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   OLG Karlsruhe, 22.07.2003 - 16 WF 74/03   

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https://dejure.org/2003,4587
OLG Karlsruhe, 22.07.2003 - 16 WF 74/03 (https://dejure.org/2003,4587)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.07.2003 - 16 WF 74/03 (https://dejure.org/2003,4587)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Juli 2003 - 16 WF 74/03 (https://dejure.org/2003,4587)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung weiterer Prozesskostenhilfe ; Mangelnde Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung ; Aktivlegitimation für die Geltendmachung von Sonderbedarf für ein volljähriges Kind; Kosten einer Klassenfahrt als Sonderbedarf; Erforderlichkeit der Prozesskostenhilfe zur ...

  • Judicialis

    ZPO § 93

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 93; ZPO § 114
    Zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Anerkenntnis des Klagebegehrens - Anforderungen an sofortiges Anerkenntnis gemäß § 93 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1659
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 05.11.1997 - 2 UF 99/97

    PKH-Rechtsverteidigung, Rechtsmittelinstanz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.07.2003 - 16 WF 74/03
    Vielmehr bekundet er mit seiner Prozesserklärung, dass die gegnerische Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und er sich selbst nicht gegen den Klageanspruch wendet (so auch OLG Karlsruhe, Beschluss v. 05.11.1997 - 2 UF 99/97 für den Fall des keinen Berufungsantrag stellendem Berufungsbeklagten).
  • OLG Hamburg, 23.06.1988 - 12 WF 97/88
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.07.2003 - 16 WF 74/03
    Der Senat lässt dahinstehen, ob der in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Naumburg, FamRZ 2001, 923; OLG Stuttgart, OLGR 2001, 45; OLG Hamm, FamRZ 1993, 1344; OLG Hamburg, FamRZ 1988, 1076) vertretenen Auffassung zu folgen ist, dass einem Beklagten auch dann Prozesskostenhilfe zu bewilligen sei, wenn er die Klageforderung zwar anerkennt aber geltend macht, dass er keinen Anlass zur Klage gegeben und damit auch nicht nach § 93 ZPO die Kosten zu tragen habe.
  • LG Aachen, 01.03.1993 - 6 T 6/93

    Erfolgsversprechende Rechtsverteidigung i.S.v. § 114 S. 1 Zivilprizessordnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.07.2003 - 16 WF 74/03
    Ein Beklagter, der einen geltend gemachten Klageanspruch anerkennt, verteidigt sich nicht und kann hierfür auch keine Prozesskostenhilfe erhalten (Zöller/Philippi, ZPO, 23. Aufl., § 114 Rn. 25; LG Aachen, NJW-RR 1993, 829).
  • OLG Naumburg, 31.01.2000 - 14 WF 20/99

    Erfolgsaussicht nach § 114 ZPO und Kostenentscheidung nach sofortigem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.07.2003 - 16 WF 74/03
    Der Senat lässt dahinstehen, ob der in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Naumburg, FamRZ 2001, 923; OLG Stuttgart, OLGR 2001, 45; OLG Hamm, FamRZ 1993, 1344; OLG Hamburg, FamRZ 1988, 1076) vertretenen Auffassung zu folgen ist, dass einem Beklagten auch dann Prozesskostenhilfe zu bewilligen sei, wenn er die Klageforderung zwar anerkennt aber geltend macht, dass er keinen Anlass zur Klage gegeben und damit auch nicht nach § 93 ZPO die Kosten zu tragen habe.
  • OLG Hamm, 18.05.1993 - 33 W 14/93
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.07.2003 - 16 WF 74/03
    Der Senat lässt dahinstehen, ob der in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Naumburg, FamRZ 2001, 923; OLG Stuttgart, OLGR 2001, 45; OLG Hamm, FamRZ 1993, 1344; OLG Hamburg, FamRZ 1988, 1076) vertretenen Auffassung zu folgen ist, dass einem Beklagten auch dann Prozesskostenhilfe zu bewilligen sei, wenn er die Klageforderung zwar anerkennt aber geltend macht, dass er keinen Anlass zur Klage gegeben und damit auch nicht nach § 93 ZPO die Kosten zu tragen habe.
  • OLG Stuttgart, 13.09.2000 - 17 WF 316/00

    Sofortiges Anerkenntnis im schriftlichen Vorverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.07.2003 - 16 WF 74/03
    Der Senat lässt dahinstehen, ob der in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Naumburg, FamRZ 2001, 923; OLG Stuttgart, OLGR 2001, 45; OLG Hamm, FamRZ 1993, 1344; OLG Hamburg, FamRZ 1988, 1076) vertretenen Auffassung zu folgen ist, dass einem Beklagten auch dann Prozesskostenhilfe zu bewilligen sei, wenn er die Klageforderung zwar anerkennt aber geltend macht, dass er keinen Anlass zur Klage gegeben und damit auch nicht nach § 93 ZPO die Kosten zu tragen habe.
  • OLG Hamm, 01.09.2008 - 8 UF 42/08

