Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.07.2004 - 16 Wx 119/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6694
OLG Köln, 26.07.2004 - 16 Wx 119/04 (https://dejure.org/2004,6694)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.07.2004 - 16 Wx 119/04 (https://dejure.org/2004,6694)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Juli 2004 - 16 Wx 119/04 (https://dejure.org/2004,6694)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kosten der Vorführung durch die Betreuungsbehörde

  • Judicialis

    FGG § 33 Abs. 2; ; FGG § ... 33 Abs. 2 Satz 3; ; FGG § 33 Abs. 2 Satz 4; ; FGG § 56 g; ; FGG § 68 Abs. 3; ; FGG § 68 b Abs. 3; ; FGG § 69 e; ; LBtG § 1 Abs. 1 Satz 1; ; LBtG § 1 Abs. 3; ; BTBG § 8 Satz 1; ; BTBG § 9 Abs. 2; ; KO § 1; ; KO § 12 b; ; KO § 137 Nr. 14

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 68 Abs. 3 § 68b Abs. 3
    Vorführung eines Betroffenen bei Gericht durch die Betreuungsbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1199 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Limburg, 01.12.1997 - 7 T 225/97
    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2004 - 16 Wx 119/04
    nach der Kostenordnung und im Kostenansatzverfahren an den Verpflichteten weiter gegeben werden können, § 33 Abs. 2 Satz 4 FGG, §§ 1, 137 Nr. 14, 12 b KO ( so auch die vom Beschwerdegericht zitierte überwiegende Literaturmeinung: HK-BUR-Bauer, 2001, FGG, § 68 Rdz. 162, § 70 g FGG Rdz. 37; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3.Aufl., FGG § 68 Rdz. 58/51 a.E., § 68 b Rdz.26; Knittel: Betreuungsgesetz, FGG § 70 g, Bemerkung 19; a.A: Bassenge/Herbst FGG, 9. Aufl., § 70 g Rdz. 14; LG Limburg BtPrax 1998, 116).
  • KG, 14.05.1996 - 1 W 2379/96

    Rechtmäßigkeit i.R.d. Anordnung der Vorführung des Betroffenen zum Zwecke der

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2004 - 16 Wx 119/04
    Es handelt sich hierbei um eine nach Artikel 13 Abs. 2 GG zulässige richterliche Durchsuchungsanordnung, die alleine dem Ziel dient, die Person der Betroffenen aufzufinden, um sie der sachverständigen Untersuchung bzw. richterlichen Anhörung zuzuführen (vgl. KG NJW 1997, 400 ff., 401).
  • BGH, 25.11.2015 - XII ZB 105/13

    Beschwerdeverfahren in einer Betreuungssache: Absoluter Rechtsbeschwerdegrund

    Ihre hierdurch entstandenen Auslagen seien Teil der Gerichtskosten und als solche aus der Landeskasse zu erstatten (vgl. OLG Köln OLGR 2004, 425 f.; LG Saarbrücken FamRZ 2013, 399;HK-BUR/Walther [Stand: August 2015] § 10 BtBG nF Rn. 77 ff. mwN).
  • LG Frankenthal, 27.07.2009 - 1 T 144/09

    Betreuungsverfahren: Erstattung von Aufwendungen der Betreuungsbehörde für

    Gegen diesen - soweit erkennbar nicht zugestellten - Beschluss richtet sich die sofortige Beschwerde der weiter Beteiligten zu 1) vom 13. Juli 2009, mit der sie ihre Rechtsauffassung weiter verfolgt und sich hierfür auf eine verschiedenen landgerichtlichen Entscheidungen entgegenstehende Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 26. Juli 2004, Az. 16 Wx 119/04 beruft.

    Da die Ansprüche nicht von einem Betreuer geltend gemacht werden, kommt eine direkte Anwendung des § 56 g FGG nicht in Betracht, allenfalls eine analoge (so wohl auch, wenn auch ohne nähere Begründung, OLG Köln, Beschluss vom 26. Juli 2004, Az. 16 Wx 119/04).

