Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 07.07.2003 - 7 UF 954/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Herausgabe / Rückführung der Kinder in die USA gemäß Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25.10.1980 (HKÜ) ; Widerrechtliches Verbringen der Kinder nach Deutschland; Rückgabe des Kindes mit der schwer wiegenden ...
- Judicialis
HKiEntÜ Art. 13 S. 1 b; ; HKiEntÜ Art. 13 S. 2
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HKiEntÜ Art. 13 S. 1 b; HKiEntÜ Art. 13 S. 2
Überprüfung der Auswirkungen der Trennung der Kinder von der Antragsgegnerin im Beschwerdeverfahren nach dem HKiEntÜ - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Leitsatz)
HKiEntÜ Art. 13 S. 1 b, S. 2
Berücksichtigung schwerwiegender seelischer Schäden des Kindes bei der Überprüfung einer erstinstanzlichen Entscheidung nach dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen im Beschwerdeverfahren
Verfahrensgang
- AG Nürnberg, 05.03.2003 - 109 F 4652/02
- OLG Nürnberg, 07.07.2003 - 7 UF 954/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 726
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98
Gegenläufige Kindesrückführungsanträge
Auszug aus OLG Nürnberg, 07.07.2003 - 7 UF 954/03
Wegen der gebotenen restriktiven Auslegung dieser Vorschrift können nur ungewöhnlich schwerwiegende Beeinträchtigungen des Kindeswohles, die sich als besonders erheblich, konkret und aktuell darstellen, einer Rückführung entgegenstehen (vgl. etwa BVerfG NJW 1999, 631, 632).
- OLG Karlsruhe, 23.02.2006 - 2 UF 2/06
Haager Kindesentführungsübereinkommen: Bedeutung der …
Wille für unbeachtlich gehalten für ein Kind im Alter von: 6 Jahren, vgl. OLG Hamm FamRZ 1999, 948; 8 Jahren, vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 949, 950; 5 und 7 Jahren, vgl. OLG München DAVorm 2000, 1157; 6 und 9 Jahren, vgl. OLG München FamRZ 2004, 726, 727; 12 Jahren, vgl. Senatsbeschluss FamRZ 2002, 1141, 1142. - OLG Hamburg, 23.01.2018 - 2 UF 145/17
Voraussetzungen der Rückführung eines Kindes nach dem HKÜ
Vielmehr stehen nur ungewöhnlich schwerwiegende Beeinträchtigungen des Kindeswohls, die sich als besonders erheblich, konkret und aktuell darstellen, einer Rückführung entgegen (OLG Nürnberg, FamRZ 2004, 726 ;… BVerfG, a.a.O., m.w.N.).Über das Sorgerecht ist im Rahmen des Art. 13 HKÜ nicht zu entscheiden (OLG Nürnberg FamRZ 2004, 726 ; OLG Karlsruhe, FuR 2006, 222 ff).
- OLG München, 26.07.2019 - 12 UF 1226/18
Kriterien für die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthaltsorts im internationalen …
Dabei können nur ungewöhnlich schwerwiegende Beeinträchtigungen des Kindeswohles einer Rückführung entgegenstehen (vgl. etwa OLG Nürnberg 07.07.2003 - 7 UF 954/03, FamRZ 2004, 726).
- OLG Frankfurt, 16.07.2019 - 1 UF 106/19
Voraussetzungen der Rückführung nach Haager Kindesentführungsabkommen
Zwar sind an das Ausmaß der Gefährdung strenge Anforderungen zu stellen, weshalb nur ungewöhnlich schwerwiegende Beeinträchtigungen des Kindeswohls einer Rückführung gemäß Artikel 13 Abs. 1 Satz 1 lit. b HKÜ entgegenstehen können (BVerfGE 99, 145; OLG Hamm NJW-RR 2013, 69; OLG Nürnberg FamRZ 2004, 726;… Staudinger/Pirrung (2018) Vorbemerkung EGBGB Rn. E 71). - AG Berlin-Pankow/Weißensee, 03.02.2020 - 13 F 8440/19
Kinder-Rückführungsanspruch bei möglicher eigener widerrechtlicher Zurückhaltung
Die Rückgabe kann nur im Fall einer ungewöhnlich schwerwiegenden Beeinträchtigung des Kindeswohls verweigert werden [OLG Nürnberg FamRZ 2004, 726; OLG Hamm FamRZ 2013, 1238], wenn die Unversehrtheit des zurückzugebenden Kindes in gegenwärtiger, nicht nur zukünftiger oder vorstellbarer Gefahr ist, wobei denknotwendig nicht jede Gefährdung oder gar nur Günstigerstellung des Kindeswohls ausreichen kann [OLG Bamberg FamRZ 1994, 182; OLG Hamm FamRZ 2017, 1679]. - AG Karlsruhe, 14.11.2019 - 2 F 1701/19
Rückführung eines minderjährigen Kindes zum Vater in die USA nach dem Haager …
Deshalb können nur ungewöhnlich schwerwiegende Beeinträchtigungen des Kindeswohles einer Rückführung entgegenstehen (vgl. etwa OLG Nürnberg FamRZ 2004, 726). - AG Berlin-Pankow, 31.01.2020 - 13 F 8440/19 Die Rückgabe kann nur im Fall einer ungewöhnlich schwerwiegenden Beeinträchtigung des Kindeswohls verweigert werden [OLG Nürnberg FamRZ 2004, 726; OLG Hamm FamRZ 2013, 1238], wenn die Unversehrtheit des zurückzugebenden Kindes in gegenwärtiger, nicht nur zukünftiger oder vorstellbarer Gefahr ist, wobei denknotwendig nicht jede Gefährdung oder gar nur Günstigerstellung des Kindeswohls ausreichen kann [OLG Bamberg FamRZ 1994, 182; OLG Hamm FamRZ 2017, 1679].