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Rechtsprechung
   OLG Jena, 21.01.2004 - 1 UF 505/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4780
OLG Jena, 21.01.2004 - 1 UF 505/03 (https://dejure.org/2004,4780)
OLG Jena, Entscheidung vom 21.01.2004 - 1 UF 505/03 (https://dejure.org/2004,4780)
OLG Jena, Entscheidung vom 21. Januar 2004 - 1 UF 505/03 (https://dejure.org/2004,4780)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    §§ 1361b BGB, 1 HausratsVO, 621 Abs. 1 Nr. 7 ZPO
    Ehewohnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlust des Charakters einer Ehewohnung wegen erheblicher Spannungen zwischen den Eheleuten; Zugehörigkeit von anderen auf einem Grundstück gelegenen Räumlichkeiten zu einer ehelichen Wohnung; Gänzliche Zuweisung der Ehewohnung an einen Ehepartner bei dauerhafter ...

  • Judicialis

    BGB § 1361b; ; HausratsVO § 1; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Begriff der Ehewohnung und zur Aufgabe einer gemeinsamen Wohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 435
  • NZM 2004, 759
  • FamRZ 2004, 877 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 05.04.1991 - 17 UF 827/91

    Anwendbarkeit; Türkisches Recht; Türkisches

    Auszug aus OLG Jena, 21.01.2004 - 1 UF 505/03
    Eine einmalige tätliche Entgleisung kann nur dann eine unbillige Härte bedeuten, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass sich vergleichbares wiederholen kann (KG, FamRZ 1991, 1190, 1191; OLG München, FamRZ 1999, 1270).
  • OLG Köln, 09.05.2000 - 4 UF 63/00

    Wer die Wohnungseinrichtung zerstört, muss raus

    Auszug aus OLG Jena, 21.01.2004 - 1 UF 505/03
    Der Senat geht davon aus, dass eine die Allein- oder Teilzuweisung der Ehewohnung während der Dauer des Getrenntlebens rechtfertigende Härte dann vorliegt, wenn der hinauszuweisende Ehegatte in grob rücksichtsloser Weise durch erhebliche Belästigungen das Wohnen für den anderen Ehegatten nahezu unerträglich macht (vgl. OLG Köln, FamRZ 2001, 761).
  • OLG München, 21.10.1998 - 12 UF 1438/98

    Begehren auf Alleinzuweisung der Ehewohnung; Beurteilung der schweren Härte im

    Auszug aus OLG Jena, 21.01.2004 - 1 UF 505/03
    Eine einmalige tätliche Entgleisung kann nur dann eine unbillige Härte bedeuten, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass sich vergleichbares wiederholen kann (KG, FamRZ 1991, 1190, 1191; OLG München, FamRZ 1999, 1270).
  • OLG Karlsruhe, 13.10.1998 - 2 WF 97/98

    Ehewohnung - Benutzung Alleineigentum - Vermietung Veräußerung

    Auszug aus OLG Jena, 21.01.2004 - 1 UF 505/03
    Der Senat geht in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1999, 1087, 1088) davon aus, dass bei einem Ehegatten, der wegen bestehender ehelicher Spannungen auszieht, die Aufgabe der Wohnung (i S des § 1 HausratsVO) nur dann in Betracht kommen wird, wenn sich die Ehegatten über die Weiterbenutzung der Wohnung eindeutig und endgültig geeinigt haben.
  • OLG Hamm, 25.09.2013 - 2 UF 58/13

    Das Kindeswohl kann die Zuweisung der Ehewohnung bei getrennt lebenden Ehegatten

    In den Fällen vorsätzlich und widerrechtlich verübter Gewalt gegen Körper, Gesundheit oder Freiheit des Ehepartners sowie auch der bloßen Drohung mit solcher Gewalt, - erst recht, wenn sie sich gegen sein Leben richtet - ist die Ehewohnung im Regelfall dem verletzten oder bedrohten Ehegatten ganz zu überlassen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. September 2006 - 18 WF 176/06 - FamRZ 2007, 829; OLG Köln, Beschluss vom 08. April 2005 - 4 UF 68/05 - OLGR Köln 2005, 440; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - 6 WF 70/04; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 21. Januar 2004 - 1 UF 505/03 - NJW-RR 2004, 435; Neumann, in: Bamberger/Roth, Beck'scher Online-Kommentar BGB, Stand: 01.08.2013, § 1361b BGB Rn. 9).
  • OLG Frankfurt, 22.07.2010 - 22 U 232/07

