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   BGH, 14.01.2004 - XII ZR 69/01   

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https://dejure.org/2004,402
BGH, 14.01.2004 - XII ZR 69/01 (https://dejure.org/2004,402)
BGH, Entscheidung vom 14.01.2004 - XII ZR 69/01 (https://dejure.org/2004,402)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 2004 - XII ZR 69/01 (https://dejure.org/2004,402)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1601, 1603 Abs. 1
    Ehegattenunterhalt: Wahl einer ungünstigeren Steuerklasse durch Unterhaltsverpflichteten

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Umfang der Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Ansprüche des Trägers der Sozialhilfe aus übergegangenem Recht auf Elternunterhalt; Bestimmung der Leistungsfähigkeit im Rahmen von Unterhaltsverpflichtungen im Hinblick auf den Eigenbedarf; Korrektur der von dem Erwerbseinkommen tatsächlich einbehaltenen Lohnsteuer im ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Elternunterhalt - ungünstigere Steuerklasse - Verschiebung der Steuerbelastung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Elternunterhalt - gute Einkommensverhältnisse und Selbstbehalt

  • Judicialis

    BGB § 1601; ; BGB § 1603 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 1601 1603 Abs. 1
    Ausgleich der Wahl einer ungünstigen Steuerklasse durch den Unterhaltsverpflichteten; Umfang des Anspruchs auf Elternunterhalt

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Leistungsfähigkeit eines verheirateten Unterhaltspflichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

  • nomos.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

  • 123recht.net (Pressemeldung, 14.1.2004)

    Pflichten beim Elternunterhalt präzisiert // Steuervorteile müssen weitergegeben werden

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Elternunterhalt - Wahl der Steuerklasse V muss korrigiert werden

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 769
  • FamRZ 2004, 443
  • FamRZ 2007, 421
  • JR 2005, 15
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.10.2002 - XII ZR 266/99

    Zur Inanspruchnahme von Kindern auf Zahlung von Unterhalt für ihre Eltern

    Auszug aus BGH, 14.01.2004 - XII ZR 69/01
    Es entspricht nämlich der Erfahrung, daß der Lebensstandard sich hieran ausrichtet, bei durchschnittlichen Einkommensverhältnissen also ein einfacherer Lebenszuschnitt anzutreffen ist als bei günstigeren Einkommensverhältnissen (vgl. Senatsurteile vom 23. Oktober 2002 - XII ZR 266/99 - FamRZ 2002, 1698, 1700 und vom 19. Februar 2003 aaO S. 864).

    dd) Je nach dem, wie der Familienunterhalt danach zu bemessen ist, kann auch bei einer Doppelverdienerehe ein über die Differenz zwischen dem Einkommen und dem bei der Inanspruchnahme auf Elternunterhalt angemessenen Selbstbehalt (vgl. hierzu Senatsurteil vom 23. Oktober 2002 aaO S. 1700 ff.) hinausgehender Teil des Einkommens des Unterhaltspflichtigen für die Zahlung von Elternunterhalt einzusetzen sein, also dessen eigener angemessener Selbstbehalt unterschritten werden.

    Hinsichtlich der Bemessung des angemessenen Eigenbedarfs der Beklagten wird auf das Senatsurteil vom 23. Oktober 2002 (aaO S. 1700 ff.) hingewiesen.

    Der Senat hat es grundsätzlich gebilligt, wenn bei der Ermittlung des für den Elternunterhalt einzusetzenden bereinigten Einkommens allein auf einen - etwa hälftigen - Anteil des Betrages abgestellt wird, der den an sich vorgesehenen Mindestselbstbehaltbetrag übersteigt (Senatsurteil vom 23. Oktober 2002 aaO).

  • BGH, 19.03.2003 - XII ZR 123/00

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

    Auszug aus BGH, 14.01.2004 - XII ZR 69/01
    Vermögensbildende Maßnahmen des Unterhaltspflichtigen dürfen sich - soweit es nicht etwa um die Finanzierung eines angemessenen Eigenheims oder in angemessenem Rahmen betriebene zusätzliche Altersversorgung geht (vgl. hierzu Senatsurteil vom 19. März 2003 - XII ZR 123/00 - FamRZ 2003, 1179, 1180 ff.) - nicht zu Lasten eines unterhaltsberechtigten Elternteils auswirken.

    Bezüglich der Bewertung des Wohnvorteils wird auf das Senatsurteil vom 19. März 2003 (aaO S. 1180 ff.) hingewiesen.

    Eine Beschränkung der Haftung auf einen etwa hälftigen Anteil des den Mindestselbstbehalt übersteigenden Einkommens (vgl. hierzu Senatsurteil vom 19. März 2003 aaO S. 1182) ist nicht geboten, da der angemessene Eigenbedarf des Unterhaltspflichtigen bereits im Rahmen des angemessenen Familienunterhalts gewahrt wird.

  • BGH, 19.02.2003 - XII ZR 67/00

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

    Auszug aus BGH, 14.01.2004 - XII ZR 69/01
    Denn der Ehegatte des Unterhaltspflichtigen steht außerhalb dessen Unterhaltsrechtsverhältnisses zu seinen Eltern und ist rechtlich nicht verpflichtet, sich zu deren Gunsten in seiner Lebensführung einzuschränken (vgl. insofern für die Ehefrau des Unterhaltspflichtigen Senatsurteil vom 19. Februar 2003 - XII ZR 67/00 - FamRZ 2003, 860, 865).

    Es entspricht nämlich der Erfahrung, daß der Lebensstandard sich hieran ausrichtet, bei durchschnittlichen Einkommensverhältnissen also ein einfacherer Lebenszuschnitt anzutreffen ist als bei günstigeren Einkommensverhältnissen (vgl. Senatsurteile vom 23. Oktober 2002 - XII ZR 266/99 - FamRZ 2002, 1698, 1700 und vom 19. Februar 2003 aaO S. 864).

  • BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 530/80

    Berücksichtigung von Überstundenvergütungen bei der Unterhaltsbemessung;

    Auszug aus BGH, 14.01.2004 - XII ZR 69/01
    a) Hat ein seinem Elternteil Unterhaltspflichtiger im Verhältnis zu seinem Ehegatten die ungünstigere Steuerklasse (hier: V) gewählt, ist diese Verschiebung der Steuerbelastung durch einen tatrichterlich zu schätzenden Abschlag zu korrigieren (im Anschluß an Senatsurteil vom 25. Juni 1980 - IVb ZR 530/80 - FamRZ 1980, 984, 985).

    Diesen Abschlag hat das Gericht in tatrichterlicher Verantwortung und unter Berücksichtigung der Einkommen beider Ehegatten zu bemessen (vgl. Senatsurteil vom 25. Juni 1980 - IVb ZR 530/80 - FamRZ 1980, 984, 985).

  • OLG Hamm, 30.01.2001 - 3 UF 263/00
    Auszug aus BGH, 14.01.2004 - XII ZR 69/01
    Das Oberlandesgericht, dessen Urteil in NJW-RR 2001, 1663 f. veröffentlicht ist, hat die Beklagte nur in dem ausgeurteilten Umfang für unterhaltspflichtig gehalten.
  • OLG Celle, 21.10.1991 - 18 UF 192/91
    Auszug aus BGH, 14.01.2004 - XII ZR 69/01
    Denn sein angemessener Unterhalt ist im Rahmen des Familienunterhalts gewährleistet (ebenso Wendl/Pauling Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 5. Aufl. § 2 Rdn. 645; Luthin/Seidel Handbuch des Unterhaltsrechts 9. Aufl. Rdn. 5084 f.; Günther Münchner Anwaltshandbuch § 12 Rdn. 96; Heiß/Hußmann Unterhaltsrecht 13. Kap. Rdn. 42; Henrich FamRZ 1992, 590).
  • BGH, 15.10.2003 - XII ZR 122/00

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

    Auszug aus BGH, 14.01.2004 - XII ZR 69/01
    Der nicht unterhaltspflichtige Ehegatte wird in solchen Fällen nicht mittelbar zum Unterhalt herangezogen, denn sein eigener angemessener Familienunterhalt ist gedeckt; die durch Unterhaltsleistungen bedingte Schmälerung des Einkommens seines Ehegatten braucht er nicht zu kompensieren, da auch dessen angemessener Unterhalt gesichert ist (Senatsurteil vom 15. Oktober 2003 - XII ZR 122/00 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 81/85

    Unterhaltspflicht des wiederverheirateten Elternteils gegenüber volljährigen

    Auszug aus BGH, 14.01.2004 - XII ZR 69/01
    aa) Wie der Senat inzwischen - in Anknüpfung an sein Urteil vom 11. Februar 1987 (IVb ZR 81/85 - FamRZ 1987, 472, 473 f.) entschieden hat, kann auch bei der Inanspruchnahme auf Elternunterhalt der dem Unterhaltspflichtigen zu belassende angemessene Selbstbehalt insoweit gewahrt sein, als er durch den ihm von seinem Ehegatten zu leistenden Familienunterhalt sein Auskommen findet.
  • BGH, 30.08.2006 - XII ZR 98/04

    Zum Schonvermögen beim Elternunterhalt

    Ein Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB besteht nur dann, wenn der Unterhaltsberechtigte bedürftig und der Unterhaltspflichtige leistungsfähig ist, und zwar nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur während der gleichen Zeit (Senatsurteil vom 14. Januar 2004 - XII ZR 69/01 - FamRZ 2004, 443, 444 f.; Wendl/Pauling Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 6. Aufl. § 2 Rdn. 638 ff.; vgl. auch BVerfG FamRZ 2005, 1051, 1053 m.w.N.).
  • BGH, 17.06.2015 - XII ZB 458/14

    Elternunterhalt: Übergang auf den Sozialhilfeträger in Höhe des fiktiven

    Andernfalls würde in Fallkonstellationen wie der vorliegenden, in denen der Unterhaltspflichtige mit dem höheren Einkommen Steuerklasse III und sein Ehegatte mit dem geringeren Einkommen Steuerklasse V gewählt haben, die in der Ehe an sich gleichmäßig zu verteilende Steuerbegünstigung bezogen auf die Unterhaltsverpflichtung zu Lasten des unterhaltspflichtigen Ehegatten ungleich verteilt (vgl. zum gegenläufigen Fall, in dem der Unterhaltspflichtige im Verhältnis zu seinem Ehegatten die ungünstigere Steuerklasse V gewählt hat, Senatsurteil vom 14. Januar 2004 - XII ZR 69/01 - FamRZ 2004, 443, 444 f.).
  • BVerwG, 11.10.2012 - 5 C 22.11

    Aufklärungspflicht; kostenbeitragsrechtliche -; Durchschnittseinkommen;

    Hiervon ist jedoch ein Abschlag zu machen, wenn der Unterhaltsschuldner zumutbare Steuervorteile nicht nutzt oder - wie hier - durch Wahl einer wirtschaftlich ungünstigen Steuerklasse - unnötig hohe Steuerabzüge bewusst in Kauf nimmt (BGH, Urteile vom 25. Juni 1980 - IVb ZR 530/80 - FamRZ 1980, 984 und vom 14. Januar 2004 - XII ZR 69/01 - NJW 2004, 769).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 18.02.2016 - L 5 SO 78/15

    Schwiegersohn muss Sozialamt Einkommen und Vermögen offenlegen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) müsse nämlich ein verheiratetes Kind zur Erfüllung der seinen Eltern gegenüber bestehenden Unterhaltspflichten auch das unterhalb seines Eigenbedarfs liegende Einkommen einsetzen, soweit es wegen des vom Ehepartner erzielten Verdienstes für den gemeinsamen Familienunterhalt nicht benötigt werde (Hinweis auf BGH 14.01.2004 - XII ZR 69/01); auch ein Taschengeld, dass dem unterhaltspflichtigen Kind und seinem Ehegatten zu zahlen sei, müsse gegebenenfalls für den Elternunterhalt eingesetzt werden (Hinweis auf BGH 15.10.2003 - XII ZR 122/00).
  • BGH, 28.01.2004 - XII ZR 218/01

