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   BayObLG, 01.04.2004 - 1Z BR 13/04   

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BayObLG, 01.04.2004 - 1Z BR 13/04 (https://dejure.org/2004,1985)
BayObLG, Entscheidung vom 01.04.2004 - 1Z BR 13/04 (https://dejure.org/2004,1985)
BayObLG, Entscheidung vom 01. April 2004 - 1Z BR 13/04 (https://dejure.org/2004,1985)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 2247; ; BGB § 2356

  • Prof. Dr. Lorenz

    Anforderungen an den Nachweis der testamentarischen Erbfolge bei Nichtauffinden des Testaments; objektive Feststellungslast

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2247 § 2356
    Nachweis der Existenz eines Testaments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einziehung des Erbscheins; Nicht auffindbares Testament; Feststellungslast; Zulässige Beweismittel

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Testamentsnachweis ohne Urkunde? Originalschriftstück war nicht auffindbar

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zum Nachweis des Erbrechts bei abhanden gekommenen Testament - Strenge Anforderungen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Testament - Zum Beweis der Existenz eines Testaments

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 138
  • Rpfleger 2004, 492
  • BayObLGZ 2004, 91
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 05.12.2000 - 1Z BR 115/00

    Pflichten des Richters in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 01.04.2004 - 1Z BR 13/04
    1a Z 15/90">FamRZ 1990, 1162/1163 und FamRZ 2001, 771/772; OLG Köln NJW-RR 1993, 970; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 1313/1314; Palandt/Edenhofer § 2255 Rn. 12; Staudinger/Baumann BGB 13. Aufl. § 2255 Rn. 31).

    Alle diese Formzwecke sollen in ihrer Gesamtheit dazu beitragen, verantwortliches Testieren zu fördern und Streitigkeiten der Erbprätendenten über den Inhalt letztwilliger Verfügungen hintan zu halten (BGHZ 80, 242/246; BayObLG FamRZ 2001, 771/772).

    1 Z 18/91">FamRZ 1992, 1206 und FamRZ 2001, 771/773).

  • OLG Köln, 30.04.1993 - 2 Wx 56/92

    Übereinstimmung von verschwundenem Testament und Fotokopie

    Auszug aus BayObLG, 01.04.2004 - 1Z BR 13/04
    1a Z 15/90">FamRZ 1990, 1162/1163 und FamRZ 2001, 771/772; OLG Köln NJW-RR 1993, 970; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 1313/1314; Palandt/Edenhofer § 2255 Rn. 12; Staudinger/Baumann BGB 13. Aufl. § 2255 Rn. 31).
  • BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 4/80

    Zweck der Testamentsform

    Auszug aus BayObLG, 01.04.2004 - 1Z BR 13/04
    Alle diese Formzwecke sollen in ihrer Gesamtheit dazu beitragen, verantwortliches Testieren zu fördern und Streitigkeiten der Erbprätendenten über den Inhalt letztwilliger Verfügungen hintan zu halten (BGHZ 80, 242/246; BayObLG FamRZ 2001, 771/772).
  • OLG Zweibrücken, 26.02.2001 - 3 W 272/00

    Beruhensfrage bei Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

    Auszug aus BayObLG, 01.04.2004 - 1Z BR 13/04
    1a Z 15/90">FamRZ 1990, 1162/1163 und FamRZ 2001, 771/772; OLG Köln NJW-RR 1993, 970; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 1313/1314; Palandt/Edenhofer § 2255 Rn. 12; Staudinger/Baumann BGB 13. Aufl. § 2255 Rn. 31).
  • BayObLG, 01.09.2000 - 1Z BR 55/00

    Nachweis von Existenz und Inhalt eines nicht vorliegenden Testaments

    Auszug aus BayObLG, 01.04.2004 - 1Z BR 13/04
    d) Ist im Erbscheinsverfahren nach Durchführung der gebotenen Ermittlungen die Existenz eines Testaments nicht sicher festzustellen, so trägt derjenige die Feststellungslast, welcher seinen Antrag auf das nicht vorhandene Testament stützt (vgl. BayObLGZ 1977, 59/63; BayObLG FamRZ 2001, 945/946; Palandt/Edenhofer § 2255 Rn. 12).
  • BayObLG, 22.03.1977 - BReg. 1 Z 166/76
    Auszug aus BayObLG, 01.04.2004 - 1Z BR 13/04
    d) Ist im Erbscheinsverfahren nach Durchführung der gebotenen Ermittlungen die Existenz eines Testaments nicht sicher festzustellen, so trägt derjenige die Feststellungslast, welcher seinen Antrag auf das nicht vorhandene Testament stützt (vgl. BayObLGZ 1977, 59/63; BayObLG FamRZ 2001, 945/946; Palandt/Edenhofer § 2255 Rn. 12).
  • OLG Schleswig, 12.08.2013 - 3 Wx 27/13

    Testamentsauslegung: Heranziehung mehrerer Zweifelsregeln bei Auslegung eines

    An den Nachweis sind wegen der für die Errichtung des Testaments geltenden Formvorschriften strenge Anforderungen zu stellen (Senatsbeschluss vom 12. September 2011, 3 Wx 44/10, FamRZ 2012, 903 ff; BayObLG FamRZ 2005, 138 f; OLG München NJW-RR 2010, 1664; OLG Saarbrücken, FamRZ 2001, 1313 ff).
  • OLG Köln, 02.12.2016 - 2 Wx 550/16

    Gültigkeit eines nicht mehr auffindbaren Testaments

    An den Nachweis sind wegen der für die Errichtung des Testaments geltenden Formvorschriften strenge Anforderungen zu stellen (OLG Schleswig, Beschluss vom 12.08.2013 - 3 Wx 27/13, NJW-RR 2014, 73-76; BayObLG FamRZ 2005, 138 f; OLG München NJW-RR 2009, 305; OLG Saarbrücken, FamRZ 2001, 1313 ff.).
  • OLG München, 22.04.2010 - 31 Wx 11/10

    Erbscheinerteilungsverfahren: Anforderungen an den Nachweis der Errichtung und

    Ist diese Urkunde nicht auffindbar, kommt der allgemein anerkannte Grundsatz zum Tragen, dass es die Wirksamkeit eines Testaments nicht berührt, wenn die Urkunde ohne Willen und Zutun des Erblassers vernichtet worden, verloren gegangen oder sonst nicht auffindbar ist (BayObLG FamRZ 1986, 1043/1044; FamRZ 1990, 1162/1163; 2005, 138/139).
  • OLG München, 13.09.2011 - 31 Wx 298/11

    Testament: Formwirksamkeit eines nicht unterschriebenen Nachtrags; Nachweis eines

    Er hat nicht nur für den Nachweis einzustehen, dass der Erblasser ein formgültiges, rechtswirksames Testament mit den vom ihm behaupteten Inhalt errichtet hat, sondern ist auch dafür beweispflichtig, dass es sich nicht um einen bloßen Entwurf gehandelt hat (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 945/946; BayObLGZ 2004, 91/92 m.w.N.).
  • OLG München, 16.04.2008 - 31 Wx 94/07

    Erbscheinsverfahren: Nachweis von Existenz und Inhalt eines nicht auffindbaren

    Ist diese jedoch nicht auffindbar (vgl. § 2356 Abs. 1 Satz 2 BGB), können die Errichtung und der Inhalt eines Testaments auch mit Hilfe anderer Beweismittel dargetan werden, wobei an den Nachweis strenge Anforderungen zu stellen sind (BayObLGZ 2004, 91/92; BayObLG FamRZ 2001, 945/946 m.w.N.; KG FamRZ 2007, 1197; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 1313/1314; Soergel/Mayer BGB 13. Aufl. § 2247 Rn. 44).

