, 15.12.2005 - 9 WF 123/05

    Trennungsunterhalt: Abzug eheprägender Darlehensraten vom Einkommen des

    Denn jedenfalls ist dem Beklagten auch schon deshalb derzeit nicht zumutbar, die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens zu beantragen und die damit verbundene Einbuße an Kreditwürdigkeit und Soziaprestige hinzunehmen, weil das Trennungsjahr noch nicht abgelaufen ist, zumal über Zahlungsunregelmäßigkeiten in der Vergangenheit nichts bekannt ist und der Beklagte auch unstreitig den Unterhalt für den gemeinsamen Sohn leistet (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 656; Kalthoener/Büttner-Nietmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 9. Aufl., Rz. 113 d m.w.N.).
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