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Rechtsprechung
   OLG München, 06.10.2003 - 11 W 2224/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,12662
OLG München, 06.10.2003 - 11 W 2224/03 (https://dejure.org/2003,12662)
OLG München, Entscheidung vom 06.10.2003 - 11 W 2224/03 (https://dejure.org/2003,12662)
OLG München, Entscheidung vom 06. Oktober 2003 - 11 W 2224/03 (https://dejure.org/2003,12662)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen einen Abzug der Mehrwertsteuer im Hinblick auf eine Vorsteuerabzugsberechtigung; Möglichkeit der Änderung einer Erklärung des Antragstellers über die Vorsteuerabzugsberechtigung im Laufe des Kostenfestsetzungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 104 Abs. 3 S. 2
    Nachforderung der Mehrwertsteuer nach Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 69
  • FamRZ 2004, 961 (Ls.)
  • Rpfleger 2004, 125
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 06.03.2009 - 8 W 82/09

    Kostenfestsetzung: (Un-)Zulässigkeit der Nachliquidation von Umsatzsteuer bei

    In diesem Fall kann auch später noch Mehrwertsteuer verlangt werden, ohne dass die Rechtskraft des früheren Kostenfestsetzungsbeschlusses entgegensteht, da diese nur das umfassen kann, über das auch entschieden worden ist (Senat, Beschluss vom 11. September 2006, Az. 8 W 363/06; OLGR Karlsruhe 2007, 542; OLG Düsseldorf AGS 2006, 201; OLG München NJW-RR 2004, 69; BVerfG JurBüro 1995, 583; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 18. Aufl. 2008, Nr. 7008 RVG-VV Rdnr. 63 ff; je m. w. N.).

    Die Zulassung der Rechtsbeschwerde gem. § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO war nicht angezeigt, nachdem die vorliegende Fallkonstellation abweicht von den vom OLG München (NJW-RR 2004, 69) und vom OLG Karlsruhe (OLGR 2007, 542) zu entscheidenden Sachverhalten.

  • OLG Hamburg, 15.07.2010 - 4 W 180/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Nachliquidation von Umsatzsteuer bei Rechtskraft des

    Wenn aufgrund einer Erklärung über die Vorsteuerabzugsberechtigung eine ablehnende Entscheidung über die Mehrwertsteuer ergangen ist, kann nachträglich die Erklärung abgeändert werden, wenn rechtzeitig sofortige Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss eingelegt worden ist (OLG München NJW-RR 2004, 69).
  • OLG Karlsruhe, 09.03.2007 - 15 W 93/06

    Kostenfestsetzung: Nachfestsetzung der Umsatzsteuer bei Vorliegen eines

    (Der gleichartigen Entscheidung des OLG München in NJW-RR 2004, 69 lag wohl eine entsprechende Formulierung des Kostenfestsetzungsbeschlusses zu Grunde.).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2005 - 10 W 144/04

    Nachträgliche Geltendmachung von Umsatzsteuer nach Rechtskraft des

    Dies wäre nur dann anzunehmen, wenn das Gericht im Kostenfestsetzungsbeschluss über die Frage der Berücksichtigung dieser Position eine Entscheidung getroffen hätte, was wiederum voraussetzt, dass insoweit ein Antrag auf Festsetzung vorlag (vgl. BVerfG JurBüro 1995, 583; OLG München AGS 2004, 36 f),.
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Rechtsprechung
   OLG München, 26.09.2003 - 26 UF 1077/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,22957
OLG München, 26.09.2003 - 26 UF 1077/03 (https://dejure.org/2003,22957)
OLG München, Entscheidung vom 26.09.2003 - 26 UF 1077/03 (https://dejure.org/2003,22957)
OLG München, Entscheidung vom 26. September 2003 - 26 UF 1077/03 (https://dejure.org/2003,22957)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kostentragung bei Rücknahme eines Antrags auf Zuweisung einer Ehewohnung durch den Antragssteller

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 93a § 97 Abs. 1, 3
    Kostenentscheidung nach Erledigung einer Folgesache

Verfahrensgang

  • AG München - 532 F 5987/02
  • OLG München, 26.09.2003 - 26 UF 1077/03

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 961
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 08.07.2003 - 5 WF 67/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,19917
OLG Bremen, 08.07.2003 - 5 WF 67/03 (https://dejure.org/2003,19917)
OLG Bremen, Entscheidung vom 08.07.2003 - 5 WF 67/03 (https://dejure.org/2003,19917)
OLG Bremen, Entscheidung vom 08. Juli 2003 - 5 WF 67/03 (https://dejure.org/2003,19917)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    GKG § 12 Abs. 2 S. 2
    Berücksichtigung von Arbeitslosenhilfe

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 961 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 13.01.2006 - 11 WF 317/05

    Zur Berücksichtigung von Arbeitslosengeld bei der Streitwertberechnung einer

    Gegen eine einschränkende Auslegung spricht weiter, dass die Regelung des § 48 Abs. 3 GKG (§ 12 Abs. 2 GKG a. F.) die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse der Parteien zu Grunde legt (so auch zur Arbeitslosenhilfe: OLG Dresden, 22. FS, FamRZ 2002, 1640; OLG Bremen, FamRZ 2004, 961; anderer Auffassung: OLG Brandenburg, FamRZ 2003, 1676; OLG Dresden, 10. FS, FamRZ 2004, 1225).
  • OLG Köln, 17.12.2008 - 12 WF 167/08

    Bestimmung des Streitwerts in Ehescheidungssachen; Berücksichtigungsfähigkeit von

    Während teilweise in der obergerichtlichen Rechtsprechung die Ansicht vertreten wird, dass Sozialleistungen nach SGB II nicht als Einkommen anzusehen seien, weil diese als subsidiäre öffentliche Leistungen gewährt werden, nicht auf einer Erwerbstätigkeit des Empfängers beruhten und aus dem Bezug von ALG II folge, dass die Parteien nicht individuell belastbar seien ( so OLG Rostock NJW-RR 2007, 1152; OLG Dresden FamRZ 2004, 1225 und OLG Dresden NJW-RR 2007, 1161-1162; OLG Düsseldorf FamRZ 2006, 807), werden von anderen Gerichten auch solche Leistungen als Einkommen i.S.v. § 48 Abs. 3 S.2 GKG berücksichtigt ( so Schl.Hol.OLG OLGR Schleswig 2008, 608-609; OLG Frankfurt NJW-RR 2008, 310-311; OLG Hamm FamRz 2006, 806-807; OLG Bremen FamRZ 2004, 961).
  • OLG Köln, 23.04.2009 - 12 WF 167/08

    Berücksichtigung des ALG II bei der Festsetzung des Streitwertes für die

    Während teilweise in der obergerichtlichen Rechtsprechung die Ansicht vertreten wird, dass Sozialleistungen nach SGB II nicht als Einkommen anzusehen seien, weil diese als subsidiäre öffentliche Leistungen gewährt werden, nicht auf einer Erwerbstätigkeit des Empfängers beruhten und aus dem Bezug von ALG II folge, dass die Parteien nicht individuell belastbar seien ( so OLG Rostock NJW-RR 2007, 1152; OLG Dresden FamRZ 2004, 1225 und OLG Dresden NJW-RR 2007, 1161-1162; OLG Düsseldorf FamRZ 2006, 807), werden von anderen Gerichten auch solche Leistungen als Einkommen i.S.v. § 48 Abs. 3 S.2 GKG berücksichtigt ( so Schl.Hol.OLG OLGR Schleswig 2008, 608-609; OLG Frankfurt NJW-RR 2008, 310-311; OLG Hamm FamRz 2006, 806-807; OLG Bremen FamRZ 2004, 961).
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