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   OLG Brandenburg, 27.08.2003 - 9 UF 116/03   

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https://dejure.org/2003,9085
OLG Brandenburg, 27.08.2003 - 9 UF 116/03 (https://dejure.org/2003,9085)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.08.2003 - 9 UF 116/03 (https://dejure.org/2003,9085)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. August 2003 - 9 UF 116/03 (https://dejure.org/2003,9085)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlerhafte Durchführung eines Versorgungsausgleichs; Erfordernis der Durchführung vor Einkommensangleichung; Erwerb angleichungsdynamischer Anrechte minderer Art; Abgrenzung zu nichtangleichungsdynamischen Anwartschaften; Ermittlung des Wertunterschieds

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 1587 Abs. 2; ; BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 3; ; BGB § 1587 a Abs. 3; ; VAÜG § 1 Abs. 2; ; VAÜG § 1 Abs. 2 Nr. 1; ; VAÜG § 1 Abs. 3; ; VAÜG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Begriff des angleichungsdynamischen Anrechts minderer Art

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 882
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Brandenburg, 30.03.2000 - 10 UF 221/98

    Zur Einbeziehung von Lebensversicherungen mit Kapitalwahlrecht in den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.08.2003 - 9 UF 116/03
    Angleichungsdynamische Anrechte minderer Art i. S. d. § 1 Abs. 3 VAÜG können deshalb nur solche Anrechte sein, deren Dynamik zwischen den nichtangleichungsdynamischen Westanrechten und den angleichungsdynamischen Ostanrechten tendiert (MünchKomm-Sander a. a. O.; Maier/Michaelis a. a. O.; Götsche, Die Praxis des Versorgungsausgleichs in den neuen Bundesländern, FamRZ 2002, 1235, 1236; i. E. auch Eißler, a. a. O., Rn. 117 i.V.m. Rn. 119; i. E. auch Brandenburgisches OLG FamRZ 2001, 489, 490 für private Leibrentenversicherung unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung).

    Wäre dagegen der Begriff der nichtangleichungsdynamischen Anrechte auf diejenigen der gesetzlichen Rentenversicherung beschränkt, müßte bei Beteiligung statischer Anrechte der Versorgungsausgleich stets ausgesetzt werden, wofür keine Notwendigkeit erkennbar ist und was im Übrigen auch der Praxis der obergerichtlichen Rechtsprechung entspricht (vgl. z. B. erneut Brandenburgisches OLG FamRZ 2001, 489, 490 f.).

  • OLG Jena, 17.07.2001 - 1 UF 122/00
    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.08.2003 - 9 UF 116/03
    Dabei führt, wie zu berechnet, die fiktiven Einzahlung der VBL-Anrechte in die gesetzliche Rentenversicherung zu einem fiktiven Erwerb von nichtangleichungsdynamischen Anrechten, da dem Gesetz die Umrechnung in ein angleichungsdynamisches Ostanrecht generell fremd ist (Götsche, a.a.O., S. 1239; i. E. für VBL auch OLG Thüringen FPR 2002, 12, 13).
  • BGH, 26.05.1982 - IVb ZB 718/81

    Rechtsnatur der Leistungen der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.08.2003 - 9 UF 116/03
    Die bei der Beteiligten zu 3. erworbenen Anrechte der Antragstellerin, bei denen es sich um eine dem § 1587 a Abs. 2 Nr. 3 BGB zuzurechnenden Sonderform der betrieblichen Altersversorgung handelt (BGH, NJW 1982, 1989), stellen ebenfalls keine angleichungsdynamischen Anrechte minderer Art dar.
  • OLG Saarbrücken, 22.07.2004 - 6 UF 83/02

    Versorgungsausgleich: Behandlung von Anrechten aus der Zusatzversorgung des

    Schließlich wird die Zusatzversorgung nach wie vor sowohl in der Anwartschafts- als auch in der Leistungsphase als statisch betrachtet (OLG Celle, FamRZ 2004, 632; OLG Nürnberg, FamRZ 2004, 1041; vgl. auch OLG Brandenburg, FamRZ 2004, 882; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. Dezember 2002 - 2 UF 176/00).
  • OLG Brandenburg, 03.02.2005 - 9 UF 248/04

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich der Anrechte aus einer

    Wäre dagegen der Begriff der nichtangleichungsdynamischen Anrechte auf diejenigen der gesetzlichen Rentenversicherung beschränkt, müsste bei Beteiligung statischer Anrechte der Versorgungsausgleich stets ausgesetzt werden, wofür keine Notwendigkeit erkennbar ist und was im Übrigen auch der Praxis der obergerichtlichen Rechtsprechung widerspräche (st. Rspr. des Senats, FamRZ 2004, 882, f.; FamRZ 2003, 534, 535; s. auch FamRZ 2001, 489, 490 f.).
  • OLG Brandenburg, 10.05.2007 - 9 UF 59/07

    Versorgungsausgleich: Teildynamik der im Beitrittsgebiet erworbenen

    Dies gilt auch für die auf dem Gebiet der neuen Bundesländer erworbenen Ansprüche, bei denen es sich insbesondere nicht um angleichungsdynamische Rechte i. S. d. § 1 Abs. 2 VAÜG handelt (Brandenburgisches OLG FamRZ 2004, 882; Gutdeutsch, Anm. zu BGH FamRB 2006, 40, 41; Götsche FamRZ 2006, 513, 514).
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