    Verpflichtung zur Zahlung von Elternunterhalt bei geringfügiger Beschäftigung

    a) Zur Leistungsfähigkeit einer auf Zahlung von Elternunterhalt in Anspruch genommenen Ehefrau mit Einkünften aus einer geringfügigen Beschäftigung (im Anschluß an Senatsurteile vom 15. Oktober 2003 - XII ZR 122/00 - FamRZ 2004, 366 ff., vom 17. Dezember 2003 - XII ZR 224/00 - FamRZ 2004, 370 ff. und vom 14. Januar 2004 - XII ZR 69/01 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Der nicht unterhaltspflichtige Ehegatte wird in solchen Fällen nicht mittelbar zum Unterhalt herangezogen, denn sein eigener angemessener Familienunterhalt ist gedeckt; die durch Unterhaltsleistungen bedingte Schmälerung des Einkommens seines Ehegatten braucht er nicht zu kompensieren, da auch dessen angemessener Unterhalt gesichert ist (Senatsurteile vom 15. Oktober 2003 - XII ZR 122/00 - FamRZ 2004, 366, 368 unter 2 e cc; vom 17. Dezember 2003 - XII ZR 224/00 - FamRZ 2004, 370, 372 unter 4 a und vom 14. Januar 2004 - XII ZR 69/01 - S. 8 f. unter 2 d aa - m.N. und zur Veröffentlichung vorgesehen -).

    Es entspricht nämlich der Erfahrung, daß der Lebensstandard sich hieran ausrichtet (vgl. Senatsurteile vom 14. Januar 2004 - XII ZR 69/01 - unter 2 d bb; vom 23. Oktober 2002 - XII ZR 266/99 - FamRZ 2002, 1698, 1700 und vom 19. Februar 2003 - XII ZR 67/00 - FamRZ 2003, 860, 864).

    Denn diese Annahme ist nicht damit in Einklang zu bringen, daß die Sparquote in Deutschland in dem hier maßgeblichen Zeitraum rund 10 % des verfügbaren Einkommens betrug (vgl. Senatsurteile vom 17. Dezember 2003 aaO unter 4 b aa und vom 14. Januar 2004 - XII ZR 69/01 - unter 2 d cc).

    Soweit das Einkommen der Ehegatten nämlich nicht für den Familienunterhalt verwendet, sondern einer Vermögensbildung zugeführt wird, ist der Ansatz eines aus dem Einkommen abgeleiteten Familienbedarfs nicht gerechtfertigt (Senatsurteil vom 14. Januar 2004 - XII ZR 69/01 - unter 2 d cc).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2016 - L 7 SO 3734/15

    Sozialhilfe - Auskunftsverlangen gegenüber dem Ehegatten eines potenziell

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2003 - XII ZR 224/00 - und Urteil vom 14. Januar 2004 - XII ZR 69/01 -) könne sich eine Unterhaltsverpflichtung gegenüber einem Elternteil auch ergeben, wenn das unterhaltspflichtige Kind lediglich Einkommen unter dem unterhaltsrechtlichen Mindestbedarf von 1.400 Euro erziele.
  • OLG Karlsruhe, 07.07.2005 - 16 UF 50/05

    Elternunterhalt: Beurteilung der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen

    Dies ergebe sich aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. Januar 2004 (XII ZR 69/01, FamRZ 2004, 443).

    Dabei ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn bei der Ermittlung des für den Elternunterhalt einzusetzenden bereinigten Einkommens allein auf einen - etwa hälftigen - Anteil des Betrages abgestellt wird, der den an sich vorgesehenen Mindestselbstbehalt übersteigt (BGH FamRZ 2002, 1698, 1701 mit insoweit zustimmender Anmerkung Klinkhammer, FamRZ 2002, 1702, 1703, aber auch BGH FamRZ 2004, 443, 446; 2004, 795, 798, wonach der verbleibende Differenzbetrag voll für Unterhaltszwecke zur Verfügung steht).

    Der nicht unterhaltspflichtige Ehegatte wird in solchen Fällen nicht mittelbar zum Unterhalt herangezogen, denn sein eigener angemessener Familienunterhalt ist gedeckt; die durch Unterhaltsleistungen bedingte Schmälerung des Einkommens seines Ehegatten braucht er nicht zu kompensieren, da auch dessen eigener angemessener Unterhalt gewahrt ist (BGH FamRZ 2004, 443, 445 mit teilweise ablehnender Anmerkung Schürmann; BGH FamRZ 2004, 366; 2004, 370; 2004, 795).