    Gebrauchtwagenkaufvertrag: Vorliegen eines Sachmangels bei erheblichen, aber

    Die veröffentlichte Rechtsprechung (LG Frankfurt am Main NJW-RR 04, 1208; KG NZV 07, 311; AG Bad Homburg NJW-RR 04, 435; OLG Celle NJW-RR 04, 1645; vgl. auch OLG Saarbrücken ZfS 06, 508 zur Abgrenzung nach Mehrwertsteuerausweisung) geht davon aus, dass der Gesetzgeber durch die Formulierung zum Ausdruck gebracht hat, dass auch ein Gewerbetreibender nicht bei jedem Geschäft als Unternehmer handelt, sondern dass es einer engeren Verknüpfung zum Unternehmenszweck bedarf.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.03.2004 - 19 U 212/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,17862
OLG Frankfurt, 17.03.2004 - 19 U 212/00 (https://dejure.org/2004,17862)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.03.2004 - 19 U 212/00 (https://dejure.org/2004,17862)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. März 2004 - 19 U 212/00 (https://dejure.org/2004,17862)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    EStG § 26 Abs. 1 S. 1; BGB § 705 § 1353
    Voraussetzungen einer Ehegatten-Innengesellschaft; Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung zur Einkommensteuer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 877
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.10.1959 - IV ZR 91/59

    Gesellschaft zwischen Ehegatten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2004 - 19 U 212/00
    Denn es ist nicht erforderlich, dass die Parteien das Bewusstsein haben, ihre vermögensrechtlichen Beziehungen untereinander seien gesellschaftsrechtlich einzuordnen (BGHZ 31 S. 197 f., 201).
  • BGH, 13.10.1976 - IV ZR 104/74

    Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung zur Einkommenssteuer; Ausgleich des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2004 - 19 U 212/00
    Der Anspruch ergibt sich aber auch nicht aus dem Gesichtspunkt der beide Ehegatten auch nach der Scheidung ihrer Ehe im Rahmen des steuerrechtlich zulässigen zeitlichen Bereichs als Nachwirkung der Ehe treffenden, aus dem Wesen der Ehe abzuleitenden Verpflichtung, die finanziellen Lasten des jeweils anderen nach Möglichkeit zu vermindern (BGH NJW 1977 S. 378; 1989 S. 1545 f., 1988 S. 2032 f. und S. 2286 f., 2287).
  • BGH, 04.11.1987 - IVb ZR 83/86

    Kostenerstattungsanspruch unter Ehegatten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2004 - 19 U 212/00
    Denn diese grundsätzlich gegebene Verpflichtung des einen Ehegatten gegenüber dem anderen, in eine Zusammenveranlagung zur Einkommenssteuer einzuwilligen, wenn sich dadurch dessen Steuerschuld verringert, ist dann nicht gegeben, wenn dem Zustimmenden hieraus Nachteile erwachsen (BGH NJW 1988 S. 2032 f., 2033).
  • BGH, 12.06.2002 - XII ZR 288/00

    Pflicht des Ehegatten zur Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2004 - 19 U 212/00
    Anders als in den vom BGH entschiedenen Fällen (FamRZ 2002 S. 1024 f., 1983 S. 576 f.), in denen die Zustimmung des einen Ehegatten zur Zusammenveranlagung dazu führt, dass sich die Steuerschuld der Ehegatten nach einer anderen Steuerklasse richtet als bei getrennter Veranlagung und sich somit die Steuerschuld des die Zusammenveranlagung begehrenden Ehegatten vermindert, soll nach der Absicht des Klägers die Zusammenveranlagung der Parteien für das Jahr 1996 dazu führen, dass sich seine zu versteuernden Einkünfte durch Verrechnung mit Verlustvorträgen, die die Beklagte im Zusammenhang mit den ihr gehörenden Immobilien erlangt hat, reduziert und dies zu einer Verminderung der Einkommenssteuerlast des Klägers führt (§§ 26 b, 10 d EstG, § 26 d EStDVO).
  • BGH, 30.06.1999 - XII ZR 230/96

