Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 02.05.2003

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 26.08.2003 - 3 W 171/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2072
OLG Zweibrücken, 26.08.2003 - 3 W 171/03 (https://dejure.org/2003,2072)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 26.08.2003 - 3 W 171/03 (https://dejure.org/2003,2072)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 26. August 2003 - 3 W 171/03 (https://dejure.org/2003,2072)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1365; GBO §§ 19, 33
    Grundbuchamt kann Ehegattenzustimmung nur bei konkreten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung einer Grundstücksbelastung im Grundbuch; Nachweis der Zustimmung des Ehemannes; Nicht unterzeichnete Zwischenverfügung des Grundbuchamtes; Heilung eines Formmangels durch weitere Verfügung, die auf die unwirksame Verfügung ausdrücklich Bezug nimmt; Formelles ...

  • Judicialis

    GBO § 18 Abs. 1; ; GBO § 19; ; GBV § 42; ; BGB § 1365 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundbuchrecht - Prüfung der Voraussetzungen des § 1365 BGB im Zusammenhang mit Eintragung einer Grundschuld - Rechtsmittel gegen maschinell erstellte Zwischenverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2004, 151
  • FGPrax 2003, 249
  • FamRZ 2004, 818
  • Rpfleger 2004, 38
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.08.2003 - 3 W 171/03
    Es ist deshalb nur dann berechtigt und verpflichtet, durch Zwischenverfügung gemäß § 18 GBO den Nachweis der Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis weiteren Vermögens zu verlangen, wenn sich im Zeitpunkt der Entscheidung über den Eintragungsantrag aus den Eintragungsunterlagen oder sonst bekannten bzw. nach der Lebenserfahrung nahe liegenden Umständen konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ein Fall des § 1365 Abs. 1 BGB gegeben ist (vgl. BGHZ 35, 135, 139 ff.: BGHZ 64, 246, 250: BayObLGZ 1987, 431, 435: Senat, Beschluss vom 13. Juli 1988 - 3 W 72/88 -, abgedruckt in DNotZ 1989, 577, 578: OLG Frankfurt am Main FamRZ 1998, 31, 33; OLG Celle NJW-RR 2000, 384; Palandt/Brudermüller, BGB, 62. Aufl., § 1365 Rdnr. 28, jew. m.w.N.).

    Dieser Umstand kann zu der Annahme, dass die Voraussetzungen einer Gesamtvermögensverfügung vorlägen, schon deshalb keinen Anlass geben, weil die Beschwerde lediglich darauf gestützt war, dass der in der Zwischenverfügung verlangte Zustimmungsnachweis des Ehegatten aus Rechtsgründen nicht gefordert werden dürfe (vgl. BGHZ 35, 135, 142).

  • BayObLG, 25.10.1995 - 2Z BR 114/95

    Eintragung eines Testamentsvollstreckervermerks in das Grundbuch

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.08.2003 - 3 W 171/03
    Das gilt entgegen dem Wortlaut des § 42 GBV auch für eine maschinell erstellte Zwischenverfügung; in diesem Fall brauchen lediglich die zum Zwecke der Bekanntmachung versandten Abschriften und Ausfertigungen nicht unterschrieben zu werden (BayObLG FGPrax 1996, 32; Demharter, GBO, 24. Aufl., § 18 Rdnrn. 30, 35 und § 71 Rdnr. 11).

    Der Mangel ist jedoch im Fortgang des Verfahrens jedenfalls dadurch geheilt worden, dass die Rechtspflegerin des Grundbuchamtes der Erstbeschwerde gegen ihre Zwischenverfügung am 21. Juli 2003 nicht abgeholfen und diese Verfügung, die auf die Zwischenverfügung vom 14. Juli 2003 ausdrücklich Bezug nimmt, unterschrieben hat (Senat, Beschluss vom 28. März 1995 - 3 W 42/95 -, abgedruckt in FGPrax 1995, 93; dem folgend BayObLG FGPrax 1996, 32); ob zur Heilung des Mangels ansonsten auch der Umstand genügt hätte, dass von der Rechtspflegerin die Verfügung über die Anordnung der Zustellung der Zwischenverfügung an den verfahrensbevollmächtigten Notar unterschrieben war (so Thüringer OLG FGPrax 1997, 172), kann deshalb offen bleiben.

