Rechtsprechung
   BGH, 11.02.2004 - XII ZB 162/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1580
BGH, 11.02.2004 - XII ZB 162/01 (https://dejure.org/2004,1580)
BGH, Entscheidung vom 11.02.2004 - XII ZB 162/01 (https://dejure.org/2004,1580)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 2004 - XII ZB 162/01 (https://dejure.org/2004,1580)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,1580) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Deutsches Notarinstitut

    VAHRG § 10 a Abs. 1 Nr. 1; BGB § 1587 Abs. 2
    Korrektur der falsch berechneten Ehezeit im Abänderungsverfahren nach § 10a VAHRG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abänderung der Entscheidung über einen Versorgungsausgleich wegen eines fehlerhaft berechneten Ehezeitendes; Ausschöpfung anderweitiger Rechtsmittel; Nachprüfung tatsächlicher Verhältnisse in der dritten Instanz; Berücksichtigung der Reformmaßnahmen in der gesetzlichen ...

  • Judicialis

    VAHRG § 10 a Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 1587 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VAHRG § 10a Abs. 1 Nr. 1; BGB § 1587 Abs. 2
    Abänderung des Versorgungsausgleichs wegen fehlerhafter Berechnung des Ehezeitendes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Korrektur des Ehezeitendes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 795
  • MDR 2004, 811
  • FamRZ 2004, 786
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.12.1995 - XII ZB 95/93

    Abänderung einer den Versorgungsausgleich wegen ausländischer Staatsangehörigkeit

    Auszug aus BGH, 11.02.2004 - XII ZB 162/01
    Zur Korrektur eines im Ausgangsverfahren rechtsfehlerhaft zugrunde gelegten Ehezeitendes im Abänderungsverfahren nach § 10 a VAHRG (Fortführung von Senatsbeschluß vom 13. Dezember 1995 - XII ZB 95/93 - FamRZ 1996, 282, 283).

    Das Abänderungsverfahren verfolgt das Ziel, wie bei einer Erstentscheidung alle dem öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich unterliegenden Anwartschaften mit ihrem aktuellen auf das Ehezeitende bezogenen Wert zu erfassen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. März 1993 - XII ZB 93/91 - FamRZ 1993, 796, 797 und vom 13. Dezember 1995 - XII ZB 95/93 - FamRZ 1996, 282, 283).

  • BGH, 23.07.2003 - XII ZB 162/00

    Ermittlung des Ehezeitanteils und Umwertung einer betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BGH, 11.02.2004 - XII ZB 162/01
    Hierzu hat der Senat zwischenzeitlich entschieden, daß den Bedenken, die der Senat gegen die bisherige Fassung der Barwertverordnung geltend gemacht hat (BGHZ 148, 351), Rechnung getragen ist (vgl. Senatsbeschluß vom 23. Juli 2003 - XII ZB 162/00 - FamRZ 2003, 1648, 1650; zur Maßgeblichkeit des im Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Rechts auch hinsichtlich der Höhe des Versorgungsausgleichs vgl. Senatsbeschluß vom 23. Januar 2002 - XII ZB 139/00 - FamRZ 2002, 608, 609 m.N.).
  • BGH, 23.01.2002 - XII ZB 139/00

    Ermittlung der Barwerte für statische und teildynamische Anwartschaften

    Auszug aus BGH, 11.02.2004 - XII ZB 162/01
    Hierzu hat der Senat zwischenzeitlich entschieden, daß den Bedenken, die der Senat gegen die bisherige Fassung der Barwertverordnung geltend gemacht hat (BGHZ 148, 351), Rechnung getragen ist (vgl. Senatsbeschluß vom 23. Juli 2003 - XII ZB 162/00 - FamRZ 2003, 1648, 1650; zur Maßgeblichkeit des im Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Rechts auch hinsichtlich der Höhe des Versorgungsausgleichs vgl. Senatsbeschluß vom 23. Januar 2002 - XII ZB 139/00 - FamRZ 2002, 608, 609 m.N.).
  • BGH, 05.09.2001 - XII ZB 121/99

    Bewertung nicht voll dynamischer Anrechte im Versorgungsausgleich; Bewertung

    Auszug aus BGH, 11.02.2004 - XII ZB 162/01
    Hierzu hat der Senat zwischenzeitlich entschieden, daß den Bedenken, die der Senat gegen die bisherige Fassung der Barwertverordnung geltend gemacht hat (BGHZ 148, 351), Rechnung getragen ist (vgl. Senatsbeschluß vom 23. Juli 2003 - XII ZB 162/00 - FamRZ 2003, 1648, 1650; zur Maßgeblichkeit des im Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Rechts auch hinsichtlich der Höhe des Versorgungsausgleichs vgl. Senatsbeschluß vom 23. Januar 2002 - XII ZB 139/00 - FamRZ 2002, 608, 609 m.N.).
  • BGH, 03.03.1993 - XII ZB 93/91

    Umfang der Korrektur im Abänderungsverfahren - Verfassungsmäßigkeit der

    Auszug aus BGH, 11.02.2004 - XII ZB 162/01
    Das Abänderungsverfahren verfolgt das Ziel, wie bei einer Erstentscheidung alle dem öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich unterliegenden Anwartschaften mit ihrem aktuellen auf das Ehezeitende bezogenen Wert zu erfassen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. März 1993 - XII ZB 93/91 - FamRZ 1993, 796, 797 und vom 13. Dezember 1995 - XII ZB 95/93 - FamRZ 1996, 282, 283).
  • BGH, 06.02.1991 - XII ZR 56/90