    Zeitliche Befristung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs

    Selbst wenn zweifelhaft ist, ob der Beklagte bereits im PKH-Verfahren hätte anerkennen müssen (so aber OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 1659 und Musielak-Wolst, ZPO, 6. Aufl. 2008, § 93 ZPO, Rn. 25 "Prozesskostenhilfe), da ein Anerkenntnis in zeitlicher Hinsicht grundsätzlich erst ab Rechtshängigkeit (§§ 253, 261 ZPO) bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens erklärt werden kann (vgl. Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 307, Rn. 3), so hat der Beklagte jedenfalls geltend gemacht, den Anspruch auf Nachscheidungsunterhalt zeitlich zu befristen, was einem Anerkenntnis im Sinne des § 93 ZPO schon begrifflich entgegen steht.
  • OLG Jena, 27.09.2010 - 1 WF 327/10

    Trennungsunterhaltssache: Wahlmöglichkeit zur Einleitung eines

    Er hat durch seine Antragstellung in dem Schriftsatz vom 13.01.2010 im Verfahrenskostenhilfeverfahren, er beantrage, ihn zu verpflichten, an die Antragstellerin bis Dezember 2009 einen monatlichen Trennungsunterhalt in Höhe von 335, 83 EUR zu zahlen und die weitergehenden Anträge der Antragstellerin zurückzuweisen, zu erkennen gegeben, dass er über den 31.12.2009 zu Unterhaltszahlungen nicht bereit sei und damit die Terminierung vom 19.01.2010 zum 29.04.2010 und damit das Entstehen sonst vermeidbarer Gebühren provoziert (OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 1659).
  • OLG Karlsruhe, 20.07.2009 - 18 WF 64/09

    Begriff des sofortigen Anerkenntnisses; Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung

    An diesem Ergebnis kann auch die vom Familiengericht herangezogene Entscheidung des OLG Karlsruhe (Beschluss vom 20.07.2004 - 16 WF 74/03, abgedruckt in FamRZ 2004, 1659 ) nichts ändern.
  • OLG Hamm, 02.02.2011 - 8 WF 262/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Kostenentscheidung nach Erledigung der

    Ebenso die Frage, ob der Vollstreckungsverzicht durch Schreiben vom 14.08.2010 "sofort" erfolgte, obwohl die Klageerwiderungsfrist bereits am 12.08.2010 abgelaufen war und im übrigen sogar vertreten wird, dass bei vorgeschaltetem Verfahrenkostenhilfeprüfungsverfahren bereits dort anerkannt werden muss (vgl. Zöller-Herget, ZPO, 28. Aufl., FamFG, § 243 Rz. 5; OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, S. 1659).
  • OLG Koblenz, 26.01.2010 - 7 WF 1083/09

    Veranlassung zur Klageerhebung durch den Unterhaltsschuldner

    Der im Urteil zitierten Entscheidung des OLG Karlsruhe (FamRZ 2004, 1659 ,1660) vermag sich der Senat daher nicht anzuschließen.
  • OLG Karlsruhe, 25.01.2006 - 16 UF 113/05

    Höhe des Kindesunterhalts: Herabsetzung des Geschäftsführergehalts des

    Zwar hat die Klägerin gleichwohl ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Titulierung, doch trägt sie das Risiko, dass der Beklagte dann - wie geschehen - sofort anerkennt und hierfür mit der Kostenentscheidung nach § 93 ZPO belohnt wird (Senat FamRZ 2004, 1659).
  • AG Oberhausen, 05.04.2005 - 40 F 82/04

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Berücksichtigung der

    Da bisher keine freiwilligen Zahlungen an Ehegattenunterhalt erbracht worden sind, kann auch keine Prozesskostenhilfe bewilligt werden, soweit ein teilweises Anerkenntnis angekündigt wird (vgl. OLG Karlruhe FamRZ 2004, 1659; OLG Karlruhe FamRZ 2002, 1132, 1133 [OLG Karlsruhe 29.08.2001 - 5 WF 133/01] ; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1270, 1271 [OLG Brandenburg 21.12.2000 - 10 WF 9/00] ; OLG Hamm FamRZ 2003, 459 [OLG Hamm 08.04.2002 - 4 WF 69/02] ; OLG Hamm FamRZ 1993, 1344; OLG Köln FämRZ 1997, 1415; Musielak-Wols ZPO.4. Auflage 2005, § 91 Rdnr. 4 unter Hinweis auf OLG Schleswig JurBüro 1982, 1569).
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