  • LG Karlsruhe, 20.10.2010 - 11 T 163/10
    Der Beteiligte zu 2 weist schließlich zutreffend darauf hin, dass die von der Beteiligten zu 1 zur Begründung ihrer Rechtsauffassung herangezogenen Entscheidung des OLG Köln vom 26.07.2004 (Az.: 16 Wx 119/04 ) hier nicht einschlägig ist.
  • LG Saarbrücken, 27.06.2012 - 5 T 250/12
    Die Frage, ob die Vorführung einer Person im Rahmen eines Betreuungsverfahrens der Betreuungsbehörde als eigene Aufgabe obliegt, wird in Rechtsprechung und Literatur kontrovers erörtert (dafür: LG Limburg BtPrax 1998, 116; LG Koblenz FamRZ 2004 566, LG Frankenthal Beschluss vom 27.07.2009, Az. 1 T 144/09; offen gelassen: LG Karlsruhe Beschluss vom 20.10.2010, Az 11 T 163/10 ; dagegen: OLG Köln Beschluss vom 26.07.2004, Az 16 Wx 119/04 ; Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss vom 03.11.2009, Az 3 W 152/09; Prütting/Helms/Fröschle FamFG, 2. Auflage, § 283 FamFG Rdnr. 24, § 278 FamFG Rdnr. 44; Schulte-Bunert/Weinreich/Eilers FamFG, 3. Auflage, § 283 FamFG Rdnr. 33).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 14.02.2005 - 9 W 658/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5150
OLG Jena, 14.02.2005 - 9 W 658/04 (https://dejure.org/2005,5150)
OLG Jena, Entscheidung vom 14.02.2005 - 9 W 658/04 (https://dejure.org/2005,5150)
OLG Jena, Entscheidung vom 14. Februar 2005 - 9 W 658/04 (https://dejure.org/2005,5150)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    §§ 1836c Nr. 2, 1908i Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. § 90 SGB XII
    Betreuervergütung, Vermögenseinsatz von Schmerzensgeldzahlungen

  • Wolters Kluwer

    Ersatz von Aufwendungen eines Berufsbetreuers; Vermögenseinsatz von Schmerzensgeldzahlungen; Keine dem Vermögenseinsatz unterliegene Schmerzensgeldzahlungen

  • Bt-Recht

    Vermögenseinsatz für eine Betreuervergütung, Schmerzensgeld als Schonvermögen

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 125
  • FamRZ 2005, 1199 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 18.05.1995 - 5 C 22.93

    Schmerzensgeld im Sozialhilferecht

    Auszug aus OLG Jena, 14.02.2005 - 9 W 658/04
    Nach soweit ersichtlich einhelliger Meinung der Rechtsprechung und der Literatur unterliegen Schmerzensgeldleistungen nicht dem in § 1836c Nr. 2 angeordneten Vermögenseinsatz, da deren Einsatz für den Betroffenen eine besondere Härte i.S.d. § 90 Abs. 3 S. 1 SGB XII darstellt (vgl. BVerwG FamRZ 1995, 1348, 1349; Palandt/Diederichsen, BGB, 64. Aufl., § 1836c, Rn. 11; Münchener Kommentar-Wagenitz, BGB, 4. Aufl., § 1836c, Rn. 16; Soergel/Zimmermann, BGB, 13. Aufl., § 1836c, Rn. 12 jeweils mit Nachw.).
  • OLG Frankfurt, 16.05.2008 - 20 W 128/08

    Betreuervergütung: Rückforderungsanspruch der Staatskasse wegen einer

    OLG FGPrax 2005, 125; LG Köln BtPrax 1998, 196, Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1836 c BGB Rn. 18; Knittel, Betreuungsgesetz, § 1836 c BGB, Rn. 12; HK-BUR/Wienhold-Schött/ Deinert, § 1836 c BGB Rn. 59; Dodegge/Roth, Betreuungsrecht, 2. Aufl., Teil F Rn. 272; MünchKomm-BGB/Wagenitz, 4. Aufl., § 1836 c BGB Rn. 16; Jürgens/ Winterstein, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1836 c BGB Rn. 13; Deinert/Lütgens, Die Vergütung des Betreuers, 3. Aufl., S. 183; Palandt/Diederichsen, a.a.O., § 1836 c Rn. 3; vgl. auch BVerwGE 98, 256; BVerfG FamRZ 2006, 1824; sowie OLG Köln BtPrax 2005, 237 zur Härtebeihilfe wegen einer Zwangssterilisation während der NS-Zeit).
  • OLG Hamm, 06.11.2006 - 15 W 328/06

    Wiedereinsetzung bei Rechtsirrtum; keine Rechtskrafterstreckung der Beurteilung

    OLG, FGPrax 2005, 125; LG Köln, BtPrax 1998, 196; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1836c BGB, Rn. 18; Knittel, Betreuungsgesetz, § 1836c BGB, Rn. 12; HK-BUR/Wienhold-Schött/Deinert, § 1836c BGB, Rn. 59; Dodegge/Roth, Betreuungsrecht, 2. Aufl., Teil F Rn. 272; MüKo-BGB/Wagenitz, 4. Aufl., § 1836c BGB, Rn. 16; Jürgens/Winterstein, Betreungsrecht, 2. Aufl., § 1836c BGB, Rn. 13; Deinert/Lütgens, 3. Aufl., Die Vergütung des Betreuers, S. 183; vgl. auch OLG Köln, BtPrax 2005, 237, zur Härtebeihilfe wegen einer Zwangssterilisation in der Zeit des Nationalsozialismus).
  • OLG Frankfurt, 02.07.2009 - 20 W 491/08

    Prüfung der Mittellosigkeit im Rahmen der Betreuervergütung

    OLG FGPrax 2005, 125; OLG Frankfurt NJW-RR 2009, 11; LG Köln BtPrax 1998, 196; Palandt/Diederichsen, BGB, 68. Aufl., § 1836 c Rn. 3 und 11; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1836 c BGB Rn. 18; Knittel, Betreuungsgesetz, § 1836 c BGB, Rn. 12; HK-BUR/ Wienhold-Schött/ Deinert, § 1836 c BGB Rn. 59; Dodegge/Roth, Betreuungsrecht, 2. Aufl., Teil F Rn. 272; MünchKomm-BGB/Wagenitz, 4. Aufl., § 1836 c BGB Rn. 16; Jürgens/ Winterstein, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1836 c BGB Rn. 13; Deinert/Lütgens, Die Vergütung des Betreuers, 3. Aufl., S. 183;; vgl. auch BVerwGE 98, 256; BVerfG FamRZ 2006, 1824; sowie OLG Köln BtPrax 2005, 237).
  • LG Gera, 10.04.2008 - 5 T 312/07

    Einsatz zweckgebundener Zahlungen für die Abgeltung von Schmerzensgeldansprüchen

    Das Beschwerdegericht folgt hier der Auffassung des Thüringer Oberlandesgerichts, vgl. Beschluss vom 14.02.2005, Az.: 9 W 658/04.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 24.02.2005 - 3Z BR 261/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3477
BayObLG, 24.02.2005 - 3Z BR 261/04 (https://dejure.org/2005,3477)
BayObLG, Entscheidung vom 24.02.2005 - 3Z BR 261/04 (https://dejure.org/2005,3477)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Februar 2005 - 3Z BR 261/04 (https://dejure.org/2005,3477)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1836c Nr. 2; BSHG § 88 a. F.
    Schonvermögen bei Sozialhilfe

  • Bt-Recht

    Ersparnisse aus Renteneinkünften kein Schonvermögen

  • Judicialis

    BGB § 1836c Nr. 2; ; BSHG § 88 a.F.

  • rechtsportal.de

    BGB § 1836c Nr. 2; BSHG § 88 (a.F.)
    Einssatz von Ersparnissen des Betreuten aus Opferentschädigung - Rückstellungen für Zahnbehandlung bei strafrechtlich untergebrachtem Betreuten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Heranziehung von vorhandenem Geldvermögen aus einer angesparten Rente bei der Feststellung des einzusetzenden Vermögens; Zubilligung der Rückstellung von Vermögen für eine Zahnbehandlung an einen strafrechtlich untergebrachten Betreuten bei der Prüfung eines ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 119
  • FamRZ 2005, 1199 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 05.02.2002 - 3Z BR 325/01

