Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 25.02.2004

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.04.2003 - 11 UF 223/02   

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https://dejure.org/2003,7145
OLG Hamm, 02.04.2003 - 11 UF 223/02 (https://dejure.org/2003,7145)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.04.2003 - 11 UF 223/02 (https://dejure.org/2003,7145)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. April 2003 - 11 UF 223/02 (https://dejure.org/2003,7145)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachehelicher Unterhalt; Berechnung des Unterhaltsbedarfs; Fortzuschreibende eheliche Lebensverhältnisse; Fehlende Prägung durch überobligatorisches Erwerbseinkommens; Erwerbsverpflichtung bei Betreuung des gemeinsamen minderjährigen Kindes; Bedarfsdeckende Anrechnung ...

  • Judicialis

    BGB § 1569; ; BGB § 1570; ; BGB § 1578

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1569; BGB § 1570; BGB § 1578
    Berücksichtigung überobligationsmäßig erzielter Einkünfte bei Berechnung des nachehelichen Unterhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ist überobligatorische Arbeit auf Ehegattenunterhalt anzurechnen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2461
  • FamRZ 2004, 376
  • FamRZ 2004, 808
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.01.2003 - XII ZR 186/01

    Einbeziehung über obligationsmäßig erzielte Einkommensanteile bei der Berechnung

    Auszug aus OLG Hamm, 02.04.2003 - 11 UF 223/02
    Unter Berücksichtigung der neuen Rspr. des BGH (XII ZR 186/01 - Urteil vom 22.1. 2003) können überobligationsmäßig erzielte Einkünfte bei Vorliegen besonderer Umstände mit einem Anteil von 50 % als bedarfsdeckend anzurechnen sein.

    Vielmehr ist bei der Feststellung des Unterhaltsanspruchs der Klägerin erst in einem weiteren Schritt unter Billigkeitsgesichtspunkten (§ 1577 II BGB) zu prüfen, ob und ggfs. in welchem Umfang ihr überobligatorisch erzieltes Einkommen als bedarfsdeckend anzurechnen ist (BGH Urteil vom 22.01.2003 - XII ZR 186/01 im Anschluss an BGHZ 148, 105 ff).

    In Ansehung der bereits angesprochenen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs zur Behandlung von überobligationsmäßig erzielten Einkünften (BGH, Urteil vom 22.01.2003 - XII ZR 186/01) entspricht es unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse der Parteien der Billigkeit (§ 577 II BGB), das - zuvor wie auf Seiten des Beklagten um einen Erwerbsbonus von 1/7 bereinigte - Einkommen der Klägerin mit einem Anteil von 50 % als bedarfsdeckend anzurechnen.

  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 343/99

    Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehehlichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Hamm, 02.04.2003 - 11 UF 223/02
    Vielmehr ist bei der Feststellung des Unterhaltsanspruchs der Klägerin erst in einem weiteren Schritt unter Billigkeitsgesichtspunkten (§ 1577 II BGB) zu prüfen, ob und ggfs. in welchem Umfang ihr überobligatorisch erzieltes Einkommen als bedarfsdeckend anzurechnen ist (BGH Urteil vom 22.01.2003 - XII ZR 186/01 im Anschluss an BGHZ 148, 105 ff).
  • BGH, 14.12.1983 - IVb ZR 38/82

    Berücksichtigung der Sozialhilfe bei der Unterhaltsbemessung; Leichtfertiger

    Auszug aus OLG Hamm, 02.04.2003 - 11 UF 223/02
    Mit Rücksicht auf die von ihr wahrgenommene Betreuung der am 04.05.1996 geborenen gemeinsamen Tochter besteht für die Klägerin derzeit noch keine Erwerbsverpflichtung, so dass sie unterhaltsrechtlich nicht gehindert wäre, ihre Tätigkeit jederzeit wieder einzustellen (Wendl-Gertiardt, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 5. Aufl. § 1 Rz. 440 f unter Hinweis auf BGH FamRZ 1984, 364; FamRZ 1983, 146 ff, 149).
  • BGH, 24.11.1982 - IVb ZR 310/81

    Betreuungsleistungen eines neuen Partners bei der Unterhaltsbemessung

    Auszug aus OLG Hamm, 02.04.2003 - 11 UF 223/02
    Mit Rücksicht auf die von ihr wahrgenommene Betreuung der am 04.05.1996 geborenen gemeinsamen Tochter besteht für die Klägerin derzeit noch keine Erwerbsverpflichtung, so dass sie unterhaltsrechtlich nicht gehindert wäre, ihre Tätigkeit jederzeit wieder einzustellen (Wendl-Gertiardt, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 5. Aufl. § 1 Rz. 440 f unter Hinweis auf BGH FamRZ 1984, 364; FamRZ 1983, 146 ff, 149).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 25.02.2004 - 12 UF 23/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,20440
OLG Schleswig, 25.02.2004 - 12 UF 23/02 (https://dejure.org/2004,20440)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25.02.2004 - 12 UF 23/02 (https://dejure.org/2004,20440)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25. Februar 2004 - 12 UF 23/02 (https://dejure.org/2004,20440)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Anforderungen an die Form des Ausschlusses des Zugewinnausgleichs vor Eheschließung; Erwerbsobliegenheit einer Lehrerin; Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs wegen erschwerter Lebensumstände des Unterhaltsverpflichteten

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 808
 
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