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   BayObLG, 30.07.2003 - 3Z BR 148/03   

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BayObLG, 30.07.2003 - 3Z BR 148/03 (https://dejure.org/2003,6188)
BayObLG, Entscheidung vom 30.07.2003 - 3Z BR 148/03 (https://dejure.org/2003,6188)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Juli 2003 - 3Z BR 148/03 (https://dejure.org/2003,6188)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entlassung des Betreuers aus einem von mehreren Aufgabenkreisen, Rechtsmittel

  • Judicialis

    FGG § 69g Abs. 4; ; BGB § 1897 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 69g Abs. 4; BGB § 1897 Abs. 1
    Beschwerde bei Entlassung des Betreuers aus einem Aufgabenkreis - Eignung als Betreuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abberufung als Betreuer ; Bestellung eines neuen Betreuers; Vorschlägen des Betroffenen ; Wille des Betroffenen ; Auswahl des Verfahrenspflegers durch das Gericht; Rechtsmittel des Betreuers; Beschwerdeberechtigung gegen die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen

Verfahrensgang

  • AG Nürnberg - XVII 1796/99
  • LG Nürnberg-Fürth - 13 T 11006/02
  • BayObLG, 30.07.2003 - 3Z BR 148/03

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 734
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 17.07.2002 - 3Z BR 135/02

    Teilentlassung des Betreuers bei Aufteilung bisheriger Aufgabenkreise -

    Auszug aus BayObLG, 30.07.2003 - 3Z BR 148/03
    Dies gilt auch dann, wenn der Betreuer nicht insgesamt entlassen wird, sondern eine Teilentlassung aus einem oder mehreren der Aufgabenkreise erfolgt, für die der Betreuer bestellt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 17.7.2002 - 3Z BR 135/02; BayObLG FamRZ 1997, 1358; 1995, 1232; a.A. offensichtlich Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 9. Aufl. § 69i FGG Rn. 33 unter Hinweis auf KG OLGZ 1965, 237 zu § 60 Satz 1 Nr. 3 FGG a.F.).
  • BayObLG, 22.12.1994 - 3Z BR 293/94

    Beschwerdeberechtigung eines Betreuers nach seiner Entlassung

    Auszug aus BayObLG, 30.07.2003 - 3Z BR 148/03
    Dies gilt auch dann, wenn der Betreuer nicht insgesamt entlassen wird, sondern eine Teilentlassung aus einem oder mehreren der Aufgabenkreise erfolgt, für die der Betreuer bestellt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 17.7.2002 - 3Z BR 135/02; BayObLG FamRZ 1997, 1358; 1995, 1232; a.A. offensichtlich Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 9. Aufl. § 69i FGG Rn. 33 unter Hinweis auf KG OLGZ 1965, 237 zu § 60 Satz 1 Nr. 3 FGG a.F.).
  • BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 112/97

    Keine Berücksichtigung des Vorschlags der Betreuten zur Bestellung ihres Sohnes

    Auszug aus BayObLG, 30.07.2003 - 3Z BR 148/03
    (1) Bereits bei Abklärung der Eignung einer Person zum Betreuer ist auf die Gefahr von Interessenkonflikten zu achten, wobei eine umfassende Abwägung aller Umstände vorzunehmen ist (BayObLG FamRZ 1999, 49; Palandt/Diederichsen § 1897 Rn. 7).
  • BGH, 21.05.1980 - IVb ZB 580/80

    Rechtswirkungen der Beschwerde im Versorgungsausgleichsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 30.07.2003 - 3Z BR 148/03
    Damit fehlt ihm die Berechtigung zur weiteren Beschwerde im eigenen Namen (vgl. dazu Bassenge § 27 FGG Rn. 8 unter Hinweis auf BGH NJW 1980, 1960/1961), soweit er wie hier eine sachliche Nachprüfung der Erstentscheidung erstrebt.
  • BayObLG, 16.01.1997 - 3Z BR 248/96

    Entlassung des Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 30.07.2003 - 3Z BR 148/03
    Dies gilt auch dann, wenn der Betreuer nicht insgesamt entlassen wird, sondern eine Teilentlassung aus einem oder mehreren der Aufgabenkreise erfolgt, für die der Betreuer bestellt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 17.7.2002 - 3Z BR 135/02; BayObLG FamRZ 1997, 1358; 1995, 1232; a.A. offensichtlich Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 9. Aufl. § 69i FGG Rn. 33 unter Hinweis auf KG OLGZ 1965, 237 zu § 60 Satz 1 Nr. 3 FGG a.F.).
  • OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06

    Rechtliche Betreuung: Betreuerbestellung trotz erteilter Vollmacht;

    In diesem Fall steht dem Vormundschaftsgericht bzw. dem an seine Stelle tretenden Gericht der Erstbeschwerde ein Auswahlermessen zu (vgl. zum Ganzen: Senat OLGR Zweibrücken 2005, 298; Senat FG-Prax 2004, 286; Senat OLGR Zweibrücken 1997, 127, 128; BayObLG FamRZ 2004, 734, 735, jew. m. w. N.).

    Diese Beurteilung kann der Senat als Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüfen, nämlich darauf, ob die Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff der "Eignung" verkannt haben, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen sind, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung maßgeblicher Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, gegen Denkgesetze verstoßen oder Verfahrensgrundsätze nicht beachtet haben (Senat OLGR Zweibrücken 2005, 298 m. w. N.; BayObLG FamRZ 2004, 734, 735).

  • OLG München, 04.05.2005 - 33 Wx 10/05

    Entlassung des Betreuers zur Vermögenssorge bei unzureichender Abrechnung von

    Zwar kann grundsätzlich bei einem festgestellten Eignungsmangel oder bei konkret zu befürchtenden Interessenkonflikten bezüglich nur eines Aufgabenkreises auch in Betracht kommen, dem Betreuer andere Aufgabenkreise zu belassen bzw. diese im Fall der Erstbestellung zu übertragen (vgl. BayObLG BtPrax 2004, 35).
  • OLG Zweibrücken, 24.06.2004 - 3 W 100/04

    Betreuung: Eignung einer Person als Vermögensbetreuer

    Interessenkonflikte von geringerem Gewicht genügen hierzu nicht (BayObLG FamRZ 2004, 734).
  • KG, 16.09.2008 - 1 W 259/08

    Betreuung: Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrenspfleger bei einem

    Auch die Entlassung des Betreuers aus einem oder mehreren Aufgabenkreisen unter Aufrechterhaltung seiner Bestellung im Übrigen kann mit der sofortigen weiteren Beschwerde angegriffen werden (OLG Brandenburg, FamRZ 2007, 1688; BayObLG, FamRZ 2004, 734; Sonnenfeld, in: Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann, Betreuungsrecht, 4. Aufl., § 69g FGG, Rdn. 64; dies., in: Jansen, FGG, 3. Aufl., § 69g, Rdn. 46; Bassenge/Roth, FGG/RPflG; § 69g FGG, Rdn. 29).
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