    Vergütung des Betreuers bei Mittelosigkeit - maßgebender Zeitpunkt -

    Auszug aus BayObLG, 24.02.2005 - 3Z BR 261/04
    Bei der Feststellung des einzusetzenden Vermögens des Betroffenen ist vorhandenes Geldvermögen oberhalb der Schongrenze von derzeit 2.301 EUR auch dann heranzuziehen, wenn es aus einer Rente nach dem BVG i. V. m. dem OEG angespart wurde (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1289), und zwar ohne Berücksichtigung vorhandener Verbindlichkeiten (vgl. BayObLGZ 2003, 271 = FamRZ 2004, 308).

    Ebenso wenig kommt es darauf an, inwieweit die Ersparnisse aus der von ihm im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts bezogenen Grundrente herrühren (BayObLG FamRZ 2002, 1289).

    Wird die Rente dann dem Vermögen zugeführt, ist es dem Betroffenen grundsätzlich zuzumuten, auch das so Ersparte für die Kosten der Betreuung zu verwenden (BayObLG FamRZ 2002, 1289).

  • BVerwG, 28.03.1974 - V C 29.73

    Gewährung von Erholungsfürsorge für einen Kriegsbeschädigten

    Auszug aus BayObLG, 24.02.2005 - 3Z BR 261/04
    Insbesondere können sozialrechtliche Leistungsnormen, die ausdrücklich nur die Einsatzfreiheit einer Sozialleistung als Einkommen anordnen (vgl. § 76 Abs. 1 BSHG a.F.), grundsätzlich nicht entsprechend für eine Einsatzfreiheit der Sozialleistung als Vermögen herangezogen werden (vgl. BVerwGE 45, 135/136; BVerwG NJW 1998, 397).

    Zwar kann der gesetzgeberische Grund für die Nichtberücksichtigung einer Zahlung als Einkommen im Einzelfall auch im Rahmen des Vermögenseinsatzes durchgreifen, wenn der als Einkommen zugeflossene Wert, sofern er in das Vermögen eingegangen ist, den gleichen Zwecken zu dienen bestimmt ist wie als Einkommen (BVerwGE 45, 135; BVerwG NJW 1995, 3001 und 1998, 397).

  • BayObLG, 08.10.2003 - 3Z BR 100/03

    Berechnung des Vermögens eines Betreuten - Betreuungssache, Vergütung,

    Auszug aus BayObLG, 24.02.2005 - 3Z BR 261/04
    Bei der Feststellung des einzusetzenden Vermögens des Betroffenen ist vorhandenes Geldvermögen oberhalb der Schongrenze von derzeit 2.301 EUR auch dann heranzuziehen, wenn es aus einer Rente nach dem BVG i. V. m. dem OEG angespart wurde (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1289), und zwar ohne Berücksichtigung vorhandener Verbindlichkeiten (vgl. BayObLGZ 2003, 271 = FamRZ 2004, 308).

    c) Weiterhin hat das Landgericht zutreffend darauf abgestellt, dass als Vermögen i.S. des § 1836c Nr. 2 BGB das Aktivvermögen ohne Berücksichtigung von Schulden heranzuziehen ist (BayObLGZ 2003, 271 = FamRZ 2004, 308).

  • BVerwG, 04.09.1997 - 5 C 8.97

    Sozialhilfe - Einsatz angesparten Erziehungsgeldes als Härte - Vermögen -

    Auszug aus BayObLG, 24.02.2005 - 3Z BR 261/04
    Insbesondere können sozialrechtliche Leistungsnormen, die ausdrücklich nur die Einsatzfreiheit einer Sozialleistung als Einkommen anordnen (vgl. § 76 Abs. 1 BSHG a.F.), grundsätzlich nicht entsprechend für eine Einsatzfreiheit der Sozialleistung als Vermögen herangezogen werden (vgl. BVerwGE 45, 135/136; BVerwG NJW 1998, 397).

    Zwar kann der gesetzgeberische Grund für die Nichtberücksichtigung einer Zahlung als Einkommen im Einzelfall auch im Rahmen des Vermögenseinsatzes durchgreifen, wenn der als Einkommen zugeflossene Wert, sofern er in das Vermögen eingegangen ist, den gleichen Zwecken zu dienen bestimmt ist wie als Einkommen (BVerwGE 45, 135; BVerwG NJW 1995, 3001 und 1998, 397).