    Abgrenzung zwischen ehebezogener unbenannter Zuwendung und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2004 - 19 U 212/00
    Maßgeblich ist vielmehr, dass sie einen über den typischen Rahmen der Lebens- bzw. Familiengemeinschaft hinausgehenden Zweck verfolgen, wie etwa den gemeinsamen Aufbau eines Unternehmens oder Vermögens (BGH NJW 1999 S. 2962).
  • BGH, 06.03.2024 - XII ZB 159/23

    Voraussetzungen einer Ehegatteninnengesellschaft

    (3) Gegen einen auf Gründung einer Ehegatteninnengesellschaft gerichteten Rechtsbindungswillen der Ehegatten kann überdies sprechen, dass die dingliche Zuordnung des Geschäftsvermögens zu nur einem der Ehegatten dem Zweck diente, gemeinsam aufgebautes oder zu schaffendes Vermögen den Gläubigern des anderen Ehegatten vorzuenthalten (sog. haftungsgünstige Vermögensverteilung; vgl. zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft: Senatsurteil vom 6. Juli 2011 - XII ZR 190/08 - FamRZ 2011, 1563 Rn. 17 mwN; vgl. auch OLG Frankfurt a.M. FamRZ 2004, 877, 878; Wever Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts 8. Aufl. Rn. 1133 mwN; Schiebel NJW-Spezial 2004, 343, 344; aA KG FamRZ 2017, 608, 610).
  • KG, 06.12.2016 - 18 UF 33/16

    Ehegatten im gesetzlichen Güterstand: Voraussetzungen für die Annahme einer

    Das OLG Frankfurt hat in seiner Entscheidung vom 17. März 2004 dazu ausgeführt, dass eine Innengesellschaft dann nicht anzunehmen ist, wenn hierdurch die zum Schutz vor Gläubigern des formal nicht berechtigten Ehegatten vorgenommene Vermögensverteilung zwischen den Ehegatten das Ziel der beabsichtigten Haftungsbeschränkung nicht erreichen kann (OLG Frankfurt, Urteil vom 17.03.2004, 19 U 212/00, juris Rn. 21; so auch Wever, Vermögensauseinandersetzung außerhalb des Güterrechts, 6.A., Rn. 621).
  • OLG Dresden, 06.03.2009 - 20 U 928/08

    Gemeinsame Veranlagung; Eheleute; Verlusstvortrag

    Demgegenüber hat das Oberlandesgericht Frankfurt (FamRZ 2004, 877) entschieden, dass der Verbrauch des Verlustvortrags nach § 10d EStG ein Nachteil sei, so dass ein Ehegatte die gemeinsame Veranlagung verweigern dürfe.
  • OLG Hamm, 11.04.2006 - 21 U 5/06

    Voraussetzungen der Zustimmungspflicht zur Zusammenveranlagung getrennt lebender

    Sind die von dem auf Zustimmung in Anspruch Genommenen erwirtschafteten Verluste aber bereits in diesem Sinne aufgezehrt, so kann an seiner zusätzlichen steuerlichen Belastung kein Zweifel bestehen (vgl. OLG Frankfurt/M., FamRZ 2004, 877).
  • OLG Hamm, 28.09.2006 - 21 U 5/06

    Schadensersatz i.R.e. Widerrufs bzw. einer Verweigerung der Zustimmung zur

    Sind die von dem auf Zustimmung in Anspruch Genommenen erwirtschafteten Verluste aber bereits in diesem Sinne aufgezehrt, so kann an seiner zusätzlichen steuerlichen Belastung kein Zweifel bestehen (vgl. OLG Frankfurt/M., FamRZ 2004, 877).
  • LG Kleve, 13.06.2012 - 2 O 433/11

    Anspruch auf Rückzahlung einer an den Ehepartner (Insovenzschuldner) gezahlten

    Demgegenüber hatte das OLG Frankfurt entschieden, dass der Verbrauch des Verlustvortrages nach § 10d EStG ein Nachteil sei, so dass ein Ehegatte die gemeinsame Veranlagung verweigern durfte (FamRZ 2004, 877).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 21.01.2004 - 1 UF 503/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,28509
OLG Jena, 21.01.2004 - 1 UF 503/03 (https://dejure.org/2004,28509)
OLG Jena, Entscheidung vom 21.01.2004 - 1 UF 503/03 (https://dejure.org/2004,28509)
OLG Jena, Entscheidung vom 21. Januar 2004 - 1 UF 503/03 (https://dejure.org/2004,28509)
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Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 877
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