    Grundsätzlich verbietet sich eine pauschale Festlegung des Familienbedarfs (BGH FamRZ 2004, 443, 446).

    Hat ein seinem Elternteil Unterhaltspflichtiger im Verhältnis zu seinem Ehegatten die ungünstigere Steuerklasse gewählt, ist diese Verschiebung der Steuerbelastung durch einen tatrichterlich zu schätzenden Abschlag zu korrigieren (BGH FamRZ 2004, 443).

  • OLG Hamm, 06.08.2009 - 2 UF 241/08

    Elternunterhalt

    Zwar sind beim Elternunterhalt neben den Zinsleistungen für Kredite zur Finanzierung des Eigenheims auch die Tilgungsleistungen als abzugsfähig zu berücksichtigen, wenn die Verpflichtung bereits zu einer Zeit eingegangen wurde, als der Unterhaltsverpflichtete nicht damit zu rechnen brauchte, für den Unterhalt seiner Eltern aufkommen zu müssen (vgl. BGH FamRZ 2003, 1179, 1180 f.; FamRZ 2004, 443, 445).
  • OLG Hamm, 21.11.2012 - 8 UF 14/12

    Erwachsene Tochter zahlt für Heimaufenthalt der Mutter

    Das unterhaltspflichtige Kind ist auch beim Elternunterhalt nach allgemeinen Grundsätzen gehalten, alle für eine Einschränkung seiner Leistungsfähigkeit erheblichen Tatsachen vorzutragen (Wönne, a.a.O., § 2 Rz. 968 mit Verweis auf BGH, FamRZ 2004, S. 370 (372); FamRZ 2004, S. 443 (445); FamRZ 2004, S. 795 (798)).
  • OLG Frankfurt, 23.11.2004 - 3 UF 122/99

    Elternunterhalt: Darlegungslast des in Anspruch genommenen volljährigen Kindes

    Zwar ist die Beklagte für ihre eingeschränkte Leistungsfähigkeit darlegungsbelastet (BGH, FamRZ 2004, 443 ff, 445).
  • OLG Hamm, 27.11.2007 - 1 UF 50/07

    Zur Unterhaltspflicht des Kindes gegenüber einem Elternteil, wenn es sein

  • OLG Hamm, 02.11.2004 - 3 UF 263/00
  • VG Köln, 23.04.2009 - 26 K 5879/08

    Kostenbeitrag, Einkommensreduzierung durch Wahl unsinniger Steuerklasse;

  • OLG Hamm, 23.11.2007 - 13 UF 134/07

    Elternunterhalt, zusätzliche Altersvorsorge

  • OLG Hamm, 10.06.2005 - 9 UF 141/04

    Zum Anspruch des Trägers der Sozialhilfe aus übergegangenem Recht auf

  • OLG Stuttgart, 08.04.2004 - 16 UF 25/04

    Minderjährigenunterhalt: Selbstbehaltsbemessung bei in nichtehelicher

  • OLG Stuttgart, 27.06.2023 - 18 UF 96/22

    Obliegenheit zum Einsatz von Vermögen bei Leistung von Verwandtenunterhalt;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2008 - 7 A 10710/08

    Jugendhilferecht; Anrechnung von tatsächlich gezahlten Steuern; Kostenbeitrag

  • OLG Brandenburg, 20.05.2009 - 13 UF 93/08

    Elternunterhalt: Unterhaltsberechnung unter Berücksichtigung des Einkommens des

  • OLG Düsseldorf, 08.02.2007 - 9 UF 72/06
  • OLG Düsseldorf, 20.09.2005 - 1 UF 59/05

    Höhe des Elternunterhalts bei Heimunterbringung

  • AG Oberhausen, 23.06.2004 - 40 F 15/01

    Unterhaltsansprüche nach § 1572 BGB bei Erwerbsunfähigkeit eines Ehegatten

  • AG Eisenhüttenstadt, 15.06.2007 - 3 F 127/06
  • VG Augsburg, 16.12.2008 - Au 3 K 07.1780

    Jugendhilfe; Kostenbeitrag; Ehegatten; Steuerklassenwahl; Leistungsfähigkeit;

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