Rechtsprechung
VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 152/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletzung von Grundrechten der Mutter durch die Ablehnung der Verpflichtung des Vaters sein Kind zu sehen; Bestimmung der Abwägungskriterien bei Beantragung der Wahrnehmung der Umgangspflicht durch ein Elternteil; Bedeutung der Rechte der Mutter bei der Ablehnung eines ...
- Wolters Kluwer
Verletzung von Grundrechten der Mutter durch die Ablehnung der Verpflichtung des Vaters sein Kind zu sehen; Bestimmung der Abwägungskriterien bei Beantragung der Wahrnehmung der Umgangspflicht durch ein Elternteil; Bedeutung der Rechte der Mutter bei der Ablehnung eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 24.07.2002 - 158 F 981/02
- KG, 17.06.2003 - 18 UF 344/02
- KG, 01.08.2003 - 18 UF 344/02
- VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 152/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 970
Wird zitiert von ... (4)
- BVerfG, 01.04.2008 - 1 BvR 1620/04
Elterliche Erziehungspflicht
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat die Ablehnung des Kammergerichts, einem umgangsunwilligen Elternteil eine zwangsgeldbewehrte Umgangsverpflichtung aufzuerlegen, nicht beanstandet, da ein erzwungener Umgang des Kindes mit dem Elternteil für das Kind nachteiliger sein könne als die bloße Abwesenheit des Vaters (vgl. Beschluss vom 29. Januar 2004 - VerfGH 152/03 -, FamRZ 2004, S. 970). - OLG Frankfurt, 09.07.2013 - 6 UF 140/13
Verfahren auf Verpflichtung zum Umgang durch betreuenden Elternteil
Dieses Ergebnis ist jedenfalls zwingend, wenn man davon ausgeht, dass der betreuende Elternteil auch in Verfahren, in denen zwischen den Beteiligten Streit über eine Umgangsverpflichtung besteht, aus eigenem Recht eine Umgangsverpflichtung geltend machen kann (so Veit in: Beck'scher Online-Kommentar BGB, Hrsg.: Bamberger/Roth, Stand 01.11.2011, § 1684 Rn 50; Zempel FF 2010, 238, 243; VerfGH Berlin, Beschluss vom 29.01.2004, Az.: 152/03, FamRZ 2004, 970, Rn 6 zitiert nach juris; so wohl auch Borth, FamRZ 2009, 157, 160, Heistermann FF 2009, 281, 283 und Socha, FamRZ 2010, 947, 948, die ohne Differenzierung zwischen einzelnen Fallkonstellationen davon ausgehen, dass jedem Elternteil aus § 1684 BGB ein materiell-rechtlicher Anspruch erwächst). - VerfGH Berlin, 20.11.2007 - VerfGH 137/04
Kammergerichtliche Ablehnung des Antrags auf Umgangsregelung des …
Erst wenn das Fachgericht bei der Anwendung des einfachen Rechts das Grundrecht eines Beteiligten in seinem wesentlichem Gehalt verkennt und dadurch zu einer verfassungsrechtlich nicht mehr vertretbaren Auslegung oder Anwendung des einfachen Rechts kommt, besteht Anlass zu einer verfassungsgerichtlichen Korrektur (vgl. Beschluss vom 29. Januar 2004 - VerfGH 152/03 - FamRZ 2004, 970 f.; st. Rspr.). - VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 127/05
Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Elternrechts iSv Art 12 Abs 3 Verf BE durch …
Hat jedoch das Fachgericht bei der Anwendung des einfachen Rechts das Grundrecht eines Beteiligten in seinem wesentlichem Gehalt verkannt und ist es dadurch zu einer verfassungsrechtlich nicht mehr vertretbaren Auslegung oder Anwendung des einfachen Rechts gekommen, besteht Anlass zu einer verfassungsgerichtlichen Korrektur (Beschluss vom 29. Januar 2004 - VerfGH 152/03 - FamRZ 2004, 970 ; st. Rspr.).
Rechtsprechung
AG Düren, 21.05.2003 - 22 F 26/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Aufhebung eines gemeinschaftlichen Aufenthaltsbestimmungsrechts; Übertragung der elterlichen Sorge auf ein Elternteil
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 970 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- AG Fürstenfeldbruck, 22.06.2005 - 1 F 202/05
Recht der Großeltern auf Umgang mit ihrem Enkelkind; Ausschluss des Umgangsrechts …
Allein die Tatsache, dass diese Großeltern sich zu der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas bekennen und der Großvater mütterlicherseits ein sog. "Ältester" ist, also eine Art Gemeindevorsteher, kann nach mittlerweile wohl gefestigter Rspr. keinesfalls zu einem Umgangsausschluss führen, vgl. bspw. AG Düren FamRZ 2004, 970; AG Osnabrück FamRZ 2005, 645, jeweils nur in den Leitsätzen veröffentlicht, für das Recht der elterlichen Sorge OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 511 m.w.N. und Rspr. gem. dortiger Anm. der Redaktion, Seite 513. Das dort ebenfalls zitierte Urteil des OLG Frankfurt FamRZ 1994, 920 fällt aus dem Rahmen und zwar in mehrfacher Hinsicht.