  • OLG Zweibrücken, 13.07.1988 - 3 W 72/88

    Prüfungsrecht des Grundbuchamts im Hinblick auf § 1365 BGB

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.08.2003 - 3 W 171/03
    Es ist deshalb nur dann berechtigt und verpflichtet, durch Zwischenverfügung gemäß § 18 GBO den Nachweis der Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis weiteren Vermögens zu verlangen, wenn sich im Zeitpunkt der Entscheidung über den Eintragungsantrag aus den Eintragungsunterlagen oder sonst bekannten bzw. nach der Lebenserfahrung nahe liegenden Umständen konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ein Fall des § 1365 Abs. 1 BGB gegeben ist (vgl. BGHZ 35, 135, 139 ff.: BGHZ 64, 246, 250: BayObLGZ 1987, 431, 435: Senat, Beschluss vom 13. Juli 1988 - 3 W 72/88 -, abgedruckt in DNotZ 1989, 577, 578: OLG Frankfurt am Main FamRZ 1998, 31, 33; OLG Celle NJW-RR 2000, 384; Palandt/Brudermüller, BGB, 62. Aufl., § 1365 Rdnr. 28, jew. m.w.N.).
  • OLG Celle, 01.03.1999 - 4 W 27/99

    Zustimmungsbedürfnis des Ehemannes der Eigentümerin bei Verkauf eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.08.2003 - 3 W 171/03
    Es ist deshalb nur dann berechtigt und verpflichtet, durch Zwischenverfügung gemäß § 18 GBO den Nachweis der Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis weiteren Vermögens zu verlangen, wenn sich im Zeitpunkt der Entscheidung über den Eintragungsantrag aus den Eintragungsunterlagen oder sonst bekannten bzw. nach der Lebenserfahrung nahe liegenden Umständen konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ein Fall des § 1365 Abs. 1 BGB gegeben ist (vgl. BGHZ 35, 135, 139 ff.: BGHZ 64, 246, 250: BayObLGZ 1987, 431, 435: Senat, Beschluss vom 13. Juli 1988 - 3 W 72/88 -, abgedruckt in DNotZ 1989, 577, 578: OLG Frankfurt am Main FamRZ 1998, 31, 33; OLG Celle NJW-RR 2000, 384; Palandt/Brudermüller, BGB, 62. Aufl., § 1365 Rdnr. 28, jew. m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 28.03.1995 - 3 W 42/95

    Grundbuchberichtigung beim Tod eines Gesellschafters einer Gesellschaft

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.08.2003 - 3 W 171/03
    Der Mangel ist jedoch im Fortgang des Verfahrens jedenfalls dadurch geheilt worden, dass die Rechtspflegerin des Grundbuchamtes der Erstbeschwerde gegen ihre Zwischenverfügung am 21. Juli 2003 nicht abgeholfen und diese Verfügung, die auf die Zwischenverfügung vom 14. Juli 2003 ausdrücklich Bezug nimmt, unterschrieben hat (Senat, Beschluss vom 28. März 1995 - 3 W 42/95 -, abgedruckt in FGPrax 1995, 93; dem folgend BayObLG FGPrax 1996, 32); ob zur Heilung des Mangels ansonsten auch der Umstand genügt hätte, dass von der Rechtspflegerin die Verfügung über die Anordnung der Zustellung der Zwischenverfügung an den verfahrensbevollmächtigten Notar unterschrieben war (so Thüringer OLG FGPrax 1997, 172), kann deshalb offen bleiben.
  • BGH, 22.04.1975 - VI ZR 90/74