    Die hierzu vom Gericht der Tatsacheninstanz getroffenen Feststellungen können im Verfahren der weiteren Beschwerde nur daraufhin überprüft werden, ob es den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend ermittelt (§ 12 FGG, § 2358 Abs. 1 BGB) und bei der Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln und Verfahrensvorschriften sowie gegen die Denkgesetze oder gegen feststehende Erfahrungssätze verstoßen und ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (st. Rspr., vgl. BayObLGZ 2004, 91/93 m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 27.12.2018 - 20 W 250/17

    Zu den Voraussetzungen des Nachweises von Form und Inhalt eines nicht mehr

    An den Nachweis sind - wie das Nachlassgericht im Ausgangspunkt zutreffend erkannt hat - wegen der für die Errichtung eines Testaments geltenden Formstrenge (§§ 2231 ff. BGB) nach übereinstimmender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur allerdings strenge Anforderungen zu stellen (vgl. z. B. OLG Koblenz, Beschluss vom 18.12.2015, Az. 1 W 622/15, Rn. 8; Schleswig-Holsteinisches OOLG, Beschluss vom 12.09.2011, Az. 3 Wx 44/10, Rn. 25; OLG München, Beschluss vom 22.04.2010, Az. 31 Wx 11/10, Rn. 11; BayObLG, Beschluss vom 01.04.2004, Az. 1Z BR 013/04, Rn. 8; jeweils zitiert nach juris und m. w. N.; Hagena, a. a. O.; Weidlich in Palandt, BGB, 78. Aufl., § 2255 BGB, Rn. 9).
  • OLG München, 14.07.2009 - 31 Wx 141/08

    Wirksamkeitsvoraussetzungen eines sog. Drei-Zeugen-Testaments

    Die hierzu vom Gericht der Tatsacheninstanz getroffenen Feststellungen können im Verfahren der weiteren Beschwerde nur daraufhin überprüft werden, ob es den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend ermittelt (§ 12 FGG, § 2358 Abs. 1 BGB) und bei der Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln und Verfahrensvorschriften sowie gegen die Denkgesetze oder gegen feststehende Erfahrungssätze verstoßen und ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (st. Rspr., vgl. BayObLGZ 2004, 91/93 m.w.N.).
  • KG, 09.01.2007 - 1 W 188/06

    Nachlassverfahren: Erbscheinserteilung nach Verlust des Originaltestaments

    Es ist anerkannt, dass der Erteilung eines Erbscheins nicht das Fehlen eines Testaments im Original entgegen steht, wenn die Existenz und der Inhalt der letztwilligen Verfügung anderweitig zur Überzeugung des Nachlassgerichts bewiesen wird, wobei an den Nachweis strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 1162; Rpfleger 2004, 492; Palandt/Edenhofer, aaO, § 2255 Rn. 12).
  • OLG Schleswig, 12.09.2011 - 3 Wx 44/10

    Erbscheinverfahren: Erbrechtsnachweis bei unauffindbarem Testament

    An den Nachweis sind wegen der für die Errichtung des Testaments geltenden Formstrenge (§§ 2231 ff. BGB) hohe Anforderungen zu stellen (BayObLG FamRZ 2005, 138 f; OLG München NJW-RR 2010, 1664; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 1313 ff; Hagena, in: MüKo BGB, 5. Auflage, § 2255, Rn. 16).
  • BayObLG, 21.02.2005 - 1Z BR 101/04

    Nachweis der Erbeinsetzung bei unvollständigem gemeinschaftlichem Testament

    Diese Formzwecke sollen in ihrer Gesamtheit dazu beitragen, verantwortliches Testieren zu fördern und Streitigkeiten der Erbprätendenten über den Inhalt letztwilliger Verfügungen hintan zu halten (BGHZ 80, 242/246; BayObLGZ 2004, 91/92).
  • OLG Braunschweig, 16.03.2018 - 1 W 155/17

    Erbschein - Unauffindbarkeit des Original-Testaments

  • OLG Köln, 28.04.2022 - 24 U 119/21
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