  • BVerwG, 01.03.1985 - 5 B 120.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Gewährung von Leistungen der

    Auszug aus BayObLG, 24.02.2005 - 3Z BR 261/04
    Das ist jedoch bei der hier in Frage stehenden Grundrente nicht der Fall (vgl. BayVGH FEVS 44 (1994), 69/72 f. unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 1.3.1985 - 5 B 120.84).
  • OLG Zweibrücken, 25.08.2000 - 3 W 151/00

    Bestimmung des Schonvermögens

    Auszug aus BayObLG, 24.02.2005 - 3Z BR 261/04
    Hierzu reicht aber nicht aus, dass der Betroffene Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz i.V.m. dem Opferentschädigungsgesetz erhält (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 701; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 264/265; a.A. HK-BUR/Winhold-Schött/Deinert § 1836c BGB Rn. 28).
  • BVerwG, 21.08.1989 - 5 B 192.88

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 24.02.2005 - 3Z BR 261/04
    Entsprechend dem Zweck der sozialhilferechtlichen Leistungen, einer Notlage abzuhelfen, kommt es auf die tatsächlich vorhandenen und verwertbaren Vermögenswerte grundsätzlich ohne Rücksicht darauf an, ob ihnen Schulden oder Verpflichtungen des Hilfebedürftigen gegenüberstehen (BVerwG, Beschlüsse vom 21.4.1988 - 5 B 2.88 = Buchholz 436.7 § 25 d BVG Nr. 1 m.w.N. und vom 21.8.1989 - 5 B 192.88 = Buchholz 436.7 § 27b BVG Nr. 6).
  • BVerwG, 21.04.1988 - 5 B 2.88

    Schuldentilgung regelmäßig nicht Aufgabe der Sozialhilfe

    Auszug aus BayObLG, 24.02.2005 - 3Z BR 261/04
    Entsprechend dem Zweck der sozialhilferechtlichen Leistungen, einer Notlage abzuhelfen, kommt es auf die tatsächlich vorhandenen und verwertbaren Vermögenswerte grundsätzlich ohne Rücksicht darauf an, ob ihnen Schulden oder Verpflichtungen des Hilfebedürftigen gegenüberstehen (BVerwG, Beschlüsse vom 21.4.1988 - 5 B 2.88 = Buchholz 436.7 § 25 d BVG Nr. 1 m.w.N. und vom 21.8.1989 - 5 B 192.88 = Buchholz 436.7 § 27b BVG Nr. 6).
  • BayObLG, 03.01.2002 - 3Z BR 242/01

    Vergütung des Betreuers - einzusetzendes Vermögen des Betreuten

    Auszug aus BayObLG, 24.02.2005 - 3Z BR 261/04
    Hierzu reicht aber nicht aus, dass der Betroffene Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz i.V.m. dem Opferentschädigungsgesetz erhält (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 701; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 264/265; a.A. HK-BUR/Winhold-Schött/Deinert § 1836c BGB Rn. 28).
  • BVerwG, 18.05.1995 - 5 C 22.93

    Schmerzensgeld im Sozialhilferecht

    Auszug aus BayObLG, 24.02.2005 - 3Z BR 261/04
    Zwar kann der gesetzgeberische Grund für die Nichtberücksichtigung einer Zahlung als Einkommen im Einzelfall auch im Rahmen des Vermögenseinsatzes durchgreifen, wenn der als Einkommen zugeflossene Wert, sofern er in das Vermögen eingegangen ist, den gleichen Zwecken zu dienen bestimmt ist wie als Einkommen (BVerwGE 45, 135; BVerwG NJW 1995, 3001 und 1998, 397).
  • LG Mühlhausen, 13.11.2013 - 1 T 121/13

    Opferentschädigungsrente - Vermögen, einsetzbares

    17 Der zeitlich vor der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ergangene Beschluss des BayObLG vom 24.02.2005 zum Aktenzeichen 3 Z BR 261/04 berücksichtigt nach Auffassung der Kammer nicht ausreichend den gesetzgeberischen Zweck der Zahlungen aus dem Opferentschädigungsgesetz, nämlich die Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion der gezahlten Rente.
  • LG Münster, 21.02.2011 - 5 T 861/10

    Opferentschädigungsrente muss bei einer betreuten Person nicht i.R. ihres

    Zwar ist nach wie vor richtig, dass es für den Einsatz des Einkommens einerseits und des Vermögens andererseits im Sozialhilferecht (und damit im Betreuervergütungsrecht) jeweils eigene und unterschiedliche Regelungen gibt und die Freistellung eines monatlichen Zahlbetrages nicht automatisch auch die Freistellung eines hieraus angesparten Vermögens zur Folge hat (vgl. BayObLG Beschluss vom 24.02.2005, Az. 3Z BR 261/04, FamRZ 2005, Seite 1199).
  • LG Kleve, 06.06.2011 - 4 T 86/11

    Beginn und Verjährungsfrist für Regressforderungen gem. § 1836 e BGB bestimmen

    Hierzu reicht aber nicht aus, dass das Vermögen aus einer Rente angespart worden ist (vgl. BayObLG BtPrax 2005, 108 f., zitiert nach Juris).
  • LG Gießen, 27.03.2007 - 7 T 79/07

    Vergütung des Betreuers: Ermittlung des einzusetzenden Vermögens des Betreuten;

    Dieses Vermögen darf nur oberhalb der momentan bei 2.600,- Euro liegenden Schongrenze herangezogen werden (Palandt-Diederichsen, BGB 66. Auflage, § 1836 c Rn. 10; BayObLG BtPrax 2005, 108).
  • LG Koblenz, 09.11.2005 - 2 T 661/05

    Ausgestaltung der Vergütung eines staatlich bestellten Betreuers für eine

    Auch die Kosten einer anstehenden Zahnbehandlung tangieren die Frage der Mittellosigkeit nicht entscheidend (vgl. BayObLG, FGPrax 2005, 119 = FamRZ 2005, 1199 [LSe]).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.02.2005 - 20 W 358/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5452
OLG Frankfurt, 09.02.2005 - 20 W 358/04 (https://dejure.org/2005,5452)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.02.2005 - 20 W 358/04 (https://dejure.org/2005,5452)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Februar 2005 - 20 W 358/04 (https://dejure.org/2005,5452)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 1 S 2 Nr 2 BVormVG, § 1836 BGB, § 1836a BGB, § 1908i BGB
    Betreuervergütung: Stundensatzerhöhung wegen abgeschlossenem TH-Studium in Chemie

  • Wolters Kluwer

    (Betreuervergütung: Stundensatzerhöhung wegen abgeschlossenem TH-Studium in Chemie)

  • Bt-Recht

    Studium der Fachrichtung Chemie an einer Technischen Hochschule, betreuungsrelevante Fachkenntnisse

  • Judicialis

    BGB § 1836; ; BGB § 1836 a; ; BGB § 1908 i; ; BVormVG § 1 I 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    Vergütung des Berufsbetreuers - betreuungsrelevante Fachkenntnisse aufgrund abgeschlossenen Chemiestudiums an Technischer Hochschule?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vergütung eines berufsmäßig bestellten Betreuers; Voraussetzungen für die Bewilligung des höchsten Stundensatzes gemäß § 1 Abs. 1 S. 2 Zif. 2 Berufsvormündervergütungsgesetz (BVormVG); Bewertung von an einer technischen Hochschule in der Fachrichtung Chemie vermittelten ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1199 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2005 - 20 W 358/04
    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat ( vgl. etwa FamRZ 2002, 1657 und OLG-Report Frankfurt 2002, 189 und 2003, 62 ) sind besondere, für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse solche, die bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet über ein Grundwissen deutlich hinausgehen und geeignet sind, die Geschäftsführung des Betreuers zu erleichtern, weil sie ihn befähigen, seine Aufgaben zum Wohle des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen (vgl. BT-Drucks. 13/1758 S. 14; Palandt/Diederichsen, BGB, 61. Aufl., § 1836 Rn. 14; BayObLG BtPrax 2000, 81).

    Ob ein Berufsbetreuer die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG erfüllt, obliegt der Beurteilung des Tatrichters und kann vom Rechtsbeschwerdegericht lediglich auf Rechtsfehler überprüft werden (§ 27 Abs. 1 Satz 1 FGG), die nur vorliegen, wenn der Tatrichter einen unbestimmten Rechtsbegriff verkannt hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, gegen Denkgesetze verstoßen oder allgemein bekannte Erfahrungssätze nicht beachtet hat (vgl. BayObLG BtPrax 2000, 81/82 und 124/125).

  • OLG Frankfurt, 08.04.2002 - 20 W 368/01

    Betreuervergütung: Stundensatz für Berufsbetreuer mit abgeschlossenem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2005 - 20 W 358/04
    Allerdings muss die Ausbildung hierbei in ihrem Kernbereich und nicht nur am Rande auf die Vermittlung derartiger betreuungsrelevanter Kenntnisse ausgerichtet sein (vgl. BayObLG, a.a.O. und BtPrax 2000, 124/125; Senatsbeschluss vom 08. April 2002 --20 W 368/01 - in OLG-Report Frankfurt am Main 2002, 189).
  • OLG Zweibrücken, 19.09.2000 - 3 W 186/00

    Vergütung des Betreuers - Lehramtsstudiengang - Hauptprüfung in den Fächern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2005 - 20 W 358/04
    Vielmehr reicht es aus, wenn sie zur Bewältigung bestimmter betreuungstypischer Aufgabenkreise verwendbar sind (vgl. BT-Drucks. 13/1758 S 14/15; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1836 a BGB Rn. 50; Palandt/Diederichsen, a.a.O., § 1836 a Rn. 2; OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 21).
  • OLG Frankfurt, 19.07.2002 - 20 W 241/02

    Berufsbetreuervergütung: Vergütungserhöhung wegen des Erwerbs besonderer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2005 - 20 W 358/04
    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat ( vgl. etwa FamRZ 2002, 1657 und OLG-Report Frankfurt 2002, 189 und 2003, 62 ) sind besondere, für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse solche, die bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet über ein Grundwissen deutlich hinausgehen und geeignet sind, die Geschäftsführung des Betreuers zu erleichtern, weil sie ihn befähigen, seine Aufgaben zum Wohle des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen (vgl. BT-Drucks. 13/1758 S. 14; Palandt/Diederichsen, BGB, 61. Aufl., § 1836 Rn. 14; BayObLG BtPrax 2000, 81).
  • BayObLG, 18.02.2000 - 3Z BR 28/00

    Nicht abgeschlossenes Jurastudium

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2005 - 20 W 358/04
    Allerdings muss die Ausbildung hierbei in ihrem Kernbereich und nicht nur am Rande auf die Vermittlung derartiger betreuungsrelevanter Kenntnisse ausgerichtet sein (vgl. BayObLG, a.a.O. und BtPrax 2000, 124/125; Senatsbeschluss vom 08. April 2002 --20 W 368/01 - in OLG-Report Frankfurt am Main 2002, 189).
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Rechtsprechung
   OLG München, 26.01.2005 - 33 AR 3/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11020
OLG München, 26.01.2005 - 33 AR 3/05 (https://dejure.org/2005,11020)
OLG München, Entscheidung vom 26.01.2005 - 33 AR 3/05 (https://dejure.org/2005,11020)
OLG München, Entscheidung vom 26. Januar 2005 - 33 AR 3/05 (https://dejure.org/2005,11020)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Schweigen des Betreuers als Verweigerung der Zustimmung

  • Judicialis

    FGG § 46 Abs. 2; ; FGG § 65a Abs. 1

  • rechtsportal.de

    FGG § 46 Abs. 2 § 65a Abs. 1
    Schweigen des Betreuers auf Anfrage des Gerichts zur Abgabe an anderes Vormundschaftsgericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schweigen auf eine gerichtliche Anfrage; Abgabe eines Betreuungsverfahrens an ein anderes Vormundschaftsgericht