    Aufklärungspflicht des Notars über die Rechtsfolgen von

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.08.2003 - 3 W 171/03
    Es ist deshalb nur dann berechtigt und verpflichtet, durch Zwischenverfügung gemäß § 18 GBO den Nachweis der Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis weiteren Vermögens zu verlangen, wenn sich im Zeitpunkt der Entscheidung über den Eintragungsantrag aus den Eintragungsunterlagen oder sonst bekannten bzw. nach der Lebenserfahrung nahe liegenden Umständen konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ein Fall des § 1365 Abs. 1 BGB gegeben ist (vgl. BGHZ 35, 135, 139 ff.: BGHZ 64, 246, 250: BayObLGZ 1987, 431, 435: Senat, Beschluss vom 13. Juli 1988 - 3 W 72/88 -, abgedruckt in DNotZ 1989, 577, 578: OLG Frankfurt am Main FamRZ 1998, 31, 33; OLG Celle NJW-RR 2000, 384; Palandt/Brudermüller, BGB, 62. Aufl., § 1365 Rdnr. 28, jew. m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 28.05.1997 - 20 W 165/97

    Nachweis der Ehegattenzustimmung gegenüber Grundbuchamt

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.08.2003 - 3 W 171/03
    Es ist deshalb nur dann berechtigt und verpflichtet, durch Zwischenverfügung gemäß § 18 GBO den Nachweis der Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis weiteren Vermögens zu verlangen, wenn sich im Zeitpunkt der Entscheidung über den Eintragungsantrag aus den Eintragungsunterlagen oder sonst bekannten bzw. nach der Lebenserfahrung nahe liegenden Umständen konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ein Fall des § 1365 Abs. 1 BGB gegeben ist (vgl. BGHZ 35, 135, 139 ff.: BGHZ 64, 246, 250: BayObLGZ 1987, 431, 435: Senat, Beschluss vom 13. Juli 1988 - 3 W 72/88 -, abgedruckt in DNotZ 1989, 577, 578: OLG Frankfurt am Main FamRZ 1998, 31, 33; OLG Celle NJW-RR 2000, 384; Palandt/Brudermüller, BGB, 62. Aufl., § 1365 Rdnr. 28, jew. m.w.N.).
  • BayObLG, 10.12.1987 - BReg. 2 Z 125/87

    Zustimmung eines Ehegatten zu Verträgen des anderen Ehegatten bei im Güterstand

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.08.2003 - 3 W 171/03
    Es ist deshalb nur dann berechtigt und verpflichtet, durch Zwischenverfügung gemäß § 18 GBO den Nachweis der Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis weiteren Vermögens zu verlangen, wenn sich im Zeitpunkt der Entscheidung über den Eintragungsantrag aus den Eintragungsunterlagen oder sonst bekannten bzw. nach der Lebenserfahrung nahe liegenden Umständen konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ein Fall des § 1365 Abs. 1 BGB gegeben ist (vgl. BGHZ 35, 135, 139 ff.: BGHZ 64, 246, 250: BayObLGZ 1987, 431, 435: Senat, Beschluss vom 13. Juli 1988 - 3 W 72/88 -, abgedruckt in DNotZ 1989, 577, 578: OLG Frankfurt am Main FamRZ 1998, 31, 33; OLG Celle NJW-RR 2000, 384; Palandt/Brudermüller, BGB, 62. Aufl., § 1365 Rdnr. 28, jew. m.w.N.).
  • BGH, 21.02.2013 - V ZB 15/12

    Grundbuchverfahrensrecht: Prüfungspflicht des Grundbuchamts hinsichtlich der

    Nur wenn konkrete Anhaltspunkte sowohl für das Vorliegen des objektiven als auch für das Vorliegen des subjektiven Tatbestandes des § 1365 Abs. 1 BGB gegeben sind, darf das Grundbuchamt die Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis weiteren Vermögens verlangen (vgl. Senat, Beschluss vom 28. April 1961 - V ZB 17/60, BGHZ 35, 135, 139 ff.; BayObLGZ 67, 87, 90 f.; BayOblG, MittBayNot 2000, 439; OLG Celle, NJW-RR 2000, 384; OLG Zweibrücken, FGPrax 2003, 249; OLG Schleswig, MittBayNot 2006, 38).
  • OLG Frankfurt, 03.01.2012 - 20 W 297/11