    Anspruch auf Ausbildungsunterhalt nach Abschluß einer den Neigungen und

    Auszug aus BGH, 11.02.2004 - XII ZB 162/01
    Eine - unzulässige - Beschränkung der Zulassung (vgl. Senatsurteil vom 6. Februar 1991 - XII ZR 56/90 - FamRZ 1991, 931 ff.) ist darin nicht zu sehen.
  • BGH, 04.09.2002 - XII ZB 46/98

    Berücksichtigung von Änderungen des für die Versorgung eines Ehegatten

    Auszug aus BGH, 11.02.2004 - XII ZB 162/01
    Die Auskünfte der BfA, die das Oberlandesgericht seiner Entscheidung vom 26. Juni 2001 zugrunde gelegt hat, berücksichtigen naturgemäß noch nicht die Reformmaßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens - Altersvermögensgesetz/AVmG - vom 26. Juni 2001, BGBl. I, 1310 und das Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens - Altersvermögensergänzungsgesetz/ AVmEG - vom 21. März 2001, BGBl. I, 403 (zur Anwendung des zur Zeit der Entscheidung geltenden Versorgungsrechts, sofern es seinem zeitlichen Geltungswillen nach auch das ehezeitlich erworbene Versorgungsanrecht umfaßt, vgl. etwa Senatsbeschluß vom 4. September 2002 - XII ZB 46/98 - FamRZ 2003, 435 ff. m.w.N.).
  • BGH, 28.09.2005 - XII ZB 31/03

    Antragsrecht des Versorgungsträgers im Änderungsverfahren; Rechtsfolgen der

    Das Abänderungsverfahren verfolgt das Ziel, wie bei einer Erstentscheidung alle dem öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich unterliegenden Anwartschaften mit ihrem aktuellen, auf das Ende der Ehezeit bezogenen Wert zu erfassen (Senatsbeschlüsse vom 3. März 1993 - XII ZB 93/91 - FamRZ 1993, 796, 797, vom 13. Dezember 1995 - XII ZB 95/93 - FamRZ 1996, 282, 283, und vom 11. Februar 2004 - XII ZB 162/01 - FamRZ 2004, 786).
  • OLG Frankfurt, 28.02.2008 - 3 UF 196/06

    Versorgungsausgleichsabänderungsverfahren: Einbeziehung einer erst im Zeitpunkt

    Das Abänderungsverfahren führt zu einer Totalrevision der früheren Entscheidung (BGH, FamRZ 2004, 786), weshalb auch die erst nach dem Ende der Ehezeit entstandene Versorgungsanwartschaft bei der A AG einzubeziehen ist, soweit sie an die Betriebszugehörigkeit des Antragsgegners während der Ehezeit anknüpft.
  • OLG Frankfurt, 28.02.2008 - 3 UF 243/05

    Versorgungsausgleichsabänderungsverfahren: Einbeziehung einer erst im Zeitpunkt

    Das Abänderungsverfahren führt zu einer Totalrevision der früheren Entscheidung (BGH, FamRZ 2004, 786), weshalb auch die erst nach dem Ende der Ehezeit entstandene Versorgungsanwartschaft bei der A AG einzubeziehen ist, soweit sie an die Betriebszugehörigkeit des Antragsgegners während der Ehezeit anknüpft.
  • OLG Zweibrücken, 15.06.2007 - 6 UF 53/07

    Versorgungsausgleich: Grenzen der Zulässigkeit eines Abänderungsverfahrens beim

    Vielmehr werden auch solche Abweichungen erfasst, die sich aus der nachträglichen Korrektur früher Rechen- oder Rechtsanwendungsfehler ergeben (vgl. etwa zur Korrektur einer fehlerhaften Ehezeitberechnung: BGH FamRZ 2004, 786).
  • OLG Celle, 02.06.2004 - 12 UF 227/03

    Durchführung eines Versorgungsausgleichs zwischen Ehegatten im Wege des

    Eine Korrektur könnte nur über ein Verfahren nach § 10 a VAHRG erfolgen, wenn dessen Voraussetzungen vorliegen (BGH, FamRZ 2004, 786).
  • OLG Naumburg, 07.11.2005 - 8 UF 194/05

    Die Übersendung eines Schriftsatzes durch die Geschäftstelle nur "zur Kenntnis"

    Das Familiengericht hat seine anderslautende Berechnung der Ehezeit auf die Entscheidung vom 11.02.2004 gestützt (FamRZ 2004, 786).
  • OLG Köln, 05.01.2010 - 4 UF 133/09

    Zulässigkeit der befristeten Beschwerde der Deutschen Rentenversicherung Bund im

    Mit Verfügung vom 24.11.2009 (Bl. 78 ff. GA) hat der Senat bereits die Beteiligten darauf hingewiesen, dass auf die Beschwerde der Deutschen Rentenversicherung Bund eine weitere Abänderung des Abänderungsbeschlusses vom 08.11.2002 zulässig ist (vgl. hierzu BGH FamRZ 2004, 786, 787).
  • VG Augsburg, 04.02.2008 - Au 2 K 06.1016

    Kürzung der Versorgungsbezüge; Dynamisierung des Kürzungsbetrags; Ehezeitende

    Dem Kläger, der von Rechtsmitteln gegen das (ergänzte) Endurteil des Familiengerichts vom 11. Mai 1994 abgesehen hat, bleibt es unbenommen, durch eine Korrektur des rechtsfehlerhaft zugrundegelegten Ehezeitendes im Abänderungsverfahren nach § 10 a des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich (VAHRG) eine Verminderung der Kürzung seiner Versorgungsbezüge zu erreichen (vgl. BGH vom 11.2.2004 Az. XII ZB 162/01).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht