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   OLG Stuttgart, 12.01.2005 - 16 WF 184/04   

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https://dejure.org/2005,3455
OLG Stuttgart, 12.01.2005 - 16 WF 184/04 (https://dejure.org/2005,3455)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.01.2005 - 16 WF 184/04 (https://dejure.org/2005,3455)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. Januar 2005 - 16 WF 184/04 (https://dejure.org/2005,3455)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei nachträglichem Entfallen der Erfolgsaussicht; Beurteilung der Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung eines auf Feststellung der Vaterschaft in Anspruch genommenen Mannes; Nachträgliche Bewilligung von ...

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; BGB § 1600 d

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114; BGB § 1600 d
    Zur Rechtsverteidigung und Prozesskostenhilfe eines auf Feststellung der Vaterschaft verklagten Mannes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1114
  • FamRZ 2005, 1266
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 24.05.2000 - 14 WF 58/00

    Beurteilung der Erfolgsaussicht im Zeitpunkt der Entscheidung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.01.2005 - 16 WF 184/04
    Liegt ein in diesem Sinne ordnungsgemäß begründeter Antrag auf Prozesskostenhilfe vor, bevor die Rechtsverteidigung auf Grund anderweitiger Erkenntnisse aussichtslos erscheint, ist trotz veränderter Erkenntnis nachträglich Prozesskostenhilfe zu bewilligen (entgegen OLG Köln, FamRZ 2000, 1588).

    Streitig ist hingegen die davon zu unterscheidende Frage, von welchem Erkenntnisstand aus zu beurteilen ist, ob die Erfolgsaussicht zu diesem (ggf. früheren) Zeitpunkt bestanden hat (vgl. zum Meinungsstand MünchKomm/Wax, BGB, 2. Aufl., § 114 Rdnr. 157 ff.), ob es also der nachträglichen Bewilligung von Prozesskostenhilfe entgegensteht, dass die (von vornherein fehlende) Erfolgsaussicht erst auf Grund nachträglicher Erkenntnisse festgestellt wird (nicht auseinandergehalten von OLG Köln, FamRZ 2000, 1588).

    Deshalb scheitert die Bewilligung der Prozesskostenhilfe nicht bereits daran, dass die Vaterschaft des Beklagten mittlerweile feststeht (a.M. OLG Köln, FamRZ 2000, 1588).

  • BVerfG, 03.06.2003 - 1 BvR 1355/02

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.01.2005 - 16 WF 184/04
    Nach Auffassung des Senats folgt aus dem Verfassungsgebot der Rechtsschutzgleichheit in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 3 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG), das hinter der einfach-gesetzlichen Regelung in §§ 114 ff. ZPO steht (BVerfG FamRZ 1993, 664; NJW-RR 2003, 1216), sowie aus den Besonderheiten des Statusverfahrens, dass die Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung eines auf Feststellung der Vaterschaft in Anspruch genommenen Mannes nicht, insbesondere nicht rückschauend nach durchgeführter Beweisaufnahme, gleichsam "aus der Vogelperspektive" beurteilt werden darf, wenn er selbst bei verständiger Würdigung der ihm bekannten Tatsachen zum Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Antragstellung Zweifel an seiner Vaterschaft hegen konnte und diese Tatsachen in prozessual erheblicher Form rechtzeitig - d.h., bevor der Zweifel auf Grund besserer Erkenntnis widerlegt ist - ins Verfahren eingeführt hat.
  • OVG Bremen, 14.02.2002 - 1 S 469/01
    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.01.2005 - 16 WF 184/04
    Stellt man hierzu (entgegen Wax a.a.O.; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Aufl., Rdnr. 423) generell (so OVG Bremen, Beschluss vom 14.02.2002, 1 S 469/01, veröff. bei JURIS; Hamburgisches OVG, DVBl. 2004, 844) oder doch in Fällen vorwerfbar verzögerlicher Bearbeitung durch das Gericht (so OLG Zweibrücken, JurBüro 2000, 482) auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife ab, stellt sich die weitere Frage, ob die seinerzeit positive Erfolgsprognose die Bewilligung der Prozesskostenhilfe auch dann noch rechtfertigt, wenn der Prozess in der Hauptsache endgültig zum Nachteil des Antragstellers entschieden oder sonst erledigt ist (so Hamburgisches OVG a.a.O.; a.M. Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 119 Rdz. 47; MünchKomm-Wax, ZPO, 2. Aufl., § 127 Rdz. 16, je m.w.N.).
  • BVerfG, 02.02.1993 - 1 BvR 1697/91

    Maßstab der Prüfung der Erfolgsaussicht im Prozeßkostenhilfeverfahren bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.01.2005 - 16 WF 184/04
    Nach Auffassung des Senats folgt aus dem Verfassungsgebot der Rechtsschutzgleichheit in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 3 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG), das hinter der einfach-gesetzlichen Regelung in §§ 114 ff. ZPO steht (BVerfG FamRZ 1993, 664; NJW-RR 2003, 1216), sowie aus den Besonderheiten des Statusverfahrens, dass die Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung eines auf Feststellung der Vaterschaft in Anspruch genommenen Mannes nicht, insbesondere nicht rückschauend nach durchgeführter Beweisaufnahme, gleichsam "aus der Vogelperspektive" beurteilt werden darf, wenn er selbst bei verständiger Würdigung der ihm bekannten Tatsachen zum Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Antragstellung Zweifel an seiner Vaterschaft hegen konnte und diese Tatsachen in prozessual erheblicher Form rechtzeitig - d.h., bevor der Zweifel auf Grund besserer Erkenntnis widerlegt ist - ins Verfahren eingeführt hat.
  • OLG Zweibrücken, 28.12.1999 - 5 WF 125/99