    Grundbuch: Nachweise im Hinblick auf § 1365 I BGB

    Es entspricht deshalb allgemeiner Auffassung, der sich auch der Senat bereits mehrfach angeschlossen hat (vgl. Beschlüsse vom 28.05.1997- FamRZ 1998, 31 - sowie vom 25.07.2002 - 20 W 192/01 - dok. bei juris- und 09.09.2010 - 20 W 302/10 -), dass das Grundbuchamt nur dann berechtigt und verpflichtet ist, im Wege der Zwischenverfügung gemäß § 18 GBO den Nachweis der Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis weiteren Vermögens zu verlangen, wenn sich im Zeitpunkt der Entscheidung über einen Antrag aus den Eintragungsunterlagen oder sonst bekannten bzw. nach der Lebenserfahrung naheliegenden Umständen konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Tatbestandsvoraussetzungen eines Veräußerungsverbots nach § 1365 Abs. 1 Satz 1 BGB gegeben sind (PfälzOLG Zweibrücken Rpfleger 2004, 38; Thüringer OLG Rpfleger 2001, 298; OLG München Rpfleger 2007, 259; Senat, Beschluss v. 24.11.2011 - 20 W 380/11 - Schöner/Stöber: Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rdnr. 394; Palandt/Brudermüller, BGB, 69. Aufl., § 1365 Rdnr. 28 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 01.06.2011 - 20 W 208/11

    Entbehrlichkeit Ehegatten-Zustimmung bei Bewilligung der Auflassungsvormerkung

    Es entspricht deshalb allgemeiner Auffassung, der sich auch der Senat bereits mehrfach angeschlossen hat (vgl. Beschlüsse vom 28.05.1997- FamRZ 1998, 31- sowie vom 25.07.2002 -20 W 192/01- dok. bei juris- und 09.09.2010 -20 W 302/10-), dass das Grundbuchamt nur dann berechtigt und verpflichtet ist, im Wege der Zwischenverfügung gemäß § 18 GBO den Nachweis der Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis weiteren Vermögens zu verlangen, wenn sich im Zeitpunkt der Entscheidung über einen Antrag aus den Eintragungsunterlagen oder sonst bekannten bzw. nach der Lebenserfahrung naheliegenden Umständen konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Tatbestandsvoraussetzungen eines Veräußerungsverbots nach § 1365 Abs. 1 Satz 1 BGB gegeben sind (PfälzOLG Zweibrücken Rpfleger 2004, 38; Thüringer OLG Rpfleger 2001, 298; OLG München Rpfleger 2007, 259; Schöner/Stöber: Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rdnr. 3394; Palandt/Brudermüller, BGB, 69. Aufl., § 1365 Rn. 28 m. w. N.).
  • OLG Köln, 19.04.2013 - 2 Wx 54/13

    Hypothekenfähigkeit einer Forderung aus einem abstrakten Schuldanerkenntnis

    Das Unterschriftserfordernis gilt trotz des Wortlauts des § 42 der Grundbuchverfügung auch für eine maschinell erstellte Zwischenverfügung (vgl. BayObLG NJW-RR 1996, 1167, 1168; OLG Zweibrücken, FGPrax 2003, 249, 250; Demharter, § 18 Rdn. 35).
  • OLG Zweibrücken, 03.11.2006 - 3 W 188/06

    Grundbuchverfahrensrecht: Prüfungskompetenz des Grundbuchamts beim Antrag auf

    b) Eine weitergehende Prüfungskompetenz, als das formelle Konsensprinzip (§ 19 GBO) vorsieht, hat das Grundbuchamt grundsätzlich nicht (OLG Hamburg NJW-RR 1999, 600, 601 m.w.N.; Senat, Beschluss vom 26. August 2003 - 3 W 171/03 -, FG Prax 2003, 249 f).
  • OLG Schleswig, 11.05.2012 - 2 W 32/12

    Eigentumsumschreibung bei Grundstücksveräußerung durch Ehegatten

    Das Grundbuchamt ist bei der Veräußerung eines Grundstückes nur dann berechtigt und verpflichtet, die Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis anderen Vermögens zu verlangen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass dieses Grundstück das ganze oder nahezu das ganze Vermögen des Ehegatten bildet (BGHZ 35, 135 ; Senat, FGPrax 2005, S. 105 f.; BayObLG, Rpfleger 2000, S. 265 f.; OLG Zweibrücken, DNotZ 2004, S. 151 f.; OLG Hamm, NJW-RR 2005, S. 104 f.; OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 9. September 2010, 20 W 302/10, und vom 3. Januar 2012, 20 W 297/11 - jeweils bei [...]; OLG München, Beschluss vom 16. April 2012, 34 Wx 485/11, bei [...]).
  • OLG Nürnberg, 04.12.2013 - 15 W 2175/13

    Grundbucheintragung einer Zwangssicherungshypothek aus vorläufig vollstreckbarem

    Das Grundbuchamt ist zu einer Beanstandung gemäß § 18 GBO berechtigt und verpflichtet, wenn es von Umständen, die der Eintragung entgegenstehen - wie dem Vorliegen der Voraussetzungen des § 1365 Abs. 1 BGB - Kenntnis hat oder wenn aus den Eintragungsunterlagen oder aufgrund bekannter bzw. nach der Lebenserfahrung naheliegender Umstände begründeter Anlass zu einer solchen Annahme besteht (BGH FamRZ 2013, 948; OLG Schleswig-Holstein FGPrax 2005, 105; OLG Zweibrücken FGPrax 2003, 249; BayObLG Rpfleger 2000, 265; OLG Celle NJW-RR 2000, 384).
  • OLG Zweibrücken, 18.03.2011 - 4 WLw 110/10

    Landwirtschaftsverfahren: Erfordernis der richterlichen Unterschrift unter einen

    b) Es kann dahingestellt bleiben, ob bei einem den Beteiligten schriftlich bekanntgegebenen Beschluss der Mangel der fehlenden Unterschrift nachträglich geheilt werden kann (verneinend: OLG Köln NJW 1988, 2805; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 452; bejahend: PfOLG Zweibrücken FGPrax 2003, 249 m.w.N. für den Fall einer nicht unterschriebenen Zwischenverfügung des Rechtspflegers; Müko-ZPO, aaO, § 38 Rdnr. 33, Prütting/Helms/Abramenko, aaO, § 38 Rdnr. 23; Schulte-Bunert/Weinreich/Oberheim, aaO, § 38 Rdnrn. 43-50; Friederici/Kemper/Simon, Familienverfahrensrecht, § 38 Rn. 24: "mit Wirkung für die Zukunft"), da im vorliegenden Fall eine Heilung, auch wenn man sie grundsätzlich für möglich hält, nicht (mehr) in Betracht kommt.
  • OLG Frankfurt, 22.02.2006 - 19 O 105/04

    Notar muss eine von den Beteiligten vorgelegte Kopie des Wohnungsplans auf

    b) Eine weitergehende Prüfungskompetenz, als das formelle Konsensprinzip (§ 19 GBO) vorsieht, hat das Grundbuchamt grundsätzlich nicht (OLG Hamburg NJW-RR 1999, 600, 601 m.w.N.; Senat, Beschluss vom 26. August 2003 - 3 W 171/03 -, FG Prax 2003, 249 f).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.05.2003 - 16 Wx 107/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6225
OLG Köln, 02.05.2003 - 16 Wx 107/03 (https://dejure.org/2003,6225)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.05.2003 - 16 Wx 107/03 (https://dejure.org/2003,6225)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Mai 2003 - 16 Wx 107/03 (https://dejure.org/2003,6225)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anhörung nur durch ersuchten Richter

