Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 17.11.2004 - 7 WF 3739/04   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen einer gerichtlichen Anordnung i.S.d. § 94 Abs. 3 S. 2 KostO bei Unterhaltssachen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Zeitschriftenfundstellen

  • FamRZ 2005, 1000



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Wird zitiert von ... (2)  

  • OLG Stuttgart, 07.07.2008 - 8 WF 97/08  

    Gerichtskosten in FGG-Familiensachen: Richterliche Ermessensausübung und

    Im Anwendungsbereich des § 94 Abs. 3 Satz 2 KostO greift § 2 KostO nicht ein (OLG Nürnberg FamRZ 2004, 391 und FamRZ 2005, 1000; OLG München Rpfleger 2005, 488).
  • OLG Koblenz, 25.05.2009 - 13 WF 387/09  

    Zulässigkeit des Kostenansatzes hinsichtlich der Verfahrenspflegervergütung

    Da eine "Kostenaufhebung" im FGG oder in der Kostenordnung - anders als in § 92 Abs. 1 ZPO - nicht vorgesehen ist, ist die getroffene Regelung dann, wenn - wie hier - sich zwei beteiligte Parteien gegenüberstehen, dahin auszulegen, dass sowohl die Antragstellerseite als auch die Antragsgegnerseite jeweils gesamtschuldnerisch die Hälfte der Gerichtskosten und die eigenen außergerichtlichen Auslagen zu tragen hat (ebenso: OLG Nürnberg, FamRZ 2005, 1000, 1001; Hartmann, Kostengesetze 38.Aufl. 2008, § 94 Rz. 25).
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