    Erfolgsaussicht - Bewilligung, rückwirkende

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.01.2005 - 16 WF 184/04
    Stellt man hierzu (entgegen Wax a.a.O.; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Aufl., Rdnr. 423) generell (so OVG Bremen, Beschluss vom 14.02.2002, 1 S 469/01, veröff. bei JURIS; Hamburgisches OVG, DVBl. 2004, 844) oder doch in Fällen vorwerfbar verzögerlicher Bearbeitung durch das Gericht (so OLG Zweibrücken, JurBüro 2000, 482) auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife ab, stellt sich die weitere Frage, ob die seinerzeit positive Erfolgsprognose die Bewilligung der Prozesskostenhilfe auch dann noch rechtfertigt, wenn der Prozess in der Hauptsache endgültig zum Nachteil des Antragstellers entschieden oder sonst erledigt ist (so Hamburgisches OVG a.a.O.; a.M. Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 119 Rdz. 47; MünchKomm-Wax, ZPO, 2. Aufl., § 127 Rdz. 16, je m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 06.08.2003 - 4 So 3/02

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Funktion der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.01.2005 - 16 WF 184/04
    Stellt man hierzu (entgegen Wax a.a.O.; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Aufl., Rdnr. 423) generell (so OVG Bremen, Beschluss vom 14.02.2002, 1 S 469/01, veröff. bei JURIS; Hamburgisches OVG, DVBl. 2004, 844) oder doch in Fällen vorwerfbar verzögerlicher Bearbeitung durch das Gericht (so OLG Zweibrücken, JurBüro 2000, 482) auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife ab, stellt sich die weitere Frage, ob die seinerzeit positive Erfolgsprognose die Bewilligung der Prozesskostenhilfe auch dann noch rechtfertigt, wenn der Prozess in der Hauptsache endgültig zum Nachteil des Antragstellers entschieden oder sonst erledigt ist (so Hamburgisches OVG a.a.O.; a.M. Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 119 Rdz. 47; MünchKomm-Wax, ZPO, 2. Aufl., § 127 Rdz. 16, je m.w.N.).
  • OLG Dresden, 30.06.2010 - 24 WF 558/10

    Vaterschaft; Feststellung; Eltern-Kind-Verhältnis

    Teilweise wird - weniger streng - verlangt, dass der Antragsgegner über die bloß abstrakte Möglichkeit seiner Nichtvaterschaft hinaus Tatsachen vortragen muss, die seine Zweifel zumindest verständlich erscheinen lassen (OLGR Stuttgart 2005, 277).

    b) Der Umstand, dass das Familiengericht greifbar verfahrensfehlerhaft dem Antrag auf Feststellung der Vaterschaft mittlerweile stattgegeben hat, rechtfertigt es hier nicht, dem Antragsgegner wegen nunmehr fehlender Erfolgsaussicht seiner erstinstanzlichen Rechtsverteidigung Verfahrenskostenhilfe zu versagen (vgl. auch OLGR Stuttgart 2005, 277).

  • OLG Zweibrücken, 24.06.2005 - 5 WF 75/05

    Prozesskostenhilfe: Hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung im

    Das Oberlandesgericht Stuttgart (OLGR Stuttgart 2005, 277) stellt nach den Umständen des Einzelfalles unterschiedliche Anforderungen an die Substantiierungspflicht des Beklagten, die jedenfalls über die Behauptung einer bloß abstrakten Möglichkeit hinausgehen, dass ein anderer als Vater in Betracht kommt.
  • OLG Brandenburg, 13.10.2005 - 10 WF 243/05

    Prozesskostenhilfe: Voraussetzungen der Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung

    Auch liegt im Falle einer nur flüchtigen Beziehung die Annahme eher vielleicht weniger fern, dass die Mutter in der Empfängniszeit anderweitige sexuelle Kontakte hatte (OLG Stuttgart, FamRZ 2005, 1266, 1267).
  • OLG Stuttgart, 01.02.2006 - 16 WF 36/06

    Prozesskostenhilfe: Beurteilung der Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung im

    Nach Auffassung des Senats, der dies bereits entschieden hat (FamRZ 2005, 1266), folgt aus dem Verfassungsgebot der Rechtsschutzgleichheit in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 3 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG), das hinter der einfach-gesetzlichen Regelung in §§ 114 ff. ZPO steht (BVerfG FamRZ 1993, 664; NJW-RR 2003, 1216), sowie aus den Besonderheiten des Statusverfahrens, dass die Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung eines auf Feststellung der Vaterschaft in Anspruch genommenen Mannes nicht, insbesondere nicht rückschauend nach durchgeführter Beweisaufnahme, gleichsam "aus der Vogelperspektive" beurteilt werden darf, wenn er selbst bei verständiger Würdigung der ihm bekannten Tatsachen zum Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Antragstellung Zweifel an seiner Vaterschaft hegen konnte und diese Tatsachen in prozessual erheblicher Form rechtzeitig - d.h., bevor der Zweifel auf Grund besserer Erkenntnis widerlegt ist - ins Verfahren eingeführt hat.
  • OVG Hamburg, 12.04.2011 - 3 So 183/10

    Voraussetzungen für die Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe - hier:

    Nachw.; OLG Stuttgart, Beschl. v. 12.1.2005, OLGR Stuttgart 2005, 277; OVG Berlin, Beschl. v. 5.3.1998, NVwZ 1998, 650, m. weit.
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