Verfahrensgang

  • AG Bergisch Gladbach - 4 XVII K 243/02
  • OLG Köln, 02.05.2003 - 16 Wx 107/03

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 818
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Schleswig, 22.03.1995 - 2 W 14/95

    Rechtshilfeersuchen; Ablehnung; Gericht ; Verbotene Handlung; Unrichtige

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2003 - 16 Wx 107/03
    Dahingestellt bleiben kann es, ob etwas anderes dann gilt, wenn ein Rechtshilfeersuchen auf Anhörung eines Betroffenen offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist (so OLG Schleswig, FamRZ 1995, 1596, ablehnend Keidel/Kayser a. a.O.), da sich hierzu Feststellungen nicht treffen lassen.
  • BayObLG, 10.09.1992 - 3Z BR 109/92

    Entscheidungen über Rechtshilfeersuchen in Angelegenheiten der freiwilligen

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2003 - 16 Wx 107/03
    Das ersuchte Gericht ist deshalb nicht befugt zu prüfen, ob die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für die Vornahme der erbetenen Handlung im konkreten Einzelfall vorliegen (vgl. z. B. BayObLG FamRZ 1993, 450 = BayObLG 1992, 271; Keidel/Kayser, FGG 15. Auflage, § 68 Rdn. 10 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Koblenz, 05.05.2008 - 4 SmA 14/08

    Rechtshilfe: Bindungswirkung bei einem willkürlichen oder rechtsmissbräuchlichen

    Wie bei der Frage zur Bindungswirkung des § 281 ZPO muss auch für ein Rechtshilfeersuchen gelten, dass keine Bindungswirkung nach § 158 Abs. 1 GVG herbeigeführt wird, wenn das Rechtshilfeersuchen willkürlich oder offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist (OLG Köln FamRZ 2004, 818; OLG Stuttgart BWNotZ 2007, 39; OLG Schleswig FamRZ 1995, 1596 = MDR 1995, 607; OLG Jena MDR 2000, 1095 = OLGR 2000, 256; OLG Frankfurt FamRZ 1984, 1030; Senat v. 15.03.2007 - 4 SmA 16/07 = OLGR 2007, 592 = BauR 2007, 934; MünchKomm-ZPO/GVG, Zimmermann, § 158 GVG Rn. 9; B/L/A/H, ZPO.
  • OLG Koblenz, 15.03.2007 - 4 SmA 16/07

    Rechtshilfeersuchen: Hervorrufen der Bindungswirkung und Ausführbarkeit; Ersuchen

    Wie bei der Frage zur Bindungswirkung des § 281 ZPO muss auch für ein Rechtshilfeersuchen gelten, dass keine Bindungswirkung nach § 158 Abs. 1 GVG herbeigeführt wird, wenn das Rechtshilfeersuchen willkürlich oder offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist (OLG Köln FamRZ 2004, 818; OLG Schleswig FamRZ 1995, 1596 = MDR 1995, 607).
  • OLG Frankfurt, 17.02.2011 - 4 W 2/11

    Ablehnung eines Rechtshilfeersuchens

    Das ersuchte Gericht ist lediglich der "verlängerte Arm" des Prozessgerichts und hat deshalb keine Kompetenz darüber zu befinden, ob die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für die Rechtshilfehandlung vorliegen oder die Ausführung zweckmäßig ist (OLG Frankfurt OLGR 2004, 76; OLG Köln FamRZ 2004, 818; Gehrlein/Prütting/Neff, a.a.O. § 158 Rz. 2; Kissel/Mayer, a.a.O., § 158 Rz. 19 u. 43 m.w.N.).
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