Rechtsprechung
OLG Koblenz, 13.01.2004 - 11 UF 713/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Umfang der gerichtlichen Inhaltskontrolle eines Ehevertrages; Wirksamkeit der Beschneidung des Betreuungsunterhaltsanspruchs in einem Ehevertrag; Schließung eines Ehevertrages vor der Ehe und im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft; Einseitigen Aufbürdung von ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Inhaltskontrolle eines Ehevertrages mit einer Schwangeren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mainz, 22.11.2002 - 36 F 103/00
- OLG Koblenz, 13.01.2004 - 11 UF 713/02
- BGH, 05.07.2006 - XII ZR 25/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 805
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92
Unterhaltsverzichtsvertrag
Auszug aus OLG Koblenz, 13.01.2004 - 11 UF 713/02
Sie ist der Auffassung, dass sie sich in einer Zwangssituation befunden habe und dass die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 6. Februar 2001 (FamRZ 2001, 343 f) auch auf den vorliegenden Sachverhalt anwendbar seien mit der Folge, dass der Ehevertrag unwirksam sei, soweit er einen Verzicht auf Versorgungsunterhalt beinhalte.Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen beiden Entscheidungen vom 6. Februar 2001 (FamRZ 2001, 343 m. Anm. Schwab = NJW 2001, 957 ) und vom 29. März 2001 (FamRZ 2001, 985 = NJW 2001, 2248 ) ausgeführt, dass es zur Wahrung der Grundrechtspositionen beider Vertragsparteien aus Art. 2 I GG Aufgabe der Gerichte ist, bei einer besonders einseitigen Aufbürdung von vertraglichen Lasten und einer erheblichen ungleichen Verhandlungsposition der Vertragspartner durch vertragliche Inhaltskontrolle und gegebenenfalls durch Korrektur mit Hilfe der zivilrechtlichen Generalklauseln zu verhindern, dass sich bei einem Vertragsteil die Selbstbestimmung in eine Fremdbestimmung verkehrt.
- BVerfG, 29.03.2001 - 1 BvR 1766/92
Zur Inhaltskontrolle eines Ehevertrages durch die Gerichte
Auszug aus OLG Koblenz, 13.01.2004 - 11 UF 713/02
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen beiden Entscheidungen vom 6. Februar 2001 (FamRZ 2001, 343 m. Anm. Schwab = NJW 2001, 957 ) und vom 29. März 2001 (FamRZ 2001, 985 = NJW 2001, 2248 ) ausgeführt, dass es zur Wahrung der Grundrechtspositionen beider Vertragsparteien aus Art. 2 I GG Aufgabe der Gerichte ist, bei einer besonders einseitigen Aufbürdung von vertraglichen Lasten und einer erheblichen ungleichen Verhandlungsposition der Vertragspartner durch vertragliche Inhaltskontrolle und gegebenenfalls durch Korrektur mit Hilfe der zivilrechtlichen Generalklauseln zu verhindern, dass sich bei einem Vertragsteil die Selbstbestimmung in eine Fremdbestimmung verkehrt. - BGH, 02.10.1996 - XII ZB 1/94
Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages
Auszug aus OLG Koblenz, 13.01.2004 - 11 UF 713/02
Erkennbar wurde auch versucht, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu berücksichtigen, dass ein geschiedener Ehegatte sich auf einen vereinbarten Unterhaltsverzicht nach § 242 BGB nicht berufen könne, wenn und soweit das Wohl eines gemeinsamen vom anderen Ehegatten betreuten Kindes den Bestand der Unterhaltspflicht gemäß § 1570 BGB erfordere (vgl. BGH NJW 1985, 1835 ; NJW 1992, 3164 ; NJW 1997, 192 ). - BGH, 24.04.1985 - IVb ZR 17/84
Unwirksamkeit eines Unterhaltsverzichts
Auszug aus OLG Koblenz, 13.01.2004 - 11 UF 713/02
Erkennbar wurde auch versucht, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu berücksichtigen, dass ein geschiedener Ehegatte sich auf einen vereinbarten Unterhaltsverzicht nach § 242 BGB nicht berufen könne, wenn und soweit das Wohl eines gemeinsamen vom anderen Ehegatten betreuten Kindes den Bestand der Unterhaltspflicht gemäß § 1570 BGB erfordere (vgl. BGH NJW 1985, 1835 ; NJW 1992, 3164 ; NJW 1997, 192 ). - BGH, 09.07.1992 - XII ZR 57/91
Wirksamkeit eines Verzichts auf nachehelichen Unterhalt
Auszug aus OLG Koblenz, 13.01.2004 - 11 UF 713/02
Erkennbar wurde auch versucht, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu berücksichtigen, dass ein geschiedener Ehegatte sich auf einen vereinbarten Unterhaltsverzicht nach § 242 BGB nicht berufen könne, wenn und soweit das Wohl eines gemeinsamen vom anderen Ehegatten betreuten Kindes den Bestand der Unterhaltspflicht gemäß § 1570 BGB erfordere (vgl. BGH NJW 1985, 1835 ; NJW 1992, 3164 ; NJW 1997, 192 ).
- BGH, 05.07.2006 - XII ZR 25/04
Wirksamkeit eines Ehevertrages mit einer Schwangeren
Nach Auffassung des Berufungsgerichts, dessen Entscheidung in FamRZ 2004, 805 ff. veröffentlicht ist, kann die Antragsgegnerin nachehelichen Unterhalt gemäß § 1570 BGB nach Maßgabe der ehelichen Lebensverhältnisse verlangen. - OLG Düsseldorf, 01.07.2004 - 7 UF 227/03
Feststellungsinteresse; Inhaltskontrolle von Eheverträgen
Deshalb sind auch rein subjektive Vorstellungen einer oder beider Parteien unerheblich (insoweit daher zweifelhaft OLG Koblenz FamRZ 2004, 805 ff.; diese Entscheidung vom 13.01.2004 konnte allerdings die danach ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs naturgemäß nicht berücksichtigen).