Verfahrensgang

  • AG Augsburg - XVII 459/04
  • OLG München, 26.01.2005 - 33 AR 3/05

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1196
  • FamRZ 2005, 1199 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 05.01.2005 - 3Z AR 44/04

    Schweigen auf Anfrage des Gerichts als verweigerte Zustimmung zur Abgabe der

    Auszug aus OLG München, 26.01.2005 - 33 AR 3/05
    Die Betreuerin hat zwar der Abgabe nicht ausdrücklich widersprochen, doch kann ihre fehlende Äußerung nicht als Zustimmung gewertet werden (vgl. Beschluss des BayObLG vom 5.1.2005 - 3Z AR 44/04; vgl. auch Keidel/Engelhardt FGG 15. Auflage § 46 Rn. 19).
  • BayObLG, 29.09.1994 - 3Z AR 54/94

    Verweigerung; Zustimmung; Abgabe; Aufforderung; Vormundschaftsgericht;

    Auszug aus OLG München, 26.01.2005 - 33 AR 3/05
    Das bloße Schweigen auf eine gerichtliche Anfrage stellt kein derartiges Indiz dar (a.A. OLG Zweibrücken FamRZ 1993, 351, welches in solchen Fällen grundsätzlich von einer konkludenten Zustimmung ausgeht, wenn keine gegenteiligen Anhaltspunkte vorliegen; wie hier: BayObLG FamRZ 1995, 753; Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 10. Aufl. § 46 FGG Rn. 6; Keidel/Engelhardt aaO); dies wäre allenfalls dann anzunehmen, wenn das Gericht bei seiner Anfrage auf diese Rechtsfolge eines Schweigens hingewiesen hätte.
  • OLG Zweibrücken, 14.09.1992 - 2 AR 69/92

    Unterbringungsverfahren; Betreuungsverfahren; Vormundschaftsgericht;

    Auszug aus OLG München, 26.01.2005 - 33 AR 3/05
    Das bloße Schweigen auf eine gerichtliche Anfrage stellt kein derartiges Indiz dar (a.A. OLG Zweibrücken FamRZ 1993, 351, welches in solchen Fällen grundsätzlich von einer konkludenten Zustimmung ausgeht, wenn keine gegenteiligen Anhaltspunkte vorliegen; wie hier: BayObLG FamRZ 1995, 753; Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 10. Aufl. § 46 FGG Rn. 6; Keidel/Engelhardt aaO); dies wäre allenfalls dann anzunehmen, wenn das Gericht bei seiner Anfrage auf diese Rechtsfolge eines Schweigens hingewiesen hätte.
  • OLG München, 25.01.2005 - 33 AR 1/05

    Betreuungssache; Abgabe; gemeinschaftliches oberes Gericht

    Auszug aus OLG München, 26.01.2005 - 33 AR 3/05
    Das Oberlandesgericht München ist zur Entscheidung berufen (§ 65a Abs. 1 Satz 1, § 46 Abs. 2 Satz 1, § 199 Abs. 2 Satz 2 FGG, Art. 11a AGGVG; vgl. Senatsbeschluss vom 25.1.2005 - 33 AR 01/05).
  • BayObLG, 05.11.1996 - 3Z AR 81/96

    Maßgeblichkeit von Zweckmäßigkeitserwägungen bei Abgabe eines

    Auszug aus OLG München, 26.01.2005 - 33 AR 3/05
    Aber auch das Interesse des Betreuers an einer möglichst einfachen Gestaltung seiner Amtsführung ist zu berücksichtigen, soweit dadurch die Belange des Betreuten nicht beeinträchtigt werden (BayObLGZ 1996, 274/276 und 1998, 1/2 m.w.N.).
  • BayObLG, 14.01.1998 - 3Z AR 101/97

    Zweckmäßigkeitserwägungen bei der Abgabe eines Betreuungsverfahrens

    Auszug aus OLG München, 26.01.2005 - 33 AR 3/05
    Aber auch das Interesse des Betreuers an einer möglichst einfachen Gestaltung seiner Amtsführung ist zu berücksichtigen, soweit dadurch die Belange des Betreuten nicht beeinträchtigt werden (BayObLGZ 1996, 274/276 und 1998, 1/2 m.w.N.).
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